Diesen Samstag bin ich mal wieder mit der Bahn von Stuttgart aus ins Donautal gefahren um dort eine Radtour zu machen.
Ich hatte vor der Hinfahrt vergessen mir noch korrekterweise eine "Fahrradtageskarte Nahverkehr" zu besorgen. Ich hatte auch nicht dran gedacht, dass es im Nahverkehr eigentlich auch keinen Fahrkartenverkauf mehr gibt. Also habe ich die Schaffnerin nach der Kontrolle meines BW-Tickets danach gefragt. Das hat sie dann logischerweise verneint. Ich meinte darauf: "Ich löse es noch nach". Worauf sie quasi meinte: "Passt schon" und hat abgewucken. Ich hatte irgendwie das Gefühl, es interessiert sie nicht.
Gut, für die Rückfahrt habe ich es dann gekauft.
Aber mir war die abwertende Haltung der Schafferin bewusst geworden, zudem ist mir aufgefallen, dass die Zugbegleiter auch nicht danach fragen, wem die vielen Räder dort gehören. Auch schon bei meiner letzten Radtour mit Bahnfahrt hatte keiner gefragt.
Also dachte ich, jetzt machst du die Probe aufs Exempel. Passieren kann nichts. Tickets habe ich ja.
Bei der Rückfahrt stand ich nun alleine mit einem Rad in einem Ein- und Ausstiegsbereich in einem Dosto.
Die Zugbegleiter kamen, ich zeigte Ihnen nur mein BW-Ticket. Mein Fahrrad konnten der Zugchef nicht bzw. sie nicht übersehen.
Sie haben nicht gefragt, ob ich ein Ticket für das Fahrrad habe. Ich holte es auch nicht freiwillig raus, und sagte nichts.
Für mich ist der Fall klar, es interessiert die Zugbegleiter nicht, ob man eine gültige Fahrradtageskarte für das Fahrrad hat. Null. Nicht im geringsten, solange man sonst ein gültiges Ticket hat. <_<
Für mich war es jedenfalls das letzte Mal, dass ich eine Fahrradtageskarte Nahverkehr gekauft habe. :ph34r:
Ich plane noch 2 weitere Radtouren mit Bahnfahrt ins Donautal. Ich bin gespannt.
Hey, entweder die DB bietet dieses Ticket ganz normal an, als drauf buchbare Fahrscheinoption. Oder sie kann das Ticket gleich ganz abschaffen. Als Einzelticket taugt es null, wenn sie keiner die Mühe macht es zu kontrollieren.
Fahrradtageskarte Nahverkehr
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Das ist mir ein bisschen zu einfach. Vielleicht war das an dem Tag so, aber eigentlich interessiert es sie schon. Selbst schon erlebt.Markus @ 26 Apr 2010, 22:10 hat geschrieben: Für mich ist der Fall klar, es interessiert die Zugbegleiter nicht, ob man eine gültige Fahrradtageskarte für das Fahrrad hat. Null. Nicht im geringsten, solange man sonst ein gültiges Ticket hat. <_<
Für mich war es jedenfalls das letzte Mal, dass ich eine Fahrradtageskarte Nahverkehr gekauft habe. :ph34r:
Ich plane noch 2 weitere Radtouren mit Bahnfahrt ins Donautal. Ich bin gespannt.
Das kann auch ganz arg nach hinten losgehen. Hast Du dabei eigentlich so etwas wie ein Unrechtsbewusstsein?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Ja klar, im Grunde genommen bin ich äußerst gespalten diesbezüglich.
Fahrpreis prellen ist eigentlich überhaupt nicht mein Ding. Ich habe eigentlich immer dann ein schlechtes Gewissen (z.B. wenn ich in Stuttgart aus Zeitgründen oder ganz einfach es echt vergessen habe, ein Ticket zu kaufen).
In diesem Fall würde man nur zum Teil "Schwarzfahren". Im Grunde ist es, als würde man mit einem IC-Ticket ICE fahren. Folge: den zu niedrigen Fahrpreis muss man nachlösen oder aussteigen.
Das ist aus meiner Sicht der Grund, wieso die Zugbegleiter in der Regel darauf verzichten dieses Ticket zu kontrollieren: Sie müssten haufenweise diese Tickets im Zug verkaufen / den höheren Fahrpreis verlangen. Das ist wahrscheinlich zu zeitaufwendig und mühsam.
Aus meiner Sicht wäre für die DB das beste, sie schafft das Einzelticket ab und bietet Tickets an, wo das Fahrrad gleich im Preis inbegriffen ist, z.B. Baden-Württemberg-Ticket Single mit Fahrrad, statt 20 € eben 24,50 €. Bei Internet-Ticket könnte man auch fragen: Wünschen Sie eine Fahrrad-Mitnahme? Ja/Nein (ähnlich wie Sitzplatzreservierung).
Das wäre kein Problem dies einzurichten.
Das wäre für die DB als auch für den Kunden die bessere Lösung.
Die DB ist leider nur nicht wirklich kundenorientiert, das ist das Problem.
Fahrpreis prellen ist eigentlich überhaupt nicht mein Ding. Ich habe eigentlich immer dann ein schlechtes Gewissen (z.B. wenn ich in Stuttgart aus Zeitgründen oder ganz einfach es echt vergessen habe, ein Ticket zu kaufen).
In diesem Fall würde man nur zum Teil "Schwarzfahren". Im Grunde ist es, als würde man mit einem IC-Ticket ICE fahren. Folge: den zu niedrigen Fahrpreis muss man nachlösen oder aussteigen.
Das ist aus meiner Sicht der Grund, wieso die Zugbegleiter in der Regel darauf verzichten dieses Ticket zu kontrollieren: Sie müssten haufenweise diese Tickets im Zug verkaufen / den höheren Fahrpreis verlangen. Das ist wahrscheinlich zu zeitaufwendig und mühsam.
Aus meiner Sicht wäre für die DB das beste, sie schafft das Einzelticket ab und bietet Tickets an, wo das Fahrrad gleich im Preis inbegriffen ist, z.B. Baden-Württemberg-Ticket Single mit Fahrrad, statt 20 € eben 24,50 €. Bei Internet-Ticket könnte man auch fragen: Wünschen Sie eine Fahrrad-Mitnahme? Ja/Nein (ähnlich wie Sitzplatzreservierung).
Das wäre kein Problem dies einzurichten.
Das wäre für die DB als auch für den Kunden die bessere Lösung.
Die DB ist leider nur nicht wirklich kundenorientiert, das ist das Problem.
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Ich fahre zwar nicht wirklich oft mit Automaten/Schaltertickets, aber ich wurde bis dato immer nach der BC gefragt (zumindest so lange, wie das Ticket noch keinen Zangenabdruck hatte).
Bis vor einiger Zeit gabs da auch einen ziemlich fetten Glitch im System: man buche ein Onlineticket, sagen wir einmal von Garmisch über München nach Nürnberg für den nächsten Tag. Das storniert man dann (also gebührenfrei), druckt es jedoch zuvor aus. Dann klatscht man da irgendwie einen Zangenabdruck drauf (könnte man sich ja mit einem Stempel basteln - mit entsprechender Zugnummer und Datum) und steigt in München in den Zug. So sähe es aus, als ob man schon von Garmisch hergefahren wäre, das Ticket also schon eingelesen wurde. Die Zubs haben das i.d.R. nachher nicht mehr gescannt - das ist heute, wohl aus gegebenem Anlass, nicht mehr so.
Ich habe das nie ausprobiert, erstens weil ich es moralisch nicht für richtig halte (erst isses ne kleine RE Fahrt, irgendwann mal quer durch Deutschland 1. Klasse) und zweitens weil es dann doch den ein oder anderen gab, der es konsequent gescannt hat.
Ich denke, dass man in fast jeder Situation mit genug Dreistigkeit im Großteil der Fälle durchkommt, aber über kurz oder lang nimmts mal einer genau bzw. schaut genau hin und dann knallts.
Ich hebe mir diese Fälle, in denen ich davonkomme, für die Male auf, wenn ich wirklich etwas verpenne - man soll sein "Glück" ja bekanntlich nicht überstrapazieren.
Bis vor einiger Zeit gabs da auch einen ziemlich fetten Glitch im System: man buche ein Onlineticket, sagen wir einmal von Garmisch über München nach Nürnberg für den nächsten Tag. Das storniert man dann (also gebührenfrei), druckt es jedoch zuvor aus. Dann klatscht man da irgendwie einen Zangenabdruck drauf (könnte man sich ja mit einem Stempel basteln - mit entsprechender Zugnummer und Datum) und steigt in München in den Zug. So sähe es aus, als ob man schon von Garmisch hergefahren wäre, das Ticket also schon eingelesen wurde. Die Zubs haben das i.d.R. nachher nicht mehr gescannt - das ist heute, wohl aus gegebenem Anlass, nicht mehr so.
Ich habe das nie ausprobiert, erstens weil ich es moralisch nicht für richtig halte (erst isses ne kleine RE Fahrt, irgendwann mal quer durch Deutschland 1. Klasse) und zweitens weil es dann doch den ein oder anderen gab, der es konsequent gescannt hat.
Ich denke, dass man in fast jeder Situation mit genug Dreistigkeit im Großteil der Fälle durchkommt, aber über kurz oder lang nimmts mal einer genau bzw. schaut genau hin und dann knallts.
Ich hebe mir diese Fälle, in denen ich davonkomme, für die Male auf, wenn ich wirklich etwas verpenne - man soll sein "Glück" ja bekanntlich nicht überstrapazieren.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Ähm, leide ich eigentlich unter Demenz oder fragen die NTA nicht längst danach ob man auch sein Fahrrad mitnehmen will beim Kauf? Oder war das nur für die Fahrplanauskunft? Oder nur für Bayern? Oder...? :unsure:
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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