Ich muss gar nichts belegen. Du hast behauptet, ich hätte kein Hintergrundwissen. Da bist du in der Beweispflicht. Nicht ich.Bayernlover @ 22 Jul 2010, 11:01 hat geschrieben: Ach, wir haben es hier mit dem Staatsanwalt zu tun? Dann würde ich allerdings wirklich an unserem Rechtsstaat zweifeln...
Wenn Du so tolles Hintergrundwissen hast, kannst Du das sicher begründet belegen.
[M] Fahrgast am S-Bahnhof Solln getötet
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Nachdem was ich hier so von Dir lese, zweifel ich stark an Deinen Quellen.firefly @ 22 Jul 2010, 11:10 hat geschrieben: Ich muss gar nichts belegen. Du hast behauptet, ich hätte kein Hintergrundwissen. Da bist du in der Beweispflicht. Nicht ich.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Ist er nicht. Wenn du eine Aussage, die sich nicht durch Trivialwissen quasi von selbst beweist, tätigst, dann musst du sie auch belegen können, ansonsten ist die These nicht haltbar und der Autor macht sich angreifbar. Grundprinzip des wissenschaftlichen Arbeitens. Oder sind das auch Spitzfindigkeiten? Sind ja schließlich nur die "Blödstudierten", die sowas machen.firefly @ 22 Jul 2010, 11:10 hat geschrieben: Ich muss gar nichts belegen. Du hast behauptet, ich hätte kein Hintergrundwissen. Da bist du in der Beweispflicht. Nicht ich.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Ja, wenn ich eine Aussage treffe. In dem Fall hat aber er die Aussage getroffen. Also muss auch er sie beweisen.DumbShitAward @ 22 Jul 2010, 11:16 hat geschrieben: Ist er nicht. Wenn du eine Aussage, die sich nicht durch Trivialwissen quasi von selbst beweist, tätigst, dann musst du sie auch belegen können, ansonsten ist die These nicht haltbar und der Autor macht sich angreifbar. Grundprinzip des wissenschaftlichen Arbeitens. Oder sind das auch Spitzfindigkeiten? Sind ja schließlich nur die "Blödstudierten", die sowas machen.
Du untermauerst mit dem Beispiel, was ich gesagt hab. Die Eltern des Schülers kommen der Pflicht nach, Steuern zu zahlen und haben auch das Recht, dass ihr Kind in einer öffentlichen Schule unterrichtet und seine Leistungen gerecht bewertet wird. Für schlechtes Englisch gibt es eben eine Fünf und für hartes Schläge Freiheitsentzug. Das ist das Recht der Öffentlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Und was anderes hab ich nie gefordert.DumbShitAward @ 22 Jul 2010, 10:58 hat geschrieben: Und deine "wer bezahlt, bestimmt" Einstellung könnte kaum absurder sein. Ich hab Soli bezahlt und zwar nicht zu wenig... gehört Bayernlover jetzt mir? Ist das meiner? Ich hab einen Schüler, dessen Eltern mehr Steuern bezahlen als wir drei zusammen Bruttoeinkommen haben. Dessen Englisch ist zwar auf dem Niveau Günther Oettingers und mit der Arbeitseinstellung wäre der sogar in der Sowjetunion entlassen worden, aber weil die mehr bezahlen kriegt der deswegen bessere Noten?! Pustekuchen, Bombenfünfer kriegt der und darüber kann er noch froh sein.
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Es ist schon einen Unterschied, ob jemand eine Tötung eines Menschen eiskalt plant oder jemand von einer Person übel provoziert wird (ich meine das allgemein und nicht auf die Tötung von Brunner bezogen), in Rage versetzt wird und die Person dann tötet. Ein Rechtsstaat bestraft dies zurecht unterschiedlich stark.firefly @ 22 Jul 2010, 11:17 hat geschrieben: Zwischen Mord und Totschlag zu unterscheiden, ist vielleicht für dich ein Wert. Elementar ist er aber nicht.
Und selbst bei Mord wird differenziert: Wenn eine Person jahrelang von ihrem Ehepartner schwer gequält wird und diesen dann eiskalt tötet, wird das Gericht in der Regel mildernde Umstände geltend machen.
Ergo beeinflussen die Umstände das Ausmaß der Bestrafung mit. Nicht alleine die Tatsache, dass ein Tötungsdelikt begangen wurde, ist entscheidend.
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Nope...
Du hast gesagt, es sei Mord. Das hast du nicht bewiesen. Bayernlover hat das etwas (zu) harsch kritisiert, du hast Bayernlover dafür persönlich kritisert und dann hat er dir mangelnde Faktenkenntnis, basierend auf deiner - bis dato - nicht zu haltenden Aussage vorgeworfen.
Wenn es dir wirklich nur darum geht, dass die Gerichte ebenso wie ich in dem von mir genannten Beispiel ihre Arbeit tun, dann verstehe ich deine ganze Aufregung nicht: denn genau das passiert doch gerade. Weil dir der bisherige Verlauf nicht schmeckt ist aber nicht das Gegenteil anzunehmen und paradox wird es ab dem Moment, in dem du den Zeugen S-Bahnfahrer ganz explizit als Lügner bezeichnest, in dem du eine hahnebüchende Verallgemeinerung bei Tötungsdelikten aufstellst und zumindest den Anschein erweckst, dass in deinen Augen die Gerichte sich nicht nach den Gesetzen sondern nach der demagogisch verblendeten Meinung derjenigen, die am lautesten Schreien zu richten haben.
Um das auf mein Beispiel umzumünzen: der Schüler ist nicht nur ein unterdurchschnittlicher Englischlerner, sondern, gelinde ausgedrückt, ein Kameradenschwein (hat des öfteren seine Mitschüler denunziert, gelegentlich sogar absichtlich falsch). Wenn es nach den Wortführern der Klasse ginge, hätte die Schulleitung den schon vor einem halben Jahr auf dem Pausenhof aufknüpfen müssen.
Edit: Rechtschreibung
Du hast gesagt, es sei Mord. Das hast du nicht bewiesen. Bayernlover hat das etwas (zu) harsch kritisiert, du hast Bayernlover dafür persönlich kritisert und dann hat er dir mangelnde Faktenkenntnis, basierend auf deiner - bis dato - nicht zu haltenden Aussage vorgeworfen.
Wenn es dir wirklich nur darum geht, dass die Gerichte ebenso wie ich in dem von mir genannten Beispiel ihre Arbeit tun, dann verstehe ich deine ganze Aufregung nicht: denn genau das passiert doch gerade. Weil dir der bisherige Verlauf nicht schmeckt ist aber nicht das Gegenteil anzunehmen und paradox wird es ab dem Moment, in dem du den Zeugen S-Bahnfahrer ganz explizit als Lügner bezeichnest, in dem du eine hahnebüchende Verallgemeinerung bei Tötungsdelikten aufstellst und zumindest den Anschein erweckst, dass in deinen Augen die Gerichte sich nicht nach den Gesetzen sondern nach der demagogisch verblendeten Meinung derjenigen, die am lautesten Schreien zu richten haben.
Um das auf mein Beispiel umzumünzen: der Schüler ist nicht nur ein unterdurchschnittlicher Englischlerner, sondern, gelinde ausgedrückt, ein Kameradenschwein (hat des öfteren seine Mitschüler denunziert, gelegentlich sogar absichtlich falsch). Wenn es nach den Wortführern der Klasse ginge, hätte die Schulleitung den schon vor einem halben Jahr auf dem Pausenhof aufknüpfen müssen.
Edit: Rechtschreibung
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das Gericht darf jedes Urteil fällen, sofern es lebenslänglich lautet? Wozu brauchen wir dann noch ein Gericht?firefly @ 22 Jul 2010, 09:51 hat geschrieben: Nur hat die Öffentlichkeit auch ein faires Urteil verdient. Und fair ist in dem Fall, dass man diese Subjekte aus dem Verkehr zieht.
Genau. Und das richten nach Gesetzen bedeutet, dass es das entscheidet was im Gesetzbuch steht, und nicht das, was die Öffentlichkeit (bzw. die Presse, die die Öffentlichkeit nachhaltig beeinflusst) gern hätte.firefly @ 22 Jul 2010, 10:30 hat geschrieben:Justiz ist kein Selbstzweck. Natürlich ist sie der Öffentlichkeit verpflichtet. Die Öffentlichkeit bezahlt das ganze Justizsystem. Da kann es auch erwarten, dass es ordentlich richtet. Wenn es das nicht tut, werden Gesetze nutzlos und die öffentliche Ordnung bricht zusammen.
Darum geht es auch nicht.firefly @ 22 Jul 2010, 10:50 hat geschrieben:Du bist ein schlechter Witz. Hier geht es um extreme körperliche Gewalt. Das kann man nicht einfach mit ein paar Stunden Sozialarbeit verbüssen lassen.
Ansonsten fahren jetzt aber bitte alle (insbesondere Du) ihre persönlichen Angriffe wieder runter, ansonsten werden wir ab jetzt streng eingreifen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Solange man nicht in Hessen wohnt...Rathgeber @ 22 Jul 2010, 14:48 hat geschrieben: Diese Diskussion zeigt wieder einmal, wie gut es ist, daß es in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt...
Ja, ich weiß, in Hessen kann die Todesstrafe nicht mehr verhängt werden, da Bundesrecht über Landesrecht steht.
Im Übrigen gebe dich Dir Recht, das ist der richtige Gedanke zum Thema.
Dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das Landesrecht hier ans Bundesrecht anzupassen, hat aber durchaus einen gewissen Symbolcharakter...TramPolin @ 22 Jul 2010, 16:20 hat geschrieben: Ja, ich weiß, in Hessen kann die Todesstrafe nicht mehr verhängt werden, da Bundesrecht über Landesrecht steht.
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In Bayern hat das auch ewig gedauert, aber man hat es vor ein paar Jahren gemacht. In Bayern gibt es nun ganz offiziell keine Todesstrafe mehr.Taschenschieber @ 22 Jul 2010, 16:41 hat geschrieben: Dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das Landesrecht hier ans Bundesrecht anzupassen, hat aber durchaus einen gewissen Symbolcharakter...
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Das mit der Gesetzesanpassung ans Bundesrecht ist manchmal gar nicht so einfach, weil man je nach Paragraph das halbe Strafgesetzbuch oder gar die Landesverfassung komplett umkrempeln darf. Die formale Abschaffung der Todesstrafe mag an und für sich noch einfach sein, wenns blöd läuft muss man aber der Form halber noch 25 andere Paragraphen anpassen und irgendwo ist immer was drin, was nicht Mehrheitsfähig ist. Also lässt man's bleiben, wenn das Gesetz eh nur ein Papiertiger ist
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das war ziemlich grosser Mist, den ich hier heut Morgen geschrieben hab. Ich hab mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen. Es ist wohl doch besser feine Unterschiede zwischen Tötungsdelikten zu machen. Auch wenn der Unterschied zwischen Totschlag und Mord marginal ist. Ich vertrau dann doch besser wissenschaftlichen Studien als meiner impulsiven Rachsucht. Auch werde ich es allein dem Richter-Gremium überlassen, den Fall zu beurteilen ist.
Dennoch halte ich es für angebracht, bei exzessiver Gewalt den Rahmen des Strafmasses auszureizen. Ich bin mir auch sicher, dass die Öffentlichkeit ein Recht in solchen Fälle hat. Mindestens mal das Recht darauf, dass ein Staatsanwalt in solchen Fällen ermittelt und Anklage erhebt.
Und falls sich jemand persönlich angegriffen oder beleidigt gefühlt hat, so will ich mich für derartige Äusserungen entschuldigen.
Dennoch halte ich es für angebracht, bei exzessiver Gewalt den Rahmen des Strafmasses auszureizen. Ich bin mir auch sicher, dass die Öffentlichkeit ein Recht in solchen Fälle hat. Mindestens mal das Recht darauf, dass ein Staatsanwalt in solchen Fällen ermittelt und Anklage erhebt.
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Hut ab, wenn jemand zugibt, einen Fehler gemacht zu haben, wie Du es jetzt getan hast. Das ist Dir hoch anzurechnen, wenn Du es ernst meinst, wovon ich hier mal ausgehe.firefly @ 23 Jul 2010, 00:19 hat geschrieben: Das war ziemlich grosser Mist, den ich hier heut Morgen geschrieben hab. Ich hab mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen. Es ist wohl doch besser feine Unterschiede zwischen Tötungsdelikten zu machen. Auch wenn der Unterschied zwischen Totschlag und Mord marginal ist. Ich vertrau dann doch besser wissenschaftlichen Studien als meiner impulsiven Rachsucht. Auch werde ich es allein dem Richter-Gremium überlassen, den Fall zu beurteilen ist.
Dennoch halte ich es für angebracht, bei exzessiver Gewalt den Rahmen des Strafmasses auszureizen. Ich bin mir auch sicher, dass die Öffentlichkeit ein Recht in solchen Fälle hat. Mindestens mal das Recht darauf, dass ein Staatsanwalt in solchen Fällen ermittelt und Anklage erhebt.
Und falls sich jemand persönlich angegriffen oder beleidigt gefühlt hat, so will ich mich für derartige Äusserungen entschuldigen.
Dennoch würde ich nicht alles unterschrieben, z.B. dass der Unterschied zwischen Totschlag und Mord nur marginal wäre. Aber Deine veränderte Position ist auf jeden Fall schon mal etwas, was einem Rechtsstaat würdiger ist.
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woher nimmst du die Gewissheit, daß es die Wahrheit war?423176 @ 23 Jul 2010, 09:19 hat geschrieben: Der Kollege tut mir leid. Da sagt er schon die Wahrheit und wieder ist es falsch.
aber eins ist nach dem Prozess klar - die Staatsanwaltschaft hat sich mit ihrer Mordanklage bis auf die Knoche blamiert - unabhängig davon, wer jetzt wen provoziert hat, wer den ersten Schlag gemacht hat, daß es kein Mord war war ja eigentlich klar und man könnte meinen, die Staatsanwaltschaft wollte sich als die ganzen harten profilieren.
Die öffentliche Meinung war ja - auch dank der Berichterstattung - auch genau darauf eingestellt, sogesehen wundert mich das wenig... Hat man ja bei fast jedem Leserkommentar auf den Zeitungs-Seiten gesehen.andreas @ 29 Jul 2010, 21:34 hat geschrieben: man könnte meinen, die Staatsanwaltschaft wollte sich als die ganzen harten profilieren.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Laut einem sehr guten Artikel in der gestrigen SZ, der alle Fakten sachlich auflistet, wird die Aussage, dass Brunner sehr aggressiv vorgegangen ist, durch die Aufnahme des Notruftelefonats bestätigt - Brunner hatte nämlich nicht aufgelegt, so dass es eine Tonaufzeichnung des Vorfalls gibt.andreas @ 29 Jul 2010, 21:34 hat geschrieben: woher nimmst du die Gewissheit, daß es die Wahrheit war?
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Ich möchte ja mal wissen, was hinter den vielenHot Doc @ 24 Aug 2010, 13:35 hat geschrieben: Danke für den Link!
Die Kommentare darunter sprechen mal wieder Bände. Man ich bin ich glücklich, dass es keine Lynchjustiz mehr gibt, und das es keine Verurteilungen durch Geschworene mehr bei uns in solchen Fällen gibt. o viel geballte Kacke auf einen Haufen ist selten gesehen worden.
steckt. :blink: Nein, ich möchte es doch nicht wissen. :blink: :blink:Der Kommentar wurde zur Überprüfung vorübergehend von der Seite genommen.
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Und ich dachte, bei dieser "Zeitung" (es ist zwar nicht "Die ZEITUNG" aber viel fehlt nicht...) schon alles gesehen zu haben... das ist ja erbärmlich, was für undemokratischer, rechtsferner Pöbel ist das denn?!Hot Doc @ 24 Aug 2010, 13:35 hat geschrieben: Danke für den Link!
Die Kommentare darunter sprechen mal wieder Bände. Man ich bin ich glücklich, dass es keine Lynchjustiz mehr gibt, und das es keine Verurteilungen durch Geschworene mehr bei uns in solchen Fällen gibt. o viel geballte Kacke auf einen Haufen ist selten gesehen worden.
Disclaimer: dies ist eine persönliche Meinung die nicht verallgemeinernd und ausschließlich auf Basis dieser "Kommentare" verfasst wurde. Fühlt sich jemand hier persönlich angesprochen, dann hat er das höchstwahrscheinlich auch verdient.
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Um mal einen Link einzufügen...
Markus Sch. 9 Jahre 10 Monate wegen Mordes und Sebastian L. 7 Jahre wegen gefährlicher Köperverletzung mit Todesfolge.
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Hat die Verteidigung angekündigt Rechtsmittel einzulegen?
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Versuchen werden sie es wohl (was soll groß passieren?), da das Strafmaß schon ziemlich übel ist und zumindest eine reele Chance besteht, da beim BGH Gehör zu finden.
Ich sehe da schon eine Disparität zwischen dem ähnlich gelagerten Fall am Arabellapark. Dort ging es um versuchten Mord (wenn auch sich die Gerichte wohl nicht ganz vom Vorwurf der Konstruiertheit freisprechen können) und - zumindest in der Urteilsbegründung - scheint die Schuldfrage des jugendlichen Angeklagten unstrittig. Dort gab es 8 1/2 Jahre... 7 Jahre wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung mit Todesfolge ist da schon sehr zu hinterfragen.
Möglicher Revisionsgrund in meinen Augen: relevanten Zeugen wie dem Tfz wurde zu wenig Beachtung geschenkt.
Ich sehe da schon eine Disparität zwischen dem ähnlich gelagerten Fall am Arabellapark. Dort ging es um versuchten Mord (wenn auch sich die Gerichte wohl nicht ganz vom Vorwurf der Konstruiertheit freisprechen können) und - zumindest in der Urteilsbegründung - scheint die Schuldfrage des jugendlichen Angeklagten unstrittig. Dort gab es 8 1/2 Jahre... 7 Jahre wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung mit Todesfolge ist da schon sehr zu hinterfragen.
Möglicher Revisionsgrund in meinen Augen: relevanten Zeugen wie dem Tfz wurde zu wenig Beachtung geschenkt.
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