Martin H. @ 10 Sep 2010, 21:42 hat geschrieben: Dann ist es sowieso klar. Wenn dann öfters in Ring 10 gehalten wird. Es müssten ja auch die Zonen, die mehrfach durchfahren werden, dementsprechend öfter gezahlt werden.
Ähm - nein, das trifft in dem Fall nicht zu, weil es hier nur um eine Ringgrenze, nicht um eine Zonengrenze geht, das Problem tritt also nur im Zeitkartentarif, nicht im Bartarif auf. Im Zeitkartentarif ist es dagegen egal wie oft zwischen den gleichen Ringen gesprungen wird.
Gibt es diese Konstruktion eigentlich auch irgendwo über eine Zonengrenze hinweg?
[DB] Fahrgast @ 10 Sep 2010, 22:01 hat geschrieben:Die Abzocke hat halt System.
Ich verstehe hier aber auch die Sicht des MVV - das große Problem vom Ringtarif ist es halt, dass bei tangentialen Linien ein Fahrgast, der an einer S-Bahn-Station direkt in einen S-Bahn-Zug einsteigt, ggf. das gleiche zahlt wie ein Fahrgast, der erst noch ne Stunde auf einer tangentialen Buslinie durch die Gegend gondelt. Letzterer Fahrgast kommt dem MVV aber wesentlich teurer als ersterer.
Allerdings ist die momentane Problemlösung tatsächlich ziemlich daneben, ich wär auch nicht auf die Idee gekommen dass es sowas gibt...
Guido @ 10 Sep 2010, 22:06 hat geschrieben:Nöö, das ist völlig normal. Der Tarifverbund gilt bis zum letzten Bahnhof wo im Verbund gehalten wird. Dort steigt man tariflich gesehen mit der Verbundfahrkarte aus und mit der ab dort gültigen Nahverkehrsfahrkarte wieder ein - auch wenn man eigentlich sitzen bleibt.
Ähm - nein, das stimmt nicht. In den Beförderungsbestimmungen ist ganz klar geregelt, dass es sich hier um eine Fahrt handelt, die mit zwei verschiedenen kombinierten Fahrkarten durchgeführt wird. Nur so ist es überhaupt möglich, bei der Fahrt nach Augsburg MVV-Tarif und DB-Tarif zu kombinieren. Hier kann man mit einer MVV-Zeitkarte bis zum letzten MVV-Bahnhof fahren, an dem gehalten wird, und mit einer speziellen Zusatzfahrkarte der DB den Rest bezahlen. Wenn es zwei getrennte Fahrten wären wäre das nicht möglich, da auf dem zweiten Teil der Strecke dann der AVV-Tarif gelten würde, den man aber nicht im voraus in München lösen kann.
Das ändert aber nichts an dem Problem, dass die Verkehrsunternehmen für eine Strecke wo der Zug im MVV nicht hält eben kein Geld bekommt, das stimmt schon. Für Fahrgäste ist das aber eben nicht leicht zu vermitteln.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876