Flughafen Bahnhof BBI
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- Haudegen
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Ach, und was will uns das sagen bzw. was steht da, was zur Diskussion beiträgt?Eisenbahnniki @ 22 Aug 2010, 14:47 hat geschrieben: ich habe da etwas gefunden.
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Wenn du dir die Disskussion auf der letzten Seite durchliest und dir die Inhalte der von mir geposteten Seite anschaust, dann wirst du es merken.Taschenschieber @ 22 Aug 2010, 15:00 hat geschrieben: Ach, und was will uns das sagen bzw. was steht da, was zur Diskussion beiträgt?
PS: Lösung: So soll der Eisenbahnverkehr in Bln Schönefeld bald aussehen.
Es dauert noch etwas aber dann wird das größte Eisenbahn Portal online sein.
In welchem Jahrhundert hast denn du das Messen gelernt??Auer Trambahner @ 22 Aug 2010, 09:48 hat geschrieben: Warum man Tegel nicht ausbaut?
Liegt "in der Stadt".
Runways zu kurz, für sinnvollen Betrieb mit A340 brauchts 13.123Fuß lange Bahnen.
Rwys zu nah beinander daher kein Paralellbetrieb.
usw.
Hier geht es aber um Flieger, richtig? Da wird man doch wohl die passenden Einheiten und Fachbegriffe nutzen dürfen...firefly @ 22 Aug 2010, 22:07 hat geschrieben: Das hier ist aber ein Bahnforum. Keiner von uns hat irgendeine Vorstellung, was 15'000 Fuss sind.
Übrigens: Klick mich - war doch gar nicht schwer, oder?
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Was soll denn an Tegel unsicher sein?MisterX @ 22 Aug 2010, 12:45 hat geschrieben: Das Argument was noch wichtiger als der Kapazitätsausbauist, ist die Sicherheit!
Ich kenne übrigens keinen anderen Flughafen, der so logisch und einfach aufgebaut ist, wie Berlin-Tegel.
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Tegel krankt in aller erster Linie daran, dass ihm Platz fehlt. So ist zwar die Sechseckbauweise des A-Terminals für den Fluggast augenscheinlich eine positive Sache (verhältnismäßig kurze Wege zu den Gates), bietet aber nur Platz für 14 Gates. Ebenso hat die komplette Konstruktion, insbesondere der "hineingequetscht" wirkende Terminal B ein eklatantes Platzproblem. Die Warteschlangen vor Check-in (warum gehen die Leute denn eigentlich an die Schalter, sind die masochistisch veranlagt?!) und Passkontrolle behindern den Passagierstrom und gerade der Weg zu z.B. Terminal C (Air Berlin) ist von der Haupthalle mit fast einem halben Kilometer auch nicht zu verachten. Letzteres lässt Anmutungen an amerikanische Flughäfen der 60er und 70er Jahre erkennen (z.B. San Francisco oder Philadelphia sind da so Kandidaten, wo man sich ganz schnell mal einen Wolf läuft).
Zwar für den Fluggast nur sekundär, für die Betreiber aber u.U. fatal ist, dass die Einkaufs- und Gastronomiemöglichkeiten nicht strategisch günstig liegen, sondern im Prinzip da hingestopft wurden, wo man sie irgendwie noch unterbringen konnte. Dementsprechend gering ist auch die nachfrage, was dazu führt, dass Flüge, die um 20h ankommen keine Einkaufsmöglichkeit mehr haben.
Strukturiert (fünf Terminals in vier Gebäuden) ist in meinen Augen etwas anderes, aber gut, jeder hat da andere Ansichten, München ist da z.B. selbst auf weltweite Sicht ein herausragendes Exempel (sogar Terminal 1 ist da noch halbwegs kommod).
Zwar für den Fluggast nur sekundär, für die Betreiber aber u.U. fatal ist, dass die Einkaufs- und Gastronomiemöglichkeiten nicht strategisch günstig liegen, sondern im Prinzip da hingestopft wurden, wo man sie irgendwie noch unterbringen konnte. Dementsprechend gering ist auch die nachfrage, was dazu führt, dass Flüge, die um 20h ankommen keine Einkaufsmöglichkeit mehr haben.
Strukturiert (fünf Terminals in vier Gebäuden) ist in meinen Augen etwas anderes, aber gut, jeder hat da andere Ansichten, München ist da z.B. selbst auf weltweite Sicht ein herausragendes Exempel (sogar Terminal 1 ist da noch halbwegs kommod).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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