Rot-Grüne Verkehrspolitik in München

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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mgka
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Beitrag von mgka »

(Geltungsbereich der "neuen" Radlerampeln")
TramPolin @ 24 Aug 2010, 14:50 hat geschrieben:Da mir die Beantwortung dieser Frage sehr wichtig ist, möchte ich noch einmal höflich daran erinnern. Ich bin mir sicher, dass man die Fahrbahn bei solchen Radampeln in einem Rutsch überqueren darf, kann es aber nur begründen, letztendlich aber nicht beweisen, weil hier die StVO offenbar nichts dazu sagt. Mein Weltbild wäre zerstört (o.k, etwas übertrieben), müsste man auch hier auf dem Mittelstreifen anhalten, obgleich man es eigentlich wegen der geringen Breite nicht kann. Man lese auch die vorigen Beiträge mit den Begründungen.
Zunächst einmal haben sich die Mitarbeiter des KVR dahingehend geäußert: diese Ampeln sollen verhindern, dass Radler auf der Mittelinsel stehenbleiben müssen.
Verkehrsrechtlich stellt sich die Frage, für welchen Bereich der Kreuzung/Einmündung diese Lichtzeichen gelten. Da auf der Mittelinsel nur Streuscheiben mit Fußgängersymbol verbaut sind, kann man argumentieren, dass die Radlerampel für die gesamte Furt gilt. Aber so richtig eindeutig ist das erst nach Ablauf der Übergangsregelung zum 31.08.2012 (wenn wir davon ausgehen, dass die neue StVO auch wirklich gilt bzw. dass die überarbeitete Version diese Regelung aus §53 beibehält). Dann gilt für Radfahrern auf Radwegen das den Radfahrern zugeordnete Licht oder, falls nicht vorhanden, das "Auto"-Lichtzeichen. Reine Fußgängerampeln sind nach Ablauf dieser Frist dann für Radfahrer nicht mehr beachtlich.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

mgka @ 24 Aug 2010, 16:33 hat geschrieben: Gegenargument: es gibt zwar viele Radwege in München, aber viele Straßen haben keinen (ob benutzungspflichtig oder nicht ist egal, denn laut BASt-Studie werden auch nicht-benutzungspflichtige RW von >90% der Radfahrer genutzt).
Weiteres Gegenargument: Die wichtigsten großen Straßen sind mit Radwegen ausgestattet, die Straßen die keine Radwege haben sind meistens kleiner dimensioniert und wenn jetzt z.B. Rechts vor Links gilt fahren sicherlich alle Verkehrsteilnehmer schon mal vorsichtiger, als wenn man sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet. Wenn dann muss man schon die Unfallhäufigkeit an vergleichbaren Straßen mit/ohne Radweg betrachten, und mit vergleichbar mein ich z.B. die Kategorie Leopoldstraße, Rosenheimer Straße, Dachauerstraße etc - hier gibt es aber nur noch sehr wenige Stellen ohne Radweg.

Die kleineren Nebenstraßen sind eine eigene Kategorie und müssen getrennt betrachtet werden - es ist ja auch denkbar, dass in der einen Kategorie ein eigener Randweg sinnvoll ist, und in der anderen der Radweg nachteilig ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 24 Aug 2010, 16:45 hat geschrieben: (Geltungsbereich der "neuen" Radlerampeln")

Zunächst einmal haben sich die Mitarbeiter des KVR dahingehend geäußert: diese Ampeln sollen verhindern, dass Radler auf der Mittelinsel stehenbleiben müssen.
Verkehrsrechtlich stellt sich die Frage, für welchen Bereich der Kreuzung/Einmündung diese Lichtzeichen gelten. Da auf der Mittelinsel nur Streuscheiben mit Fußgängersymbol verbaut sind, kann man argumentieren, dass die Radlerampel für die gesamte Furt gilt. Aber so richtig eindeutig ist das erst nach Ablauf der Übergangsregelung zum 31.08.2012 (wenn wir davon ausgehen, dass die neue StVO auch wirklich gilt bzw. dass die überarbeitete Version diese Regelung aus §53 beibehält). Dann gilt für Radfahrern auf Radwegen das den Radfahrern zugeordnete Licht oder, falls nicht vorhanden, das "Auto"-Lichtzeichen. Reine Fußgängerampeln sind nach Ablauf dieser Frist dann für Radfahrer nicht mehr beachtlich.
Das ist ja ein wahnsinniges Chaos. Man kann alles mögliche reininterpretieren. Aber immerhin bin ich mal erleichtert, dass Du das KVR zitierst und die Radampeln so gesehen für die gesamte Furt gelten. Welcher Radfahrer würde denn shcon auf die Idee kommen, eine Fußgängerampel zu beachten, wenn doch eine Radampel da ist?

Nehmen wir mal den alten Typ der Radampel, der vor der Kreuzung steht. Dort müsste man ja auch so gesehen die Fußgängerampel ab der Mittelinsel beachten, da dort ja eine Fußgängerampel, aber keine weitere Radampel ist. Hoffentlich bleibt es dabei, dass es zum 31.08.2012 endlich transparenter ist.

Übrigens kommt auf die Stadt und Gemeinden noch viel Arbeit zu,. In München gibt es viele Fußgängerampeln ohne Fahrradzeichen, in den Umlandgemeinden noch mehr. Hier müssen mindestens die Leuchtscheiben ausgetauscht werden. Unterlässt man dies, gilt dann die Autoampel.
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Beitrag von 3247 »

TramPolin @ 24 Aug 2010, 14:50 hat geschrieben:Da mir die Beantwortung dieser Frage sehr wichtig ist, möchte ich noch einmal höflich daran erinnern. Ich bin mir sicher, dass man die Fahrbahn bei solchen Radampeln in einem Rutsch überqueren darf, kann es aber nur begründen, letztendlich aber nicht beweisen, weil hier die StVO offenbar nichts dazu sagt. Mein Weltbild wäre zerstört (o.k, etwas übertrieben), müsste man auch hier auf dem Mittelstreifen anhalten, obgleich man es eigentlich wegen der geringen Breite nicht kann. Man lese auch die vorigen Beiträge mit den Begründungen.
Theoretisch geht der Schutzbereich einer Ampel bis zum Ende eines Konfliktbereichs – also bis zur Mittelinsel. Für den anderen Teil existiert somit keine Radverkehrsampel und es gilt, was auch immer für diesen Fall gilt: entweder die Fußgängerampel (wenn die Fußgängerfurt direkt an die Fahrradfurt grenzt) oder Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße; wenn man sich auf einer solchen befindet) oder Rechts-vor-Links. :rolleyes:

Deshalb würde man nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 1995 – ERA 95 – entweder den Radweg an der Mittelinsel vorbei führen oder ausreichend Aufstellflächen vorsehen. (Und selbstverständlich würde man beide Querungen gesondert für Radfahrer und eindeutig signalisieren.)

Leider sind die Behörden in München schlicht unfähig, was die Planung von Radwegen und deren sichere Führung an Kreuzungen angeht.

Meiner Beobachtung nach sind die Ampeln in München so geschaltet, dass sie beide Furten abdecken sollen. Gutes Beispiel ist hier die Ampel am Stiglmaierplatz (von der Nympenburger in die Brienner Straße). Dort bleibt die Radampel rot, obwohl die Fußgängerampel bis zur Mittelinsel schon grün ist. Erst wenn alle Fußgängerampeln auf grün schalten, schaltet auch die (einzige) Radfahrampel. Also genau falsch.

Weiterzufahren kann allerdings sehr gefährlich sein, vor allem wenn man relativ langsam ist. Der anfahrende Querverkehr rechnet sicher nicht damit, dass jenseits der Mittelinsel noch jemand ist, der die Kreuzung noch räumt und nicht auf der Insel hält. Die theoretische Lösung ist also durchaus sinnvoller als die Münchner Interpretation.
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Beitrag von 3247 »

mgka @ 24 Aug 2010, 16:45 hat geschrieben:Zunächst einmal haben sich die Mitarbeiter des KVR dahingehend geäußert: diese Ampeln sollen verhindern, dass Radler auf der Mittelinsel stehenbleiben müssen.
Das entspricht meinen Beobachtungen.

Leider kann man nur davor warnen, sich bei solchen Dingen auf das KVR zu verlassen. Einen Strafzettel wird man zwar nicht bekommen aber bei einem Unfall entscheiden Richter nach der tatsächlichen Rechtslage.

Will man verhindern, dass Radfahrer auf der Mittelinsel stehen bleiben müssen, gibt es zwei Möglichkeiten: Man führt die Radwegfurt erst gar nicht über die Mittelinsel oder man schaltet die Ampeln so, dass sie nacheinander auf rot schalten.
TramPolin @ 24 Aug 2010, 17:27 hat geschrieben:Nehmen wir mal den alten Typ der Radampel, der vor der Kreuzung steht.
Das ist nicht der „alte Typ“, sondern nach wie vor die bevorzugte Variante.
Dort müsste man ja auch so gesehen die Fußgängerampel ab der Mittelinsel beachten, da dort ja eine Fußgängerampel, aber keine weitere Radampel ist.
Entscheidend ist nicht, wo die Ampel steht, sondern für welchen Bereich sie gilt. Eine Fußgängerampel hinter einer Fahrbahn und eine Radampel davor gelten für die gleiche Überquerung. Demnach hat die Radampel Vorrang.
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Beitrag von TramPolin »

3247 @ 24 Aug 2010, 17:37 hat geschrieben:Das ist nicht der „alte Typ“, sondern nach wie vor die bevorzugte Variante.
Der in München aber offenbar nicht mehr neu verbaut wird, zumindest sagt das meine Beobachtung nach dem Umbau zahlreicher Kreuzungen. Überall,wo man umgebaut hat und ich es gesehen habe, ist er verschwunden.
3247 @ 24 Aug 2010, 17:37 hat geschrieben:Entscheidend ist nicht, wo die Ampel steht, sondern für welchen Bereich sie gilt. Eine Fußgängerampel hinter einer Fahrbahn und eine Radampel davor gelten für die gleiche Überquerung. Demnach hat die Radampel Vorrang.
Eben genau das wollte ich damit sagen. Nämlich, dass man das Argument des möglicherweise erforderlichen Anhaltens auf der Mittelinsel (das Boris aufwarf) auch auf den "alten" (jetzt sag ich es nochmals möglicherweise falsch mit dem "alt") Radampeltyp (sagen wir, den mit Rot-Gelb-Grün, haben die eigentlich keine Namen?) anwenden könnte, da sich die beiden Radampeln nur durch ihre Position unterscheiden.
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Beitrag von TramPolin »

3247 @ 24 Aug 2010, 17:37 hat geschrieben: Einen Strafzettel wird man zwar nicht bekommen aber bei einem Unfall entscheiden Richter nach der tatsächlichen Rechtslage.
Die aber auch nicht klar ist. Den Richter möchte ich sehen, der jemand bei ordnungsgemäßer Benutzung einer Radampel eine Mitschuld gibt, weil er im zweiten Teil nicht die Fußgängerampel beachtet hat und nicht auf einer Mittelinsel stehen geblieben ist, die viel zu schmal ist und nur eine knappe Radlänge oder weniger hat. Ganz ausschließen kann man es jedoch nicht, dass ein Richter gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß, dass gefühlte Gerechtigkeit oft meilenweiit von papierner Gerechtigkeit entfernt ist.

Wenn eine Radampel vorhanden ist, werde ich diese jedenfalls auch in Zukunft für die gesamte Querung benutzen, alles andere ist nicht zumutbar.
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Beitrag von 3247 »

TramPolin @ 24 Aug 2010, 17:53 hat geschrieben:Die aber auch nicht klar ist. Den Richter möchte ich sehen, der jemand bei ordnungsgemäßer Benutzung einer Radampel eine Mitschuld gibt, weil er im zweiten Teil nicht die Fußgängerampel beachtet hat und nicht auf einer Mittelinsel stehen geblieben ist, die viel zu schmal ist und nur eine knappe Radlänge oder weniger hat. Ganz ausschließen kann man es jedoch nicht, dass ein Richter gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß, dass gefühlte Gerechtigkeit oft meilenweiit von papierner Gerechtigkeit entfernt ist.
Geh doch nur von der umgekehrten Sicht aus: Du bekommst als Autofahrer grün, die Kreuzung ist frei, du fährst an und plötzlich fährt dir ein Radfahrer vor die Haube, der noch bei grün oder gelb an der Ampel vorbei gefahren ist. Woher sollst du wissen, dass diese Ampel nach den Vorstellungen der lokalen Verkehrsbehörden für beide Furten gelten soll?

Im Gegensatz zum Autofahrer kann der Radfahrer wenigstens das Problem (fehlende Absicherung der zweiten Furt) erkennen.
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Beitrag von TramPolin »

3247 @ 24 Aug 2010, 18:18 hat geschrieben: Geh doch nur von der umgekehrten Sicht aus: Du bekommst als Autofahrer grün, die Kreuzung ist frei, du fährst an und plötzlich fährt dir ein Radfahrer vor die Haube, der noch bei grün oder gelb an der Ampel vorbei gefahren ist. Woher sollst du wissen, dass diese Ampel nach den Vorstellungen der lokalen Verkehrsbehörden für beide Furten gelten soll?
Bei normaler Radfahrergeschwindigkeit sollte der Radfahrer aber komplett gequert haben, bevor der Querverkehr Grün bekommt. Probleme könnte man bekommen, wenn man im Schneckentempo fährt. Einmal ist es mir passiert, da war ich mit defektem Mofa tretend (!) unterwegs. Hier war ich vielleicht mit 10 km/h unterwegs. Hier fuhr ich bei umschaltender Ampel noch rüber und bevor ich die andere Seite erreichte, kam ein hupender Quervekehr auf mich zu. Das zeigt: Es kann gefährlich werden.
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Beitrag von mgka »

TramPolin @ 24 Aug 2010, 17:27 hat geschrieben:Das ist ja ein wahnsinniges Chaos.
Nun, wegen dieser seltsamen Übergangsregelung müsstest Du Dich bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschweren, die hat nämlich diese -zweifelsohne mit heißer Nadel gestrickte- Klausel noch schnell vor der Abstimmung der neuen StVO im Bundesrat eingebracht
Übrigens kommt auf die Stadt und Gemeinden noch viel Arbeit zu,. In München gibt es viele Fußgängerampeln ohne Fahrradzeichen, in den Umlandgemeinden noch mehr. Hier müssen mindestens die Leuchtscheiben ausgetauscht werden. Unterlässt man dies, gilt dann die Autoampel.
Ja, so ist es. Allerdings hat die Landeshauptstadt auf Anfrage erklärt, dass der Streuscheibentausch weitestgehend abgeschlossen ist. An den Stellen, wo heute nur ein Fußgängersignal ist, soll man als Radfahrer das "große Signal" beachten. Dumm nur, dass das wegen §53 StVO n.F. nicht ganz zum Verordnungstext passt. Im übrigen war die Landeshauptstadt schwer hinterher, dass die Ampelfrage für Radfahrer neu geregelt wird, denn der Streuscheibentausch begann ja schon vor ein paar Jahren, zu einer Zeit, als selbst für Radfahrer auf der Fahrbahn dieses Zeichen dann Geltung besessen hätte.
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Beitrag von mgka »

TramPolin @ 24 Aug 2010, 17:53 hat geschrieben:Wenn eine Radampel vorhanden ist, werde ich diese jedenfalls auch in Zukunft für die gesamte Querung benutzen, alles andere ist nicht zumutbar.
Dieses Vorgehen ist zumindest von Seiten der Stadt so vorgesehen. Im übrigen sind meiner Beobachtung nach die Räumzeiten in München äußerst großzügig bemessen. Diese neuen Radlerampeln sind sowieso immer synchron mit den Fußgängerlichtern geschaltet, d.h. die Räumzeit ist mindestens so lange, wie ein (nicht besonders schnell gehender) Fußgänger benötigt, um bis zur (nächsten) Fußgängerinsel zu kommen. Wenn man nicht gerade Schritttempo fährt, müsste es für Radler eigentlich immer reichen, die Kreuzung komplett zu queren.
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Beitrag von mgka »

3247 @ 24 Aug 2010, 18:18 hat geschrieben:Geh doch nur von der umgekehrten Sicht aus: Du bekommst als Autofahrer grün, die Kreuzung ist frei, du fährst an und plötzlich fährt dir ein Radfahrer vor die Haube, der noch bei grün oder gelb an der Ampel vorbei gefahren ist.
Wenn so etwas vorkommt, dann wäre die Räumzeit an dieser Kreuzung ohnehin zu knapp bemessen. Auch wenn's kaum jemand interessiert, die StVO sagt in §37 unter anderem zu rot/gelb/grün:
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Mit (noch) räumenden Verkehrsteilnehmern (könnte ja auch jemand Älteres mit Gehwagen sein, der die normalerweise für die Berechnung der Räumzeit angenommenen 1,2m/s nicht schafft) muss immer gerechnet werden.
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Beitrag von mgka »

TramPolin @ 24 Aug 2010, 18:27 hat geschrieben:Bei normaler Radfahrergeschwindigkeit sollte der Radfahrer aber komplett gequert haben, bevor der Querverkehr Grün bekommt. Probleme könnte man bekommen, wenn man im Schneckentempo fährt. Einmal ist es mir passiert, da war ich mit defektem Mofa tretend (!) unterwegs. Hier war ich vielleicht mit 10 km/h unterwegs. Hier fuhr ich bei umschaltender Ampel noch rüber und bevor ich die andere Seite erreichte, kam ein hupender Quervekehr auf mich zu. Das zeigt: Es kann gefährlich werden.
Sicherlich sollte man die Sache nicht unterschätzen, aber das KVR macht da immer ein riesen Tamtam drum herum, weil ja Benutzungspflichten manchmal nur wegen der Räumzeit angeordnet werden. Mal davon abgesehen, dass das kein sachgerechter Grund für ein Blauschild ist (ich wiederhole mich, oder?), ist es bei nicht allzu weitläufigen Kreuzungen schlicht nicht wesentlich.

Vor ein oder zwei Jahren gab es in Germering einen tödlichen Unfall mit einem Radfahrer, der wohl regelkonform noch in die Kreuzung eingefahren war und dann vom Querverkehr überfahren wurde. Offenbar hatten die Ampelplaner beim Programmieren der Anlage nicht berücksichtigt, dass der Querverkehr u.U. mit einer Geschwindigkeit >0km/h an die Kreuzung heranfahren konnte (bei grüner Welle nämlich durchaus mit 60km/h), so dass die Räumzeit nicht ausreichend bemessen war.
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Beitrag von mgka »

3247 @ 24 Aug 2010, 17:32 hat geschrieben:Leider sind die Behörden in München schlicht unfähig, was die Planung von Radwegen und deren sichere Führung an Kreuzungen angeht.
Naja, das liegt einfach daran, dass mindestens drei Referate an so etwas beteiligt sind. Das läuft in etwa so:
1) Das KVR beauftragt das Planungsreferat mit der Neugestaltung einer Kreuzung. Dabei macht es Vorgaben hinsichtlich der "Leistungsfähigkeit" dieser Kreuzung für den Kraftverkehr.
2) Das Planungsreferat stellt fest, dass die Vorgaben des KVR nur dann zu erfüllen sind, wenn man die Radfahrer an den Rand drängt, sprich bauliche Radwege herstellt. Dass es so etwas wie die ERA gibt, weiß man vermutlich schon, nur werden die dort genannten Mindestanforderungen umdefiniert in Regelanforderungen. Zum Beispiel: Regelbreite für (bauliche) Einrichtungsradwege innerorts: 2,0m, Mindestbreite 1,60m, letzteres wird als ausreichend betrachtet. Wenn nicht genug Platz an der Kreuzung vorhanden ist, wird halt was zusammengeschustert, denn die Leistungsfähigkeit für den Kraftverkehr muss ja unbedingt eingehalten werden.
3) Nach der Planung wird das Baureferat mit der Ausführung beauftragt. Die buddeln dann los, erstmal gemäß Plan, wenn was vor Ort dann nicht hinhaut, wird etwas improvisiert. Eine konkrete Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber (also das KVR) findet m.W. nicht statt.
4) Nach Baufertigstellung wird die Benutzungspflicht für die Radwege angeordnet, denn sonst wäre ja die Leistungsfähigkeit gefährdet. Außerdem hat man eine neue Ampelanlage beschafft, die die (u.U. längeren) Räumzeiten für Radfahrer nicht beherrscht, also schaltet man die mit den Fußgängern gleich, das passt dann auf alle Fälle - unnötig lange Wartezeiten für Radler inclusive.

Und wer ist jetzt Schuld an der vermurksten Planung? Da können wir jetzt "Buchbinder Wanninger" spielen, denn schließlich haben doch alle alles richtig gemacht!

Noch Fragen?
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Beitrag von Autobahn »

@ 3247

Auch eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, die wahrscheinlich lediglich eine Auswertung von statistischen Zahlen sein wird, kann mein subjektives Sicherheitsempfinden nicht beeinflussen. Boris hat ja schon zu den unterschiedlichen Straßentypen etwas geschrieben. In einer 30er Zone stören mich die Radfahr auf der Fahrbahn auch nicht.

Als Autofahrer fühle ich mich auf manchen Straßen (vierspurige Hauptstraßen) von Radfahrern behindert, wenn ich diese nicht überholen kann und als Radfahrer fühle ich mich als Hindernis für die Autofahrer, die mich nicht überholen können.

Da ich aber die Autofahrer kenne und weiß, welche Reaktionen bei Ungeduldigen möglich sind, will ich nicht auf solchen Straßen auf der Fahrbahn fahren müssen!

Noch üblere Zeitgenossen sind solche Radler, die meinen, sich mit Autofahrern im Stadtverkehr ein Rennen liefern zu müssen.

Das ein geradaus fahrender Radfahrer Vorrang vor abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr hat, steht in der StVO und das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Ich kritisiere hier die Ampelschaltungen, die es ermöglichen, dass es überhaut zu solchen Situationen kommen kann.
Kein Autofahrer käme auf die Idee, präventiv (also ohne Anzeichen für eine drohende Rotlicht- oder Vorfahrtsverletzung) bei Grün langsamer zu werden oder auf einer Vorfahrtsstraße abzubremsen. Auf der Fahrbahn ist das auch nicht nötig – auch für Radfahrer nicht.
Bei Grün werde ich auch nicht langsamer, schließlich gibt es ja auch noch die Gelbphase. Aber auf Vorfahrtsstraßen ohne Lichtzeichenanlage bin ich schon vorsichtiger, denn es könnte ja sein, dass jemand meine Vorfahrt missachtet. Und wenn ich dort mit dem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs bin, vergewissere ich mich immer, ob der möglicherweise abbiegende Autofahrer mich auch wahrgenommen hat.

@ TramPolin

Natürlich beschreibe ich den Ist-Zustand. Und daran wird sich leider kaum etwas ändern. Und, siehe oben, es geht mir in erste Linie um die Hauptstraßen.

Was das Kuriergeschäft – auch der Fahrradkuriere – angeht, ich kenne es bestens. Dort heißt es nicht, es muss in zehn Minuten da sein, sondern direkt und a.s.a.p (as soon as possible). Also kein Grund, gegen jegliche Regeln der StVO zu verstoßen. Die meisten Kunden der Fahrradkuriere stammen aus der Werbebranche.

Das es bei einem Umbau bzw. anderer Ampelschaltungen zu mehr Staus kommt, kann ich nicht bestätigen. An dieser Kreuzung in Oberhausen (Rheinland) hat jede Fahrtbeziehung seine eigene exklusive Grünphase, wobei der Linksabbiegerverkehr der gegenüberliegenden Stelle jeweils gleichzeitig Grün hat, da sich die Fahrspuren nicht kreuzen.

Google-Karte

Zwar ist der Rückstau länger, als bei einer „normal“ geschalteten Ampel, er wird aber bei den nächsten Grünphase meist komplett aufgelöst (dies ist nur ein Beispiel, ich kenne noch viele andere Kreuzungen mit ähnlicher oder gleicher Schaltung)

Das ändert allerdings nicht daran, dass Radfahrer „Umwege“ fahren müssen. Ich glaube aber kaum, dass es hier Sinn machen würde, links abbiegende Radfahrer auf die Fahrbahn zu lassen. Dazu ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle zu hoch (normalerweise höher als auf dem Luftbild ersichtlich). Selbst wenn diese Radfahrer dann sichtbar vor den Autos fahren, sie werden nicht schnell genug sein, um die notwendige Anzahl an Fahrzeugen innerhalb der Grünphase „rüber“ zu lassen.

@ mgka
Und fast 13(!) Jahre nach Änderung der StVO hat sich an diesem -klar rechtswidrigen- Verhalten praktisch aller Straßenverkehrsbehörden in Deutschland bis heute nichts geändert
Ich glaube, Du hast da etwas völlig missverstanden. Der § 2 Absatz 4 StVO lautet:
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Da steht nichts, aber auch absolut nichts davon, dass die Zeichen 237, 240 und 241 nicht mehr verwendet werden dürfen und damit die Radwegbenutzungspflicht nicht mehr angeordnet werden kann. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzbeber hat es bewusst den örtlichen Straßenbaubehörden überlassen, wo die genannten Zeichen aufgestellt werden.

Das diesem Mißverständnis auch einige Alt-68er im Richteramt unterliegen, unterstreicht nicht die Richtigkeit Deiner Forderung, alle Zeichen 237, 240 und 241 seien zu entfernen, wie ich es zumindest aus Deinen Beiträgen heraus zu lesen glaube.

Noch ein Schmankerl oben drauf. Durch die steigende Zahl der Radfahrer in unserem Land ist auch die Zahl der Unfälle mit Radfarern gestiegen. Knapp 14% aller im Straßenverkehr Verletzten kamen bei Unfällen mit Fahrrädern zu Schaden. Das ist schon schlimm genug.

Aber das 42% der schweren Radunfälle von den Radlern selbst verursacht wurden ist schon wert, hinterfragt zu werden. „Nur“ jeder 22. Unfall von PKW-Fahrern ist auf Alkohol zurückzuführen, aber fast jeder 8. Fahrradunfall auf Alkohol oder anderen Rauschmitteln. Von anderen davon unabhängigen Verstößen gegen die StVO ganz zu schweigen.

Quelle: http://www.ace-online.de/fileadmin/user_up...elle_Studie.pdf

(Ich weiß, ist natürlich der pöse Automobilclub und nicht der ADFC. Der weiß es sicher auch, wird aber den Mantel der Barmherzigkeit darüber ausbreiten
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 24 Aug 2010, 20:55 hat geschrieben: Aber das 42% der schweren Radunfälle von den Radlern selbst verursacht wurden ist schon wert, hinterfragt zu werden. „Nur“ jeder 22. Unfall von PKW-Fahrern ist auf Alkohol zurückzuführen, aber fast jeder 8. Fahrradunfall auf Alkohol oder anderen Rauschmitteln. Von anderen davon unabhängigen Verstößen gegen die StVO ganz zu schweigen.

Quelle: http://www.ace-online.de/fileadmin/user_up...elle_Studie.pdf

(Ich weiß, ist natürlich der pöse Automobilclub und nicht der ADFC. Der weiß es sicher auch, wird aber den Mantel der Barmherzigkeit darüber ausbreiten
Und was willst Du damit sagen? Wir habe hier diskutiert, wie man die Sicherheit für Radfahrer erhöhen kann. Dann wird aber auf die Radfahrer eingeschlagen.

Ja, es haben sicher hier von uns viele Verstöße gemacht, etwa mal auf dem Gehweg überholt. Aber ich glaube kaum, dass einer von uns so blöd ist, besoffen Rad zu fahren. Zur ursprünglichen Diskussion trägt es jedenfalls nicht bei. Anders ausgedrückt: Wenn sich Radfahrer selbst gefährden, selbst schuld sind an Unfällen, bedauere ich das und nehme es zur Kenntnis. Ich fühle mich aber nicht angesprochen, da es mich nicht trifft. Aber etwas nervend ist es schon, wenn man den Radfahrern als Ganzes mal so nebenbei eines auf de Deckel gibt. Jemanden in Kollektivschuld zu nehmen, hilft jedenfalls nicht weiter.
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Autobahn @ 24 Aug 2010, 20:55 hat geschrieben:Ich glaube, Du hast da etwas völlig missverstanden. Der § 2 Absatz 4 StVO lautet: (...)
Das Missverständnis liegt da eher auf Deiner Seite. Ich habe niemals behauptet, dass ich alle Radwege abschaffen möchte, sondern ich wende mich lediglich gegen die Verpflichtung, diese auch benutzen zu müssen, egal ob sie den Vorschriften entsprechen oder nicht. §2 StVO richtet sich an die Verkehrsteilnehmer, Du hättest besser §45 zitiert, denn der wendet sich an die Straßenverkehrsbehörden und auf den beziehe ich mich:
§45 (9)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Auf praktisch keiner innerstädtischen Straße - von Autobahn und Kraftfahrstraßen abgesehen, aber da gibt es keinen Radverkehr - dürfte eine derartige "Gefahrenlage" bestehen, die die Anordnung einer Benutzungspflicht rechtfertigen würde.
Das diesem Mißverständnis auch einige Alt-68er im Richteramt unterliegen, unterstreicht nicht die Richtigkeit Deiner Forderung, alle Zeichen 237, 240 und 241 seien zu entfernen, wie ich es zumindest aus Deinen Beiträgen heraus zu lesen glaube.
Meinst Du damit die Richter des 11. Senats am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof? Oder die des 5. Senats am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg? Oder gar die Richter der 1. Kammer des Ersten Senats am Bundesverfassungsgerichts, welche den Mannheimer Richtern erst auf die Sprünge helfen mussten?
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Beitrag von Autobahn »

mgka @ 24 Aug 2010, 21:55 hat geschrieben:Auf praktisch keiner innerstädtischen Straße - von Autobahn und Kraftfahrstraßen abgesehen, aber da gibt es keinen Radverkehr - dürfte eine derartige "Gefahrenlage" bestehen, die die Anordnung einer Benutzungspflicht rechtfertigen würde.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die örtlichen Behörden handeln keineswegs rechtswidrig, wenn sie eine andere Auffassung von der Gefahrenlage haben, als Du. Und ich bin davon überzeugt, dass sie auch eine höhere Sachkompetenz zu diesem Thema haben, als ein neunmalkluger Jurist, der möglicherweise drei mal durch die (praktische) Führerscheinprüfung gefallen ist.
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Habe vorhin eine weitere Radampel entdeckt, die recht neu sein muss und zwar an der Haltestelle Ammerseestraße, direkt neben dem Fotograf. Hier kommt man auch nicht über die ganze Kreuzung aber über die Tramgleise und die zwei Autospuren Richtung Autobahn.

Was hier auch komisch ist, bis zur Haltestelle Senftenauerstraße ist es ja eigentlich innerorts, trotzdem steht da ein Schild, Achtung Bauarbeiten und höchstens 60, normal 50, auch wenn alle 70-80 fahren.
Dann später hat man das Ortsausfahrtsschild einfach abmontiert, somit gibt es eine Stadtautobahn nach Lindau.
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Beitrag von mgka »

Autobahn @ 25 Aug 2010, 06:50 hat geschrieben:Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die örtlichen Behörden handeln keineswegs rechtswidrig, wenn sie eine andere Auffassung von der Gefahrenlage haben, als Du. Und ich bin davon überzeugt, dass sie auch eine höhere Sachkompetenz zu diesem Thema haben, als ein neunmalkluger Jurist, der möglicherweise drei mal durch die (praktische) Führerscheinprüfung gefallen ist.
Das ist schön, dass Du da in die Behörden so großes Vertrauen hast. Spätestens seit ich im letzten Jahr an der Verhandlung gegen die Stadt Regensburg vor dem Verwaltungsgerichtshof teilgenommen habe, weiß ich, dass da eher Misstrauen angesagt ist. Die beklagte Stadt hat ein hundsmiserables Bild vor den Richtern abgegeben. Ihre Vertreter waren schlicht nicht in der Lage, diese "hohe Gefahrenlage" auf der Fahrbahn, welche zur Verhängung der Radwegbenutzungspflicht zwischen zwei Regensburger Stadtteilen geführt hat, auch nur ansatzweise zu beweisen. Die Behörden müssen für jede verkehrsrechtliche Anordnung eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung treffen, die sie im Zweifel vor dem Verwaltungsgericht auch belegen können. Sie tun es in der Regel aber nicht. Schon allein deswegen wird das mit dem "Schilderwaldroden" nichts, obwohl genau das als eines der Ziele schon mit der großen StVO-Novelle von 1997 beabsichtigt war.
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Beitrag von TramPolin »

Martin H. @ 25 Aug 2010, 08:41 hat geschrieben: Habe vorhin eine weitere Radampel entdeckt, die recht neu sein muss und zwar an der Haltestelle Ammerseestraße, direkt neben dem Fotograf. Hier kommt man auch nicht über die ganze Kreuzung aber über die Tramgleise und die zwei Autospuren Richtung Autobahn.

Was hier auch komisch ist, bis zur Haltestelle Senftenauerstraße ist es ja eigentlich innerorts, trotzdem steht da ein Schild, Achtung Bauarbeiten und höchstens 60, normal 50, auch wenn alle 70-80 fahren.
Dann später hat man das Ortsausfahrtsschild einfach abmontiert, somit gibt es eine Stadtautobahn nach Lindau.
Hast Du Bilder?
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Beitrag von Martin H. »

Äh, nee, aber ich komm da nachher noch mal lang, kann aus dem Auto raus was probieren.
Wenn ich einen Parkplatz finden sollte, kann ich von der Radampel ein Foto machen, aber auf dem Beschleunigungsstreifen parke ich dann nicht.

Ich halte da dann auch Ausschau nach noch mehr solcher Ampeln an der Kreuzung.
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Beitrag von Martin H. »

Naja, Qualität ist nicht besonders, musste schnell gehen und ich wollt´s auch schnell machen, kam mir da ziemlich affig vor.
Und immer schön gegen die Sonne.

Bild

Bild

Von der anderen Seite:

Bild

Und die andere Seite:

Bild

Von Süden kommend könnte man dann ja fast die Ampel für die komplette Kreuzung nehmen.
Die waren da übrigens nur auf der Nordseite der Kreuzung, vermutlich wegen der Tram, im südlichen Bereich habe ich keine gesehen.

Hier noch das 60er- Schild, wo normalerweise 50 gilt.
Bild

Und hier wäre neben dem Autobahnschild im Normalfall das Ortsausgangschild.

Bild
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Beitrag von TramPolin »

Danke!
Martin H. @ 25 Aug 2010, 18:30 hat geschrieben:Naja, Qualität ist nicht besonders, musste schnell gehen
Es geht darum, was zu erkennen, und dafür reichen die Bilder 100.000-mal aus.
Martin H. @ 25 Aug 2010, 18:30 hat geschrieben:und ich wollt´s auch schnell machen, kam mir da ziemlich affig vor.
Kenne ich von meinen ersten Bildern, aber das legt sich, wenn man das öfter macht. Keine Hemmungen, andere fotografieren weit sinnlosere Sachen!

Zu der Kreuzung: An der ersten Fußgängerampel (Bild 1) gibt es keinen Mittelstreifen in der Fahrradfurt, hier waren die Planer faktisch gezwungen, eine Radampel zu montieren.

Vorbildlich ist hier aber nichts: Es ist einer dieser fürchterlichen Zweirichtungsradwege, bei dem man mit entgegenkommenden Radfahrern konkurriert, ferner mit Trambahnverkehr von links und rechts, Fahrbahnquerverkehr, Fußgängern auf dem Fußweg und Haltestellen-Fußgängerüberquerungen bei zwei Wartehäusern kurz nacheinander. Natürlich ist der Verkehr nun einmal da, man wird so eine Kreuzung nie zu einem Fahrradparadies umfunktionieren können.
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Beitrag von Autobahn »

mgka @ 25 Aug 2010, 09:33 hat geschrieben:Das ist schön, dass Du da in die Behörden so großes Vertrauen hast. Spätestens seit ich im letzten Jahr an der Verhandlung gegen die Stadt Regensburg vor dem Verwaltungsgerichtshof teilgenommen habe, weiß ich, dass da eher Misstrauen angesagt ist. Die beklagte Stadt hat ein hundsmiserables Bild vor den Richtern abgegeben. Ihre Vertreter waren schlicht nicht in der Lage, diese "hohe Gefahrenlage" auf der Fahrbahn, welche zur Verhängung der Radwegbenutzungspflicht zwischen zwei Regensburger Stadtteilen geführt hat, auch nur ansatzweise zu beweisen. Die Behörden müssen für jede verkehrsrechtliche Anordnung eine ermessensfehlerfreie Einzelfallentscheidung treffen, die sie im Zweifel vor dem Verwaltungsgericht auch belegen können. Sie tun es in der Regel aber nicht. Schon allein deswegen wird das mit dem "Schilderwaldroden" nichts, obwohl genau das als eines der Ziele schon mit der großen StVO-Novelle von 1997 beabsichtigt war.
Ich denke, Du meinst dieses Verfahren:

http://blog.tessarakt.de/wp-content/upload...0/08a00186u.pdf

Es ist schon grotesk, wozu manche Menschen sich hinreißen lassen, um ihren Dickkopf durchzusetzen.
Zur Begründung machte er (der Kläger) zusätzlich zu seinem Vorbringen im Verwaltungs- und im Widerspruchsverfahren u. a. geltend, die im Widerspruchsbescheid dargestellten Überholszenarien würden nicht zwingend eine Gefahrenlage begründen, der mit dem Ausschluss einer bestimmten Verkehrsart von der Fahrbahnbenutzung begegnet werden müsse. Der Umgang mit langsameren Verkehrsteilnehmern müsse von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet werden, zumal die fraglichen Streckenabschnitte sehr kurz seien und sie von längeren Tempo-30-Zonen eingeschlossen bzw. unterbrochen würden. Gefahrenmomente seien zudem wegen der Übersichtlichkeit dieser Streckenabschnitte, der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung und der während der Nachtzeit bestehenden Beleuchtung, die sich auch auf die Fahrbahn erstrecke, nicht erkennbar. Bei einer Verkehrsbelastung von 3000 Kraftfahrzeugen je Tag liege die Begegnungswahrscheinlichkeit bei einem Überholvorgang in Spitzenverkehrszeiten bei nicht mehr als 10 %, ansonsten ypischerweise bei 3 bis 5 %. Angesichts der auf den fraglichen Strecken herrschenden Radverkehrsdichte komme es pro Tag nur zu einzelnen Überholvorgängen, bei denen Gegenverkehr berücksichtigt werden müsse. Die Beklagte (die Stadt Regensburg) trage selbst nicht vor, dass es vor der Einführung der Radwegebenutzungspflicht auf der fraglichen Strecke Unfälle aufgrund der behaupteten Gefahrenlage - geschweige denn in gehäufter Form - gegeben habe
Ich weiß ja nicht, zu welchem Typ Radfahrer der Kläger gehört. Vermutlich aber eher zu den "schnelleren", aber er wird dennoch nicht die für Kraftfahrzeuge erlaubte Geschwindigkeit von 60 Km/h erreichen (die tatsächliche Gefahrene dürfte zwischen 70 und 80 Km/h liegen). Die beiden Streckenabschnitte sind übrigens jeweils 650 Meter lang. In Kenntnis der Gemütslage eines durchschnittlichen deutschen Autofahrers, der möglicherweise auf Grund von Gegenverkehr und Straßenbreite auf einem der Teilstücke - und in den 30er Zonen der Ortsdrurchfahrten - nicht überholen kann, wird es zwangsläufig früher oder später zu gefährlichen Situationen kommen, weil der Autofahrer schlicht die Geduld verliert. Vor allem deshalb, weil der "Durchschnittsdeutscheradfahrer" weit unterhalb einer Geschwindigkeit eines Jan Ullrich-Verschnitts fährt. Furztrockne Juristen haben damit natürlich kein Problem. Dann ist eben der Autofahrer Schuld. Das eine Straßenbaubehörde hier aber vorsorglich zum Schutz sowohl der Radfahrer als auch der Autofahrer eine Radwegbenutzungspflicht anordnet, geht in solche Hirne nicht rein.

Das es also nicht zu Unfällen auf Grund der von der Stadt beschriebenen Gefahrenlage gekommen ist, dürfte auf der Hand liegen. Wie auch, wenn seit 1987 die Benutzung des Radweges vorgeschrieben war. So etwas "merken" Juristen aber nicht.

Der Kläger verfolgt hier einzig und allein Eigeninteressen, um mit seinem (von mir vermuteten) Fahrstil schneller voran zu kommen, als auf dem Radweg (wobei mir nach Sichtung der Karte nicht einmal erschließt, wo das Problem ist) und nimmt dabei billigend oder mit Absicht in Kauf, dass motorisierte - und damit schnellere - Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden. Damit kehrt er die von ihm angeführte Behinderung durch die Benutzungspflicht eines Radweges in eine Behinderung (und möglicherweise Gefährdung) anderer Verkehrsteilnehmer um. Er nimmt es auch in Kauf, dass es möglicherweise durch einen von anderen (langsameren) Radfahrern genervter Autofahrer zu Unfällen kommen kann. Unabhängig von der Schuldfrage müssen diese Radfahrer die gesundheitlichen Folgen tragen, wenn sie denn überleben.

Google-Karte

P.S.: Ich kenne einen Top-Juristen, der eine Buche nicht von einer Eiche unterscheiden kann. Und einen Führerschein hat er auch nicht.
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Beitrag von Woodpeckar »

Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:In Kenntnis der Gemütslage eines durchschnittlichen deutschen Autofahrers, der möglicherweise auf Grund von Gegenverkehr und Straßenbreite auf einem der Teilstücke - und in den 30er Zonen der Ortsdrurchfahrten - nicht überholen kann, wird es zwangsläufig früher oder später zu gefährlichen Situationen kommen, weil der Autofahrer schlicht die Geduld verliert. Vor allem deshalb, weil der "Durchschnittsdeutscheradfahrer" weit unterhalb einer Geschwindigkeit eines Jan Ullrich-Verschnitts fährt.
Wer als Autofahrer die Geduld verliert, weil er hinter einem langsameren Verkehrsteilnehmer bleiben muss, und als Folge daraus gefährliche Situationen entstehen lässt, könnte ein Fall für die Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen werden.
Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:Furztrockne Juristen haben damit natürlich kein Problem.
Verantwortungsbewusste motorisierte Verkehrsteilnehmer sollten damit auch kein Problem haben.
Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:Dann ist eben der Autofahrer Schuld.
Wenn der Autofahrer einen Unfall verursacht, ist er schuld. Eindeutig.
Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:..., geht in solche Hirne nicht rein.
Auch wenn es mancher nicht wahrhaben möchte, das Verkehrsrecht kennt keinen Vorrangstellung für denjenigen, der motorisiert ist oder denjenigen, der schneller ist (ausgenommen z.B. besondere Regeln für Autobahnen und Kraftfahrstraßen, um die geht es hier aber nicht).
Man glaubt gar nicht, wie wenig in so manches Autofahrerhirn reingeht ...
Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:Der Kläger verfolgt hier einzig und allein Eigeninteressen, um mit seinem (von mir vermuteten) Fahrstil schneller voran zu kommen, als auf dem Radweg (wobei mir nach Sichtung der Karte nicht einmal erschließt, wo das Problem ist) und nimmt dabei billigend oder mit Absicht in Kauf, dass motorisierte - und damit schnellere - Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden.
Motorisierte Verkehrsteilnehmer verfolgen einzig und allein Eigeninteressen, um schneller voranzukommen und nehmen billigend die Verdrängung nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer in Kauf. Sie beanspruchen einen nicht legitimierten Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern und nehmen dabei billigend oder mit Absicht in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden.
Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben:Er nimmt es auch in Kauf, dass es möglicherweise durch einen von anderen (langsameren) Radfahrern genervter Autofahrer zu Unfällen kommen kann. Unabhängig von der Schuldfrage müssen diese Radfahrer die gesundheitlichen Folgen tragen, wenn sie denn überleben.
Dann sollte man wohl eher auf die ungeduldigen und genervten Autofahrer einwirken, als deren mögliches Fehlverhalten durch Gängelung anderer Verkehrsteilnehmer zu unterstützen und dabei so zu tun, als würde einem dabei die Unversehrtheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer besonders am Herzen liegen.
Dieses Ziel ließe sich durch ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht nämlich sogar unmittelbar erzielen.
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn fühlt sich als Autofahrer behindert, der Rest findet, dass es zu wenig Platz für Radfahrer gibt. Was also tun? Genau, Politik so gestalten, dass sich auch Autobahns auf's Fahrrad wagen. Dann lösen sich unsere Probleme ganz von selbst.
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Beitrag von Bayernlover »

Martin H. @ 25 Aug 2010, 18:30 hat geschrieben: und ich wollt´s auch schnell machen, kam mir da ziemlich affig vor.
Ist das nicht das Problem der kompletten Fuzzyszene? :D
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Beitrag von Boris Merath »

Autobahn @ 25 Aug 2010, 22:48 hat geschrieben: Der Kläger verfolgt hier einzig und allein Eigeninteressen, um mit seinem (von mir vermuteten) Fahrstil schneller voran zu kommen, als auf dem Radweg (wobei mir nach Sichtung der Karte nicht einmal erschließt, wo das Problem ist) und nimmt dabei billigend oder mit Absicht in Kauf, dass motorisierte - und damit schnellere - Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden.
Autofahrer nehmen auch billigend in Kauf, dass durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden - stelle ich jeden Tag wieder an einer der vielen Ampeln fest, an denen meine Zeit verplempert wird.

Wenn ich eine größere Straße überqueren muss, habe ich als Fußgänger ggf. einen größeren Weg bis zur nächsten Ampel laufen (oder muss lange auf eine geeignete Situation warten, und dann teils halsbrecherisch über die Straße rennen).

Mit welchem Recht dürfen schnelle Verkehrsteilnehmer auf gar keinen Fall ausgebremst werden, langsamere dagegen schon?
Unabhängig von der Schuldfrage müssen diese Radfahrer die gesundheitlichen Folgen tragen, wenn sie denn überleben.
Das ist ja ne tolle Einstellung.
P.S.: Ich kenne einen Top-Juristen, der eine Buche nicht von einer Eiche unterscheiden kann. Und einen Führerschein hat er auch nicht.
????????
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Bayernlover @ 26 Aug 2010, 09:18 hat geschrieben:Autobahn fühlt sich als Autofahrer behindert, der Rest findet, dass es zu wenig Platz für Radfahrer gibt.
Ich fühle mich auf manchen Straßen durch Radfaher behindert, ja das ist so (ich bin heute nicht aus Spaß 300 Km gefahren). Das es an vielen Stellen zu wenig Platz für Radfahrer gibt, ist auch richtig.
Bayernlover @ 26 Aug 2010, 09:18 hat geschrieben:Was also tun? Genau, Politik so gestalten, dass sich auch Autobahns auf's Fahrrad wagen. Dann lösen sich unsere Probleme ganz von selbst.
Ich finde es durchaus richtig, mehr Platz für Radfahrer zu schaffen, viele Lösungsansätze halte ich aber den örtlichen Gegebenheiten nach für falsch. So z.B. die Forderung, Radfahrer auf Hauptverkehrsstraßen auf der Fahrbahn fahren zu lassen und/oder den ohnehin knappen Verkehrsraum für den motorisierten Verkehr einzuschränken.

Und Du wirst bis zum jüngsten Tag warten müssen, bevor ich mein Fahrrad zu mehr gebrauche, als jetzt. Nämlich gemütlich auf Rad- und Waldwegen durch die Gegend zu radeln und das gute Wetter zu genießen. Da würde sich auch nichts dran ändern, wenn es vierspurige Fahrradbahnen gäbe :lol:

Äh? Wolltest Du Dir nicht ein Auto kaufen, es fehlt nur der Sponsor? Oder galt das nur für Fernstrecken?

@ Boris
Autofahrer nehmen auch billigend in Kauf, dass durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden - stelle ich jeden Tag wieder an einer der vielen Ampeln fest, an denen meine Zeit verplempert wird.

Wenn ich eine größere Straße überqueren muss, habe ich als Fußgänger ggf. einen größeren Weg bis zur nächsten Ampel laufen (oder muss lange auf eine geeignete Situation warten, und dann teils halsbrecherisch über die Straße rennen).
Da Du Bekennenderweise niemals (selbst) ein Auto fährst, kannst Du Dir auch nicht vorstellen, welchen Gängeleien die Autofahrer ausgesetzt sind. Durch ein Gewirr von Einbahnstraßen und Sackgassen, die für Fußgänger und Radfahrer aber durchlässig sind, sowie 30er Zonen wird der Autofahrer zu Umwegen genötigt.
Wenn ich eine größere Straße überqueren muss, habe ich als Fußgänger ggf. einen größeren Weg bis zur nächsten Ampel laufen (oder muss lange auf eine geeignete Situation warten, und dann teils halsbrecherisch über die Straße rennen).
Auf Deinem Weg zur U-Bahn brauchst Du das aber nicht, oder?
Mit welchem Recht dürfen schnelle Verkehrsteilnehmer auf gar keinen Fall ausgebremst werden, langsamere dagegen schon?
Weißt Du, woher der Begriff Trottoir (franz. Gehweg) stammt? Der alte Napoleon hatte ihn eingeführt, damit die Menschen nicht den Reitern, Fuhrwerken und Kutschen im Weg standen. Dafür durften die Reiter, Fuhrwerke und Kutschen auch nicht auf dem Trottoir reiten bzw. fahren :P

@ woodpeckar
Wer als Autofahrer die Geduld verliert, weil er hinter einem langsameren Verkehrsteilnehmer bleiben muss, und als Folge daraus gefährliche Situationen entstehen lässt, könnte ein Fall für die Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen werden.
Auf den ersten Blick ist das richtig. Doch wer sich lange genug mit einem Kraftfahrzeug auf den Straßen bewegen muss, beobachtet häufig genug absichtliches provokantes Verhalten durch extremes langsam fahren, schneiden oder ausbremsen auch durch Radfahrer. Es stellt sich hier die Frage, ob der Provozierende die charakterliche Eignung besitzt, ein Fahrzeug (auch Fahrrad) zu führen. Präventive Maßnahmen durch Trennung der Verkehrswege mit dem Ziel, solche Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen, sind da schon sinnvoll.

Es macht nämlich einen gewaltigen Unterschied, ob ich einem Mähdrescher hinterherschleichen muss, oder einem Radfahrer, der es darauf anlegt, mich nicht überholen zu lassen.
Auch wenn es mancher nicht wahrhaben möchte, das Verkehrsrecht kennt keinen Vorrangstellung für denjenigen, der motorisiert ist oder denjenigen, der schneller ist (ausgenommen z.B. besondere Regeln für Autobahnen und Kraftfahrstraßen, um die geht es hier aber nicht).
Man glaubt gar nicht, wie wenig in so manches Autofahrerhirn reingeht ...
Man glaubt gar nicht, wie wenig in so manches Radfahrerhirn reingeht, z,B. dass er nicht auf jeder mehrspurigen Hauptverkehrsstraße herumstrampeln kann, ohne sich und andere zu gefährden, zumindest aber massiv zu behindern (§1 StVO).

Und daher ist eine restriktive Trennung von motorisiertem und nichtmotorisierten Verkehr auch an vielen Stellen und auf vielen Straßen, die nicht als Kraftfahrstraße deklariert sind, erforderlich.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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