autolos @ 16 Jul 2009, 08:51 hat geschrieben:Hm, das gilt dann auch für Ökojünger und Kernkraftgegner. :ph34r:
Manchmal habe ich schon den Eindruck, dass bestimmte Interessensgruppen religiöse Züge aufweisen - wobei hier wissenschaftliche Erkenntnisse dahinter stehen, die von anderen Wissenschaftlern abgestritten oder widerlegt werden. Wem soll ich also als Nichtwissenschaftler glauben?Hot Doc hat geschrieben:Definitiv nicht!
Die Liste solcher an Religiösität oder Religion grenzender Gläubigkeit ließe sich fast endlos fortsetzen. Vegetarier und Veganer wären die nächsten Kandidaten. Oder politische Ideologien wie Marxismus, Stalinismus, Nationalsozialismus.
Zum Schluss noch die Fußballfans (nicht die Hooligans, die wollen nur Randale). Gerade im Pott werden BVB oder Schalke 04 wie Götzen verehrt und die Ikone des Vereins vor sich her getragen.
@ TramPolin
Irland bestraft Gotteslästerung also zukünftig mit 25 TSD Euro Geldstrafe. Na und? In Deutschland gilt:
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet, die vom Einkommen/Vermögen abhängig ist. Bei Nichtzahlung gibt es Ersatzfreiheitsstrafe.§166 StGB hat geschrieben:Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das irische Gesetz sagt im Prinzip nichts anderes aus, auch wurde keine Kirche oder Religionsgemeinschaft bevorzugt oder benachteiligt. Es wird auch nicht verlangt, an einen Gott zu glauben. Es wurde lediglich eine Obergrenze für die Geldstrafe festgelegt, wenn man so handelt, wie es auch in Deutschland nach §166 StGB strafbar ist. In Deutschland gibt es keine Obergrenze für Geldstrafen. So könnte bei einem Großverdiener oder Vermögendem die Geldstrafe sogar höher ausfallen. Die Spiegelredakteure hätten wohl vorher in das deutsche Gesetzbuch schauen sollen