Solche Urteile entsprechen wohl der Rechtslage. Vorrang und Vorfahrt hängen nicht davon ab, ob jemand legal dort fährt. Sogar jemand, der unerlaubt falsch herum aus einer Einbahnstraße kommt, hat möglicherweise Vorfahrt (es gilt dann ja oft Rechts-vor-links).TramPolin @ 1 Sep 2010, 13:25 hat geschrieben:Sicher entsprechen nicht alle Urteile unserem Gerechtigkeitsempfinden. Schwächere Teilnehmer (Fahrradfahrer, Senioren und Kinder, ergo noch spezieller Rad fahrende Kinder) haben bei den Richtern einen Bonus. Sie erhalten nur selten die Hauptschuld. Man kann darüber streiten, wie weit dieser Bonus gehen darf.
Es gibt ja die berühmten Fälle, bei denen es nach einem Crash Automobil<->Radfahrer, bei dem der Radfahrer den Fahrradweg in der falschen Richtung befahren hat, heißt, dass der Autofahrer damit rechnen müsse, dass ein Fahrradweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung benutzt werde. Ergo trage dann nach dem Urteil der Autofahrer die Haupt- oder Alleinschuld.
Dann stehen sich "falsche Straßenbenutzung" in irgendeiner Variante und ein Vorfahrtsverstoß gegenüber – und letzterer wiegt natürlich schwerer.
Ich halte das für einen Fehler der StVO.
Es ist ja nichts passiert.Was ist generell angemessen? Hier am Karl-Marx-Ring wurde vor ein paar Tagen ein Motorradfahrer mit 123 km/h geblitzt. Erlaubt sind 50 km/h. Der Bremsweg beträgt laut Artikel mindestens 82 Meter. In der lang gezogenen Kurve kann man aber keine 82 Meter weit sehen. Bei einem solchen Fehlverhalten finde ich die Strafe von 960 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot lächerlich gering.
Bei einem Unfall (oder Beinahe-Unfall) wäre die Fahrerlaubnis weg und eine Sperre von mindestens sechs Monaten anzuordnen. Neben einer Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und ggf. Fahrlässiger Körperverletzung. Bei einem schweren Unfall ist auch eine Haftstrafe drin.