Alkohol: Sucht, Gefahren, Alkohol am Steuer

Alles was in den anderen Foren OFF-TOPIC wäre.
<br>Guinan freut sich auf Ihren Besuch.
Antworten
Benutzeravatar
TramPolin
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 12132
Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
Kontaktdaten:

Beitrag von TramPolin »

Didy @ 27 Apr 2010, 00:17 hat geschrieben: Genau diesen Effekt befürchte ich nämlich beim Nachtverkaufsverbot: Wer früher mit der Einstellung "im Notfall holen wir halt noch was an der Tanke" eine Party o.Ä. vorbereitet hat, kauft künftig halt gleich mehr ein. Und wenn das Zeug schon da ist, ist die Chance dass es getrunken wird IMHO deutlich höher als wenn man nochmal extra zur Tanke müsste.
Richtig. Früher hat man eine Flasche Schnaps an der Tanke geholt, wenn den Leuten danach war, und gemeinsam leer gemacht, bis es allen schlecht war. In Zukunft hat der Cliquen-Führer immer ein paar Flaschen auf Lager. Je mehr da ist, desto mehr wird auf einmal reingekippt.

Daher ist es ein unsinniger Aktionismus. Anstatt das Problem an sich anzugehen, wird schnell ein Gesetz gemacht. Ein paar Wählerstimmen bei den älteren Stammwählern wird es schon bringen und man rettet sich in die nächste Legislaturperiode.

Es gibt durchaus Alternativen, die sind aber komplexer und kann man nicht bei einer Bierzelt-Kampfrede unters Volk bringen. Die Kinder und Jugendliche müssen überzeugt werden, aber nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern sie können sich das ja selbst erarbeiten. Es muss ja kein Selbstveresuch sein, es gibt genug Möglichkeiten, sich über den Alkohol zu informieren. Selbst in meiner Schulzeit hat man Arbeitsgruppen gebildet, die ergebnisoffen zu einem Thema recherchiert haben. Und zwar bereits in der Grundschule. Wenn dann ein Klassenkamerad oder man selbst was über das Thema Leberzirrhose erarbeitet, ist das überzeugender, als wenn der Lehrer Marke Bischof Mixa den Schülern das Wissen mit dem Rohrstock einbläut. All das ist besser, als den zweifelhaften Saft durch Verbote noch interessanter zu machen.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

TramPolin @ 26 Apr 2010, 23:19 hat geschrieben: Irrtum, viele Tabletten können die schlimmsten Drogen sein (so richtig mit Abhängigkeit und so). Prominentes, aber fiktives Opfer-Beispiel: Dr. House.
Schlechtes Beispiel, das war Hydrocodon - nicht unähnlich dem bekannteren Codein und hat als Opioid ein recht hohes Abhängigkeitspotential (wobei wir natürlich nicht von der selben Liga wie Morphium oder gar den halbsynthetischen Opiaten sprechen).

Allerdings gibt es da wesentlich profanere Beispiele, wie z.B. Valium, Diazepame (=Tranquilizer) oder fehlerhafte Anwendung von Psychopharmaka (da langt schon Lithium, wenn man's blöd anstellt). Wenn man nur genug und das über lange Zeiträume davon nimmt, dann kann es sogar zu psychischen Abhängigkeiten von solch "harmlosen" Mitteln wie Diclophenac oder gar Ibuprofen geben.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

Didy @ 27 Apr 2010, 00:17 hat geschrieben: Das würde um ein zigfaches mehr an "Kollateralschäden", sprich Schäden an unbeteiligten Dritten, hervorrufen als 10% Alkoholiker.


Hand aufs Herz: Ist es dir noch nie passiert, dass du lange mit dir gerungen hast, ob du jetzt eine Tafel Schokolade (oder egal was) aufmachst oder nicht - nach dem öffnen du aber deutlich mehr gegessen hast als du dir ursprünglich vorgenommen hast ("Nur zwei Rippchen")?
(Wenn dir das noch *nie* passiert ist: Glückwunsch, da dürftest du aber nicht zur Mehrheit gehören.)

Genau diesen Effekt befürchte ich nämlich beim Nachtverkaufsverbot: Wer früher mit der Einstellung "im Notfall holen wir halt noch was an der Tanke" eine Party o.Ä. vorbereitet hat, kauft künftig halt gleich mehr ein. Und wenn das Zeug schon da ist, ist die Chance dass es getrunken wird IMHO deutlich höher als wenn man nochmal extra zur Tanke müsste.


Insofern: Dein Ansinnen in Ehren, den Alkoholmissbrauch zu reduzieren. Ich denke das wird jeder hier für gut befinden.
Aber dies über ein Nachtverkaufsverbot erreichen zu wollen, dürfte etwa so effektvoll sein, wie eine Verbesserung der Pünktlichkeit von Züge durch mehr Reserven im Fahrplan. Pünktlich is man hinterher, aber in genaugenommen isses nur Augenwischerei.
Hey, ich seh das eher positiv: dann laufen die besoffenen von der Party nicht noch schnell zur Tanke, weil sie Nachschub brauchen.

Außerdem machts das ja nichts, wenn die Leute bissl mehr trinken, laut Bayernlover können ja die meisten damit so gut umgehen, daß es keine Rolle spielt, ob von vornherein ein paar Kisten Schnaps mehr da sind.

Ich bin ja ein Gegner des Ladenschlußgesetzes, aber die Praxis, daß man das Quasi mit Tankstellen umgeht finde ich richtig beschissen.
Zum einen weil es für die normalen Geschäfte unnötige Konkurrenz ist (seit dem die Tankstellen angefangen haben zu backen sind die Sonntagsöffnungen bei Bäckereien sprunghaft gestiegen) und weil die Konzerne so eine Möglichkeit haben, ihre Pächter und Konzessionsnehmer preislich so zu drücken, daß denen die Benzinpreise wurscht sind, weil sie verdienen ja eh nichts dran.

Von mir aus sollte jeder Rewe, Aldi und co 24h offen haben dürfen und sein normales Sortiment verkaufen dürfen (auch wenn da Alkohol dabei ist).
Denn ich denke, daß z.b. die Supermärkte mittlerweile besser aufs Alter achten als irgendwelche Aushilfskassierer in der Nachtschicht bei einer Tanke.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

Autobahn @ 26 Apr 2010, 22:35 hat geschrieben: @ Rohrbacher

Schön, das Du „die Maß“ verschmähst ;). Auch ein Birnenbrand kann wohlschmeckend sein, oder ein anderes Destillat. Man darf auch nicht vergessen, dass die Kunst des Brauens und Destillierens einst von hochgeistigen, ääh geistlichen Mönchen erfunden wurde. Man muss nur damit umgehen können.

@ TramPolin

Diese These betrifft in erster Linie Alkoholgegner, in kleinerem Maße Gegner des Tabakkonsums. Kokain ist schon immer eine illegale Droge gewesen, daher für die These nicht anwendbar. Morphium war früher ein Schmerzmittel, das zur Sucht führte und heute in der Medizin nur noch eingeschränkt verwendet wird. Tabletten? Das sind gemeinhin Medikamente. Manches davon ist sicher unnötig, und ich gehe damit persönlich sehr restriktiv um. Aber verbieten?

@ andreas

Beim ersten Mal da tut es noch weh. Das erste Bier, der erste Schnaps machen schon ein wenig schwindelig. Nur ist es eine Frage, ob der Alkohol an sich schon eine Vergiftung darstellt. Wie ich schon wiederholt dargelegt habe, entsteht Alkohol aus einem natürlichen Prozess. Presse eine Orange aus und stelle den Saft einen Tag bei Zimmertemperatur auf den Tisch. Dann hat sich Alkohol gebildet. Und zwar so viel, dass ein entwöhnter Alki rückfällig werden kann. Sogar in Senf ist Alkohol enthalten! Schau mal auf die Inhaltsangaben, da steht dann „Branntweinessig“

Wer nach einem halben Bier (und das sind bei der Füllgröße im Rheinland 0,1 Liter) Probleme bekommt: Bitte nur noch Rohkost und Wasser :lol:
Alkohol an sich ist ein tödliches Gift, das zwar in der Natur vorkommt, aber nur in sehr geringer Konzentration.
Da es bei vielen Menschen durch ausreichenden Konsum eine massive Gewöhnung gibt können die von dem Gift mehr zu sich nehmen, als von der Natur vorgesehen ist (4 promille Alk im Blut ist allgemein die tödliche Dosis).
Und in einer Konzentration, wie in Schnäpse und Weinbrandt enthält kommt Alkohol z.b. in der Natur gar nicht vor.
Je reiner der Alkohol ist, um so gefährlicher ist er (und um so ungenießbarer wird er)
Didy
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3695
Registriert: 26 Jul 2006, 10:11

Beitrag von Didy »

andreas @ 27 Apr 2010, 07:56 hat geschrieben: Hey, ich seh das eher positiv: dann laufen die besoffenen von der Party nicht noch schnell zur Tanke, weil sie Nachschub brauchen.

Von mir aus sollte jeder Rewe, Aldi und co 24h offen haben dürfen und sein normales Sortiment verkaufen dürfen (auch wenn da Alkohol dabei ist).
Denn ich denke, daß z.b. die Supermärkte mittlerweile besser aufs Alter achten als irgendwelche Aushilfskassierer in der Nachtschicht bei einer Tanke.
Okay, du drehst dir also alles so wie du willst. Und plötzlich ist nimmer der Alkohol schuld sondern die Tankstellen die nicht aufs Alter achten.

Sorry, ich bin raus aus der Diskussion, SO macht das keinen Sinn.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

andreas @ 27 Apr 2010, 07:56 hat geschrieben: Hey, ich seh das eher positiv: dann laufen die besoffenen von der Party nicht noch schnell zur Tanke, weil sie Nachschub brauchen.
Stimmt, die kaufen den Alk vorher, und müssen sich gar nicht erst aufraffen. Abgesehen davon gibt es nicht nur Besoffene, wenn man an Alkohol denkt. Die Mehrheit geht verantwortungsvoll mit dem Zeug um.
Außerdem machts das ja nichts, wenn die Leute bissl mehr trinken, laut Bayernlover können ja die meisten damit so gut umgehen, daß es keine Rolle spielt, ob von vornherein ein paar Kisten Schnaps mehr da sind.

Ja, die meisten können das. Auch wenn Du das hinter Deiner ganzen Polemik nicht verstehst, die Mehrheit kann es!
Zum einen weil es für die normalen Geschäfte unnötige Konkurrenz ist (seit dem die Tankstellen angefangen haben zu backen sind die Sonntagsöffnungen bei Bäckereien sprunghaft gestiegen) und weil die Konzerne so eine Möglichkeit haben, ihre Pächter und Konzessionsnehmer preislich so zu drücken, daß denen die Benzinpreise wurscht sind, weil sie verdienen ja eh nichts dran.

Unnötige Konkurrenz sehe ich nur Sonntags bei den Brötchen. Und wo liegt da das Problem? Während normaler Öffnungszeiten geht kein normal denkender Mensch zur Tanke, weil es dort mindestens das Doppelte kostet.
Und dass die Konzerne die Tankstellenbetreiber dann nicht mehr unterdrücken würden, halte ich für ein Märchen.
Von mir aus sollte jeder Rewe, Aldi und co 24h offen haben dürfen und sein normales Sortiment verkaufen dürfen (auch wenn da Alkohol dabei ist).
Denn ich denke, daß z.b. die Supermärkte mittlerweile besser aufs Alter achten als irgendwelche Aushilfskassierer in der Nachtschicht bei einer Tanke.

Und warum tun die Tankstellenbetreiber das nicht? Weil es nachts tödlich für's Geschäft ist, wenn man Kunden ablehnt, das würde doch beim Supermarkt nicht anders sein? Die Logik kann ich nicht nachvollziehen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Einen sehr interessanten Artikel hat die Süddeutsche heute online gestellt. Es geht hier um das Verfahren mit Alkoholsündern, also wann eine Blutprobe entnommen wird. In München handhabt man das nach dem Prinzip: "wenn Polizist der Meinung dass einer betrunken ist und ein Richter gerade nicht greifbar ist, dann sagt man "Gefahr im Verzug" dazu und ab geht die wilde Sause"

Nicht, dass ich etwas dagegen habe zur Beweissicherung eine Blutentnahme vorzunehmen (mit richterlichem Beschluss ist das kein Thema), aber den Münchner Beamten hier noch mehr Kompetenzen in die Hand zu geben, halte ich ungefähr so sinnvoll, wie Bush und Achmadenidschad in einen Raum voller Atomraketen zu stecken und zu sagen: "aber nicht alle auf einmal, ja?"

Link
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9526
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

DumbShitAward @ 27 Apr 2010, 20:54 hat geschrieben:Nicht, dass ich etwas dagegen habe zur Beweissicherung eine Blutentnahme vorzunehmen (mit richterlichem Beschluss ist das kein Thema), aber den Münchner Beamten hier noch mehr Kompetenzen in die Hand zu geben, halte ich ungefähr so sinnvoll, wie Bush und Achmadenidschad in einen Raum voller Atomraketen zu stecken und zu sagen: "aber nicht alle auf einmal, ja?"
Sorry, mit Deinem Vergleich hast Du leider etwas übertrieben. Natürlich sollte ein Richter eine Blutentnahme anordnen- es handelt sich ja schließlich um eine Körperverletzung, aber als Hiflfsbeamte der Staatsanwaltschaft können Polizeibeamte dies auch bei Gefahr im Verzuge ohne richterliche Genehmigung anordnen. Dies ist meines Wissens seit Urzeiten gängige Praxis, zumindest bei Straftaten.

Ob nun eine Trunkenheitsfahrt lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist, oder bereits eine Straftat, lässt sich nur durch den Blutalkoholgehalt bestimmen. Wenn nun der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, muss der Polizeibeamte handeln.

Auf der anderen Seite sollte natürlich immer ein Richter zur Verfügung stehen, der die Blutentnahme absegnet.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Autobahn @ 27 Apr 2010, 21:48 hat geschrieben: Sorry, mit Deinem Vergleich hast Du leider etwas übertrieben. Natürlich sollte ein Richter eine Blutentnahme anordnen- es handelt sich ja schließlich um eine Körperverletzung, aber als Hiflfsbeamte der Staatsanwaltschaft können Polizeibeamte dies auch bei Gefahr im Verzuge ohne richterliche Genehmigung anordnen. Dies ist meines Wissens seit Urzeiten gängige Praxis, zumindest bei Straftaten.

Ob nun eine Trunkenheitsfahrt lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist, oder bereits eine Straftat, lässt sich nur durch den Blutalkoholgehalt bestimmen. Wenn nun der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, muss der Polizeibeamte handeln.

Auf der anderen Seite sollte natürlich immer ein Richter zur Verfügung stehen, der die Blutentnahme absegnet.
Nein, nein falsch verstanden.

Mir ist schon klar, dass bei Gefahr im Verzug der Richtervorbehalt ausgesetzt werden kann, ich stelle lediglich in den Raum, dass ich bei der Polizei nicht uneingeschränkt der Meinung bin, dass alle in Frage kommenden Beamten a ) die Notwendige medizinische Fachkenntnis haben um aus dem Verhalten des Verdächtigen eine konkrete Gefahr abzuleiten (was ja für GiV die Voraussetzung ist) und b ) die nötige Sorgfalt walten lassen, sich nicht von persönlichem Gusto leiten zu lassen ("Wilkür" wird mir ein wenig zu inflationär benutzt).

Sicherlich ist das in den meisten Fällen eine recht eindeutige Sache, aber es wird schon sehr witzig, wenn jemand mit 0,35 unterwegs ist und von der Polizei aus irgendwelchen sehr fadenscheinigen Gründen (z.B. defekte Kennzeichenbeleuchtung) nicht nur angehalten sondern aufgrund oder in Folge dieses Grundes zu einem Blutalkoholtest genötigt wird, will sagen: es gab keine offensichtliche Auffälligkeit, die das Autofahren bei Promillewerten zwischen 0,3 und 0,5 hätten strafrechtlich hätten relevant werden lassen, aber weil der Fahrer evtl. nervös war, es kalt draußen ist oder sich echauffiert hat, weil die Herren in Grün mal wieder nicht den richtigen Umgangston getroffen haben (um das mal vorsichtig auszudrücken), werden Gründe, die eine Blutentnahme i.S. GiV rechtfertigen, "erfunden".

Das ist ein generelles Problem von GiV, allerdings ein recht konkretes und die Polizisten sind rechtlich auch kaum zu belangen. Ich halte es einfach für grob fahrlässig einer recht schlechtbezahlten Einheit, bei denen nicht alle ihren Eid auf die Verfassung so ernst nehmen wie sie sollten und es mit Regelmäßigkeit vorkommt, dass sich manche als über dem Gesetz stehend empfinden ein Rechtsmittel an die Hand zu geben, bei dem sie auch im Falle des Missbrauchs nicht belangt werden können.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9526
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

@ DumbShitAward

Wenn ich meine Erlebnisse mit inkompetenten Polizeibeamten im Laufe meines Lebens schildern würde, na ja, das wäre Off Off Off topic ;)

Die Einschätzung, ob aus dem Verhalten des Verkehrsteilnehmers aus medizinischer Sicht Gefahr im Verzug ist, hängt im Wesentlichen von der Erfahrung der jeweiligen Beamten ab. Der „normale“ Autofahrer wird sich wahrscheinlich nicht gegen eine Blutentnahme wehren, wenn der Alkotest dies erwünschenswert erachtet.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

DumbShitAward @ 27 Apr 2010, 20:54 hat geschrieben: Einen sehr interessanten Artikel hat die Süddeutsche heute online gestellt. Es geht hier um das Verfahren mit Alkoholsündern, also wann eine Blutprobe entnommen wird. In München handhabt man das nach dem Prinzip: "wenn Polizist der Meinung dass einer betrunken ist und ein Richter gerade nicht greifbar ist, dann sagt man "Gefahr im Verzug" dazu und ab geht die wilde Sause"

Nicht, dass ich etwas dagegen habe zur Beweissicherung eine Blutentnahme vorzunehmen (mit richterlichem Beschluss ist das kein Thema), aber den Münchner Beamten hier noch mehr Kompetenzen in die Hand zu geben, halte ich ungefähr so sinnvoll, wie Bush und Achmadenidschad in einen Raum voller Atomraketen zu stecken und zu sagen: "aber nicht alle auf einmal, ja?"

Link
Ist doch in Ordnung oder? Die Mehrheit der Deutschen geht doch mit Alkohol so gut um, daß es da keine Probleme gibt und für die paar Hanseln, die das erwischt....
Ich finde das gut, daß man nicht warten muß, bis die irgendwo einen Richter finden, der in wahrscheinlich 99% der Fälle sowieso zustimmen wird.

Ich hab keinerlei Verständnis für Leute, die betrunken Auto fahren und ich finds nicht wirklich gut, wenn man denen noch irgendwie helfen will, in den man es rechtlich ermöglicht, die Blutprobe durch Bürokratischen Blödsinn zu verzögern.
denn immerhin:
4677 Trunkenheitsfahrten deckte die Münchner Polizei im letzten Jahr auf, mehr als 2000 Blutentnahmen wurden angeordnet. "Unsere Praxis funktioniert bislang gut", sagt Sonntag. Der Polizei gehe es darum, die Alkoholsünder möglichst schnell zur Ader zu lassen, um ein richtiges und gerichtsverwertbares Ergebnis zu erlangen. Denn Alkohol sei nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Bereich München, "vor allem bei Verkehrsunfällen mit Verletzten
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

DumbShitAward @ 27 Apr 2010, 22:32 hat geschrieben:
Nein, nein falsch verstanden.

Mir ist schon klar, dass bei Gefahr im Verzug der Richtervorbehalt ausgesetzt werden kann, ich stelle lediglich in den Raum, dass ich bei der Polizei nicht uneingeschränkt der Meinung bin, dass alle in Frage kommenden Beamten a ) die Notwendige medizinische Fachkenntnis haben um aus dem Verhalten des Verdächtigen eine konkrete Gefahr abzuleiten (was ja für GiV die Voraussetzung ist) und b ) die nötige Sorgfalt walten lassen, sich nicht von persönlichem Gusto leiten zu lassen ("Wilkür" wird mir ein wenig zu inflationär benutzt).

Sicherlich ist das in den meisten Fällen eine recht eindeutige Sache, aber es wird schon sehr witzig, wenn jemand mit 0,35 unterwegs ist und von der Polizei aus irgendwelchen sehr fadenscheinigen Gründen (z.B. defekte Kennzeichenbeleuchtung) nicht nur angehalten sondern aufgrund oder in Folge dieses Grundes zu einem Blutalkoholtest genötigt wird, will sagen: es gab keine offensichtliche Auffälligkeit, die das Autofahren bei Promillewerten zwischen 0,3 und 0,5 hätten strafrechtlich hätten relevant werden lassen, aber weil der Fahrer evtl. nervös war, es kalt draußen ist oder sich echauffiert hat, weil die Herren in Grün mal wieder nicht den richtigen Umgangston getroffen haben (um das mal vorsichtig auszudrücken), werden Gründe, die eine Blutentnahme i.S. GiV rechtfertigen, "erfunden".

Das ist ein generelles Problem von GiV, allerdings ein recht konkretes und die Polizisten sind rechtlich auch kaum zu belangen. Ich halte es einfach für grob fahrlässig einer recht schlechtbezahlten Einheit, bei denen nicht alle ihren Eid auf die Verfassung so ernst nehmen wie sie sollten und es mit Regelmäßigkeit vorkommt, dass sich manche als über dem Gesetz stehend empfinden ein Rechtsmittel an die Hand zu geben, bei dem sie auch im Falle des Missbrauchs nicht belangt werden können.
es steht aber in deinem Artikel
Bereits ab einem Promillewert von 0,3 und den entsprechenden Ausfallerscheinungen kann die Polizei selbst veranlassen, dass der Verkehrssünder in der Rechtsmedizin zur Ader gelassen wird
also kannst deine Panikmache stecken lassen.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

andreas @ 28 Apr 2010, 07:26 hat geschrieben: Ist doch in Ordnung oder? Die Mehrheit der Deutschen geht doch mit Alkohol so gut um, daß es da keine Probleme gibt und für die paar Hanseln, die das erwischt....
Ich finde das gut, daß man nicht warten muß, bis die irgendwo einen Richter finden, der in wahrscheinlich 99% der Fälle sowieso zustimmen wird.

Ich hab keinerlei Verständnis für Leute, die betrunken Auto fahren und ich finds nicht wirklich gut, wenn man denen noch irgendwie helfen will, in den man es rechtlich ermöglicht, die Blutprobe durch Bürokratischen Blödsinn zu verzögern.
denn immerhin:
Du findest es also richtig, dass einem Vergehen mit einem anderen Vergehen begegnet wird?

Es ist ja unbestritten, dass ein Alkoholsünder im Straßenverkehr bestraft werden muss, allerdings haben auch diese Personen Rechte, genau so wie es ein Kinderschänder hat, und die muss der Staat wahren. Das hat erstmal nur sekundär mit dem Thema Alkohol zutun, hier wird es aber zum konkreten Rechtsproblem.

Und nur weil in dem Artikel steht, dass die Polizei in Bayern ab 0,3 Promille von sich aus (bei begründetem Verdacht allerdings nur) einen Bluttest anordnen kann, heißt das noch lange nicht, dass sie das auch darf. Wir sprechen hier von einer Dienstvorschrift und sollte es auch nur einen geben, der wilkürlich behandelt wird (was durchaus wahrscheinlich ist) und das auch noch beweisen kann (weniger wahrscheinlich), dann geht diese Dienstvorschrift ganz ganz schnell baden.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

DumbShitAward @ 28 Apr 2010, 09:39 hat geschrieben:
andreas @ 28 Apr 2010, 07:26 hat geschrieben: Ist doch in Ordnung oder? Die Mehrheit der Deutschen geht doch mit Alkohol so gut um, daß es da keine Probleme gibt und für die paar Hanseln, die das erwischt....
Ich finde das gut, daß man nicht warten muß, bis die irgendwo einen Richter finden, der in wahrscheinlich 99% der  Fälle sowieso zustimmen wird.

Ich hab keinerlei Verständnis für Leute, die betrunken Auto fahren und ich finds nicht wirklich gut, wenn man denen noch irgendwie helfen will, in den man es rechtlich ermöglicht, die Blutprobe durch Bürokratischen Blödsinn zu verzögern.
denn immerhin:
Du findest es also richtig, dass einem Vergehen mit einem anderen Vergehen begegnet wird?

Es ist ja unbestritten, dass ein Alkoholsünder im Straßenverkehr bestraft werden muss, allerdings haben auch diese Personen Rechte, genau so wie es ein Kinderschänder hat, und die muss der Staat wahren. Das hat erstmal nur sekundär mit dem Thema Alkohol zutun, hier wird es aber zum konkreten Rechtsproblem.

Und nur weil in dem Artikel steht, dass die Polizei in Bayern ab 0,3 Promille von sich aus (bei begründetem Verdacht allerdings nur) einen Bluttest anordnen kann, heißt das noch lange nicht, dass sie das auch darf. Wir sprechen hier von einer Dienstvorschrift und sollte es auch nur einen geben, der wilkürlich behandelt wird (was durchaus wahrscheinlich ist) und das auch noch beweisen kann (weniger wahrscheinlich), dann geht diese Dienstvorschrift ganz ganz schnell baden.
Ich finde, es ist wichtiger, die Unschuldigen zu schützen als die Rechte von Straftätern.
Wenn jetzt z.b. jemand durch die Warterei auf die Blutprobe um ein Fahrverbot herum kommen würde, dann wäre das nicht in Ordnung.

Das ist mein Rechtsverständnis - wer sich gegen die Gesetze stellt braucht sich nicht danach auf die Gesetze berufen, die ihm in den Kram passen.
Jeder weiß, daß man nicht betrunken Autofahren darf und jeder weiß, was passiert, wenn er erwischt wird.

Polizeibeamte haben einen schweren Beruf, den muß man nicht mit unsinnigen und bürokratischen Regeln erschweren.

Wie gesagt, für mich steht der Schutz der Bevölkerung vor den Rechten von Straftätern.

Und jetzt grad in dem Fall der Blutprobe ist es ja so, daß die offenbar begründete Annahme brauchen, die mehr ist als nur 0.3 promille 'Alk - und der Arzt muß das auch noch bestätigen - ich finde, daß ist Schutz genug - ich mein, schauen wir in die Realität, wie oft würde denn ein Richter eine Blutentnahme ablehnen, wenn die Polizei der Meinung ist, die ist nötig? Der wird ja kaum ins Krankenhaus kommen und den mutmaßlichen Täter selber anschauen...
Benutzeravatar
TramPolin
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 12132
Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
Kontaktdaten:

Beitrag von TramPolin »

andreas @ 28 Apr 2010, 10:41 hat geschrieben: Ich finde, es ist wichtiger, die Unschuldigen zu schützen als die Rechte von Straftätern.
Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Zum Straftäter wird man erst nach einer Verurteilung. Ich meine das ganz allgemein, damit will ich nicht sagen, dass man darauf verzichten sollte, den Alkoholgehalt vermeintlicher Alkoholsünder festzustellen.

Mich hat nur die generelle Aussage gestört. Ich kenne Leute, die sagen, dass einer, der einen anderen umgebracht hat, keinen Prozess verdient hat, sondern ohne Prozess lebenslänglich eingesperrt gehört (oder getötet werden sollte). Ich halte das für grundsätzlich falsch und auch eines Rechtsstaats nicht würdig, zumal man keine vernünftige Grenze ziehen kann zwischen "100 % schuldig" und "müssen wir noch mal genauer untersuchen".

Wie gesagt, ich will Dir nichts und schon gar nicht das Obige unterstellen, es ging mir nur um die zitierte Aussage.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

andreas @ 28 Apr 2010, 10:41 hat geschrieben: Ich finde, es ist wichtiger, die Unschuldigen zu schützen als die Rechte von Straftätern.

[...]

Das ist mein Rechtsverständnis - wer sich gegen die Gesetze stellt braucht sich nicht danach auf die Gesetze berufen, die ihm in den Kram passen.
Sorry, das ist einfach inakzeptabel. Wie willst du denn verlangen, dass man sich überhaupt an das Gesetz hält, wenn der Staat selbst es schon nicht tut?
Rachegelüste in allen "Ehren" (es ist nunmal menschlich), aber ein Rechtstaat kann und darf soetwas nicht zulassen und muss mindestens ebenso scharf dagegen vorgehen, wie gegen alle anderen Straftaten.

Auch wenn es dein Rechtverstädnis ist, es ist nach unseren Gesetzen falsch und verwerflich. Man kann nicht argumentieren, dass eine Person, die etwas böses getan hat, quasi vogelfrei erklärt wird. Ohne wenn und aber!

Natürlich ist es manchmal für die Beamten unbequem das ganze den Regeln entsprechend durchzuführen, allerdings gibt es diese Regeln aus sehr guten Gründen.

Mir geht es ganz und gar nicht darum, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht bestraft wird, mir geht es nur darum, dass es nicht angehen kann, dass man aus "Faulheit" oder Bequemlichkeit potentiellem Missbrauch einer im Grunde vernünftigen Regelung, die aber in den letzten Jahren immer mehr zur Perversion verkommt, Vorschub leistet.

Wir wissen beide, dass es korrekt ablaufen kann und dennoch der Täter zu Rechenschaft gezogen werden kann (auch wenns dem Richter sicherlich keinen Spaß macht um 4h aus dem Bett geklingelt zu werden), deshalb ist es in meinen Augen völlig inakzeptabel hier ein Verfahren zu benutzen, dass keine Vorteile, sondern potentiell nur Nachteile bringt.

Man muss das ganze auch so sehen: eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ist erstmal ein Vergehen ohne Opfer - zumindest so lange, wie nichts passiert. Insofern ist es zumindest aus der rechtlichen Sicht sehr problematisch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken (es ist allerdings legitim bei begründetem Verdacht einer objektiven konkreten Gefahr entsprechende, verhältnismäßige Präventivmaßnahmen zu ergreifen).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

DumbShitAward @ 28 Apr 2010, 11:30 hat geschrieben:
andreas @ 28 Apr 2010, 10:41 hat geschrieben: Ich finde, es ist wichtiger, die Unschuldigen zu schützen als die Rechte von Straftätern.

[...]

Das ist mein Rechtsverständnis - wer sich gegen die Gesetze stellt braucht sich nicht danach auf die Gesetze berufen, die ihm in den Kram passen.
Sorry, das ist einfach inakzeptabel. Wie willst du denn verlangen, dass man sich überhaupt an das Gesetz hält, wenn der Staat selbst es schon nicht tut?
Rachegelüste in allen "Ehren" (es ist nunmal menschlich), aber ein Rechtstaat kann und darf soetwas nicht zulassen und muss mindestens ebenso scharf dagegen vorgehen, wie gegen alle anderen Straftaten.

Auch wenn es dein Rechtverstädnis ist, es ist nach unseren Gesetzen falsch und verwerflich. Man kann nicht argumentieren, dass eine Person, die etwas böses getan hat, quasi vogelfrei erklärt wird. Ohne wenn und aber!

Natürlich ist es manchmal für die Beamten unbequem das ganze den Regeln entsprechend durchzuführen, allerdings gibt es diese Regeln aus sehr guten Gründen.

Mir geht es ganz und gar nicht darum, dass Alkohol im Straßenverkehr nicht bestraft wird, mir geht es nur darum, dass es nicht angehen kann, dass man aus "Faulheit" oder Bequemlichkeit potentiellem Missbrauch einer im Grunde vernünftigen Regelung, die aber in den letzten Jahren immer mehr zur Perversion verkommt, Vorschub leistet.

Wir wissen beide, dass es korrekt ablaufen kann und dennoch der Täter zu Rechenschaft gezogen werden kann (auch wenns dem Richter sicherlich keinen Spaß macht um 4h aus dem Bett geklingelt zu werden), deshalb ist es in meinen Augen völlig inakzeptabel hier ein Verfahren zu benutzen, dass keine Vorteile, sondern potentiell nur Nachteile bringt.

Man muss das ganze auch so sehen: eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ist erstmal ein Vergehen ohne Opfer - zumindest so lange, wie nichts passiert. Insofern ist es zumindest aus der rechtlichen Sicht sehr problematisch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken (es ist allerdings legitim bei begründetem Verdacht einer objektiven konkreten Gefahr entsprechende, verhältnismäßige Präventivmaßnahmen zu ergreifen).
Es ist mir klar, was du willst, und im Prinzip hast du Recht - und gut, jetzt im Fall vom Alkohol am Steuer ist es wohl auch nicht unbedingt nötig, aber ich denke, die Regelung ist so verkehrt nicht.
Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten: entweder man machts per Gesetz legal oder man sorgt dafür, daß 24 h jemand da ist, der das entscheidet.

Und grad jetzt beim Alkohol ist es nunmal so, daß jede Verzögerung das Beweismittel weicher und schlechter werden läßt - ich denke, daß ist ausreichender Verdacht - und 0,3 plus Ausfallerscheinungen ist

Aber im Prinzip ist es ein schwaches Argument, denn der Staat darf viele Dinge tun, für die eine Privatperson ins Gefängnis käme (z.b. Leute einsperren) und trotzdem akzeptiert das die Allgemeinheit. (woanders wird im Namen des Volkes gemordet und trotzdem sind die noch nicht in Anarchie versunken).

Und wenn man überlegt, daß sowieso nur angeblich jede 500. Trunkenfahrt erwischt wird, dann sollte man der Polizei jede Möglichkeit geben, diese eine auch ohne bürokratische hindernisse zu verfolgen (siehe oben)
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

andreas @ 28 Apr 2010, 11:51 hat geschrieben: Und wenn man überlegt, daß sowieso nur angeblich jede 500. Trunkenfahrt erwischt wird, dann sollte man der Polizei jede Möglichkeit geben, diese eine auch ohne bürokratische hindernisse zu verfolgen (siehe oben)
Und wenn ich überlege, wer so alles Polizist sein darf, bin ich doch ganz froh darüber, dass solche Kompetenzen an fähige Personen weitergereicht werden.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Bayernlover @ 28 Apr 2010, 16:36 hat geschrieben: Und wenn ich überlege, welche Volldeppen Polizist sein dürfen, bin ich doch ganz froh darüber, dass solche Kompetenzen an fähige Personen weitergereicht werden.
Ohne jetzt hier ins fragwürdige "Hau-den-Bullen-Horn" zu stoßen muss man sich das manchmal wirklich fragen - und noch vielmehr: warum decken die 95% der ordentlichen Beamten diese Pfeifen im Zweifelsfall auch noch?

@ andreas

du hast sicherlich Recht, dass der Staat gewisse Dinge tun darf, die eine Privatperson nicht tun darf. Allerdings hat der Staat auch durch die Gesetze Restriktionen, die er widerrum einhalten muss. Rein wilkürlich ist das eben nicht, das ist es, was einen Rechtstaat von einem totalitären Regieme, wie dem Iran, der DDR oder auch China unterscheidet (auf das Argument der Todesstrafe möchte ich hier nicht kommen, das ist eine ganz andere Perversion und irgendwie auch OT).

Das Problem dabei ist, dass z.B. eine korrupte Polizei dazu instrumentalisiert werden kann (bzw. ihre eigenen Interessen durchsetzt), auf gewisse Bevölkerungsgruppen gezielt Jagd zu machen - sei es durch Schikane oder Drangsalierung, sei es im wörtlichen Sinne. Je mehr rechtliche Möglichkeiten einer Polizei dazu gegeben wird, desto wahrscheinlicher ist das leider auch.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

Bayernlover @ 28 Apr 2010, 16:36 hat geschrieben: Und wenn ich überlege, welche Volldeppen Polizist sein dürfen, bin ich doch ganz froh darüber, dass solche Kompetenzen an fähige Personen weitergereicht werden.
Schon komisch, ich hab eigentlich nur gute Erfahrungen mit den Polizisten gemacht, mit denen ich bisher zu tun hatte... (und ich hab jahrelang nicht wirklich 'seriös' ausgeschaut und wurde gerne kontrolliert).
Es war nicht einer dabei, egal ob in der Stadt bei einer Personenkontrolle oder bei einer Verkehrskontrolle, alle waren freundlich und höflich....

woran das jetzt wohl liegt?
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

andreas @ 28 Apr 2010, 22:27 hat geschrieben: Schon komisch, ich hab eigentlich nur gute Erfahrungen mit den Polizisten gemacht, mit denen ich bisher zu tun hatte... (und ich hab jahrelang nicht wirklich 'seriös' ausgeschaut und wurde gerne kontrolliert).
Es war nicht einer dabei, egal ob in der Stadt bei einer Personenkontrolle oder bei einer Verkehrskontrolle, alle waren freundlich und höflich....
Ich hatte noch nie Kontakt mit der Polizei, außer wenn ich sie selbst gerufen habe. Allerdings kenne ich Leute, die zur Polizei gegangen sind, und die waren nicht gerade mit der größten Intelligenz gesegnet.
woran das jetzt wohl liegt?

Dass Du immer nett und freundlich warst und nie zu schnell gefahren bist? Wobei letzteres bei mir kein Grund sein kann :D
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
andreas
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7163
Registriert: 25 Feb 2004, 15:02
Wohnort: 85777

Beitrag von andreas »

doch, ich hab sogar schon ein Fahrverbot ausgesessen wegen zu schnell fahren - aber wenn du den Beamten nicht für dumm verkaufst meint der auch nicht, daß er den Oberlehrer spielen muß.

Du bist noch jung (yeah, ich hör mich an wie ein Alter Sack mit meinen 34;)), viele Leute, die ich zu meiner Schulzeit für Arschlöcher gehalten habe sind mittlerweile durch die Reife des Erwachsen sein richtig nette Leute geworden.

Ansonsten ist es halt bei den Polizisten wie bei den Politikern - die wirklich inteligenten suchen sich was, wo es mehr Kohle gibt.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

andreas @ 28 Apr 2010, 22:52 hat geschrieben: Ansonsten ist es halt bei den Polizisten wie bei den Politikern - die wirklich inteligenten suchen sich was, wo es mehr Kohle gibt.
Und wo sie etwas interessantes tun können - was man von der Verkehrspolizei eher nicht behaupten kann.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Ich hatte in meinem Leben schon einige Erlebnisse mit der Polizei. Viel lag wohl daran, dass ich in jüngeren Jahren (was auch noch nicht soooo lange her ist) gerne Taschenraketen (Kleinwagen mit mehr Leistung als vernünftig - nein, KEIN Golf GTI!!!) gefahren bin. Natürlich waren die Mehrheit der Fälle eher "Guten Abend, Führerschein, Fahrzeugpapiere, nüchtern sind sie, das seh ich, gute Fahrt".

Aber es gibt das kleine Prozent Armleuchter ohne Hirn und Verstand...

Mit 13 wurde ich vom USK mit Tränengas beschossen und hinterrücks niedergeschlagen (ich war eigentlich noch ein Kind und lief in gebührendem Abstand an einer Demonstration vorbei). Die Täter wurden trotz Zeugen nie zur Rechenschaft gezogen, weil die Einheit sich gegenseitig gedeckt hat. Gegen mich wurde perverserweise wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt ermittelt, allerdings war ich nicht strafmündig.

Ein Schreibtischhengst von Verkehrspolizist hielt meine Ansaugbrücke für illegal. Dummerweise war das ein Serienteil. Ein Wort gab sich das andere, der gute Herr holte aus und ich hatte zwei Zähne weniger. Nach dem Gerichtsverfahren waren es bei ihm zwei Streifen an den Schulterklappen weniger.

Ich wurde mit 280km/h geblitzt. Sagten sie zumindest. In einem 60PS Auto soll das gewesen sein. Als ich dachte, ich könnte die Situation auf dem "kurzen Dienstweg" klären ("schau Rennleitung: die Kiste macht NIE 280, 180 wäre schon unglaubwürdig"), pfefferte mir der Herr in Okersenfblähgelb/Grün eine Anzeige wegen Behinderung der Justiz rein (ich soll die Kiste in einer Nacht & Nebelaktion umgebaut haben). Freispruch für mich, Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger gegen ihn aufgrund mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Klageerzwingung aus finanziellen Gründen nicht in Erwägung gezogen.

Nur zur Klarstellung: ich habe keine Vorstrafen, es wurden keine Verfahren gegen mich eingestellt (auch nicht gegen Auflagen). Der schlimmste Gesetzesverstoß den ich auf dem Kerbholz habe ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 13km/h innerorts. Zurecht. Und bezahlt.

Edit: stimmt nicht. Ich habe im Alter von drei Jahren ein Duplo im Supermarkt geklaut!
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13814
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Was sagt uns das? Die Auswahl zukünftiger Ordnungshüter ist einfach zu lasch. Die Berufs- und Verdienstaussichten sind allerdings auch zu gering, um fähigere Leute anzulocken.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14716
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

gerne Taschenraketen (Kleinwagen mit mehr Leistung als vernünftig - nein, KEIN Golf GTI!!!
Ah, kein GTI... also Mantafahrer. :P
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Ja und ich steh auch dazu :D
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14716
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

DumbShitAward @ 29 Apr 2010, 22:50 hat geschrieben: Ja und ich steh auch dazu :D
Wie? Echt jetzt? :lol:
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Rohrbacher @ 30 Apr 2010, 00:09 hat geschrieben: Wie? Echt jetzt? :lol:
Eine ganz kurze Zeit hatte ich wirklich einen, war allerdings nur eine Leihgabe (lag eigentlich grundlegend an der Tatsache, dass ich diesen "steht ein Manta vor der Uni"-Witz mal ad absurdum führen wollte). Allerdings gabs ja auch andere hot-hatches als Golf GTI (der Manta ist ja eigentlich keiner), z.B. den 205 GTI
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3612
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Quod erat demonstrandum...

http://www.youtube.com/watch?v=C31AmmbiXEc

Ohne Worte...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Antworten