Boris Merath @ 28 Jul 2010, 13:25 hat geschrieben: Wieso? Wer verbietet das? Welches Gericht hat dieses Verbot schon bestätigt?
Konkret auf diese Gesetz natürlich nicht (wie auch, ist ja noch nichteinmal in Kraft), allerdings gibt es keinen Zweifel an der Tatsache, dass die staatliche Authorität an der Tür einer privaten Räumlichkeit endet, sofern sich dort drinnen nicht grundlegend rechtswidrige Aktivitäten abspielen und das Rauchen ist an und für sich nicht illegal (interessant wäre allerdings auch, ob das KVR zur Kontrolle einer Kneipe bei der zu dieser Zeit eine geschlossene Gesellschaft anwesend ist, einen Durchsuchungsbefehl bräuchte - den gibts nämlich bei Ordnungswidrigkeiten per Definition nicht - wahrscheinlich aber nicht).
Das Problem, das Taschenschieber nicht erkannt hat bzw. nicht erkennen will ist, dass wir in dem Moment wo das Ding komplett eine geschlossene Gesellschaft ist nicht mehr von einer halböffentlichen Einrichtung (Raum ist per Definition sowieso draußen) sprechen können, von einer Öffentlichen sowieso überhaupt nicht (das wäre Staatsbesitz - der Öffentlichkeit zugänglich /= öffentlich) sprechen können. Rühmliche Ausnahme wäre z.B. das Hofbräuhaus.
Den Einwand, der Raum wäre ja noch "kontaminiert" muss man zwar gelten lassen, wie praxisorientiert der ist, ist allerdings eine andere Frage (will heißen wie hoch ist die Zahl von Räumen in denen in zeitlichen sehr kurzem Abstand zuerst geraucht und dann nicht mehr geraucht werden darf - in meinen Augen wohl vernachlässigbar klein).
Was Boris noch einwirft, nämlich die Reglementierung im privaten Bereich in Form von Büros ist zwar richtig, allerdings praktisch unmöglich. Die entsprechenden Regelungen unterliegen der Hoheit des Bundes und können nicht (das hat z.B. das Urteil zum bundesweiten Rauchverbot gezeigt) in dieser Form auf die Gastronomie übertragen werden, da wir hier einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Hoheit der Länder haben (dieses Thema kotzt mich ganz grundlegend aber sowas von an). Praktisch wird das ganze aber recht kompliziert, da die Verordnung über den Schutz am Arbeitsplatz aufgrund der jeweils gegebenen Situation extrem schwammig ist, inhabergeführte Kneipen (oder auch nur Räume) wären gänzlich unbetroffen, Kontrollen faktisch ausgeschlossen (wer sagt denn, dass der Angestellte diesen Raum überhaupt bedient hat, wer sagt, dass das nicht freiwillig geschehen ist und wer sagt, dass der Angestellte nicht von sich aus in den Raum zum Rauchen gegangen ist, weil er gerade Pause macht?).
Auch wenn das meiste noch ungelegte Eier sind, das ganze Gesetz höchstwahrscheinlich nocheinmal vor dem Verfassungsgericht landen wird und zumindest ein potentielles Schlupfloch besteht, kann man wohl schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes resumieren, dass dieses Teil zu einem gewaltigen Boomerang werden könnte und es sicherlich die sinnvollere Variante gewesen wäre, das Rauchverbot II entsprechend anzupassen.