Dass Dostos nicht nach Westerland dürfen, habe ich nicht behauptet, sondern andere. Ich habe lediglich geschrieben, dass die heute auf der Marschbahn eingesetzten married-Pair-Wagen für diese Strecke sehr gut geeignet sind, u.a. weil sie bessere Gepäckunterbringungsmöglichkeiten bieten als Dostos. Lies dir die Beiträge deiner Vorredner bitte aufmerksamer durch, bevor du darauf antwortest.JeDi @ 11 Jul 2009, 00:35 hat geschrieben: Damit ist deine Behauptung, dass Dostos nicht nach Westerland dürfen, aber eindeutig widerlegt. Was in den Ausschreibungsbedingungen stand, ist wieder was andres...
[SH] Netz Nord geht an DB Regio
Die vermeintlich mangelnden Gepäckunterbringungsmöglichkeiten sind aber nicht das Problem der Dostos. Auch Dostos bieten gute Gepäckunterbringungsmöglichkeiten. In den Metronom-Dostos sind in der unteren Etage sogar zusätzliche Gepäckablagen eingebaut worden und die werden auch rege genutzt. Wer kein oder nur wenig Gepäck hat, geht in die obere Etage. Wer viel Gepäck hat, geht in die untere Etage und stellt sein Gepäck im dafür vorgesehenen Bord ab.sbahnfan @ 11 Jul 2009, 15:06 hat geschrieben:Ich habe lediglich geschrieben, dass die heute auf der Marschbahn eingesetzten married-Pair-Wagen für diese Strecke sehr gut geeignet sind, u.a. weil sie bessere Gepäckunterbringungsmöglichkeiten bieten als Dostos.
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Habe ich dich zitiert? Da steht was von:sbahnfan @ 11 Jul 2009, 15:06 hat geschrieben: Lies dir die Beiträge deiner Vorredner bitte aufmerksamer durch, bevor du darauf antwortest.
QUOTE (ET 474 @ 10 Jul 2009, 01:30)
Entweder Dostos dürfen nach Westerland - oder sie dürfen nicht. Wie viele - solange die zulässige Achszahl nicht überschritten wird - ist dabei egal. Und wozu Zulassung erteilen? Dosto sind im Netz der DB zugelassen, und zumindest meines Wissens steht nicht in den SNB, dass Dostos für die Strecke Klanxbüll -> Westerland nicht zugelassen sind.ET 474 @ 11 Jul 2009, 14:09 hat geschrieben:Das waren einzelne Wagen und das auch nur in den Sommermonaten! Für einen dauerhaften Betrieb mit reinrassigen Doppelstockzügen wäre möglicherweise keine Zulassung erteilt worden. Es wird schon seine Gründe gehabt haben, dass in der Ausschreibung Doppelstockwagen ausdrücklich ausgeschlossen worden sind.
Sie dürfen nicht. Anders kann ich mir den ausdrücklichen Ausschluss von Doppelstockwagen in der Ausschreibung nicht erklären.Entweder Dostos dürfen nach Westerland - oder sie dürfen nicht.
Dostos sind im Netz der DB zugelassen, was aber nicht heißt, dass diese auch auf jeder Strecke fahren dürfen. Für Fahrzeuge müssen Streckengenehmigungen erteilt werden und es würde mich nicht wundern, wenn dieses im Fall des Hindenburgdammes nicht geschieht. Bestes Beispiel für diese Streckenzulassungen sind die Hamburger 474.3: Diese sind für 15 kV / 16 2/3 Hz zugelassen. Das heißt aber nicht, dass diese deshalb auch auf jeder elektriffizierten Strecke fahren dürfen. Als vor einiger Zeit die S-Bahn zwischen Harburg Rathaus und Neugraben gesperrt war, durften die zwischen Neugraben und Stade im Inselbetrieb verkehrenden 474.3 nicht einfach so mit eigener Kraft über die Fernbahn ausgetauscht werden, sondern mussten mit Diesellok und Schutzwagen bespannt über die Fernbahn überführt werden. Ein Ausleihen von 474.3 an andere S-Bahnen ist trotz 15 kV / 16 2/3 Hz nicht möglich. Von daher halte ich es nicht für verwunderlich, wenn das EBA anordnet, dass zwischen Klanxbüll und Westerland keine Dostos fahren dürfen.Und wozu Zulassung erteilen? Dosto sind im Netz der DB zugelassen, und zumindest meines Wissens steht nicht in den SNB, dass Dostos für die Strecke Klanxbüll -> Westerland nicht zugelassen sind.
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Dann erklär ihn dir halt so - ist aber recht sicher falsch.ET 474 @ 11 Jul 2009, 23:11 hat geschrieben: Sie dürfen nicht. Anders kann ich mir den ausdrücklichen Ausschluss von Doppelstockwagen in der Ausschreibung nicht erklären.
Dostos sind im Netz der DB zugelassen, was aber nicht heißt, dass diese auch auf jeder Strecke fahren dürfen. Für Fahrzeuge müssen Streckengenehmigungen erteilt werden und es würde mich nicht wundern, wenn dieses im Fall des Hindenburgdammes nicht geschieht. Bestes Beispiel für diese Streckenzulassungen sind die Hamburger 474.3: Diese sind für 15 kV / 16 2/3 Hz zugelassen. Das heißt aber nicht, dass diese deshalb auch auf jeder elektriffizierten Strecke fahren dürfen. Als vor einiger Zeit die S-Bahn zwischen Harburg Rathaus und Neugraben gesperrt war, durften die zwischen Neugraben und Stade im Inselbetrieb verkehrenden 474.3 nicht einfach so mit eigener Kraft über die Fernbahn ausgetauscht werden, sondern mussten mit Diesellok und Schutzwagen bespannt über die Fernbahn überführt werden. Ein Ausleihen von 474.3 an andere S-Bahnen ist trotz 15 kV / 16 2/3 Hz nicht möglich. Von daher halte ich es nicht für verwunderlich, wenn das EBA anordnet, dass zwischen Klanxbüll und Westerland keine Dostos fahren dürfen.
Hui - Märchenstunde. Es gibt Streckenzulassungen, wie sie z.B. die FLIRT der SBB oder auch der TGV haben. Es gibt aber auch allgemeine Zulassungen, wie z.B. für ziemlich alle Reisezugwagen.
Mir doch egal. Nur weil du gerne Doppelstockwagen auf der Marschbahn hättest, werden deshalb trotzdem noch lange keine Doppelstockwagen auf der Marschbahn eingesetzt.Dann erklär ihn dir halt so - ist aber recht sicher falsch.
Es gibt Streckenzulassungen, wie sie z.B. die FLIRT der SBB oder auch der TGV haben.
Richtig. Eine solche Zulassung haben auch die Hamburger 474.3, die im gesamten Hamburger Gleichstromnetz und auf der Strecke Neugraben - Stade, aber nicht außerhalb davon fahren dürfen.
Die schließen Verbote für bestimmte Fahrzeuge auf bestimmten Strecken nicht aus. Solche ähnlichen Diskussionen liefere ich mich auch in anderen Foren, wo manche User enttäuscht sind, dass auf der Strecke nach Westerland keine Doppelstockwagen fahren.Es gibt aber auch allgemeine Zulassungen, wie z.B. für ziemlich alle Reisezugwagen.
Schade, dass auf der Marschbahn keine Doppelstockwagen fahren...
oder
Die Doppelstockwagen vom Metronom sind aber besser...
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Ich? Dostos haben wollen? Also das sicher nicht...ET 474 @ 12 Jul 2009, 00:20 hat geschrieben: Mir doch egal. Nur weil du gerne Doppelstockwagen auf der Marschbahn hättest, werden deshalb trotzdem noch lange keine Doppelstockwagen auf der Marschbahn eingesetzt.
Keine Ahnung, was die für ne Zulassung haben...Richtig. Eine solche Zulassung haben auch die Hamburger 474.3, die im gesamten Hamburger Gleichstromnetz und auf der Strecke Neugraben - Stade, aber nicht außerhalb davon fahren dürfen.
Richtig. Das würde aber in den SNB stehen. Nachdem du aber ja mir nicht sagen konntest, wo, und ich beim überfliegen nichts gefunden habe...Die schließen Verbote für bestimmte Fahrzeuge auf bestimmten Strecken nicht aus.
Die MP-Wagen sind für die Strecke so ziemlich die beste Lösung...Solche ähnlichen Diskussionen liefere ich mich auch in anderen Foren, wo manche User enttäuscht sind, dass auf der Strecke nach Westerland keine Doppelstockwagen fahren.
Brauchst du auch nicht. Mir reicht es aus, dass ich weiß, dass die 474.3 nur auf dem Hamburger Gleichstromnetz und Neugraben - Stade und nirgendwo anders fahren dürfen.Keine Ahnung, was die für ne Zulassung haben...
Na also, da haben wir es doch.Die MP-Wagen sind für die Strecke so ziemlich die beste Lösung...
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Meiner Erinnerung nach gab es mindestens zum 75-jährigen Jubiläum des Hindenburgdamms einen komplett aus Doppelstockwagen gebildeten Sonderzug nach Westerland, wobei ich allerdings gerade kein Foto davon finde.ET 474 @ 10 Jul 2009, 01:30 hat geschrieben:Aber niemals ist dort ein Zug ausschließlich mit Doppelstockwagen gefahren.
Wie schon erwähnt, werden üblicherweise netzweite Zulassungen erteilt, insbesondere auch für Reisezugwagen. Diese gelten auf allen Strecken, wo die festgeschriebenen Parameter wie etwa Masse und Lichtraumprofil erfüllt werden. Nachdem über Jahre Doppelstockwagen nach Sylt fuhren, sind diese Kriterien dort offensichtlich erfüllt.ET 474 @ 11 Jul 2009, 23:11 hat geschrieben:Dostos sind im Netz der DB zugelassen, was aber nicht heißt, dass diese auch auf jeder Strecke fahren dürfen. Für Fahrzeuge müssen Streckengenehmigungen erteilt werden
Nahezu jede SPNV-Ausschreibung macht Vorgaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen. Teilweise sind diese Vorgaben so detailliert, dass nur mehr ein spezieller Fahrzeugtyp (bestimmte Triebwagenreihe, o. ä.) die Anforderungen erfüllt. Warum aber sollte für solche Einschränkungen ein Einsatzverbot durch DB Netz oder Eisenbahn-Bundesamt die Grundlage sein (müssen)?ET 474 @ 11 Jul 2009, 23:11 hat geschrieben:Anders kann ich mir den ausdrücklichen Ausschluss von Doppelstockwagen in der Ausschreibung nicht erklären.