Didy @ 22 May 2010, 02:23 hat geschrieben: Kann man das im Fahrerstand dann selbst schalten dass man jetzt von Hand fahren möchte, oder muss man das dem Stellwerker mitteilen und dein Zug wird LZB-Seitig in den manuellen Modus geschaltet?
Beides - selbstständig kann der Fahrer die LZB nicht abschalten (bzw. kann schon, dann kommt er aber nicht sehr weit

), sondern das muss das Stellwerk und damit der Stellwerker machen. Hintergrund ist, dass die Münchner LZB keinen Rückkanal kennt, die Strecke also nicht erfährt, ob der Zug auf LZB oder FO geschaltet ist. Damit muss im Stellwerk die Information gespeichert sein, welcher Zug in FO fährt (und damit helle Signale braucht) und welcher Zug auf LZB fährt (und damit dunkle Signale braucht). Die LZB sendet dann an den Zug, ob er FO oder LZB fahren soll, und wenn Schaltstellung und Information aus der LZB nicht übereinstimmen wird der Fahrer zum Umschalten aufgefordert.
Der Fahrer kann aber auch in der LZB von Hand fahren, in dem Fall kann er unterhalb der von der LZB vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit beliebig von Hand beschleunigen und Bremsen, wird aber von der LZB überwacht. Das kann der Fahrer jederzeit selber machen.
GmunderAndy @ 22 May 2010, 10:38 hat geschrieben:warum wird die lzb denn ab 23 uhr abgeschaltet?
Weil nicht jeder den Wkipedia-Link lesen dürfte: Damit die Fahrer das fahren von Hand nicht verlernen.
Udriver @ 22 May 2010, 10:45 hat geschrieben:Das ist ein Relikt aus der Geburtszeit der LZB, das hat irgendjemand mal so eingeführt, als Grund wird gesagt, das die Fahrer FO-Fahren üben können.
Was man so hört muss in der Anfangszeit, als es diese Regel noch nicht gab, wohl teilweise bei LZB-Störung der Betrieb halb zusammengebrochen sein, weil manche Fahrer einfach aus der Übung raus wahren und einfach deswegen zu zögerlich gefahren sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876