Güterstraßenbahn/Bahn im Straßenplanum

Strecken und Fahrzeuge des Güterverkehrs
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Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Hallo Leute,

obwohl man heutzutage nach Möglichkeit vermeidet, Bahnübergänge und Kreuzungen zu schaffen, habe ich im Internet über verschiedene Güterstraßenbahnen und die betriebliche Besonderheit der Oleftalbahn gelesen. In Olef rollten sogar ganze Panzerzüge über den Dorfplatz :D
Die heutigen Bestimmungen bzgl. der Kreuzungsfreiheit sind ein nicht zu unterschätzendes Hindernis bei der Bahnanbindung von Unternehmen.

Deswegen wollte ich mal fragen, wo die Gesetzlich-Technischen Hürden liegen, um mit normalen Güterwagen auf öffentlichen Straßen durch Städte/Dörfer zu fahren.

In Olef mußte immer jemand mit einer Fahne vorneweglaufen, was mußte man am Güterzug ändern um nach BoStrab fahren zu können? In Hafengebieten ist manchmal so ein Schild "Schienenfahrzeuge haben Vorrang", müssen da auch Leute mit Fahnen vor den Zügen laufen?

Gruß, Öcherbahn.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Dazu fällt mir die Dresdner CargoTram ein, welche nach BOStrab vom Güterumschlagzentrum Friedrichstadt bis zur Gläsernen Manufaktur am Straßburger Platz fährt. Ich denke, das ist die beste Lösung. Güterwagen auf der Straße sind wohl auch zu schwer, weshalb man den kompletten Unterbau neubauen müsste. Am Dresdner Hbf zum Beispiel darf die Haltestelle der 7/10 nur mit maximal 57t Gesamtgewicht befahren werden. Das wäre dann so ein Zwangspunkt ;)
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NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Also hier in den USA ist die Regelung ein wenig lockerer, denke ich mal. Hier fahren nämlich Personenzüge, Güterzüge und noch mehr Güterzüge einfach so auf der Straße, nix mit Winkemännchen, da wird gehupt, und die Autos weichen (hoffentlich, aber nicht immer, wie im 3. Link zu sehen...)!

EDIT: Noch ein Link...
EDIT 2: Anscheinend geht der 2. Link nicht. Vielleicht geht der...
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Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Bayernlover @ 24 Apr 2010, 15:38 hat geschrieben: Güterwagen auf der Straße sind wohl auch zu schwer, weshalb man den kompletten Unterbau neubauen müsste.
Ich dachte hier ja nicht nur an die Mitnutzung bestehender Infrastruktur, sondern an Neuanbindung. Auch sind bei der Vollbahn die Spurrillen weiter, was man aber mit Elastomerauffüllung ausgleichen kann. Ich dachet eher an Bremsen/Lichter/Maximallängen die ein Problem sein könnten.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

NJ Transit @ 24 Apr 2010, 16:01 hat geschrieben: Also hier in den USA ist die Regelung ein wenig lockerer, denke ich mal. Hier fahren nämlich Personenzüge, Güterzüge und noch mehr Güterzüge einfach so auf der Straße, nix mit Winkemännchen, da wird gehupt, und die Autos weichen (hoffentlich, aber nicht immer, wie im 3. Link zu sehen...)!

EDIT: Noch ein Link...
EDIT 2: Anscheinend geht der 2. Link nicht. Vielleicht geht der...
Zu dem dritten Link: Wie geil ist das denn?

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Edit: Natürlich geht der Link, aber erst nach einem Druck auf [Strg]+[F5]. ;)
Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

Das ist ja der Hammer was in Amerika abgeht :P Die Züge haben doch ganz normale Bahnbremsen, d.h. man geht einfach davon aus, daß alle die Schienen schon rechtzeitig räumen werden :o

Halten die Züge an Ampeln an oder fahren die einfach durch? Gibt es da besondere Schilder "Achtung Güterzug im Straßenplanum" in den Seitenstraßen?

In Deutschland wohl undenkbar...

Braucht man in Deutschland eine Magnetschienenbremse wenn man nach BOStrab fahren will?
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Öcherbahn @ 24 Apr 2010, 16:39 hat geschrieben:Halten die Züge an Ampeln an? Gibt es da besondere Schilder "Achtung Güterzug im Straßenplanum" in den Seitenstraßen?
Für alle beiden Fragen gilt: Meines Wissens nach nein. Willkommen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten... B)

...in dem aber auch ein Funke von der Steckdose zum Stecker springt, sobald sich der Stecker der Steckdose auf ca. 1cm nähert... <_<
Einmal passiert sogar eine Katze (oder ist es ein Hund)?
Und ich dachte schon, ich halluziniere! :lol:
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Fastrider
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Beitrag von Fastrider »

Öcherbahn @ 24 Apr 2010, 16:39 hat geschrieben: In Deutschland wohl undenkbar...
Die Appenzeller Bahnen fahren doch auch teilweise auf der Strasse. Ist zwar Schweiz, aber so unterschiedlich ist es da auch nicht. Dort ist der betreffende Strassenraum einfach durch Markierungen für den restlichen Verkehr gesperrt.

Und auch in Istanbul fuhr die anatolische Bahn früher sehr nah an der Strasse, allerdings hat man hier glaube ich jetzt einiges verbessert.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Gab es früher auch in Whooopatal: http://bahnen-wuppertal.de/html/gueterverkehr.html
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Auch schnuckelige E-Lok zog einst Personen- und Güterwagen durch die Straßen der Stadt Monheim am Rhein. Bedient wurde die Strecke Langenfeld - Monheim- Hitdorf (heute zu Leverkusen) - Rheindorf (ebenfalls heute zu Leverkusen) und die Strecke Monheim - Baumberg (heute zu Monheim). Der Personenverkehr wurde erst 1963 auf Busse umgestellt. Im Jahre 1979 wurde der 800V Gleichstrombetrieb eingestellt und man begann mit dem Bau von Umgehungsstrecken, der heute mit Dieselloks durchgeführt wird. Das heutige Netz der Bahnen der Stadt Monheim sieht so aus:

Google-Karte
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Beitrag von ropix »

Was dazu nötig ist?

nicht viel. Auf der amerikanischen Strecke tut es ein Railroad Crossing, bei uns ein Andreaskreuz wie hier auf dem gut 1 Kilometer(?) langen Bahnübergang in der Nähe von Niederbiegen.
Bild
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

Öcherbahn @ 24 Apr 2010, 15:30 hat geschrieben:was mußte man am Güterzug ändern um nach BoStrab fahren zu können?
Schauen wir doch mal in die BOStrab:
-BOStrab\ @ §15 hat geschrieben:(5) Strecken für Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein.
(6) Strecken sollen unabhängige oder besondere Bahnkörper haben.
Ein "soll". Muß also nicht unbedingt.
-BOStrab\ @ §34 hat geschrieben:(2) Auf straßenbündigem Bahnkörper im Verkehrsraum öffentlicher Straßen darf der Lichtraumbedarf in Gleisbogen auf Grund der bogengeometrischen Ausragung der Fahrzeuge auf jeder Seite um höchstens 0,65 m größer sein als der Lichtraumbedarf in der Geraden.
(3) Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen dürfen folgende Abmessungen nicht überschreiten
1. Breite im Höhenbereich
  a) bis 3,4 m über Schienenoberkante 2,65 m,
  B) oberhalb von 3,4 m über Schienenoberkante 2,25 m;

    über die Seitenwände hinausragende Fahrtrichtungsanzeiger, Meldeleuchten, Rückspiegel, geöffnete Türen und ausgefahrene Trittstufen rechnen nicht zur Fahrzeugbreite.


2. Höhe über Schienenoberkante bis Oberkante des abgezogenen Stromabnehmers 4,0 m.
Das könnte für Güterwagen schon eher interessant sein.
(Nebenbei: Wie macht die U-Bahn das eigentlich mit den "weniger als 4m bis abgezogener Stromabnehmer"? Da dürftens doch grade mal 40cm sein...)
Öcherbahn @ 24 Apr 2010, 16:39 hat geschrieben:Braucht man in Deutschland eine Magnetschienenbremse wenn man nach BOStrab fahren will?
Auch da hilft die Vorschrift:
-BOStrab\ @ §36 hat geschrieben:(5) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen, ausgenommen bei Betriebsfahrzeugen nach Absatz 6, müssen

1. eine Bremse vom Kraftschluß zwischen Rad und Schiene unabhängig sein
Magnetschienenbremse ist also wohl angebracht, auch wenn laut der Vorschrift ein Anker genauso erlaubt wäre.

Achja, was man an Güterwagen auch anbauen muss:
-BOStrab\ @ §40 hat geschrieben:(3) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen Geber für das Zugsignal Z 4 (Fahrtrichtungssignal) an beiden Längsseiten mindestens vorn und hinten vorhanden sein.
(4) Für das Zugsignal Z 5 (Warnblinksignal) gilt Absatz 3 entsprechend. Die Warnblinkleuchten eines Fahrzeugs müssen im gleichen Takt blinken.
(...)
(6) Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen müssen an der Rückseite zwei rote Rückstrahler haben.
Die Streckengeschwindigkeit legt der §49 fest:
-BOStrab\ @ §49 hat geschrieben:(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
(...)
2. Züge straßenabhängiger Bahnen

    a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h
Und was ist "straßenabhängig"?
-BOStrab\ @ §16 hat geschrieben:(5) Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Straßenfahrbahnen oder Gehwegflächen eingebettet.
-BOStrab\ @ §55 hat geschrieben:(1) Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.
(2) Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen nicht länger als 75 m sein.
(Deswegen fährt die üstra in Hannover mit Sondergenehmigung im Messeverkehr, da bereits 3xTw6000=3x28,28m=84,84m. Auch die TW2000 sind mit 25,82m in 3-fach-Traktion schon 77,46m lang. Einzig die Anderthalbrichter TW2500 passen mit 24,705m in x3 = 74,115m grade noch so.)


Was man an gängigen Eisenbahn-Güterwagen jetzt alles so verändern muß, um diesen Vorschriften zu entsprechen, sei jetzt wieder euch überlassen. Hinweis noch: die BOStrab beschreibt keine Grenzwerte bezüglich Achs- und Meterlasten, nur ganz allgemein muß das Gleis die Fahrzeuge aushalten:
-BOStrab\ @ §17 hat geschrieben:(1) Der Oberbau muß die vom maßgebenden Lastenzug bei der Streckenhöchstgeschwindigkeit ausgeübten statischen und dynamischen Kräfte ohne bleibende Verformung aufnehmen können.
Gruß Michi
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Beitrag von 146225 »

Ich gebe zu bedenken, daß für reine Güter- und Industrie-/Hafenbahnen nicht die BoStrab das anzuwendende Regelwerk ist, sondern die Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
ropix
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Beitrag von ropix »

146225 @ 25 Apr 2010, 09:15 hat geschrieben: Ich gebe zu bedenken, daß für reine Güter- und Industrie-/Hafenbahnen nicht die BoStrab das anzuwendende Regelwerk ist, sondern die Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen.
Und wenn diese nicht zum Einsatz kommt, tut es halt die EBO.

Die BOStrab jedenfalls kam bislang eigentlich nie zum Einsatz wenn es um Güterzüge auf Schienen geht, wenn man jetzt mal von so einer komischen Materialstraßenbahn absieht. Denn früher wenn man ein Trambetrieb mit Überlandstrecke war war auch immer recht schnell ein EBO-Geeignetes Fahrzeug auf einer EBO-Strecke im Einsatz.

Die EBO findet sich übrigens hier, der Text der das mit dem Vorrang an Bahnübergängen regelt hier

Es gilt ebenfalls - eine maximale Länge für Bahnübergänge ist - dem ersten Überfliegen nach - nicht definiert. Also wozu der ganze andere Aufwand???
-
Öcherbahn
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Beitrag von Öcherbahn »

146225 @ 25 Apr 2010, 09:15 hat geschrieben: Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen.
Hmm in dem Link steht dauernd was von Reichsbahn und Deutscher Demokratischer Republik :P Ist das Irgendwie durch eine Klausel mit den heutigen Amtsträgern ersetzt worden?
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