ICE 3 Schweiz
-
- Jungspund
- Beiträge: 7
- Registriert: 03 Mai 2010, 14:13
-
- Jungspund
- Beiträge: 7
- Registriert: 03 Mai 2010, 14:13
Eigentlich müsste der ICE3 in Mehrzwecksystemausführung dann aber in der Schweiz fahren können...Taschenschieber @ 9 May 2010, 17:38 hat geschrieben: Die Schweiz hat ein kleineres Lichtraumprofil, die deutschen Standardstromabnehmer machen da Stress. Einige ICEs haben spezielle Stromabnehmer für die Schweiz, die im oberen Bereich schmaler sind. Ich weiß aber leider nicht, welche das sind.
Auf manchen Strecken reichen auch isolierte Endhörner.Taschenschieber @ 9 May 2010, 18:38 hat geschrieben: Die Schweiz hat ein kleineres Lichtraumprofil, die deutschen Standardstromabnehmer machen da Stress. Einige ICEs haben spezielle Stromabnehmer für die Schweiz, die im oberen Bereich schmaler sind. Ich weiß aber leider nicht, welche das sind.
Stimmt. Die dürfen zum Beispiel nicht über den Tauern, den Semmering und auf die Giselabahn. Das war ein Problem, als die Westbahn beim Jahrhunderthochwasser 2002 unpassierbar war. Oder ist immer noch ein Problem, wenn über Zell umgeleitet werden muss. Über den Arlberg durfte man lange Zeit auch nicht, wie es aktuell ist, weiss ich nicht.c-a-b @ 9 May 2010, 19:27 hat geschrieben: Wenns um das Lichtraumprofil geht, sind die ICE 1 sogar schlimmer als die ICE 3 von den Ausmaßen her, deswegen wundert mich so eine Aussage etwas. Vielleicht liegt es wirklich an den Strecken, die ICE 3 sind ja vornehmlich auf ganz neuen Rennstrecken unterwegs und da gibts keine in die Schweiz.
Hi,
mal ein paar Infos zu der Schweiz-Problematik mit deutschen Zügen:
1. Alle deutschen Züge dürfen auch mit Zulassung nur für Deutschland nach Basel SBB fahren, die Strecke dort hat im oberen Bereich genug Lichtraumprofil für den breiten deutschen Stromabnehmer.
2. Wie bei 1. angesprochen geht es lediglich um das Lichtraumprofil zwischen Wagendach und Oberleitung, heißt also, dass das schweizer Lichtraumprofil dort "spitzer" zuläuft, das kann man sich folgendermaßen vorstellen: Ein romanischer Bogen ist oben rum komplett rund, ein gotischer Spitzbogen hingegen läuft oben, wie der Name schon sagt, spitz zusammen und ist deshalb oben schmäler --> ein deutscher Stromabnehmer passt nur durch den romanischen durch, beim gotischen wird es eng. Das Schleifstück des schweizer Stromabnehmers ist schmäler, passt also auch durch den gotischen Bogen durch.
3. Die ICE 3M (406) haben "schweizer" Stromabnehmer. Benutzt werden diese jedoch für die französischen LGV, da dort ebenfalls Stromabnehmer mit schmalen Schleifstück verlangt werden. Ob durch den Stromabnehmer jetzt 25 kV oder 15 kV durchfließen, ist egal.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt
Gruß,
NIM rocks
mal ein paar Infos zu der Schweiz-Problematik mit deutschen Zügen:
1. Alle deutschen Züge dürfen auch mit Zulassung nur für Deutschland nach Basel SBB fahren, die Strecke dort hat im oberen Bereich genug Lichtraumprofil für den breiten deutschen Stromabnehmer.
2. Wie bei 1. angesprochen geht es lediglich um das Lichtraumprofil zwischen Wagendach und Oberleitung, heißt also, dass das schweizer Lichtraumprofil dort "spitzer" zuläuft, das kann man sich folgendermaßen vorstellen: Ein romanischer Bogen ist oben rum komplett rund, ein gotischer Spitzbogen hingegen läuft oben, wie der Name schon sagt, spitz zusammen und ist deshalb oben schmäler --> ein deutscher Stromabnehmer passt nur durch den romanischen durch, beim gotischen wird es eng. Das Schleifstück des schweizer Stromabnehmers ist schmäler, passt also auch durch den gotischen Bogen durch.
3. Die ICE 3M (406) haben "schweizer" Stromabnehmer. Benutzt werden diese jedoch für die französischen LGV, da dort ebenfalls Stromabnehmer mit schmalen Schleifstück verlangt werden. Ob durch den Stromabnehmer jetzt 25 kV oder 15 kV durchfließen, ist egal.
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt

Gruß,
NIM rocks
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Es geht ja nicht um das Lichtraumprofil, sondern um die Breite vom Stromabnehmer - da reicht einfach ein anderer Stromabnehmer.c-a-b @ 9 May 2010, 19:27 hat geschrieben: Wenns um das Lichtraumprofil geht, sind die ICE 1 sogar schlimmer als die ICE 3 von den Ausmaßen her, deswegen wundert mich so eine Aussage etwas. Vielleicht liegt es wirklich an den Strecken, die ICE 3 sind ja vornehmlich auf ganz neuen Rennstrecken unterwegs und da gibts keine in die Schweiz.
Warum ICE1: Naja, warum nicht? Die hat man halt mal mit den Stromabnehmern ausgestattet, warum sollte man dann andere auch umrüsten, wenn man genug Züge hat? Die ICE3M werden ja für andere Strecken gebraucht, mal davon abgesehen machts keinen sonderlichen Sinn nen ICE3M in die Schweiz zu schicken, da kann man auch nen normalen Einsystemzug nehmen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Neben den Schweiz-tauglichen (5)401 gibt es auch noch 5 CH-zugelassene (5)411, die allerdings natürlich derzeit nicht auf der ihnen eigentlich zugedachten ICE-Linie 87 [acronym title="TS: Stuttgart Hbf <Bf>"]TS[/acronym] - [acronym title="XSZH: Zürich HB <Bf>"]XSZH[/acronym] verkehren.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Bis die Terrorachse zugeschlagen hat fuhren im Zweistundentakt ICE3 von (Dortmund -) Köln nach Basel SBB, jetzt sind es nur noch sechs Züge pro Tag (davon einer nen Lumpensammler in der Nacht) und seitdem ein paar IC/ECs als Ersatz (blöderweise erwischt man jetzt den Zug von München kommend in Mannheim nicht mehr
)
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.