Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn

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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

DumbShitAward @ 28 Jul 2010, 12:44 hat geschrieben: Nicht ganz. Die unverletzlichkeit der Wohnung geht noch ein wenig darüber hinaus, das ist aber eher für andere Aspekte relevant.
Was spricht gegen das was ich gesagt habe?
Nicht notwendigerweise.  Es muss, dem Gesetz nach, sichergestellt werden, dass die gesellschaft tatsächlich geschlossen ist.  Das kann - zumindest nach meinem Verständnis - über eine Einladung, eine Gästeliste oder sonstige nachvollziehbare und vor Ort belegbare Methoden erreicht werden.  Kärtchenwirtschaft geht hier wohl nicht, da man eine geschlossene Veranstaltung wohl als konkrete, terminlich abgrenzbare Einzelveranstaltung verstehen kann.  Ich nehme an, dass wir hier Voraussetzungen wie personalisierte Anrede, Datum, Grund, Urzeit, usw. benötigen

Siehe meine Idee mit der Liste.
Kann er schon, aber dafür müsste er das Rauchen erstmal grundsätzlich verbieten und ob das geht...

Mit Sicherheit nicht :D
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 12:38 hat geschrieben: In meinen eigenen vier Wänden und bei meinen Privatfeiern kann ich aber tun und lassen was ich will.
Nein, kannst Du nicht. Du wirst bei Lärm, bei starken Gerüchen (z.B. Holzkohlegrill auf der Terrasse) und bei einigen anderen Dingen Probleme bekommen, sollten Nachbarn belästigt werden.

O.k., Du meinst sicher das Rauchen (hast es aber so nicht geschrieben). Ja, Du kannst das Rauchen in der Wohnung und auf der Terrasse erlauben. Wenn aber z.B. per Hausordnung das Rauchen im Fahrstuhl und in den Treppenhäusern verboten ist, sind auch hier gewisse Regeln zu beachten. Ärger droht dann hier aber eher vom Verwalter oder Vermieter, Ordnungsamt und Polizei werden hier im Allgemeinen nicht einschreiten.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

TramPolin @ 28 Jul 2010, 09:07 hat geschrieben: Ich habe im Prinzip kein Problem, wenn in Lokalen geraucht wird, die ich nie beteten würde, aber wenn eines Tages wieder in 80 % der Lokale geraucht wird, weil ein Wirt nach dem anderen das Rauchen wieder zulässt, da die Gäste zur Konkurrenz abwandern wo schon geraucht werden darf, fände ich das sehr schade.
Wenn es wirklich eine persönliche Einladung braucht, denke ich wird das kein großes Problem sein - das ist sicherlich nur in den Kneipen praktikabel, wo man eh schon schief angeschaut wird wenn man als Fremder reinkommt.

Wenn in so einer Kneipe die Stammgäste abwechselnd die ganze Kneipe buchen und sich dann gegenseitig einladen - sollense hat, das dürfte nur ein sehr kleiner Anteil der Kneipen werden, und würde dann tatsächlich die Voraussetzungen für geschlossene Gesellschaft erfüllen.

Die Frage ist halt wie das im Detail gehandhabt wird.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 12:48 hat geschrieben: Nein, gibt es nicht. Ob ein Raum hinterher stinkt, ist unerheblich.
"Stinken" trifft es ja auch nicht ganz, wenn der Raum voller giftiger Gase ist...
Willst dann in die e-Mail-Fächer schauen? Eine vorher ausgehängte Gästeliste mit den Mitgliedern des Vereins sollte reichen.
Die strittige Frage ist, ob für die Veranstaltungen im Voraus Einladungen verschickt wurden oder nicht (ad-hoc-geschlossene Gesellschaft) beziehungsweise eben, ob es eine Vorausplanung gibt. Für jeden einzelnen Besucher zu prüfen, ob er tatsächlich teilnahmeberechtigt ist, ist etwas überzogen. Wenn ein Verein ein paar Tage vorher eine Gästeliste einreicht, soll mir auch das recht sein. Spontan eine Gästeliste zu erstellen, damit man rauchen darf, ist damit auch ausgeschlossen.

Es ist ganz deutlich, dass sich Pseudo-Raucherclubs durchaus unterbinden lassen.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 28 Jul 2010, 13:04 hat geschrieben: "Stinken" trifft es ja auch nicht ganz, wenn der Raum voller giftiger Gase ist...
Man kann ja auslüften - so weit kann aber das Gesetz nicht gehen, dass man nie wieder Nichtraucher in einen Raum lässt, in dem mal geraucht wurde. Mit der Begründung müsste man so ziemlich jeden Zug in Deutschland ausmustern ;)
Es ist ganz deutlich, dass sich Pseudo-Raucherclubs durchaus unterbinden lassen.

Was ich durchaus gut finde.
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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 13:07 hat geschrieben: Man kann ja auslüften - so weit kann aber das Gesetz nicht gehen, dass man nie wieder Nichtraucher in einen Raum lässt, in dem mal geraucht wurde. Mit der Begründung müsste man so ziemlich jeden Zug in Deutschland ausmustern ;)

Das habe ich ja auch nicht gesagt - wenn ein Raum aber die Hälfte der Zeit als Raucherraum von geschlossenen Gesellschaften benutzt wird und die andere Hälfte der Zeit für die normale Gastronomie, ist das irgendwie kontraproduktiv...
Was ich durchaus gut finde.
Dann sind wir uns ja einig.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 28 Jul 2010, 13:10 hat geschrieben: Das habe ich ja auch nicht gesagt - wenn ein Raum aber die Hälfte der Zeit als Raucherraum von geschlossenen Gesellschaften benutzt wird und die andere Hälfte der Zeit für die normale Gastronomie, ist das irgendwie kontraproduktiv...
Nö, dann ist das das Recht des Betreibers. Nirgends steht geschrieben, wie der Gastronom seine Räumlichkeiten zu nutzen hat oder wie lange er für die Öffentlichkeit geöffnet haben muss.
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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 13:12 hat geschrieben: Nö, dann ist das das Recht des Betreibers. Nirgends steht geschrieben, wie der Gastronom seine Räumlichkeiten zu nutzen hat oder wie lange er für die Öffentlichkeit geöffnet haben muss.
"Kontraproduktiv" und "Recht des Betreibers" ist kein Widerspruch.

Und wie der Gastronom seine Räumlichkeiten zu nutzen hat, ist durchaus geregelt. Wieso sollte die von mir bemängelte Problematik nicht auch rechtlich geregelt werden?
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Es ist noch vieles unklar. Es gibt bis heute Lokale, bei denen man einen Zugangscode benötigt, damit man reinkommt. Die Frage ist, ob so was eine geschlossene Gesellschaft ist. Im strengeren Sinne sicher nicht, da es keine einzelnen Feiern gibt, sondern einen durchgehenden Lokalbetrieb. Allerdings gibt es theoretisch ein festes Publikum.

Die Codes sind zum Teil eine Farce. Man tippt vier Ziffern ein, die man auch erraten kann, da sie so einfach sind, und im konkreten Fall kennt jeder in der Nachbarschaft ohnehin den Code. Das Lokal im Beispiel hat auch nach der Liberalisierung das Zugangssystem beibehalten, obwohl es nicht mehr notwendig war, jetzt wird es vielleicht wieder gebraucht. Aber ob sie damit durchkommen, ist noch die große Frage.

In einem in gewisser Weise ähnlichen Fall hat man hart durchgegriffen. Da wollte mal wieder ein Laden das Ladenschlussgesetz umgehen und hat seine Kunden schriftlich zur Nachtverkaufsparty eingeladen. Der Laden berief sich auf eine geschlossene Gesellschaft. Die Stadt München war aber der Auffassung, es wäre ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, die geschlossene Gesellschaft nur Mittel zum Zweck.

Wer eine geschlossene Gesellschaft einrichtet, um einen Lokalbetrieb mit Rauchen zu ermöglichen, handelt sicher nicht rechtmäßig, es ist aber eine Sache des Nachweises.

Die Grenze zu ziehen zwischen Erlaubtem im Sinne des Erfinders, einer listigen Ausnutzung bestehender Regeln und klaren Verstößen, ist sicher nicht einfach, die Übergänge sind fließend.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 28 Jul 2010, 13:14 hat geschrieben: Und wie der Gastronom seine Räumlichkeiten zu nutzen hat, ist durchaus geregelt. Wieso sollte die von mir bemängelte Problematik nicht auch rechtlich geregelt werden?
Weil das in die Freiheit des Besitzers eingreift.
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Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 12:28 hat geschrieben: Und damit bleibt alles wie vorher - wie von mir prophezeit ;)
Meinst Du nicht dass es etwas voreilig ist diese Behauptung drei Tage VOR Beginn des Rauchverbots aufzustellen?
DumbShitAward @ 28 Jul 2010, 12:34 hat geschrieben:Das.ist.verboten.Ende!
Wieso? Wer verbietet das? Welches Gericht hat dieses Verbot schon bestätigt?
Bayernlover @ 28 Jul 2010, 12:38 hat geschrieben:In meinen eigenen vier Wänden und bei meinen Privatfeiern kann ich aber tun und lassen was ich will.
Nein, kannst Du nicht. Wenn Du auf Deinen Privatfeiern Poker mit 1000 Euro Einsatz pro Spiel anbietest, dann ist das illegales Glückspiel - ganz egal ob Du das in Deiner Wohnung machst und ne Gästeliste führst oder in einer Gaststätte. Wenn Du Deinen Kontrahenten umbringst weil er zu viel gewonnen hat, oder einen Gast beklaust, ist das genauso verboten, da kann das ganze noch so privat sein.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 28 Jul 2010, 13:25 hat geschrieben: Meinst Du nicht dass es etwas voreilig ist diese Behauptung drei Tage VOR Beginn des Rauchverbots aufzustellen?
Schauen wir mal ;)
Nein, kannst Du nicht. Wenn Du auf Deinen Privatfeiern Poker mit 1000 Euro Einsatz pro Spiel anbietest, dann ist das illegales Glückspiel - ganz egal ob Du das in Deiner Wohnung machst und ne Gästeliste führst oder in einer Gaststätte. Wenn Du Deinen Kontrahenten umbringst weil er zu viel gewonnen hat, oder einen Gast beklaust, ist das genauso verboten, da kann das ganze noch so privat sein.

Das hat aber andere Gründe, und illegales Glücksspiel und Mord ist generell verboten, egal wo. Rauchen aber nicht.
Also: Alles, was man sonst auch darf, darf ich in meiner Wohnung auch, wenn dabei nichts kaputtgeht und ich keinen meiner Nachbarn störe.
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Beitrag von Taschenschieber »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 13:22 hat geschrieben: Weil das in die Freiheit des Besitzers eingreift.
Eingriffe in die Freiheit des Besitzers sind bei öffentlichen (okay, halböffentlichen) Räumen aber durchaus möglich, das Raucherschutzgesetz selbst ist bereits einer. Daher ist "Das greift in die Freiheit des Besitzers ein" kein Argument.
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 13:22 hat geschrieben: Weil das in die Freiheit des Besitzers eingreift.
Das ist ein ziemlich weichgespülter Allgemeinsatz, den man auf alles und nichts anwenden kann (nichts gegen Dich, aber das ist kein Argument). Hier könnte man mit dem ebenso abgedroschenen (aber wahren) Satz kontern, dort, wo die Freiheit anderer beschnitten wird, muss die eigene Freiheit aufhören, dort, wo es Schutzbefohlene gibt, muss der Staat eingreifen, er muss auch bei Erwachsenen eingreifen, wenn es um Gesundheitsfragen geht usw. Nach heutigen Maßstäben würde der Staat sicher keine Zigaretten mehr zulassen, würden sie neu erfunden. Den Konsum könnte man zwar nicht verbieten (so wie auch bei harten Drogen nicht), aber den Vertrieb und den Besitz.
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Beitrag von Bayernlover »

Taschenschieber @ 28 Jul 2010, 13:28 hat geschrieben: Eingriffe in die Freiheit des Besitzers sind bei öffentlichen (okay, halböffentlichen) Räumen aber durchaus möglich, das Raucherschutzgesetz selbst ist bereits einer. Daher ist "Das greift in die Freiheit des Besitzers ein" kein Argument.
Doch, bei einer Privatveranstaltung schon.
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 28 Jul 2010, 13:28 hat geschrieben: Das hat aber andere Gründe, und illegales Glücksspiel und Mord ist generell verboten, egal wo. Rauchen aber nicht.
Es ist vielen z.B. nicht bekannt, dass das Rauchen nicht nur in öffentlichen Gebäuden verboten ist, sondern sogar im Freien - und zwar in den Sommermonaten generell in allen deutschen Wäldern. Es gibt neben der Gesundheitsgefahr und der Belästigung noch weitere Gründe für Rauchverbote.

Klar, Du darfst in der Wohnung rauchen. Früher oder später wird es auch hier Einschränkungen geben. So wird man eines Tages das Rauchen im Beisein Schwangerer und von Kindern verbieten, wie es schon in einigen Ländern heute der Fall ist. Man wird sicher den Raum für das Rauchen immer weiter einengen. Nicht, dass ich unbedingt dafür bin, aber der Trend geht ganz klar - und weltweit - in diese Richtung.
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Beitrag von Boris Merath »

Taschenschieber @ 28 Jul 2010, 13:28 hat geschrieben: Eingriffe in die Freiheit des Besitzers sind bei öffentlichen (okay, halböffentlichen) Räumen aber durchaus möglich, das Raucherschutzgesetz selbst ist bereits einer. Daher ist "Das greift in die Freiheit des Besitzers ein" kein Argument.
Es ist auch in privaten Räumen möglich - so ist ja auch das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt, auch wenn es zu Büros häufig sehr restriktive Zugangsbeschränkungen gibt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von DumbShitAward »

Boris Merath @ 28 Jul 2010, 13:25 hat geschrieben: Wieso? Wer verbietet das? Welches Gericht hat dieses Verbot schon bestätigt?
Konkret auf diese Gesetz natürlich nicht (wie auch, ist ja noch nichteinmal in Kraft), allerdings gibt es keinen Zweifel an der Tatsache, dass die staatliche Authorität an der Tür einer privaten Räumlichkeit endet, sofern sich dort drinnen nicht grundlegend rechtswidrige Aktivitäten abspielen und das Rauchen ist an und für sich nicht illegal (interessant wäre allerdings auch, ob das KVR zur Kontrolle einer Kneipe bei der zu dieser Zeit eine geschlossene Gesellschaft anwesend ist, einen Durchsuchungsbefehl bräuchte - den gibts nämlich bei Ordnungswidrigkeiten per Definition nicht - wahrscheinlich aber nicht).

Das Problem, das Taschenschieber nicht erkannt hat bzw. nicht erkennen will ist, dass wir in dem Moment wo das Ding komplett eine geschlossene Gesellschaft ist nicht mehr von einer halböffentlichen Einrichtung (Raum ist per Definition sowieso draußen) sprechen können, von einer Öffentlichen sowieso überhaupt nicht (das wäre Staatsbesitz - der Öffentlichkeit zugänglich /= öffentlich) sprechen können. Rühmliche Ausnahme wäre z.B. das Hofbräuhaus.

Den Einwand, der Raum wäre ja noch "kontaminiert" muss man zwar gelten lassen, wie praxisorientiert der ist, ist allerdings eine andere Frage (will heißen wie hoch ist die Zahl von Räumen in denen in zeitlichen sehr kurzem Abstand zuerst geraucht und dann nicht mehr geraucht werden darf - in meinen Augen wohl vernachlässigbar klein).

Was Boris noch einwirft, nämlich die Reglementierung im privaten Bereich in Form von Büros ist zwar richtig, allerdings praktisch unmöglich. Die entsprechenden Regelungen unterliegen der Hoheit des Bundes und können nicht (das hat z.B. das Urteil zum bundesweiten Rauchverbot gezeigt) in dieser Form auf die Gastronomie übertragen werden, da wir hier einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Hoheit der Länder haben (dieses Thema kotzt mich ganz grundlegend aber sowas von an). Praktisch wird das ganze aber recht kompliziert, da die Verordnung über den Schutz am Arbeitsplatz aufgrund der jeweils gegebenen Situation extrem schwammig ist, inhabergeführte Kneipen (oder auch nur Räume) wären gänzlich unbetroffen, Kontrollen faktisch ausgeschlossen (wer sagt denn, dass der Angestellte diesen Raum überhaupt bedient hat, wer sagt, dass das nicht freiwillig geschehen ist und wer sagt, dass der Angestellte nicht von sich aus in den Raum zum Rauchen gegangen ist, weil er gerade Pause macht?).

Auch wenn das meiste noch ungelegte Eier sind, das ganze Gesetz höchstwahrscheinlich nocheinmal vor dem Verfassungsgericht landen wird und zumindest ein potentielles Schlupfloch besteht, kann man wohl schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes resumieren, dass dieses Teil zu einem gewaltigen Boomerang werden könnte und es sicherlich die sinnvollere Variante gewesen wäre, das Rauchverbot II entsprechend anzupassen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 28 Jul 2010, 12:34 hat geschrieben:Einige Lokale haben auch ihrem Personal schon zum 01.08. gekündigt, weil sie schließen werden, vielleicht auch zu voreilig.
Wirklich?
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 28 Jul 2010, 18:24 hat geschrieben:
TramPolin @ 28 Jul 2010, 12:34 hat geschrieben:Einige Lokale haben auch ihrem Personal schon zum 01.08. gekündigt, weil sie schließen werden, vielleicht auch zu voreilig.
Wirklich?
Ja, z.B. das "Namenlos" in Schwabing schließt Presseberichten zufolge zum 1. August wegen des Rauchverbots.

http://www.bistro-bar-namenlos.de/
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Beitrag von Jean »

War der Lokaleigentümer überhaupt wählen?
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Beitrag von TramPolin »

So so, auf Taufen darf man also in Zukunft rauchen, nicht aber in Zigarren-Lounges und Shisha-Bars. :blink: :blink: :blink:
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 28 Jul 2010, 18:47 hat geschrieben:Ja, z.B. das "Namenlos" in Schwabing schließt Presseberichten zufolge zum 1. August wegen des Rauchverbots.
Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Ende der Fahnenstange sein. Doch nicht jeder Wirt hat die Möglichkeit einer Alternative, wie dieser.

Die Finanzierungs- und Lieferverträge mit den Brauereien sehen eine Mindestabnahme vor. Und zwar in Bier! Nicht in Wasser oder Limonade. Ob der geneigte nichtrauchende Kneipengast die Anforderungen der Brauerei aus den Lieferverträgen außsäuft und damit dem Wirt die Abnahmeverpflichtung erfüllt, bleibt abzuwarten.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 28 Jul 2010, 21:39 hat geschrieben: Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Ende der Fahnenstange sein. Doch nicht jeder Wirt hat die Möglichkeit einer Alternative, wie dieser.

Die Finanzierungs- und Lieferverträge mit den Brauereien sehen eine Mindestabnahme vor. Und zwar in Bier! Nicht in Wasser oder Limonade. Ob der geneigte nichtrauchende Kneipengast die Anforderungen der Brauerei aus den Lieferverträgen außsäuft und damit dem Wirt die Abnahmeverpflichtung erfüllt, bleibt abzuwarten.
Wenn Du den verlinkten Artikel gelesen hast, hast Du erfahren, dass das Hauptproblem überhaupt nicht der schwindende Absatz des edlen Gesöffs war (!), sondern die Rauchenden, die sich vor dem Lokal nicht zivilisiert verhalten und den Lärmpegel nachhaltig überschritten haben sollen.
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Beitrag von Jean »

Naja, wenn einige Raucher es immer noch nicht gelernt haben...
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 28 Jul 2010, 21:51 hat geschrieben:Wenn Du den verlinkten Artikel gelesen hast, hast Du erfahren, dass das Hauptproblem überhaupt nicht der schwindende Absatz des edlen Gesöffs war (!), sondern die Rauchenden, die sich vor dem Lokal nicht zivilisiert verhalten und den Lärmpegel nachhaltig überschritten haben sollen.
Hatte ich so gelesen und verstanden. Und darum auch der Hinweis, dass dieser Gastronom bereits eine Alternative hat. Aus dem Bericht interpretiere ich auch, dass er keine Abnahmeverpflichtungen hat, wie die meisten anderen Wirte, welche Kredite oder "verlorene Zuschüsse" (die mit den verkauften Biermengen verrechnet werden) von den Brauereien in Anspruch genommen haben.

Im Ernstfall haftet der Wirt mit seinem (meist nicht vorhandenen) Privatvermögen für den Kredit der Brauerei, den er für die Übernahme der Kneipe aufgenommen hat.

Achtung: Ich rede hier von der "kleinen Kneipe in unserer Straße", nicht von irgendwelchen Großgastromomen, die solche solche Angebote der Brauereien zur Schönung der eigenen Bilanz verwenden und von den Brauern zur Absatzförderung eingesetzt werden,
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Beitrag von Bayernlover »

Jean @ 28 Jul 2010, 22:02 hat geschrieben: Naja, wenn einige Raucher es immer noch nicht gelernt haben...
Was - sich abends nicht zu unterhalten, wenn man irgendwo steht? Aber wir hier sind natürlich alle Engel, die nach 3 Bier nicht anfangen lauter zu sprechen und zu lachen, ach quatsch...
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Beitrag von DumbShitAward »

Bayernlover @ 29 Jul 2010, 09:52 hat geschrieben: Was - sich abends nicht zu unterhalten, wenn man irgendwo steht? Aber wir hier sind natürlich alle Engel, die nach 3 Bier nicht anfangen lauter zu sprechen und zu lachen, ach quatsch...
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DumbShitAward @ 29 Jul 2010, 10:03 hat geschrieben: DNFTT
Man kann ja nicht alles unkommentiert stehenlassen ;)
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Bayernlover @ 29 Jul 2010, 10:27 hat geschrieben: Man kann ja nicht alles unkommentiert stehenlassen ;)
Das mit dem Lärm ist schon ein Problem. Allerdings nicht erst seit den Rauchverboten. Wenn Leute getrunken haben, sind sie noch lauter. Es gibt Schilder in und vor Lokalen, da bitten die Wirte, dass sich die Leute zivilisiert verhalten und z.B. keine Autotüren knallen sollen, da sonst die Konzession gefährdet sei.

Jeder Einzelne kann dies beeinflussen. Es wäre äußerst schade, wenn Kneipen verschwinden, nicht, weil der Umsatz durch Rauchverbote einbricht, sondern weil sich Anwohner wegen des Lärms beschweren. Natürlich reichen in der Praxis Appelle nicht aus. Aber die Lösung kann ja auch nicht sein, dass der Wirt folgendes Schild aufhängt:

"Ich feiere jeden Tag Party, ergo auch heute. Es sind alle Bürger dieser Welt herzlich eingeladen und stehen somit auf meiner Gästeliste. Wenn Sie einen Schritt weitergehen, betreten Sie eine geschlossene Gesellschaft. Ach ja, in geschlossenen Gesellschaften darf man rauchen".

In den Raucherforen werden übrigens schon Schilder zum Ausdrucken bereitgestellt. Man kann nur hoffen, dass die Behörden bei solchen Tricksereien einschreiten. Die Bayern haben sich für den Nichtraucherschutz entschieden. Also sollte dieser auch umgesetzt werden.
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