[M] Sitzplatzanspruch im Traglastenabteil

Die Fahrzeuge der S-Bahn-Systeme
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Step_3
Kaiser
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Beitrag von Step_3 »

Hallo Forum,

Sowohl im ET420 als auch im 423 gab und gibt es es ja spezielle Abteile für Gepäck und Sperrgut. Diese sind mit Klappsitzen ausgestattet, da Gepäck ja nicht unbedingt sitzen muß.
Mir ist es inzwischen mehrmals so ergangen, daß ich mit einem Stage-Piano (ein größeres Keyboard) die S-Bahn nutzen mußte und zwar für eine längere Fahrtstrecke, die ich nicht wirklich durchweg stehen wollte. Daher suchte ich so ein Abteil auf und setze mich auf einen dieser Klappsitze, das Keyboard (natürlich gut verpackt in einer Tragetasche) legte ich neben mich, was natürlich die restlichen drei benachbarten Sitze unbenutzbar machte. Anfangs war die S-Bahn leer, die Leute gingen vorbei, schauten doof auf die sperrige Tasche und verteilten sich im Wagen - noch waren ja genug weitere Sitzplätze da.
Mit der Zeit wurde es voller und voller, selbst die Stehplätze im Türbereich füllten sich. Die drei von mir gesperrten (und hochgeklappten) Sitze waren natürlich noch frei. Als eine ältere Dame zustieg und mich höflich fragte, ob es irgendwie möglich ist, sich auf einer der Sitze setzen zu können, überlegte ich kurz, und kam erst jetzt auf die Idee, das Keyboard hochkant zu stellen und eben festzuhalten, damit es nicht umfällt.
Ich tat dies, die Dame kam zu ihrem Sitzplatz und statt drei gesperrten Sitzen war es nur noch einer, der neben mir.
Etwa drei Stationen später wurde auch dieser von mir "gefordert". Ich wußte nicht mehr wohin mit dem Teil (die Bahn war gut gefüllt) und irgendwie schaffte ich es, auch diesen freizugeben - nach einer kurzen heftigen Diskussion mit einem Fahrgast mittleren Alters, der höchstwahrscheinlich durch das Tragen seines kleinen Aktenköfferchens so dermaßen fertig war, daß er unbedingt sitzen mußte.
Für den Rest der Fahrt war meine Sicht sehr beschränkt, da ich das Keyboard nun zwischen den Knien vor meiner Nase hochkant hielt. Ich hatte es zunächst wieder waagrecht die Sitzreihe entlang vor meine und die Füße der Fahrgäste gestellt. Aber auch deswegen wurde ich angemotzt, da die Fahrgäste auf den drei Sitzen ja darübersteigen mußten. (das Teil ist so gelegt nicht mal so hoch wie ein gewöhnlicher Reisekoffer). Und bevor mir jemand da vor Wut reintritt, nahm ich es wieder hochkant vor mir, balancierend mit meinem Rucksack auf meinen Knien.
Die Blicke auf mich waren die ganze Fahrt über dieselben, von wegen was mir denn einfalle, mit so einem sperrigen Ding S-Bahn zu fahren und obendrein auch noch Sitzplätze zu belegen.
Ich denke, ich brauche nicht mehr näher erläutern, auf welch "freundliche" Weise man mir den den Weg zur Tür freigab, als ich aussteigen mußte. Ich hätte das Keyboard am liebsten quer gehalten und damit alles, was mir in die Quere kommt, mit viel Schwung flachgelegt... ;-)
So oder so ähnlich verliefen so ziemlich alle Fahrten, die ich mit etwas mehr (durchaus auch sperrigem) Gepäck unternahm.
Meine Frage an Euch:
Wie ist das mit den Klappsitzen im Traglastenabteil ? Hat der Fahrgast Anspruch darauf ? Wenn ja, wozu gibt es dann diese Abteile und die Sitze ? Ich meine, wenn jemand wie die obige Dame (die wirklich nen Sitzplatz gebraucht hatte) höflich fragt, bin ich der letzte, der da nichts tun kann. Im obigen Fall konnte ich das Keyboard ja hochkant nehmen und so zwei Sitze freigeben, war ja kein Problem und ich hätte auch den letzten geräumt (und meinen eigenen freigegeben), wenn´s ein Bedürftiger gewesen wäre und mich höflich danach fragt. Aber der Typ mit dem Aktenkoffer schimpfte mich von vornherein gleich an, daß dies ein Sitzplatz sei und daß ich mein Glump woandershin stellen sollte. Als er begann, das Keyboard vom Sitz wegzureißen (er traf damit andere stehende Fahrgäste im Mittelgang), gab ich (als der Klügere) nach. Der Typ hatte seinen Sitz und ich zusätzlich die bösen Blicke der "getroffenen" Fahrgäste im Gang.

Das kann´s doch nicht sein, oder ? Mir ist bewußt, daß ich, wenn ich mit Sperrgut reise, die Sorgfalt darüber übernehme, möglichst wenig Fahrgäste damit irgendwie zu belästigen. Das tat ich auch nach bestem Wissen und Gewissen. Aber wozu gibt es gesondert ausgewiesene Abteile, wenn man sie sowieso nicht nutzen kann ? Was wäre, wenn ein Sperrgutstück nicht besser zu verstauen ist und trotzdem einen Sitz blockiert ? Wird man dann gelyncht ???
Was habe ich für Rechte als Sperrgutbesitzer im Traglastenabteil ?

fragende Grüße,
Step_3
Guido
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Beitrag von Guido »

Hallo,

es ist vom Prinzip her nichts dagegen einzuwenden, wenn Du mit etwas sperrigem Gepäck das Mehrzweckabteil benutzt. Beachte dabei aber bitte die Uhrzeit, nicht umsonst ist beispielsweise die Mitnahme von Fahrrädern in der Hauptverkehrszeit aus Kapazitätsgründen nicht gestattet. Die Fahrkarte kostet übrigens mit und ohne Sitzplatz das gleiche, ein Anspruch auf Sitzplatz besteht nicht.


Nun zu dem Paragraphenkram - Beförderungsbestimmungen des MVV
§ 3 Einnehmen der Plätze, Benutzung der 1. Klasse in Zügen des Regionalverkehrs
der Deutschen Bahn (Produktklasse C), der Bayerischen Oberlandbahn
(BOB) und in den ALEX-Zügen der Vogtlandbahn AG


(1) Die Fahrgäste können auf bestimmte Wagen und Plätze verwiesen werden.

(2) Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

(3) Sitzplätze sind bei Bedarf für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte,
ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für
Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.

[...]

§ 9 Mitnahme von Sachen

(1) Soweit die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Sicherheit der Fahrgäste
nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden, kann der
Fahrgast leicht tragbare und nicht sperrige Gegenstände (Handgepäck,
Skier) unentgeltlich mitführen. Mitgeführte Sachen dürfen nicht auf Sitzplätzen
abgestellt werden.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Anhang 4 geregelt.

(2) Von der Mitnahme sind ausgeschlossen
1. explosionsfähige, leichtentzündliche, radioaktive, ätzende und
übelriechende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch welche Fahrgäste verletzt
werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

(3) Über die Mitnahme von Sachen und deren Unterbringung entscheidet im
Zweifelsfall das Betriebspersonal.
Da ich das Thema Fahrradmitnahme als Vergleich ansprach, gibt's nun noch die Benutzungsbestimmungen für die Mitnahme von Fahrrädern:
1. Allgemeines

1.1 Dieser Anhang regelt die Mitnahme nicht zusammengeklappter zweirädriger
Fahrräder ohne Motorausrüstung. Sie werden nachstehend als Fahrräder
bezeichnet. Fahrräder mit Sonderkonstruktionen (z. B. Hochräder,
Lastenräder, Liegeräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

1.2 Die Bestimmungen dieses Anhangs gelten nicht für die Mitnahme von
Klapprädern im zusammengeklappten Zustand. Diese sind zur unentgeltlichen
Mitnahme zugelassen, wenn der Platz nicht für die Personenbeförderung
benötigt wird, die Bauart des Fahrzeugs es zulässt und keine Verminderung
der Verkehrssicherheit eintritt.

1.3 Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Die Mitnahme
ist nur in den in Ziffer 3.1 genannten Zügen gestattet und nur, soweit
die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Sicherheit der Fahrgäste
nicht gefährdet ist, andere Fahrgäste nicht belästigt werden und der
Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird. In Straßenbahnen
und Omnibussen dürfen Fahrräder nicht mitgenommen werden.

1.4 Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen
für die Mitnahme von Fahrrädern erfüllt sind. Seinen Anweisungen ist Folge
zu leisten.

[...]

4. Unterbringung der Fahrräder im Zug

4.1 Die Fahrräder dürfen mitgeführt werden in
• Einstiegsräumen der in Ziffer 3.1 freigegebenen Züge, sofern nicht durch
Bildzeichen eine Fahrradmitnahme ausgeschlossen ist. Einstiegsräume
sind der freie Raum zwischen zwei gegenüberliegenden Ein- und Ausstiegstüren
sowie Mehrzweckabteile. Eine Unterbringung in den Sitzabteilen
bzw. in den Abteilen unmittelbar neben den Führerräumen (Traglastenabteil)
bei den elektrischen S-Bahn-Triebzügen ist nicht zulässig.
• Gepäckwagen und Gepäckabteilen der in den Fahrplänen für die Fahrradbeförderung
zugelassenen Züge.

4.2 Je Einstiegsraum sind höchstens zwei Fahrräder zugelassen. Die Mehrzweckabteile
in den Zügen der Linie A können im Rahmen der verfügbaren
Platzkapazität mit mehr als zwei Fahrrädern belegt werden. Sind alle
Stellplätze eines Zuges besetzt, müssen Fahrgäste mit Fahrrädern zurückbleiben.
Gruppen mit Fahrrädern haben keinen Anspruch auf gemeinsame
Beförderung.

4.3 Der Fahrgast muss sein Fahrrad so unterbringen, dass die Sicherheit und
Ordnung des Betriebs und die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährdet
und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Er muss sich deshalb
bei seinem Fahrrad aufhalten und dieses festhalten.

[...]

6. Zeitliche Beschränkungen

Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht erlaubt montags bis freitags (ausgenommen
feiertags) von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis
18.00 Uhr.

Während der Schulferien ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht erlaubt in
der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr.
Innerhalb dieser Sperrzeiten dürfen Fahrten mit Fahrrädern weder begonnen
noch beendet werden.

Die zeitlichen Mitnahmebeschränkungen gelten nicht bei Beförderung der
Fahrräder in Gepäckwagen und Gepäckabteilen gemäß Ziffer 4.1.
Die Beförderungsbestimmungen sind nachzulesen unter www.mvv-muenchen.de

Edit: Lesbarkeitsanpassung
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
elchris
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Beitrag von elchris »

Ein Fahrgast hat erst mal gar keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Ausser er hat den reserviert. Bei der älteren Dame hättest du es nicht tun müssen, war aber nett von dir. Dem Herren hätt ich was geklimpert...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Wobei sich mir auch die Frage stellt, was "leicht tragbare und nicht sperrige Gegenstände" eigentlich sind... Ich haette ein Keyboard nicht unbedingt dazugezaehlt, aber nachdem Skier offenbar las nicht sperrig gelten....
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Boris Merath @ 15 May 2004, 00:55 hat geschrieben:Wobei sich mir auch die Frage stellt, was "leicht tragbare und nicht sperrige Gegenstände" eigentlich sind...
Wohl alles, was man schnell aus dem Weg schaffen kann. (Gut, das ist auch so eine Gummidefinition...)
Ich haette ein Keyboard nicht unbedingt dazugezaehlt
Keyboard != Stagepiano (mit dem der Frager ja unterwegs war).
aber nachdem Skier offenbar las nicht sperrig gelten....
Echt?

Naja, Hauptsache es ragt nicht über die Wagenumgrenzung raus... ;)

MFG Michi
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

Dass du der älteren Dame einen Platz angeboten hast, find ich gut. Natürlich@chris musst du nicht - aber was ist da mit Anstand?
Warum hast du das Teil nicht auf die Ablage gelegt, gut, über den Sperrsitzen ist wohl nichts in der Sause, aber dahinter kommt die erste Sitzreihe, und wenn da nichts oben war - warum nicht da drauf damit?
Step_3
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Beitrag von Step_3 »

Hallo,

Erst mal Danke für Eure vielen Antworten.
(werde mal versuchen, das der Reihe nach aufzudröseln):

Was die Uhrzeit angeht, muß ich zugeben, ein paar Mal hab ich die HVZ doch etwas "angeschnitten". Aber voll war´s eigentlich immer, egal wann ich mit dem Ding gefahren bin.
Der Sonderstatus für Fahrräder ist mir bekannt und ich kann die Einschränkung auch nachvollziehen. (...dann müssen die Radler eben in der HVZ nebenher radeln :D ).
Und als sehr sperrig betrachte ich die Keyboard- Tasche auch nicht. (zwei Reisekoffer nacheinander gestellt ergeben ungefähr die Größe des Ganzen, ist also noch viieel Platz, bis die Wagenumgrenzung erreicht ist ;) ).
Es geht mir hier konkret um die "Nutzungsrichtlinien" in den ausgewiesenen Traglastenabteilen der S-Bahn, die ich nirgends finden kann. Was darf man dort wie abstellen und was nicht ?

Natürlich weiß ich, daß ein Fahrgast in der S-Bahn kein Sitzplatzanspruch hat, bloß denken ca 90% der Fahrgäste in der Hinsicht anders.
Hätte ich ne 4er vis-a-vis-Sitzgruppe mit Gepäck verbarrikadiert, könnte ich den Unmut ja noch verstehen, denn das sind Sitzplätze, die ausschließlich zum Sitzen gedacht sind. Bei den Klappsitzen im Mehrzweckabteil (wie ihr es nennt) verhält es sich doch etwas anders, sonst hätte man da ja auch die 4er Sitze hingebaut.

Inzwischen habe ich Lösungen gefunden, das Keyboard zu transportieren. Unangefochten an erster Stelle steht mein Auto :lol: . Aber auch in der S-Bahn hab ich alles mögliche ausprobiert (auch das Hochhieven auf die Ablage, was nicht gerade leicht ist). Dumm angeschaut wird man aber immer, ist wohl nicht zu ändern. Jedenfalls hab ich diese Erfahrungen zum Anlaß genommen, hier mal zu fragen, wie das mit den Mehrzweckabteilen gedacht ist, eben was dort Vorrecht genießt, Mensch oder Gepäck. Gerade in der HVZ, wenn´s voll ist, sind doch große Koffer oder Taschen (die man zeitlich unbegrenzt immer mitnehmen darf) besser dort verstaut als irgendwo im Türbereich oder im Gang, wo jeder drüberstolpert. Der Nachteil ist eben ein oder zwei Sitzplätze weniger im Zug. Und eben das scheinen viele Fahrgäste nicht zu verstehen.

/edit: Rechtschreibfehler korrigiert (wer noch welche findet, darf sie behalten ;) ).
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Step_3 @ 15 May 2004, 18:34 hat geschrieben: Es geht mir hier konkret um die "Nutzungsrichtlinien" in den ausgewiesenen Traglastenabteilen der S-Bahn, die ich nirgends finden kann. Was darf man dort wie abstellen und was nicht ?
Ich vermute mal fast, dass das schlicht ueberhaupt nicht geregelt ist, sondern das "Mehrzweckabteil" halt einfach nur von der EInrichtung, nicht aber von den Bestimmungen vom Rest des Zuges getrennt ist. Im Zweifelsfall wird dann wohl das Recht des durchsetzungsfaehigeren gelten. VIelleicht kann sich einer der hier anwesenden Tfs mal dazu noch etwas genauer aeussern?
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EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

Eigentlich wollte ich eine Kamera mitnehmen, um das Schild im Zug an der Seitenwand vom Mehrzweckabteil zu fotografieren.
Natürlich hab ich sie vergessen... :ph34r:

Aber soweit ich mich erinnern kann steht da so viel wie, dass man bei bedarf Platz für sperrige Gegenstände/Fahrräder machen soll.
Und genau das würde ich den Leuten sagen. Diesem Aktenköfferchen mit Nadelstreifen hätte ich mal ordentlich die Meinung gesagt.... :ph34r:
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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

@Easydor: Genau so stehts drauf. ;) Man soll vom Klappsitz aufstehen, wenn jemand mit sperrigem Gepäck daherkommt.
@Step_3: Von dem her, was du geschrieben hast, würde ich sagen, daß du dich richtig verhalten hast. Die Mehrzweckabteile sind nunmal für solche Kunden gedacht, die nicht nur sich selbst transportieren (was bei einigen Menschen schon auch groß ist :D), sondern auch noch was dabei haben. Natürlich bist du auch bei Nutzung des Mehrzweckabteils verpflichtet, dafür zu sorgen, daß dein Gepäck (in diesem Fall die Keyboardtasche) so wenig wie möglich stört, aber natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten. Du kannst das Ding ja schlecht zersägen. ;) Und die Klappsitze sind genau für Fahrgäste gedacht, die sperriges Gepäck dabei haben, und nicht für irgendwelche aufgemöbelten Hirnleichen mit Aktenköfferchen und Anzug. :P
Was alles im Mehrzweckabteil transportiert werden darf, ist selbst an sich eine gute Frage. Ich würde sagen, einfach alles, was reinpaßt. :D Ich habe Leute schon mit der S-Bahn umziehen sehen (ja wirklich! :o), also kannste dir ja denken, was da schon alles transportiert wurde. :D :P :lol:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Guido
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Beitrag von Guido »

Also erstmal muß unterschieden werden in Mehrzwechabteil und Traglastenabteil. Beide gibt es. Das Traglastenabteil gibt's nur in den Zügen der Baureihe 420 und befindet sich direkt hinter dem Führerstand, dort darf nichts abgestellt werden (wegen Fluchtweg des Tf).
Das Mehrzweckabteil gibt's nur im 423 und ist das mehr oder weniger große Abteil mit den Klapsitzen. Die Regelungen zur Benutzung habe ich in meinem Beitrag weiter oben ja schon geschrieben, mehr ist dazu nicht geregelt. Ansonsten kann ich nur auf §9 Abs. 3 der Beförderungsbestimmungen verweisen ("Über die Mitnahme von Sachen und deren Unterbringung entscheidet im Zweifelsfall das Betriebspersonal", gilt im Übrigen auch für Fahrräder, also in der HVZ bei einem leeren Zug ruhig mal nachfragen, dann kostet's ggf keine 40€ ;) ).

Im konkreten Fall wäre das nun so, wenn Du dein Keybord hochkant hinstellst und dich daneben setzt beanspruchst Du 2 Sitzplätze, störst damit keinen weiter und das wäre für mich vertretbar. Alles weitere kann man pauschal nicht sagen, denn es kommt auf die Situation drauf an, z.B. habe ich auch schonmal eine Mutti mit ihrem Kinderwagen auf den nächsten Zug verwiesen, da war ich 12 Minuten später, sie kam gerade erst hoch nachdem ich schon den Schließvorgang eingeleitet habe, sie hätte vielleicht noch reingepasst, aber ihr Kinderwagen nicht mehr (Vollzug statt Langzug, 95% Auslastung, Flughafenlinie (S1)), in diesem Falle wär das Keybord auch draußen geblieben.

Eine ungern gesehene Möglichkeit ist auch, das Du dein Keybord an den nicht benutzten Führstand in der Zugmitte anlehnst, da hast du eine Sitzreihe und die Führestandstür unterbricht diese, dort das Ding hingestellt beansprucht es überhaupt keinen Sitzplatz, nur mußt Du es schnell beiseite nehmen können wenn der Tf da rein muß (z.B. zur Störungsbehebung).

Noch ein letzter Tip: wenn Du wirklich mal Probleme mit so einem Aktenkofferträger hast wie beschrieben, laß ihn hinsetzten und pack ihm dein Keybord auf dem Schoß, wenn er irgendwas sagt nur antworten "Sie müssen ja unbedingt hier sitzen, also können sie auch mein Gepäck mit festhalten."
Genau so stehts drauf.  Man soll vom Klappsitz aufstehen, wenn jemand mit sperrigem Gepäck daherkommt.
Am Mehrzweckabteil sind nur Fahrradpiktogramme, aber wenn 2 von den Dingern da stehen kann dort auch keiner mehr sitzen, von daher ist letztendlich egal was man dort unterbringt.
Aber: Bitte nicht die Rollstuhlrampe zustellen!!
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

423-Kutscher @ 16 May 2004, 11:14 hat geschrieben: Am Mehrzweckabteil sind nur Fahrradpiktogramme,
Nicht nur...
Da gibts noch einen Aufkleber mit etwas mehr Text auf dem das in meinem letzten Betrag beschriebene steht.
Morgen mach ich mal ein Foto davon.
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Stellwerk
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Beitrag von Stellwerk »

So ganz verstehe ich Step 3 nicht. OK, so ein Teil ist nicht gerade leicht; zumindest mein Yama hüpft nicht gerade freiwillig in die Ablage. Aber was ist dabei, wenn man es hochkant zwischen die Knie nimmt?? Sooooviel gibt es in der S-Bahn auch nicht zu sehen.
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Beitrag von Yopohari »

§ 9 Mitnahme von Sachen
(1) Soweit die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Sicherheit der Fahrgäste nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden, kann der Fahrgast leicht tragbare und nicht sperrige Gegenstände (Handgepäck, Skier) unentgeltlich mitführen. Mitgeführte Sachen dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt werden.
Ich glaube, es regelt eindeutig die Frage des Blockierens der Sitzplätze mit dem Gepäck wenn jemand sich setzen möchte oder belästigt werden könnte.
Falls jemand meint, es gäbe keinen Anspruch auf Sitzplätze - einen Anspruch aufs Sitzen und das Blockieren weiterer Sitzplätze gibt es dann erst recht nicht.

Was die Anregung betrifft, einem zahlenden Kunden mit einer Aktentasche etwas zu "klimpern" - mindestens nicht weniger berechtigt und begründet wäre die Anregung, dem Herrn mit dem Keyboard etwas zu "klimpern" (oder auch aus dem Zug hinauszuwerfen).

Es gibt übrigens ein Buch des polnischen Nobelpreisträger Sienkiewicz "In der Wüste und im Regenwald" in dem der Stammeshäuptling Kali die Grundlagen seiner Moral erklärt:

Kali klauen ein Kuh des Nachbarn - gut,
Ein Nachbar klauen Kalis Kuh - schlecht


Seitdem wurde "Kalis Moral" in Polen zum Begriff.
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Guido
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Beitrag von Guido »

§ 9 Mitnahme von Sachen
(1) Soweit die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Sicherheit der Fahrgäste nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden, kann der Fahrgast leicht tragbare und nicht sperrige Gegenstände (Handgepäck, Skier) unentgeltlich mitführen. Mitgeführte Sachen dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt werden.

Ich glaube, es regelt eindeutig die Frage des Blockierens der Sitzplätze mit dem Gepäck wenn jemand sich setzen möchte oder belästigt werden könnte.
Falls jemand meint, es gäbe keinen Anspruch auf Sitzplätze - einen Anspruch aufs Sitzen und das Blockieren weiterer Sitzplätze gibt es dann erst recht nicht.
Da mißverstehst Du aber was, dabei ist das Blockieren von "festen" Sitzplätzen in den entsprechenden Abteilen gemeint. Für Gepäck oder anderes Transportgut, sowie für Fahrräder und Rollstuhlfahrer gibt es das Mehrzweckabteil, welches nicht ohne Grund mit Klappsitzen (also flexiblen Sitzen) ausgestattet ist. Anbei die wichtigsten Piktogramme im Mehrzweckabteil:

Bild

Bild

Und das klebt am Führerstand:
Bild
Gruß, Guido

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Flok
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Beitrag von Flok »

Ich habe auch -und vor allem- den "zahlenden Kunden mit Aktenkoffer" etwas geklimpert, weil das diejenigen "zahlenden Kunden" sind, die zu 90% nämlich einen Anstandsgrad von genau 0% erreichen!
"Normale" Fahrgäste, die genauso ihren Fahrpreis bezahlen -egal ob mit Keyboard oder Christbaum- sind dagegen zu 90% menschlich eingestellt, und versuchen wie oben beschrieben, bei Bedarf die Plätze freizugeben; was ja meist auch möglich ist.
Wenn ein zahlender Fahrgast zum Flughafen mit seinem Gepäck in den vorgesehenen Bereichen sitzt, wird der ja auch nicht aus dem Zug hinausgeworfen, nur weil er vielleicht einen Sitzplatz blockiert - dafür hält man ja den Durchgang frei.
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Beitrag von Yopohari »

Für Gepäck oder anderes Transportgut, sowie für Fahrräder und Rollstuhlfahrer gibt es das Mehrzweckabteil, welches nicht ohne Grund mit Klappsitzen (also flexiblen Sitzen) ausgestattet ist.
Das mag schon sein, nur wenn ich im überfüllten Zug mein Gepäck anders legen/stellen kann und jemand sich setzen möchte, stelle ich mein Zeug einfach um. Ohne dem jemand "klimpern" zu wollen - oder auf dem Weg zum Ausgang die anderen Fahrgäste mit dem Gepäck hauen zu wollen.
Dies gehört für mich zu gewissen Grundlagen des zivilisierten Verhaltens - vielleicht bin ich aber mit 38 Jahren einfach alt und altmodisch? :P
Bundesoberstvertreter der Bahnaktivisten (selbstern.) ;-)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Yopohari @ 18 May 2004, 15:55 hat geschrieben: Das mag schon sein, nur wenn ich im überfüllten Zug mein Gepäck anders legen/stellen kann und jemand sich setzen möchte, stelle ich mein Zeug einfach um.
Falls DU es nicht bemerkt hast: Es geht hier weniger darum, dass man nicht freigeben will, sondern eher darum, wie dieser Herr das gesagt hat. Mal davon abgesehen ist so ein Stage-Piano hochkant zu stellen sicherlich alles andere als optimal, dewr Herr mit dem Koefferchen dagegen sollte wohl in der Lage sein ein bisschen zu stehen. Ich jedenfalls haette nie gewagt, jemanden mit schwerem Gepaeck aufzufordern, den Platz freizumachen, ganz egal wie voll es ist und in welchem Bereich des Zuges die entsprecchende Person jetzt sitzt. Ich bin schliesslich auch manchmal in der Situation, schwerere Sachen zu transportieren.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Yopohari
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Beitrag von Yopohari »

Falls DU es nicht bemerkt hast: Es geht hier weniger darum, dass man nicht freigeben will, sondern eher darum, wie dieser Herr das gesagt hat.
Mal im Originalbericht nachschauen...
(...) Aber der Typ mit dem Aktenkoffer schimpfte mich von vornherein gleich an, daß dies ein Sitzplatz sei und daß ich mein Glump woandershin stellen sollte. Als er begann, das Keyboard vom Sitz wegzureißen (er traf damit andere stehende Fahrgäste im Mittelgang) (...)
Falls es stimmen sollte, war es in der Tat etwas heftig.

Nichtdestotrotz - was das Reisen selbst mit einem schweren Gepäck angeht - meine Frau ist da noch rigoroser als ich. Wenn sie sieht, daß der Zug zunehmend überfüllt wird, ordnet sie die Sachen um und bietet selber den/die Sitzplatz/plätze an - ich tue es erst wenn ich angesprochen werde.
Bundesoberstvertreter der Bahnaktivisten (selbstern.) ;-)
corinnamuc

Beitrag von corinnamuc »

Hallo miteinander!
Also ganz ehrlich: wenn ich sperrige Gegenstände zu transportieren muss, dann muss ich halt auch mal Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen. Ich und nicht die anderen, die nichts dafür können, dass ich mit meinem (beliebigen sperrigen Gegenstand einsetzen) quer durch ganz München muss.
Das Mehrzweckabteil mag zwar dafür dasein, dass sperrige Gegenstände aus dem Weg sind, aber es ist sicher nicht dafür vorgesehen, dass derjenige, der dadurch einen Sitzplatz blockiert, selbst bequem sitzt.
Und vielleicht hat der Herr mit dem Aktenköfferchen etwas überreagiert, aber kannst Du wirklich definitiv sagen, dass er den Sitzplatz in dem Moment nicht benötigt hat? Seit einer OP bin ich am Sprunggelenk etwas behindert (nicht genug für einen Ausweis und auch nicht auf den ersten Blick erkennbar) und ich bin oft genug froh, wenn ich mich hinsetzen kann.
Aber selbst mit Krücken und einer Beinschiene musste ich oftmals bitten, einen Platz freizumachen. Seitdem habe ich meine Meinung über rücksichtsvolles Miteinander etwas geändert.
Gruß und nichts für ungut

corinnamuc
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Stellwerk
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Beitrag von Stellwerk »

Mal ein Beispiel, über das Ihr :D oder :ph34r: könnt:

Als ich einmal spät abends auf eine Ubahn in M Hbf wartete, stellte ich meine Reisetasche auf einer leeren 8er-Sitzgruppe neben mich. Da kam eine ältere "Dame" und mußte sich ausgerechnet AUF meine Tasche setzen, die ich gerade noch vor ihrem tonnenschweren A.... retten konnte. Auf meine Frage, was das soll, wenn doch noch 6 freie Plätze vorhanden sind sagte sie, daß für sie nur dieser in Frage kommt, weil sie ihre Ubahn einfahren sehen möchte. Da ich hier von einer "krankhaften Veränderung" ausging, habe ich diese Logik nicht weiter hinterfragt.
Yopohari
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Beitrag von Yopohari »

Als ich einmal spät abends auf eine Ubahn in M Hbf wartete, stellte ich meine Reisetasche auf einer leeren 8er-Sitzgruppe neben mich. Da kam eine ältere "Dame" und mußte sich ausgerechnet AUF meine Tasche setzen, die ich gerade noch vor ihrem tonnenschweren A.... retten konnte.
Bei meinen Bemerkungen zum Platz-Machen habe ich extra betont, daß es sich um volle Züge handelt. In der beschriebenen Situation würde ich auch von gewissen Veränderungen ausgehen - und die Person auf die Existenz zahlreicher freien Sitzplätze verweisen. B) :)
Bundesoberstvertreter der Bahnaktivisten (selbstern.) ;-)
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Stellwerk @ 19 May 2004, 12:18 hat geschrieben: Mal ein Beispiel, über das Ihr :D oder :ph34r: könnt:
Ebenso wie das hier: KLICK!!! ;) Da gings auch um einen Sitzplatz, und da war die S-Bahn nur halb voll; aber lest selbst. :D
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Thomas089
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Beitrag von Thomas089 »

Neulich auf der S5 von Herrsching nach München. Die Sitzplätze waren etwa zur Hälfte besetzt, manche Sitzgruppen waren nur mit 1 Person belegt.

Mir gegenüber war eine Sitzgruppe mit 2 Personen und 1 Tasche belegt. Eine Frau mittleren Alters, bei der sichtlich im Oberstübchen Veränderungen stattgefunden hatten, ;) wollte nun ausgerechnet auf dem Sitz Platz nehmen, der durch die Tasche belegt war und forderte den Mann neben der Tasche auf, diese zu entfernen.

Nun ja, der Mann weigerte sich unter Hinweis auf die vielen freien Plätze, die Tasche zu entfernen. Daraufhin "drohte" ihm die Frau: "Wenn jetzt eine Kontrolle kommt, dann werde ich Sie melden" und zog schimpfend von dannen. :lol:

Vielleicht wollte sie ja auf diese Weise mit dem Mann "anbandeln", dem Akzent nach handelte es sich um einen "feurigen" Ungar. ;) :lol:

Viele Grüße,
Thomas
Gruß, Thomas
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Aber auch wenn viele freie Plaetze vorhanden sind, kommen die gerade bei aelteren Menschen teilweise nicht in Frage. Wenn ich mit meiner Grossmutter unterwegs bin, nutzt mir ein Platz eine Sitzgruppe weiter ueberhaupt nichts, da der bis zur Anfahrt schlicht nicht erreichbar ist und dann wirds gefaehrlich.... Ausserdem kann zum Beispiel ein steifes Bein o.ae. es erfordern sich an einen bestimmten Platz zu setzen, wo dasselbige ausgestreckt werden kann (selber erlebt nach einem Unfall, nachdem ich das Knie nicht beugen durfte).

Wenn jemand aus dem Personenkreis kommt und um einen Platz bittet, sollte man daher auf jeden Fall aufstehen, ganz egal ob noch irgendwas sonst frei ist (man kann sich dann ja selber dorthin setzen)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Guido
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Beitrag von Guido »

Boris Merath @ 19 May 2004, 16:00 hat geschrieben:Aber auch wenn viele freie Plaetze vorhanden sind, kommen die gerade bei aelteren Menschen teilweise nicht in Frage. Wenn ich mit meiner Grossmutter unterwegs bin, nutzt mir ein Platz eine Sitzgruppe weiter ueberhaupt nichts, da der bis zur Anfahrt schlicht nicht erreichbar ist und dann wirds gefaehrlich.... Ausserdem kann zum Beispiel ein steifes Bein o.ae. es erfordern sich an einen bestimmten Platz zu setzen, wo dasselbige ausgestreckt werden kann (selber erlebt nach einem Unfall, nachdem ich das Knie nicht beugen durfte).

Wenn jemand aus dem Personenkreis kommt und um einen Platz bittet, sollte man daher auf jeden Fall aufstehen, ganz egal ob noch irgendwas sonst frei ist (man kann sich dann ja selber dorthin setzen)
Ach das ist in den Beförderungsbestimmungen geregelt.
§3 (3) Sitzplätze sind bei Bedarf für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte,ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
Okay, die hat nun nicht jeder dabei, liegt aber u.a. im MVG-Zentrum Marienplatz zur Einsicht (und als A5-Heftchen zur Mitnahme) aus, und bevor man sich im Zug mit jemanden über das Belegen und freimachen von Plätzen streitet, sollte man die Grundlagen dazu kennen (wenn schon nicht in Form von Anstand, dann wenigstens in der gedruckten Form, besser noch ist beides). Und das Beste, die Regeln gelten für alle gleich, egal ob groß oder klein, ob alt oder jung, ob arm oder reich, ob mit Aktenköfferchen oder mit Schulranzen. So wie man bei einem Einkauf im Supermarkt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Supermarktkette anerkennt, sich man im Straßenverkehr an die StVO halten sollte (sonst wirds teuer) so erkennt man die Beförderungsbestimmungen der Verkehrsmittel an sobald man diese benutzt (sonst kanns auch teuer werden).
Wer es mal genau nachlesen will: http://www.mvv-muenchen.de/de/mvv-info-ser...ngen/index.html

Für Fahrgäste mit körperlichen Beeintächtigungen stehen auch extra Pläte zur Verfügung, sind gekennzeichnet mit einem Piktogramm wo ein Sitz mit einem Klinikkreuz drauf ist, eine Erklärung steht daneben in 4 Sprachen. Da nun nicht immer genügend deratige Plätze zur Verfügung stehen bzw der Weg zu diesen Plätzen unter Umständen zu lang sein könnte, wären wir wieder bei den Grundlagen des Anstands, die manch einem (leider viel zu vielen) nicht bekannt sind.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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