[M] Spiegel TV: Fahrkartenkauf in München

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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karhu
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Beitrag von karhu »

Flo_K @ 11 Nov 2009, 21:19 hat geschrieben: Es IST so. Und ja, das ist der Fall. Man muss Zonen zählen. Und ich habe das der S-Bahn geschrieben und gefragt, ob ein Softwareupdate geplant ist, so dass man Zielwahl machen kann. Daraufhin kam die antwort, dass da nichts geplant ist. Ob die Antwort stimmt weiß ich nicht, aber das ist mein Informationsstand.
Scheinbar ist der MVV Tarif so kompleziert das es softwaretechnisch nur mit großem Aufwand geht. Dann stimme ich dir zu dann hätte man die alten Automaten besser weiterhin dort aufgestellt lassen sollen.

Die neuen machen dann nur Sinn wenn man ein Ziel außerhalb des MVV hat und mit dem DB Tarif fährt.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

leinfelder @ 11 Nov 2009, 21:27 hat geschrieben:Scheinbar ist der MVV Tarif so kompleziert das es softwaretechnisch nur mit großem Aufwand geht. Dann stimme ich dir zu dann hätte man die alten Automaten besser weiterhin dort aufgestellt lassen sollen.
Wenn es die Software nicht packt, wie soll dann ein Tourist den Tarif verstehen :lol: Es scheint mir aber so, dass die Programmierer den Tarif auch nicht begreifen :P
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Beitrag von Rohrbacher »

Nicht mal der MVV begreift den Tarif immer. Da lob' ich mir so einen Kleinstadt-Bartarif. Es gibt einen Zonentarif mit genau einer Zone. Eine Fahrt 1 Euro, Tageskarte 2 Euro. Selbst die Zeitkarten hat man in wenigen Minuten alle auswendig gelernt. Fertig. B)

Mir fällt grad auf, dass das richtig teuer ist! München hat 1200000 Einwohner, Pfaffenhofen 24000, also wohnen in der Stadt München 50x so viele Leute wie in Pfaffenhofen, wo eine Einzelfahrt 1 Euro kostet. Also müsste eine Einzelfahrt im Stadtgebiet von München 50 Euro kosten. Da sag' nochmal einer der MVV sei teuer! Aber so ein billiger Tarif kann halt nicht so einfach und übersichtlich sein, wie der idiotensichere Luxustarif aus der Provinz. :lol:
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Was ist das denn für eine schwachsinnige Regelung? Das hieße ja in aller Konsequenz, dass wenn ich eine Gruppentageskarte abstemple und früher austeige als der Rest meiner Gruppe, ich ihnen dann die Karte nicht überlassen dürfte, und dass sie dann eine neue bräuchten.
Nein, da bei einer Gruppenfahrkarte strenggenommen alle Mitfahrer Vertragspartner sind und nicht, wie bei der Single-Tageskarte nur einer. Rein theoretisch könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass alle Leute, die auf dem Gruppenticket mitfahren und die nicht von Anfang an "eingeplant" waren, Schwarzfahrer sind... klar, in der Praxis ein Papiertiger.
Ich kann jedenfalls meine gestern beschriebene Methode gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Man kann niemandem einen solchen Handel nachweisen. Also was wollen die da verbieten?
Nur weil etwas nicht geahndet wird - weil es das Gesetz so will oder weil die Beweisführung quasi unmöglich ist - heißt es nicht, dass es nicht verboten ist. Musik illegal herunterladen ist auch verboten, wird aber strafrechtlich nicht geahndet.
Rein theoretisch: versuch's mal bei zwei Zivilfahndern, dann hast du'n Problem, weil ein Zeuge existiert (und das erschleichen von Leistungen ist eine Straftat, was bedeutet, dass auch der Versuch strafbar ist). Wieder... Praxisrelevanz = 0.

gmg hat geschrieben: Nein, ist er erst, wenn er entweder dessen schuldig gesprochen wird oder durch die Bezahlung der FN seine Schuld eingestanden hat. Jetzt stell dir mal vor, jemand hat seine Fahrkarte tatsächlich verloren und es gibt glaubhafte Zeugen, die bestätigen, dass er im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. Das gibt einen mordsmäßig wackeligen Indizienprozess, kann aber funktionieren. Es kann evtl. eine *hust* "Bearbeitungsgebühr" entstehen, aber kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dafür musst du es natürlich auf einen Prozess ankommen lassen und den auch noch gewinnen.
Viel realistischer ist aber folgendes: Jemand hat seine nicht übertragbare Isarcard verloren und kann nachweisen im Besitz eines Isarcard Abos zu sein...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von JeDi »

DumbShitAward @ 12 Nov 2009, 00:48 hat geschrieben:
Nein, da bei einer Gruppenfahrkarte strenggenommen alle Mitfahrer Vertragspartner sind und nicht, wie bei der Single-Tageskarte nur einer. Rein theoretisch könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass alle Leute, die auf dem Gruppenticket mitfahren und die nicht von Anfang an "eingeplant" waren, Schwarzfahrer sind... klar, in der Praxis ein Papiertiger.
Drum: Nachträgliches Zusteigen geht nicht, vorher aussteigen geht.
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Beitrag von Cloakmaster »

JeDi @ 12 Nov 2009, 09:46 hat geschrieben:
DumbShitAward @ 12 Nov 2009, 00:48 hat geschrieben:
Nein, da bei einer Gruppenfahrkarte strenggenommen alle Mitfahrer Vertragspartner sind und nicht, wie bei der Single-Tageskarte nur einer.  Rein theoretisch könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass alle Leute, die auf dem Gruppenticket mitfahren und die nicht von Anfang an "eingeplant" waren, Schwarzfahrer sind... klar, in der Praxis ein Papiertiger.
Drum: Nachträgliches Zusteigen geht nicht, vorher aussteigen geht.
d.H. es ist tarfliich nicht zugelassen, daß jemand in Tutzing ein Bayern-Ticket für 5 Leute kauft, die Mitfahrenr in Starnberg zusteigen, und alle von da an gemeinsam meinetwegen nach Nürnberg fahren - und zurück in der umgekehrten Konstellation? Es müsste eine zusätzliche Fahrkarte für die einzelperson auf der Strecke Tutzing-Starnberg gelöst werden, da das Bayern-Ticket sinnvollerweise erst ab Starnberrg genutzt wird?
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gmg
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Beitrag von gmg »

DumbShitAward @ 12 Nov 2009, 00:48 hat geschrieben:
Viel realistischer ist aber folgendes: Jemand hat seine nicht übertragbare Isarcard verloren und kann nachweisen im Besitz eines Isarcard Abos zu sein...
Das setzt aber voraus, dass man eine nicht-übertragbare Isarcard hat. Bei der übertragbaren ist nämlich genau das ausgeschlossen.
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Beitrag von DumbShitAward »

Cloakmaster @ 12 Nov 2009, 09:53 hat geschrieben: d.H. es ist tarfliich nicht zugelassen, daß jemand in Tutzing ein Bayern-Ticket für 5 Leute kauft, die Mitfahrenr in Starnberg zusteigen, und alle von da an gemeinsam meinetwegen nach Nürnberg fahren - und zurück in der umgekehrten Konstellation? Es müsste eine zusätzliche Fahrkarte für die einzelperson auf der Strecke Tutzing-Starnberg gelöst werden, da das Bayern-Ticket sinnvollerweise erst ab Starnberrg genutzt wird?
Genau so ist es.

Ich denke der Hintergedanke dessen ist, dass sich einer mit nem BT in den Zug setzt, wenn der Zub kommt ruft "ich hab noch vier Plätze frei, für 5€ pro Person ist man dabei" und so quasi den Zug schwarzfahrerfrei macht.
gmg @ 12 Nov 2009, 10:01 hat geschrieben: Das setzt aber voraus, dass man eine nicht-übertragbare Isarcard hat. Bei der übertragbaren ist nämlich genau das ausgeschlossen. 
Genau, das war gemeint, sorry mein Fehler.
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gmg
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Beitrag von gmg »

[QUOTE=DumbShitAward,12 Nov 2009, 10:57]
Ich denke der Hintergedanke dessen ist, dass sich einer mit nem BT in den Zug setzt, wenn der Zub kommt ruft "ich hab noch vier Plätze frei, für 5€ pro Person ist man dabei" und so quasi den Zug schwarzfahrerfrei macht [/QUOTE]
Wenn diese vier Fremden aber auch in Tutzing einsteigen, darf man sie aber trotzdem mitnehmen. Von daher bringt diese Regel diesbezüglich überhaupt nichts.

Nachtrag:

[QUOTE=Jedi] Nachträgliches Zusteigen geht nicht, vorher aussteigen geht. [/QUOTE]
Hier kommen wir der Sache schon näher. Ich denke, die Regel besteht, damit niemand, der von Tutzing nach München fährt (um bei dem Beispiel zu bleiben), seine Leute in Starnberg austeigen lässt und hinterher noch ein paar Fremde von Sta nach M mitnehmen kann.
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Beitrag von DumbShitAward »

gmg @ 12 Nov 2009, 12:38 hat geschrieben: Hier kommen wir der Sache schon näher. Ich denke, die Regel besteht, damit niemand, der von Tutzing nach München fährt (um bei dem Beispiel zu bleiben), seine Leute in Starnberg austeigen lässt und hinterher noch ein paar Fremde von Sta nach M mitnehmen kann.
Glaub ich garnicht mal, da in diesem Beispiel überhaupt kein finanzieller Schaden entstünde.

Nehmen wir mal das an, was du hier vorschlägst und rechnen das auf Einzelfahrkarten um. Dann bezahlt eine Person von München bis Tutzing 6,90€. Fährt jetzt eine Person von München bis Starnberg, kostet das 4,60€ und fährt eine andere Person von Starnberg nach Tutzing nochmal 2,30€. Macht zusammen wieder 6,90€, ist also kostenneutral (klar, das funktioniert in dem Beispiel, in anderen mag das aufgrund der Entfernungsdegression nicht mehr so sein)
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Beitrag von gmg »

DumbShitAward @ 12 Nov 2009, 12:51 hat geschrieben: Glaub ich garnicht mal, da in diesem Beispiel überhaupt kein finanzieller Schaden entstünde.

Nehmen wir mal das an, was du hier vorschlägst und rechnen das auf Einzelfahrkarten um. Dann bezahlt eine Person von München bis Tutzing 6,90€. Fährt jetzt eine Person von München bis Starnberg, kostet das 4,60€ und fährt eine andere Person von Starnberg nach Tutzing nochmal 2,30€. Macht zusammen wieder 6,90€, ist also kostenneutral (klar, das funktioniert in dem Beispiel, in anderen mag das aufgrund der Entfernungsdegression nicht mehr so sein)
Ich habe die Tarife nicht im Kopf, aber eine Gruppenkarte ist doch sicher billiger als
- 1 Einzelkarte Tutzing - München +
- 4 Einzelkarten Tutzing Starnberg +
- 4 Einzelkarten Starnberg - München.
Dazu kommt noch der Aspekt, dass der Gruppenkartenbesitzer so die Schwarzfahrer retten würde, was ja auch nicht im sinne der Bahn bzw. des MVV wäre.
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Beitrag von JeDi »

Auch der Austausch von Personen ist nicht zulässig.
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Kann man sich auch ziemlich leicht selber ausrechnen. Wenn nämlich beim Aus- oder Zusteigen von Personen Durchgangskontrollen an den Stemplern gemacht werde, haben die armen "Mitfahrer" plötzlich nichts vorzuweisen.

Wenn man also sowas mach, muß man schon mindestens mit aussteigen.
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Beitrag von JeDi »

Nein, muss man nicht.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

JeDi @ 12 Nov 2009, 14:02 hat geschrieben: Nein, muss man nicht.
Wobei sich mir da dann schon die Frage stellt, wie das bei Sperrenkontrollen funktioniert, wenn die Personenzahl verkleinert wird. :unsure:
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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Beitrag von JeDi »

Widerspruch gegen die FN einlegen und fertig. Am besten noch mit "Wir haben uns in Augsburg zufällig getroffen und dann Bayernticket gekauft"
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Läßt sich das sowas nachprüfen und nachweisen? Ansonsten fällt das in die Kategorie "Beste Ausreden der Schwarzfahrer".
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gmg
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Beitrag von gmg »

Sperrenkontrollen bei der Bahn? Gibt es die überhaupt? Ich habe sowas bisher nur bei der U-Bahn erlebt (wobei ich aber auch nicht so oft mit DB-Zügen außer der S-Bahn fahre).
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

U-Bahn und Bayernticket schließen sich ja nicht aus.
Beste Grüße usw....
Christian


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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

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FloSch
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Beitrag von FloSch »

Am Flughafen klebt übrigens mittlerweile an allen Automaten eine englische Erklärung, welches Ticket in die Innenstadt nötig ist. Ich hab's gestern in der Eile nur flüchtig gesehen, morgen werd ich's mir auf dem Rückweg von Düsseldorf nochmal genauer ansehen.
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

Laut der Antwort der Bahn im Rahmen der tz-Fahrgastaktion werden die neuen Touchscreenautomaten nun doch ab 13. Dezember einen Ticketkauf in Vebrindung mit einer A-Z-Zielwahl ermöglichen. (Interessant, dass mir die Bahn auf Anfrage Gegenteiliges mitteilte.)

Quelle: tz Verkehrsaktion - 18.11.09

Ich bin nru gespannt, ob dann auch U-Bahnhaltestellen aufgelistet sein werden, oder ob sich das ganez auf S-Bahn Halte beschränkt
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Münchner Kindl
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Beitrag von Münchner Kindl »

Ich weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde, hab keinen Bock mir den ganzen thread durch zu lesen,
aber besonders bescheuert finde ich die Bezeichnung XXL, jemand der kein deutsch kann, und "Gesamtnetz" nicht einordnen kann...
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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

FloSch @ 18 Nov 2009, 00:37 hat geschrieben: Am Flughafen klebt übrigens mittlerweile an allen Automaten eine englische Erklärung, welches Ticket in die Innenstadt nötig ist. Ich hab's gestern in der Eile nur flüchtig gesehen, morgen werd ich's mir auf dem Rückweg von Düsseldorf nochmal genauer ansehen.
Du, die kleben da schon recht lange. Seit dem haben die Fragen der Touristen, was man für die "City" braucht, auch spürbar abgenommen. :)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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FloSch
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Beitrag von FloSch »

ET 423 @ 18 Nov 2009, 22:41 hat geschrieben: Du, die kleben da schon recht lange. Seit dem haben die Fragen der Touristen, was man für die "City" braucht, auch spürbar abgenommen. :)
Sorry, war mein erster Flug dieses Jahr :)
Übrigens wär ich mit dem Zug schneller gewesen auf dem Rückflug...
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Beitrag von Flo_K »

Nun funktionieren die neuen Automaten also auch mit Zielwahl. Alle U- und S-Bahnhöfe sind dort anwählbar. Alelrdings fehlt weiterhin eine Info, was Innen- und Außenraum ist und wie die Zonen aussehen. Nachdem es die Tickets an allen DB-Automaten gibt, werden so sehr viele ohne Tarifaushang in unmittelbarer Nähe existieren. Nachrüstung wäre da wohl geboten.
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