[\OT-Modus ein][\Sarkasmusmodus ein]Nen Mörder könnte man noch ne Bratpfanne übern Kopf ziehen
Na, da wäre ich aber vorsichtig. Das widerspricht total dem deutschen Justizprinzip des Täterschutzes!
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Ich könnte das so in Bezug auf den Diebstahl sagen: "AARGH, DIESE VERBRECHER, SIE SOLLEN VOM RICHTER SCHILL VERURTEILT WERDEN"! Nur ist Schill leider nicht mehr der Richter, obwohl ich ihn gerne weiterhin wegen seiner skurillen -aber tollen- Urteile im Hamburger Gericht hätte.Cloakmaster @ 3 Feb 2007, 12:17 hat geschrieben: Mir ist mal in Hamburg mein Geldbeutel geklaut worden: Geld, Perso, Fahrkarte etc war alles weg. Bin dann zur Polizei und hab ne Diebstahlsanzeige gemacht. Den Beleg habe ich dann bei der Kontrolle im Metronom nach Bremen vorgezeigt, und das wurde dann Gott sei Dank auch so akzeptiert...
Vielleicht wird ja in Brasilien Richter - wenn man ihn denn wiederfindetDT810 @ 3 Feb 2007, 12:30 hat geschrieben: Ich könnte das so in Bezug auf den Diebstahl sagen: "AARGH, DIESE VERBRECHER, SIE SOLLEN VOM RICHTER SCHILL VERURTEILT WERDEN"! Nur ist Schill leider nicht mehr der Richter, obwohl ich ihn gerne weiterhin wegen seiner skurillen -aber tollen- Urteile im Hamburger Gericht hätte.
Hm... - Schill hätten sehr viele Leute gerne wieder bei Gericht, das mag stimmen. Was dieses Arsch mittlerweile alles auf dem Kerbholz hat würde nach DT810s Meinung vermutlich für immer im Knast reichen. Ein Richter ist nicht deswegen gut weil er in Bagatellfällen knadenlos falsche Urteile verhängt - die in nächster Istanz sowieso wieder aufgehoben wurden und damit nur dem Steuerzahler unnötige Kosten verursacht haben. Nein, als dem Steuerzahler auf der Tasche liegen in dieser Form nicht mehr funktionierte macht man es einfach direkt - Steuerhinterziehung, Betrug, Korruption... - die Liste ist wenn ich mich recht entsinne Länger als eine Rolle Klopapier. Aber der beste Betrüger der Neuzeit hat aus der Geschichte vor 50 Jahren auch gelernt, Südamerika ist ein gutes Pflaster für die braunen dieser Welt.DT810 @ 3 Feb 2007, 12:30 hat geschrieben:Ich könnte das so in Bezug auf den Diebstahl sagen: "AARGH, DIESE VERBRECHER, SIE SOLLEN VOM RICHTER SCHILL VERURTEILT WERDEN"! Nur ist Schill leider nicht mehr der Richter, obwohl ich ihn gerne weiterhin wegen seiner skurillen -aber tollen- Urteile im Hamburger Gericht hätte.
Falsche Kontrolleure - auch Betrüger genannt - die Leuten mit gültiger Fahrkarte 40 Euro und mehr abkassiert haben zwecks persönlicher Bereicherung wirds durchaus schon gegeben haben. Also zumindest wenn du Kontrolleur Knadenlos zusammen mit Richter Knadenlos gemeint hast.Btw. Wann wird der erste Kontrolleur "Gnadenlos" kommen?
Chep87 @ 2 Feb 2007, 23:37 hat geschrieben: Apropo Ausreden:
nur dumm wenns stimmt.mein nachbar hat den Fahrschein gerade aufgegessen
Dem Paralementarischen Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft gelang es nicht im Mai 06 ne ladungsfähige Anschrift vom Schill zu ermitteln, deswegen ist er seit Anfang Dezember 06 vom LKA Hamburg international zur Fahndung zwecks Aufenhaltsermittlung ausgeschreiben... (siehe hier)ChristianMUC @ 3 Feb 2007, 12:39 hat geschrieben:Vielleicht wird ja in Brasilien Richter - wenn man ihn denn wiederfindet
Schonmal das Grungesetz gelesen?DT810 @ 3 Feb 2007, 17:09 hat geschrieben:Warum der ehem. Richter und Senator Schill nach Brasilien ausgewandert ist, wohl weil ihm unser derzeitiges Rechtssystem nicht gefällt. Aber heute geht der Trend bei den normalen Richtern im Fall "Kindermord" in Richtung "Gnadenlosigkeit". Selbst, wenn Magnus G. einen Folter vom guten Daschner angedroht bekommen hatte, hatte vom Richter keinerlei Milde bekommen. Auch Daschner befand sich rechtlich auf der Spitze des Eisberges, indem er entscheiden mußte: Entweder das Leben des Kindes retten oder den Verdächtigten (ohne Folterandrohung) weiterhin zu vernehmen. Aber das Problem war, daß dem Daschner die Nerven blank lagen, weil er genau wußte, daß das Leben eines Entführungsopfers, bei dem er ohne die Nahrung und Getränke ausharren mußte, begrenzt sein könnte und daher war die Eile geboten, nur Gäfgen war einfach nicht dazu bereit zu sagen, wo er sich befinde und je kürzer die Zeit bis zum Lebensende des Opfers (Daschner wußte leider nicht, daß Jakob M. längst tot war), umso eiliger wurde das auch. Es sind solche Aspekte, die man berücksichtigen sollte. Auch ein Richer, das Daschner zu einer Geldstrafe wg. Folterandrohung, verurteilte hatte das frühere Urteil zum Fall "Folter" mißachtet.
PS.: Daschners Entscheidung erstes Wahles war einzig das Richtige, bei ihm heißt: Der Schutz des Lebens hat Vorrang vor Täterschutz. Bei allen Straftaten, bei denen das Leben niemals bedroht ist, darf schließlich keine Folter angewandt werden, weil es einfach gegen die Menschenrechte sind, aber im Konkreten Fall einer Entführung, bei denen das Leben -die ohne Nahrung und Flüssigkeit- auskommen müssen, war die Folterandrohung ein einziges legitimes Mittel, um das Leben eines Entführungsopfer zu retten - das hat nichts mit der Verstoß gegen die Menschenrechte zu tun, denn wer als Entführer sich gegen die Menschenrechte (im Fall eines Opfers) verstößt, dann darf die Polizei auch dasselbe mit dem Entführer auch tun, denn wenn sie zu lange braucht, um den Aufenthaltortes eines Opfers herauszufinden, dann verstößt sie sich ebenfalls gegen die Menschenrechte des Opfers. Das hat Daschner auch gewußt, alle seine Mühen ihn -auf rechtlicher Basis- zu vernehmen waren Erfolglos und da die Zeit verstrich, wurde er nervöser, daher war sein einziger Ausweg -auch er war nicht gewillt den Täter zu foltern- war die Folterandrohung und das sollte ein "Rechtsbeugung" sein, was Daschner getan hatte?
und Artikel 92 Grundgesetz:1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Sprich: Einersetits ist es Aufgabe des Staates, das Leben des Opfers zu schützen, anderseits unterliegt ein Täter bzw. Tatverdächtiger der Obhut des Staates. Das heißt, auch dem seine Würde anzugreifen entspricht nicht den Grundrechten. Und übrigens kann man bei Folter auch ums Leben kommen. Sprich Leben gegen das Leben anderer abzuwägen ist in Dutschland zum Glück nicht zulässig. Folter ist in meinem Augen auch eine Art von Strafe. Strafen dürfen nur Richter verhängen, wenn die Straftat nach einer Verhandlung Nachgewiesen ist. Du maulst doch auch, wieso die Amis z.B. gefoltert haben. So und des war meine Meinung mit ein bischen Wissen aus dem Sozialkunde und Rechtsunterricht in der 9. Klasse.. Man möge mich bei fehlinterpretationen korrigiern.Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Nein, muss man nicht. Folter ist Folter, und zumindest in Rechtsstaaten per Verfassung/Grundgesetz verboten und damit basta. Und das ist auch gut so.DT810 @ 5 Feb 2007, 00:45 hat geschrieben: Dabei muß man zwischen einer Folter aus Willkür (Diktatur) und einer Rettungsfolter (bzw. Folterandrohung) unterscheiden.
*kopfschüttel* Wer hätte das gedacht daß es außer ein paar Freaks tatsächlich Leute gibt die sowas kaufen ^^Oliver-BergamLaim @ 7 Jul 2009, 14:54 hat geschrieben: 40 Euro für zwei Croissants
Interessante Zahl aus dem Bericht: 2008 verkaufte der MVV knapp 26.000 Bahnsteigkarten, das sind immerhin 71 Stück am Tag.
Och, ich hab auch schon mal eines benutzt. Hatte ich allerdings unentwertet gefunden und tatsächlich hat sich einige Wochen später die Gelegenheit gegeben das zu benutzen.Guido @ 7 Jul 2009, 16:34 hat geschrieben:*kopfschüttel* Wer hätte das gedacht daß es außer ein paar Freaks tatsächlich Leute gibt die sowas kaufen ^^Oliver-BergamLaim @ 7 Jul 2009, 14:54 hat geschrieben: 40 Euro für zwei Croissants
Interessante Zahl aus dem Bericht: 2008 verkaufte der MVV knapp 26.000 Bahnsteigkarten, das sind immerhin 71 Stück am Tag.
Entschuldigung, dass man in D überall her gehen darf, wo man will, wenn nichts anderes ausgeschildert wird, ohne "Wegzoll" zahlen zu müssen, ist doch eigentlich selbstverständlich. Ich denke auch nicht bei jedem Schritt "Darf ich da hingehen?"Hot Doc @ 7 Jul 2009, 16:29 hat geschrieben: Selbst wenn ich überhaupt keine Ahnung hab, wie das beim MVV läuft, ich haber sehe, dass da jeder der da durch läuft an den Automaten angehalten wird und kontrolliert wird, muss mir doch mal mindestens kurz durch meinen kleinen Kopf gehen, was wohl passieren wird, wenn ich an die Stelle komme, oder mindestens wie die die Leute die kontrolliert werden müssen von den anderen unterscheiden.
Und wenn ich mir daraus keinen Reim machen kann, geh ich halt lieber außenrum.
Aber soweit reichts halt bei den Studenten heut zu tage nimmer. BILDUNGSOFFENSIVE!!!
Wir sind nicht überall in Deutschland, sondern in einem Gebäude, dass zur U-/S-Bahn in München gehört. (Egal wie die wirklichen Besitzstände ausschauen.) Ich gehe direkt an den Automaten vorbei und wundere mich auch noch, dass da kontrolliert wird.Taschenschieber @ 7 Jul 2009, 18:31 hat geschrieben: Entschuldigung, dass man in D überall her gehen darf, wo man will, wenn nichts anderes ausgeschildert wird, ohne "Wegzoll" zahlen zu müssen, ist doch eigentlich selbstverständlich. Ich denke auch nicht bei jedem Schritt "Darf ich da hingehen?"
Wir sind in Deutschland.Hot Doc @ 7 Jul 2009, 17:42 hat geschrieben: Wir sind nicht überall in Deutschland
Natürlich. Die U-bahn-Station ist ja auch öffentlich zugänglich. Wieso auf der Verteilerebene kontrolliert wird, dürfte sich den meisten Menschen eben nicht erschließen., sondern in einem Gebäude, dass zur U-/S-Bahn in München gehört. (Egal wie die wirklichen Besitzstände ausschauen.) Ich gehe direkt an den Automaten vorbei und wundere mich auch noch, dass da kontrolliert wird.
Soweit die Situation.
Dieses Verhalten hat absolut nichts mit Dummheit zu tun, sondern ist aus Sicht eines normalen Menschen völlig logisch. ich kaufe eine Fahrkarte, wenn ich U-Bahn fahren will. Diese Studentin hat keine Straftat (Erschleichen von Beförderungsleistung) begangen - und in D muss man sich erstmal strafbar machen, um bestraft zu werden.Wenn man als normal denkender Mensch von dieser Prämisse ausgeht - wieso sollte man einen Umweg machen, wo der direkte Weg doch (anscheinend?) nicht verboten ist?Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin auch für eine kulante Regelung in solchen Fällen, aber manchmal frag ich mich schon, was aus der Dichter- und DENKER-Nation geworden ist.
Echt?! :rolleyes:Taschenschieber @ 7 Jul 2009, 18:47 hat geschrieben: Wir sind in Deutschland.
Das wieso ist auch in diesem Fall vollkommen egal. Selbst wenn die arme Kleine das bis jetzt nicht wußte, dass es Kontrollen auf der Verteilerebene gibt (was eigneltich zum Alltag in einer Großstadt gehört), ist ihr ja laut eigenen Angaben aufgefallen, dass eben jetzt dort Kontrollen stattfinden.Natürlich. Die U-bahn-Station ist ja auch öffentlich zugänglich. Wieso auf der Verteilerebene kontrolliert wird, dürfte sich den meisten Menschen eben nicht erschließen.
In einer offensichtlich nicht normalen Situation (Fahrkartenentwerter, Kontolleure) sollte man - als normal denkender Mensch - eben einfach darauf kommen, dass hier irgendetwas nicht stimmt. (Das hat sie ja noch fast gelöst, als sie die Kontrolleure bemerkt hat.) Der zweite Schritt wäre gewensen, in einem solchen auffalenden Fall kurz zu zögern und sich Gedanken zut Situation zu machen. Dazu sind aber immer weniger Menschen in der Lage. Man denkt nur noch für sich als Individuum die Umwelt wird nicht wahrgenommen und schon gar nicht mit ihr interagiert.Wenn man als normal denkender Mensch von dieser Prämisse ausgeht - wieso sollte man einen Umweg machen, wo der direkte Weg doch (anscheinend?) nicht verboten ist?
Wir reden von wenigen Metern Umweg. Das ist durchaus zumutbar.Autobahn @ 7 Jul 2009, 19:08 hat geschrieben: Ich kenne die Örtlichkeiten ja nicht (nur das Foto in der Zeitung), aberIn Düsseldorf stehen die Entwerter an den Rolltreppen.
- gibt es eine Umgehungsmöglichkeit?
- ist sie von der Entfernung zumutbar?
Es ist aber ausgeschildert, dass man da nicht durchgehen darf ohne Fahrkarte. Wobei die Situation am Sendlinger Tor wirklich blöd ist (genauso Marienplatz), weil da viele Leute durchlaufen. Sofern an beiden Zugängen zu der Fläche Kontrolleure standen, kann man aber wirklich nur sagen selber schuld.Taschenschieber @ 7 Jul 2009, 18:31 hat geschrieben: Entschuldigung, dass man in D überall her gehen darf, wo man will, wenn nichts anderes ausgeschildert wird, ohne "Wegzoll" zahlen zu müssen, ist doch eigentlich selbstverständlich.
Über die Bahnsteigsperren werden die Sperrenkontrollen ermöglicht, die eine sehr effektive Fahrkartenkontrolle ermöglichen. Bei der Bahnsteigkarte geht es also nicht darum, die Leute abzuzocken, die nur kurz zum Bahnsteig wollen, der Preis von inzwischen 30cent ist also mehr eine Schutzgebühr.glemsexpress @ 7 Jul 2009, 20:57 hat geschrieben: Darf ich mal fragen was die MVG überhaupt mit den Bahnsteig-Sperrbereichen bezweckt?
jeppBoris Merath @ 7 Jul 2009, 19:33 hat geschrieben: Es ist aber ausgeschildert, dass man da nicht durchgehen darf ohne Fahrkarte. Wobei die Situation am Sendlinger Tor wirklich blöd ist (genauso Marienplatz), weil da viele Leute durchlaufen. Sofern an beiden Zugängen zu der Fläche Kontrolleure standen, kann man aber wirklich nur sagen selber schuld.