[M] Kurzstreckenregelung/Sinn u Unsinn
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Mir fällt immer wieder auf, dass die Münchner Kurzstreckenregelung teilweise nicht optimal ist. Beispiel: Ostbahnhof - Thomasiusplatz mit dem 54er ist eine Kurzstrecke (4 Haltestellen), mit dem 145er dagegen nicht (5 Haltestellen).
Odeonsplatz - Ostbahnhof mit der U5 ist keine Kurzstrecke (3 Stationen), mit Umsteigen am Max-Weber-Platz in die 19 dagegen schon (2 Stationen U + 2 Stationen Tram). Isartor - Grillparzerstraße mit S-Bahn und 54/100 ist eine Kurzstrecke, mit 18 und 190/191 über Max-Weber-Platz aber nicht.
Könnte/sollte man die Regel nicht einmal wie folgt abändern:
Ist ein beliebiges Fahrtziel mit einer Linie direkt oder einer zulässigen Linienkombination als Kurzstrecke erreichbar, so darf das Ziel auch mit jeder anderen direkt zum Ziel verkehrenden Linie oder Linienkombination angefahren werden, unabhängig von der Anzahl der Haltestellen.
Odeonsplatz - Ostbahnhof mit der U5 ist keine Kurzstrecke (3 Stationen), mit Umsteigen am Max-Weber-Platz in die 19 dagegen schon (2 Stationen U + 2 Stationen Tram). Isartor - Grillparzerstraße mit S-Bahn und 54/100 ist eine Kurzstrecke, mit 18 und 190/191 über Max-Weber-Platz aber nicht.
Könnte/sollte man die Regel nicht einmal wie folgt abändern:
Ist ein beliebiges Fahrtziel mit einer Linie direkt oder einer zulässigen Linienkombination als Kurzstrecke erreichbar, so darf das Ziel auch mit jeder anderen direkt zum Ziel verkehrenden Linie oder Linienkombination angefahren werden, unabhängig von der Anzahl der Haltestellen.
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In sämtlichen Relationen, die Hauptbahnhof-Stachus berühren, kriegt man auch eine Schnellbahnstation "geschenkt", wenn man das Stück mit der Tram fährt.
Mal abgesehen von solche Einzelfällen finde ich unsere Kurzstreckenregelung schon gut - besser als beispielsweise in Nürnberg, wo man ohne Tarifplan keine Ahnung hat, wie weit man fahren darf.
Mal abgesehen von solche Einzelfällen finde ich unsere Kurzstreckenregelung schon gut - besser als beispielsweise in Nürnberg, wo man ohne Tarifplan keine Ahnung hat, wie weit man fahren darf.
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nur wie willste begründen, das man auf dem Abschnitt Odeonsplatz - Ostbahnhof 3 Stationen mit der U-Bahn zurücklegen darf, auf anderen Teilstücken aber net?
anderes Beispiel:
die Fahrt mit der S6 von Pasing nach Lochham ist Kurzstrecke, fährste das mit dem 160er, ist es keine
anderes Beispiel:
die Fahrt mit der S6 von Pasing nach Lochham ist Kurzstrecke, fährste das mit dem 160er, ist es keine
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Die Kurzstreckenregelung hat auch die Linie 699 gekostet. Die Leute sind statt mit der Linie direkt zum Flughafen (mit 4 Streifen) lieber mit den 698 und dann der S8 gefahren. Sind nämlich zwei Kurzstrecken als 2 Streifen!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Ich denke die Regel ist schon in Ordnung. Man soll eben eine KURZE Strecke damit fahren können. Teilweise kann man da natürlich tricksen, aber meistens verliert man dadurch auch ne Menge Zeit. (Teilweise gewinnt man auch, wie das Beispiel von Lazarus zeigt - da hab ich am Ende auch noch eins.)
Was ich viel schlimmer finde, ist, dass man die Kurzstrecke nicht mit einer normalen Fahrt kombinieren darf. Ich fahr z.B. oft nach Seefeld-Hechendorf, da würden 5 Streifen reichen, ich muß aber 6 stempeln oder in Weßling noch n Hähnchen kaufen gehen
Das ist von irgendeinem Verwaltungsgericht (ich glaube in Nordrhein-Westfalen) auch schon mal in einem anderen Verkehrsverbund als nicht zulässich geahndet worden (habe leider nie mehr wirklich was dazu gefunden), weil man verschiedene Fahrtangebote frei kombinieren können muß.
DAS wäre mal eine wirklich sinnvolle Änderung.
Hier gibt es nämlich wirklich große Preissprünge teilweise wegen einer Station mehr plötzlich 3 Streifen mehr zu zahlen. (Kurzstrecke über die Zonengrenze: 1 Streifen - eine Station mehr über die Zonengrenze: 4 Streifen).
Meine Lieblings-Kurzstrecke: Daglfing - Ostbahnhof (bei schlechtem Wetter mit 2 Stationen Vorlauf im Bus), versuch das mal mit dem Bus (oder der U-Bahn) als Kurzstrecke
Was ich viel schlimmer finde, ist, dass man die Kurzstrecke nicht mit einer normalen Fahrt kombinieren darf. Ich fahr z.B. oft nach Seefeld-Hechendorf, da würden 5 Streifen reichen, ich muß aber 6 stempeln oder in Weßling noch n Hähnchen kaufen gehen

Das ist von irgendeinem Verwaltungsgericht (ich glaube in Nordrhein-Westfalen) auch schon mal in einem anderen Verkehrsverbund als nicht zulässich geahndet worden (habe leider nie mehr wirklich was dazu gefunden), weil man verschiedene Fahrtangebote frei kombinieren können muß.
DAS wäre mal eine wirklich sinnvolle Änderung.
Hier gibt es nämlich wirklich große Preissprünge teilweise wegen einer Station mehr plötzlich 3 Streifen mehr zu zahlen. (Kurzstrecke über die Zonengrenze: 1 Streifen - eine Station mehr über die Zonengrenze: 4 Streifen).
Meine Lieblings-Kurzstrecke: Daglfing - Ostbahnhof (bei schlechtem Wetter mit 2 Stationen Vorlauf im Bus), versuch das mal mit dem Bus (oder der U-Bahn) als Kurzstrecke

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Dann muss ich von Oberschleißheim nicht mehr 4 Streifen zum Hauptbahnhof stempeln, sondern nur noch 2? Das wären dann ja nur zwei Kurzstrecken. :unsure:Das ist von irgendeinem Verwaltungsgericht (ich glaube in Nordrhein-Westfalen) auch schon mal in einem anderen Verkehrsverbund als nicht zulässich geahndet worden (habe leider nie mehr wirklich was dazu gefunden), weil man verschiedene Fahrtangebote frei kombinieren können muß.
DAS wäre mal eine wirklich sinnvolle Änderung.
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Ja, sowas is wirklich nich schön. Generell würde ich zustimmen, 1* kombinieren zu dürfen. Das Limit "1*", damit man nicht beliebig austricksen darf. Und zig Kurzstrecken auf S-Bahnaussenstrecken stempeln darf.Hot Doc @ 14 Dec 2009, 18:02 hat geschrieben: Hier gibt es nämlich wirklich große Preissprünge teilweise wegen einer Station mehr plötzlich 3 Streifen mehr zu zahlen. (Kurzstrecke über die Zonengrenze: 1 Streifen - eine Station mehr über die Zonengrenze: 4 Streifen).
Edit meint noch, das aber grundsätzlich mit der jetzigen 4/2-Stationsregel ok ist. Alle Nebeneffekte kann man tariflich kaum ausschliessen bzw. man müsste 20 hellgraue auf weisse 1) 2) 3) 4) etc. a la Telefonprovider Ausnahmeregeln einführen, die keiner mehr versteht. "Keep it simple and stupid"
St.Martins-Platz - Neuperlach Süd is auch so ein extremes Beispiel. Geht mit 27+S7 als Kurzstrecke, wer aber zur St.-Martin-Str. geht und 3 S-Bahnstationen fährt stempelt 2 Streifen.
Schlimmstes Beispiel mit dem Kurzstrecken-3-Stationen-Sprung ist wohl Unterföhring - Halbergmoos. Das kostet nur einen Streifen. Fährt man eine Station weiter zum Besucherpark ist man ganze 8 Streifen los.
Ich bin nach deinem Motto "Keep it simple and stupid" auch gegen die Sonderregel "nur eine Kurzstrecke kombinieren zu können. Innerhalb der Stadt lohnt sich das sowieso nicht, da man da ja sowieso nur 2 Streifen stempeln muss und bei den wenigsten Außenästen liegen so wenig Stationen in den einzelnen Zonen, dass man daraus wirklich noch zusätzlichen Profit (zu der dann ja möglichen einfachen Kombination) schlagen könnte. Außer eben auf der S8, die in meinen Augen eine Gelddruckmaschiene für den MVV darstellt. (Die Ansiedlung des Flughafens in der 4ten Zone ist mit nix zu begründen.)
Ich bin nach deinem Motto "Keep it simple and stupid" auch gegen die Sonderregel "nur eine Kurzstrecke kombinieren zu können. Innerhalb der Stadt lohnt sich das sowieso nicht, da man da ja sowieso nur 2 Streifen stempeln muss und bei den wenigsten Außenästen liegen so wenig Stationen in den einzelnen Zonen, dass man daraus wirklich noch zusätzlichen Profit (zu der dann ja möglichen einfachen Kombination) schlagen könnte. Außer eben auf der S8, die in meinen Augen eine Gelddruckmaschiene für den MVV darstellt. (Die Ansiedlung des Flughafens in der 4ten Zone ist mit nix zu begründen.)
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Das war nicht immer so. Vor paar Jahren noch waren u.a. [acronym title="MIS: Ismaning <Bf>"]MIS[/acronym] - [acronym title="MFHB: München Flughafen Besucherpark <Hp Bft>"]MFHB[/acronym] keine Kurzstrecke.Hot Doc @ 14 Dec 2009, 19:29 hat geschrieben: Schlimmstes Beispiel mit dem Kurzstrecken-3-Stationen-Sprung ist wohl Unterföhring - Halbergmoos. Das kostet nur einen Streifen. Fährt man eine Station weiter zum Besucherpark ist man ganze 8 Streifen los.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Die Kurzstreckenreglung ist für den Fahrgast meist ganz gut nachvollziehbar. Grenzfälle sind, wenn Haltestellen durchfahren werden. Wir hatten ja mal eine wunderschöne Diskussion darüber, was ist, wenn eine Haltestelle durchfahren wird, aber nicht an der Bahnsteigkante, sondern am Gleis daneben. Dann gilt die Haltestelle wohl nicht als durchfahren und ist nicht mitzuzählen. In anderen Fällen dagegen schon.
Etwas ungerecht wird es aber, wenn eine Haltestelle nachträglich zwischen zwei bestehende Haltestellen eingebaut wird. Dann muss man unter Umständen auf einmal erheblich mehr zahlen, obwohl sich die zurückgelegte Entfernung nicht ändert.
Die jetzige Regelung ist aber auf jeden Fall einfacher als die früheren Zahlgrenzen. Manche (die Jüngeren) hier erinnern sich vielleicht an diese gar nicht mehr.
Etwas ungerecht wird es aber, wenn eine Haltestelle nachträglich zwischen zwei bestehende Haltestellen eingebaut wird. Dann muss man unter Umständen auf einmal erheblich mehr zahlen, obwohl sich die zurückgelegte Entfernung nicht ändert.
Die jetzige Regelung ist aber auf jeden Fall einfacher als die früheren Zahlgrenzen. Manche (die Jüngeren) hier erinnern sich vielleicht an diese gar nicht mehr.
würde sagen jaPasing - Mittersendling mit der S20 ist auch Kurzstrecke. Mit anderen S-Bahnen wären das 6 Haltestellen.
Was ich mich auch immer wieder Frage: kann man mit der RB vom Hauptbahnhof nach Dachau eine Kurzstrecke stempeln, wenn man eine IsarCard Ringe 1-4 hat?
soweit ich weiss, darf man Isarcard und Bartarif sogar legal kombinieren
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Also wenn ich mich da recht entsinne, dann ist die Kombination von Zeitkarten und Fahrkarten des Bartarifs explizit gestattet, von daher, ja müsste funktionieren.
Hab garnicht mitbekommen, dass Ismaning - Flughafen wieder Kurzstrecke ist. Wenn man's wirklich nötig hat, dann könnte man ja tatsächlich mit zwei Streifen von Unterföhring davonkommen (machst halt in Halbergmoos kurze Pause oder läufst sehr schnell und... naja biegst die Regelungen ein wenig)
Hab garnicht mitbekommen, dass Ismaning - Flughafen wieder Kurzstrecke ist. Wenn man's wirklich nötig hat, dann könnte man ja tatsächlich mit zwei Streifen von Unterföhring davonkommen (machst halt in Halbergmoos kurze Pause oder läufst sehr schnell und... naja biegst die Regelungen ein wenig)
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das in Hallbergmoos ist ganz einfach...
Man hatte ja ursprünglich vor, sich mit einem Freund in Hallbergmoos zu treffen und mit ihm dann zusammen zum Flughafen zu fahren (also eine neue Fahrt anzutreten).
Beim Aussteigen in Hallbergmoos findet dann ein plötzlicher Sinneswandel statt...man mag den Freund eigentlich gar nicht... und beschließt alleine zum Flughafen zu fahren.
Daher stempelt man erneut einen Streifen bzw. eine Kurzstreckenkarte.
Da sieht man, dass die S-Bahn ja noch dasteht, steigt ein und fährt zum Flughafen.
:rolleyes:
Das ist keine Rechtsbelehrung. Ich weiß selber, dass das sehr aus der Luft gegriffen ist. Daher auch nicht zum Nachmachen geeignet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen!

Man hatte ja ursprünglich vor, sich mit einem Freund in Hallbergmoos zu treffen und mit ihm dann zusammen zum Flughafen zu fahren (also eine neue Fahrt anzutreten).
Beim Aussteigen in Hallbergmoos findet dann ein plötzlicher Sinneswandel statt...man mag den Freund eigentlich gar nicht... und beschließt alleine zum Flughafen zu fahren.
Daher stempelt man erneut einen Streifen bzw. eine Kurzstreckenkarte.
Da sieht man, dass die S-Bahn ja noch dasteht, steigt ein und fährt zum Flughafen.
:rolleyes:
Das ist keine Rechtsbelehrung. Ich weiß selber, dass das sehr aus der Luft gegriffen ist. Daher auch nicht zum Nachmachen geeignet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen!

Die Gans erwacht betroffen.
Wenn man extra aussteigt und stempelt, ist das doch - Beförderungsbedingungen hin oder her - kein Problem, schon gar nicht, wenn man eine separate Streifenkarte dafür verwendet.
Das weiter oben zitierte Urteil war m.W. sogar vom Münchner Amtsgericht. Da ging's um Ismaning, denn wenn man da aus der Stadt hin will, kann man das ja auch mit drei Streifen (2 Streifen bis Unterföhring und dann Kurzstrecke). Der MVV war damals unterlegen, hat das Urteil aber natürlich nicht an die große Glocke gehängt.
Im übrigen ist die Kurzstreckenregelung zumindest innerhalb Münchens völlig ungerecht geregelt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass solche Strecken wie Ismaning-Besucherpark oder Sauerlach-Solln mit einem Streifen zu befahren sind, Hbf-Isartor aber schon das Doppelte kostet. Und "frisch" eingefügte Stationen sind dann ebenso ein Ärgernis, aktuell nicht nur der Hirschgarten, sondern auch die "Adilostraße" an der 55 (Ottobrunnerstr.). Dann doch lieber eine Information an jeder Haltestelle, wie weit ein Kurzstrecke ist. Zumindest in den 90ern war das in Zürich so geregelt.
Das weiter oben zitierte Urteil war m.W. sogar vom Münchner Amtsgericht. Da ging's um Ismaning, denn wenn man da aus der Stadt hin will, kann man das ja auch mit drei Streifen (2 Streifen bis Unterföhring und dann Kurzstrecke). Der MVV war damals unterlegen, hat das Urteil aber natürlich nicht an die große Glocke gehängt.
Im übrigen ist die Kurzstreckenregelung zumindest innerhalb Münchens völlig ungerecht geregelt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass solche Strecken wie Ismaning-Besucherpark oder Sauerlach-Solln mit einem Streifen zu befahren sind, Hbf-Isartor aber schon das Doppelte kostet. Und "frisch" eingefügte Stationen sind dann ebenso ein Ärgernis, aktuell nicht nur der Hirschgarten, sondern auch die "Adilostraße" an der 55 (Ottobrunnerstr.). Dann doch lieber eine Information an jeder Haltestelle, wie weit ein Kurzstrecke ist. Zumindest in den 90ern war das in Zürich so geregelt.
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)
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Das war der damalige Ismaninger Bürgermeister, irgendwann um 1991 muß das gewesen sein.
Der Richter hat das so formuliert: 'Für gleiche Leistung muß gleicher Preis gelten', zumindest bei Monopol-Betrieben.
m.W. gab es seitdem auch kein anderslautendes Gerichtsurteil mehr.
Ich fahre aus Prinzip seit 1990 nach dieser Regel, bin einmal beanstandet worden, wollte da eine Entscheidung vor Gericht, ist aber von Bahnseite 'aus Kulanz' eingestellt worden (Angst vor nochmaligem verlieren?).
Meine persönliche Meinung ist übrigens auch, daß es nur deshalb die XL-Tageskarte gegeben hat. Deren Preis ist ziemlich nah dran am Preis von 2*3 Streifen, damit ist für die Mehrheit der Verbindungen die Kombination mit Kurzstrecke nicht notwendig.
Mir kommt da immer die Aussage der damaligen MVV-Geschäftsführer in den Sinn: ' Die meisten zahlen dasselbe, nur wenige einen Streifen mehr'.
Realität war: Gröbenzell-Dachau im alten Tarif: 3 Streifen, aktueller Tarif 6 Streifen. Bei Kombination 1 Zone+2 Kurzstrecken: 4 Streifen, also zumindest 'nur' die damals behauptete Erhöhung.
München ist eben leider sowohl von der Streckenführung als auch vom Tarif her zentralistisch ausgelegt.
Ob jetzt der MVV deswegen oder trotzdem so erfolgreich ist, wer weiß es wirklich?
Für mich als Fahrgast (Pendler) zählt die Fahrzeit, dann das Preis/Leistungs Verhältnis.
Der Richter hat das so formuliert: 'Für gleiche Leistung muß gleicher Preis gelten', zumindest bei Monopol-Betrieben.
m.W. gab es seitdem auch kein anderslautendes Gerichtsurteil mehr.
Ich fahre aus Prinzip seit 1990 nach dieser Regel, bin einmal beanstandet worden, wollte da eine Entscheidung vor Gericht, ist aber von Bahnseite 'aus Kulanz' eingestellt worden (Angst vor nochmaligem verlieren?).
Meine persönliche Meinung ist übrigens auch, daß es nur deshalb die XL-Tageskarte gegeben hat. Deren Preis ist ziemlich nah dran am Preis von 2*3 Streifen, damit ist für die Mehrheit der Verbindungen die Kombination mit Kurzstrecke nicht notwendig.
Mir kommt da immer die Aussage der damaligen MVV-Geschäftsführer in den Sinn: ' Die meisten zahlen dasselbe, nur wenige einen Streifen mehr'.
Realität war: Gröbenzell-Dachau im alten Tarif: 3 Streifen, aktueller Tarif 6 Streifen. Bei Kombination 1 Zone+2 Kurzstrecken: 4 Streifen, also zumindest 'nur' die damals behauptete Erhöhung.
München ist eben leider sowohl von der Streckenführung als auch vom Tarif her zentralistisch ausgelegt.
Ob jetzt der MVV deswegen oder trotzdem so erfolgreich ist, wer weiß es wirklich?
Für mich als Fahrgast (Pendler) zählt die Fahrzeit, dann das Preis/Leistungs Verhältnis.
Hier mal eine Abschrift des angesprochenen Urteils.
Damit gehöre ich ab sofort auch sicher zu den "Kombinierern".
3 Streifen von Englschalking zum Flughafen!!! JEAH!!!
Gut, das wär jetzt extrem, aber eigentlich ist es mit der Begründung des Gerichts vereinbar.
Damit gehöre ich ab sofort auch sicher zu den "Kombinierern".
3 Streifen von Englschalking zum Flughafen!!! JEAH!!!
Gut, das wär jetzt extrem, aber eigentlich ist es mit der Begründung des Gerichts vereinbar.
3 Streifen reichen da auch mit kombinieren net, da Unterföhring net auf der Zonengrenze liegt. Auch mit Kurzstrecke durchfährst du zwischen Unterföhring und Flughafen damit 3 TarifzonenHot Doc @ 7 Jan 2010, 14:11 hat geschrieben: Hier mal eine Abschrift des angesprochenen Urteils.
Damit gehöre ich ab sofort auch sicher zu den "Kombinierern".
3 Streifen von Englschalking zum Flughafen!!! JEAH!!!
Gut, das wär jetzt extrem, aber eigentlich ist es mit der Begründung des Gerichts vereinbar.
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Es sind 6 Stationen. Also 3-mal Kurzstrecke, macht 3 Streifen.Lazarus @ 7 Jan 2010, 14:49 hat geschrieben:3 Streifen reichen da auch mit kombinieren net, da Unterföhring net auf der Zonengrenze liegt. Auch mit Kurzstrecke durchfährst du zwischen Unterföhring und Flughafen damit 3 TarifzonenHot Doc @ 7 Jan 2010, 14:11 hat geschrieben: Hier mal eine Abschrift des angesprochenen Urteils.
Damit gehöre ich ab sofort auch sicher zu den "Kombinierern".
3 Streifen von Englschalking zum Flughafen!!! JEAH!!!
Gut, das wär jetzt extrem, aber eigentlich ist es mit der Begründung des Gerichts vereinbar.

TramPolin hats sofort erkannt. Ganz sicher bin ich mir auch nicht, aber die Begründung des Gerichts ist doch sinngemäß: Wie kurz eine Unterbrechung meiner Fahrt ist, ist meine Sache. Also unterbrech ich 2x nur zum Stempeln. Da aber diese Fahrt mit Unterbrechungen vergleichbar mit der ohne Unterbrechung ist, sollte ich das auch ohne Aussteigen und mit vorherigem Stempeln machen können.TramPolin @ 7 Jan 2010, 15:06 hat geschrieben: Es sind 6 Stationen. Also 3-mal Kurzstrecke, macht 3 Streifen.Ich weiß aber nicht, ob man das so kombinieren darf.
Die Klausel:
wurde ja für unzulässig erklärt. Warum also nicht?... die Kombination von Zonentarif und Kurzstreckentarif sowie das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken ist nicht zulässig.
PS.: Dass das Urteil nicht unbedingt rechtsbindend ist und in konkreten Fall erneut verhandelt werden könnte, sollte klar sein.
Wer zu spät kommt, den bestraft der Lokführer :rolleyes: :ph34r:Hot Doc @ 7 Jan 2010, 15:40 hat geschrieben: Wie kurz eine Unterbrechung meiner Fahrt ist, ist meine Sache. Also unterbrech ich 2x nur zum Stempeln.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Die meisten Kurzstreckennutzer werden anwenden, was hinter der Kurzstreckenregelung steckt. Für kurze Strecken ohne großartige Beachtung von Zonen oder Ringen zu einem günstigen Preis ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen zu können. Nur Haltestellen muss man zählen können.
Die rechthaberischen Egoismus-Extremisten, denen diese Regelung nicht für alle Sonder- und Spezialfälle hinreichend detailliert reglementiert ist, werden die Verkehrsunternehmen zur entsprechenden Konsequenz nötigen und es kommt
Die rechthaberischen Egoismus-Extremisten, denen diese Regelung nicht für alle Sonder- und Spezialfälle hinreichend detailliert reglementiert ist, werden die Verkehrsunternehmen zur entsprechenden Konsequenz nötigen und es kommt
- a] zu einem nicht mehr vermittelbaren Kurzstreckenbenutzungsregelwerk (aufwändig, arbeitsintensiv und kostspielig)
oder
b] zu einem Wegfall des Kurzstreckentarifs (einfach schnell und billig)