Nein, das ist keine Frechheit. Der gute Mann hat einfach nur seinen Job gemacht.
Wenn das kein Witz war, schick' ich dich hiermit gleich hinterher! Die Geschichte hier ist ungefähr so kleinlich wie so manche gelbe oder gar rote Karte bei der Fußball-WM... :ph34r:
Unterstellung: Die Frau steigt ein und setzt sich, sieht dann den Kontrolleur und stempelt schnell. Der Kontroll schaut in dem Moment hin und sieht wie jemand der schon dagesessen ist schnell noch stempelt.
Ja und? Unterstellungen allein reichen ja mal für gar nichts. Dann kann ich jetzt jeden Zub, der mit seiner Zange neben mir steht, unterstellen dass er mich gleich damit erschlagen will? Ist es dann Notwehr, wenn ich was weiß ich was mache? :rolleyes:
Habt ihr den Artikel gelesen, bevor ihr hier eure Beiträge geschrieben habt?
Der Reihe nach: Die Laimerin steigt am Samstag, 19. Juni, um 14.25 Uhr in die 19-er Tram Richtung Innenstadt. Vorher kauft sie sich an der Haltestelle Lautensackstraße eine Streifenkarte am Automaten und steckt sie in den Geldbeutel. In der Tram findet die Designerin einen Sitzplatz im hinteren Bereich – gleich neben dem Fahrkarten-entwerter. Sie setzt sich und während die Tram noch steht, holt sie ihre Karte heraus, stempelt zwei Streifen ab und verstaut sie wieder im Geldbeutel.
„Eine Minute später steht ein Kontrolleur neben mir und fordert meinen Personalausweis“, erzählt Lydia Petras. Das sorgt nicht nur bei der 39-Jährigen für Verwirrung, sondern auch bei den anderen Fahrgästen. „Ich habe gedacht, was ist denn jetzt los? Sie hat doch abgestempelt“, sagt Mitfahrgast Marc Gilles.
Entwertet ja, aber für den Mitarbeiter der MVG zu spät: „Sie haben sich hingesetzt und dann gestempelt. Das ist nicht unverzüglich und damit sind sie schwarz gefahren.“
Damit kann man dem Fahrgast gar nichts unterstellen, da sie gestempelt hat,
bevor der MVG-Mitarbeiter aufgetaucht ist.
So, jetzt mal bitte den Verstand einschalten! Das kommt doch sehr drauf an, wie schnell nach der Abfahrt der Kontrolleur gekommen ist. Klar, nach zwei Minuten Fahrt, in der der Fahrgast keinerlei Aktion in Richtung der Entwertung seines Fahrscheins zeigt, okay. Aber wenn man einsteigt und sich einfach kurz hinsetzt, bevor man stempelt, ist das ungefähr so sinnlos, wie wenn man alle Fahrgäste, die ihren Namen noch nicht im Bayernticket eingetragen haben, 40 Euro zahlen lässt! Aber da hab' ich bisher noch jeden Zub ohne Probleme Kulis rumreichen sehen, obwohl das theoretisch sogar viel mehr Beschisspotential hat, da man ja - kommt kein Zub - das Ticket einfach gefahrlos weitergeben kann...
Wir haben jetzt anzunehmen, dass es so war und damit gehört dieser Kontrolleur vielleicht nicht gefeuert, aber mit einem Anschiss überzogen, dass es sich gewaschen hat. Nein doch, das war Willkür, der gehört nicht nur fristlos entlassen. Er muss damit rechnen, dass derart kleinliches Verhalten irgendwann in der Presse landet und somit die ganze PR-Arbeit der MVG zu Nichte macht. So, jetzt stellen wir uns auch mal kleinlich und verklagen den Mitarbeiter auf Schadensersatz, da ein Imageschaden entstanden ist. Wenn das Mitnehmen von zum Wegwurf vorgesehenen Maultaschen zur Kündigung wegen eines "zerstörten Vertrauensverhältnis" führen kann, dann halte ich das sogar für möglich, wenn die Rechtsabteilung des Arbeitgebers ihren Job auch mal übertrieben gründlich macht. <_<
Solche Leute hab' ich nämlich zum Fressen gern, das ist nämlich wirklich assozial!