Besteuerung auf Eisenbahn
Hallo Leute!
Was gibt es eigentlich in Germany Steuern auf Eisenbahnfahrzeuge wie ICE?
Ich denke in diesem Land gibt es keine Vermögensteuer auf Schienenfahrzeuge wie Japans Property tax.
Ich meine wahrscheinlich gibt es sogar nur Sonderregelungen für Abschreibungen in Körperschaftsteuer?
Würden Sie bitte mir etwas unterrichten?
Was gibt es eigentlich in Germany Steuern auf Eisenbahnfahrzeuge wie ICE?
Ich denke in diesem Land gibt es keine Vermögensteuer auf Schienenfahrzeuge wie Japans Property tax.
Ich meine wahrscheinlich gibt es sogar nur Sonderregelungen für Abschreibungen in Körperschaftsteuer?
Würden Sie bitte mir etwas unterrichten?
In Deutschland zahlt man keine Steuern auf Vermögen.
Die Eisenbahngesellschaften (abgesehen von Ausnahmen wie Museumsvereine und private Sammler) sind alles Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland: Gewerbesteuer (unterschiedliche Höhen), Körperschaftsteuer (15% auf das Ergebnis vor Steuern) plus zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% (der Körperschaftsteuer).
Die steuerliche Abschreibungsdauer für Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
http://www.steuerlinks.de/afa-tabelle-000-...lagegueter.html
Übrigens, herzlich willkommen im Forum.
Die Eisenbahngesellschaften (abgesehen von Ausnahmen wie Museumsvereine und private Sammler) sind alles Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland: Gewerbesteuer (unterschiedliche Höhen), Körperschaftsteuer (15% auf das Ergebnis vor Steuern) plus zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% (der Körperschaftsteuer).
Die steuerliche Abschreibungsdauer für Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
http://www.steuerlinks.de/afa-tabelle-000-...lagegueter.html
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IC(E) L-Fan mit Siemens Vectron (!!)
Reisebericht: Große Schwäbische Albrundfahrt
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Danke Herr Markus.
In Japan gibt es steuer auf Abschreibungsvermögen wie Fahrzeuge. Gibt es in USA und Frankreich auch meine ich. Deutschland ist für Bahngesellschaften sehr steuergünstig.
Und dazu noch, bedeutet das in Deutschland Eigentlich gar keine Grundsteuer für Eisenbahngesellschaften? (In §3GSt für Geschäftszweck steuerpflictig) Und was ist mit den U-Bahn? Wahrscheinlich unter der Boden ist die Grundsteuer nicht notwendig.
In BVG Geschäftsbericht 2009 steht die Nutzungsdauer der Schienenfahrzeuge der U-Bahn liegt bei 35 Jahren, für Straßenbahnfahrzeuge bei 30 Jahren. sehr lang!!
In Japan gibt es steuer auf Abschreibungsvermögen wie Fahrzeuge. Gibt es in USA und Frankreich auch meine ich. Deutschland ist für Bahngesellschaften sehr steuergünstig.
Und dazu noch, bedeutet das in Deutschland Eigentlich gar keine Grundsteuer für Eisenbahngesellschaften? (In §3GSt für Geschäftszweck steuerpflictig) Und was ist mit den U-Bahn? Wahrscheinlich unter der Boden ist die Grundsteuer nicht notwendig.
In BVG Geschäftsbericht 2009 steht die Nutzungsdauer der Schienenfahrzeuge der U-Bahn liegt bei 35 Jahren, für Straßenbahnfahrzeuge bei 30 Jahren. sehr lang!!
Grundsteuer ist für diese Betrachtung unwichtig, denn die Eisenbahnstrecken sind fast alle im Eigentum des Bundes und der Staat wird die Strecken nicht verkaufen.Dr.007 @ 13 Jul 2010, 03:06 hat geschrieben:Und dazu noch, bedeutet das in Deutschland Eigentlich gar keine Grundsteuer für Eisenbahngesellschaften? (In §3GSt für Geschäftszweck steuerpflictig) Und was ist mit den U-Bahn? Wahrscheinlich unter der Boden ist die Grundsteuer nicht notwendig.
Ein paar wenige private Eigentümer von Eisenbahnstrecken gibt es auch. Bekannte Beispiele sind: Augsbuger Localbahn, Bentheimer Eisenbahn, Tegernsee-Bahn (TAG Immobilien). Diese Eigentümer müssen für ihren Grundbesitz natürlich Grundsteuern zahlen.
Aber private Unternehmer haben in Deutschland seit vielen Jahren keine neuen Eisenbahnstrecken gebaut. Wenn neue, private Betreiber von Eisenbahninfrastruktur hinzukommen, dann pachten die die Infrastruktur in aller Regel von der DB Netz.
U-Bahnen: das sind zwar auch Unternehmen, jedoch sind diese in Deutschland komplett im Eigentum der Kommunen.
Ja, die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist meist länger als die steuerliche.In BVG Geschäftsbericht 2009 steht die Nutzungsdauer der Schienenfahrzeuge der U-Bahn liegt bei 35 Jahren, für Straßenbahnfahrzeuge bei 30 Jahren. sehr lang!!
30 - 35 Jahre, das ist schon so in Ordnung.
Man muss nur schauen, wie lange die Fahrzeuge hier schon fahren. Dafür bist hier genau im richtigen Forum. B)
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Das ist ein Irrtum, man muß die Gesetze bis zum Ende lesen. Die steuerliche Mindest-Abschreibungsdauer beträgt 15 oder 20 Jahre, wobei der Fiskus längere Abschreibungsdauern natürlich zuläßt.Markus @ 12 Jul 2010, 19:20 hat geschrieben:
Die steuerliche Abschreibungsdauer für Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
http://www.steuerlinks.de/afa-tabelle-000-...lagegueter.html
Hinsichtlich der tatsächlichen Nutzungsdauer muß man sehen, was im Regionalverkehr passiert. Wenn z.B. bei der Neuausschreibung des Dieselnetzes Köln Neufahrzeuge gefordert werden, werden die dort heute verkehrenden 644 wohl keine weitere Verwendung finden können. Insofern kann es sein, daß die Ausschreibungspraxis der Aufgabenträger dazu führt, daß die 15 oder 20 Jahre nicht überschritten oder gar unterschritten werden.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Da liegt offenbar eine Verwechslung vor. Gefragt worden war nach der Grundsteuer, die natürlich für alle Grundstückseigentümer anfällt und mit entsprechendem kommunalem Hebesatz versehen an die Gemeinde zu entrichten ist. Was Du meinst, ist die Grunderwerbsteuer, die nur bei einem Eigentümerwechsel anfällt.Markus @ 13 Jul 2010, 08:36 hat geschrieben: Grundsteuer ist für diese Betrachtung unwichtig, denn die Eisenbahnstrecken sind fast alle im Eigentum des Bundes und der Staat wird die Strecken nicht verkaufen.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Nein, die meinte ich schon.autolos @ 13 Jul 2010, 08:59 hat geschrieben:Da liegt offenbar eine Verwechslung vor. Gefragt worden war nach der Grundsteuer, die natürlich für alle Grundstückseigentümer anfällt und mit entsprechendem kommunalem Hebesatz versehen an die Gemeinde zu entrichten ist. Was Du meinst, ist die Grunderwerbsteuer, die nur bei einem Eigentümerwechsel anfällt.Markus @ 13 Jul 2010, 08:36 hat geschrieben: Grundsteuer ist für diese Betrachtung unwichtig, denn die Eisenbahnstrecken sind fast alle im Eigentum des Bundes und der Staat wird die Strecken nicht verkaufen.
Wie viel private Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt es, wo tatsächlich jeden Tag geschäftsmäßiger Eisenbahnverkehr herrscht? - Vielleicht ein Duzend. Die größten habe ich schon benannt. Die Werksbahnen sind eine andere Kategorie.
Alles andere ist DB Netz = Bundesrepublik Deutschland. Und hieran wird sich nichts ändern.
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Ist schon klar.autolos @ 13 Jul 2010, 08:57 hat geschrieben: Das ist ein Irrtum, man muß die Gesetze bis zum Ende lesen. Die steuerliche Mindest-Abschreibungsdauer beträgt 15 oder 20 Jahre, wobei der Fiskus längere Abschreibungsdauern natürlich zuläßt.
Hinsichtlich der tatsächlichen Nutzungsdauer muß man sehen, was im Regionalverkehr passiert. Wenn z.B. bei der Neuausschreibung des Dieselnetzes Köln Neufahrzeuge gefordert werden, werden die dort heute verkehrenden 644 wohl keine weitere Verwendung finden können. Insofern kann es sein, daß die Ausschreibungspraxis der Aufgabenträger dazu führt, daß die 15 oder 20 Jahre nicht überschritten oder gar unterschritten werden.
Ich hatte keine Lust auf alle Einzelheiten der Steuergesetzgebung bzgl. der Abschreibungsmöglichkeiten einzugehen. Das darfst Du gerne machen.
Die Afa-Tabellen sind jedenfalls ein guter Richtwert.
Im Personennahverkehr ist es richtig, dass die Ausschreibungspraxis dazu führt, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer der steuerlichen wieder angenähert hat.
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Naja, von Einzelheiten kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Für die in Rede stehenden Eisenbahnfahrzeuge sind es nun mal 15 bzw. 20 Jahre und nicht 25. Vielleicht könntest Du einfach zugeben, daß Du die entsprechende Vorschrift übersehen hast.Markus @ 13 Jul 2010, 09:21 hat geschrieben:
Ist schon klar.
Ich hatte keine Lust auf alle Einzelheiten der Steuergesetzgebung bzgl. der Abschreibungsmöglichkeiten einzugehen. Das darfst Du gerne machen.
Die Afa-Tabellen sind jedenfalls ein guter Richtwert.

Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Wissensfrage: Sind dem Eisenbahnverkehr gewidmete Grundstücke von der Grundsteuer befreit? Wenn nicht, bezahlt auch die DB Netz AG Grundsteuer an die Gemeinden, in deren Gemarkung eine Eisenbahnstrecke liegt.Markus @ 13 Jul 2010, 09:14 hat geschrieben:Nein, die meinte ich schon.autolos @ 13 Jul 2010, 08:59 hat geschrieben:Da liegt offenbar eine Verwechslung vor. Gefragt worden war nach der Grundsteuer, die natürlich für alle Grundstückseigentümer anfällt und mit entsprechendem kommunalem Hebesatz versehen an die Gemeinde zu entrichten ist. Was Du meinst, ist die Grunderwerbsteuer, die nur bei einem Eigentümerwechsel anfällt.Markus @ 13 Jul 2010, 08:36 hat geschrieben: Grundsteuer ist für diese Betrachtung unwichtig, denn die Eisenbahnstrecken sind fast alle im Eigentum des Bundes und der Staat wird die Strecken nicht verkaufen.
Wie viel private Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt es, wo tatsächlich jeden Tag geschäftsmäßiger Eisenbahnverkehr herrscht? - Vielleicht ein Duzend. Die größten habe ich schon benannt. Die Werksbahnen sind eine andere Kategorie.
Alles andere ist DB Netz = Bundesrepublik Deutschland. Und hieran wird sich nichts ändern.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Du sorry, ich habe keine gefunden. Du darfst mir aber die gerne zeigen. Fehler räume ich durchaus ein. Ich bin nicht der Papst. :unsure:autolos @ 13 Jul 2010, 09:48 hat geschrieben: Vielleicht könntest Du einfach zugeben, daß Du die entsprechende Vorschrift übersehen hast.![]()
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Ja schon. Das zahlt die DB Netz bestimmt auch an die Kommunen.autolos @ 13 Jul 2010, 09:51 hat geschrieben: Wenn nicht, bezahlt auch die DB Netz AG Grundsteuer an die Gemeinden, in deren Gemarkung eine Eisenbahnstrecke liegt.
Da hast völlig recht, da war ich zeimlich unpräzise.
Ich habe die DB Netz als Bundesbahn (= Behörde) behandelt.

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Es gibt eine Vielzahl branchenspezifischer AfA-Tabellen. Die hier einschlägige findet sich z.B. dort:Markus @ 13 Jul 2010, 10:05 hat geschrieben: Du sorry, ich habe keine gefunden. Du darfst mir aber die gerne zeigen. Fehler räume ich durchaus ein. Ich bin nicht der Papst. :unsure:
AfA-Tabelle Personenverkehr
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Ok, danke. Ich sehe ich war zu blöd es zu finden. :unsure:
Du hast vollkommen Recht!
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Tut mir leid, daß wir uns bemüht haben, Dir eine richtige Auskunft zu geben. Das wird sicher nicht mehr vorkommen.Dr.007 @ 13 Jul 2010, 12:19 hat geschrieben: Vilen dank Herr markus und Herr autolos.
AfA-Tabelle Personenverkehr
Dies ist das was ich unbedingt wissen wollte.![]()
Wunderbar!
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!