Sowohl im ET420 als auch im 423 gab und gibt es es ja spezielle Abteile für Gepäck und Sperrgut. Diese sind mit Klappsitzen ausgestattet, da Gepäck ja nicht unbedingt sitzen muß.
Mir ist es inzwischen mehrmals so ergangen, daß ich mit einem Stage-Piano (ein größeres Keyboard) die S-Bahn nutzen mußte und zwar für eine längere Fahrtstrecke, die ich nicht wirklich durchweg stehen wollte. Daher suchte ich so ein Abteil auf und setze mich auf einen dieser Klappsitze, das Keyboard (natürlich gut verpackt in einer Tragetasche) legte ich neben mich, was natürlich die restlichen drei benachbarten Sitze unbenutzbar machte. Anfangs war die S-Bahn leer, die Leute gingen vorbei, schauten doof auf die sperrige Tasche und verteilten sich im Wagen - noch waren ja genug weitere Sitzplätze da.
Mit der Zeit wurde es voller und voller, selbst die Stehplätze im Türbereich füllten sich. Die drei von mir gesperrten (und hochgeklappten) Sitze waren natürlich noch frei. Als eine ältere Dame zustieg und mich höflich fragte, ob es irgendwie möglich ist, sich auf einer der Sitze setzen zu können, überlegte ich kurz, und kam erst jetzt auf die Idee, das Keyboard hochkant zu stellen und eben festzuhalten, damit es nicht umfällt.
Ich tat dies, die Dame kam zu ihrem Sitzplatz und statt drei gesperrten Sitzen war es nur noch einer, der neben mir.
Etwa drei Stationen später wurde auch dieser von mir "gefordert". Ich wußte nicht mehr wohin mit dem Teil (die Bahn war gut gefüllt) und irgendwie schaffte ich es, auch diesen freizugeben - nach einer kurzen heftigen Diskussion mit einem Fahrgast mittleren Alters, der höchstwahrscheinlich durch das Tragen seines kleinen Aktenköfferchens so dermaßen fertig war, daß er unbedingt sitzen mußte.
Für den Rest der Fahrt war meine Sicht sehr beschränkt, da ich das Keyboard nun zwischen den Knien vor meiner Nase hochkant hielt. Ich hatte es zunächst wieder waagrecht die Sitzreihe entlang vor meine und die Füße der Fahrgäste gestellt. Aber auch deswegen wurde ich angemotzt, da die Fahrgäste auf den drei Sitzen ja darübersteigen mußten. (das Teil ist so gelegt nicht mal so hoch wie ein gewöhnlicher Reisekoffer). Und bevor mir jemand da vor Wut reintritt, nahm ich es wieder hochkant vor mir, balancierend mit meinem Rucksack auf meinen Knien.
Die Blicke auf mich waren die ganze Fahrt über dieselben, von wegen was mir denn einfalle, mit so einem sperrigen Ding S-Bahn zu fahren und obendrein auch noch Sitzplätze zu belegen.
Ich denke, ich brauche nicht mehr näher erläutern, auf welch "freundliche" Weise man mir den den Weg zur Tür freigab, als ich aussteigen mußte. Ich hätte das Keyboard am liebsten quer gehalten und damit alles, was mir in die Quere kommt, mit viel Schwung flachgelegt...

So oder so ähnlich verliefen so ziemlich alle Fahrten, die ich mit etwas mehr (durchaus auch sperrigem) Gepäck unternahm.
Meine Frage an Euch:
Wie ist das mit den Klappsitzen im Traglastenabteil ? Hat der Fahrgast Anspruch darauf ? Wenn ja, wozu gibt es dann diese Abteile und die Sitze ? Ich meine, wenn jemand wie die obige Dame (die wirklich nen Sitzplatz gebraucht hatte) höflich fragt, bin ich der letzte, der da nichts tun kann. Im obigen Fall konnte ich das Keyboard ja hochkant nehmen und so zwei Sitze freigeben, war ja kein Problem und ich hätte auch den letzten geräumt (und meinen eigenen freigegeben), wenn´s ein Bedürftiger gewesen wäre und mich höflich danach fragt. Aber der Typ mit dem Aktenkoffer schimpfte mich von vornherein gleich an, daß dies ein Sitzplatz sei und daß ich mein Glump woandershin stellen sollte. Als er begann, das Keyboard vom Sitz wegzureißen (er traf damit andere stehende Fahrgäste im Mittelgang), gab ich (als der Klügere) nach. Der Typ hatte seinen Sitz und ich zusätzlich die bösen Blicke der "getroffenen" Fahrgäste im Gang.
Das kann´s doch nicht sein, oder ? Mir ist bewußt, daß ich, wenn ich mit Sperrgut reise, die Sorgfalt darüber übernehme, möglichst wenig Fahrgäste damit irgendwie zu belästigen. Das tat ich auch nach bestem Wissen und Gewissen. Aber wozu gibt es gesondert ausgewiesene Abteile, wenn man sie sowieso nicht nutzen kann ? Was wäre, wenn ein Sperrgutstück nicht besser zu verstauen ist und trotzdem einen Sitz blockiert ? Wird man dann gelyncht ???
Was habe ich für Rechte als Sperrgutbesitzer im Traglastenabteil ?
fragende Grüße,
Step_3