Autobahn @ 17 Sep 2010, 08:21 hat geschrieben: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es nach einer Ausschreibung immer zu Verbesserungen in der Qualität des Angebots gegeben hat.
Was aber nichts damit zu tun hat dass ausgeschrieben wurde. Verbesserungen gibt es, wenn der jeweilige Aufgabenträger (in Bayern die BEG) beschließt, die Qualität auf dieser Strecke zu verbessern. Im Zuge des Beschlusses der Verbesserung wird heutzutage meist eine Ausschreibung durchgeführt, das ist aber die Folge, nicht die Ursache der Verbesserung.
Eine Verbesserung im Rahmen von freihand vergebenen Verkehrsdurchführungsverträgen gab es in Bayern zum Beispiel mit der Umstellung auf 423er oder auch der Taktverdichtung auf drei Linien bei der S-Bahn-München - ganz ohne jede Ausschreibung.
Meiner Meinung nach sollten die Aufgabenträger nicht verpflichtet werden auszuschreiben - wenn das Angebot des Wunsch-EVUs gut ist, sollten diese das auch direkt annehmen können, sollte es zu keiner sinnvollen Einigung kommen kann man immer noch ausschreiben.
So könnte man Verkehrsverträge mit EVUs, die gute Arbeit zu vernünftigem Preis anbieten, einfach verlängern (ggf. mit kleineren Nachverhandlungen), Verkehrsverträge mit EVUs die Mist gebaut haben oder zu teuer sind dagegen Neuausschreiben.
Dass auf den noch nicht ausgeschriebenen Linien momentan der ganze alte Schrott rumfährt ist Folge der Ausschreibung. Es gab schon immer Strecken wo Neufahrzeuge im Einsatz waren, und Strecken, wo die Fahrzeuge älter waren, und das wird sich in Zukunft auch nicht ändern, weil es anders nicht finanzierbar ist. Momentan gibt es einen Schub an Neufahrzeugen, weil die Finanzierung der Neufahrzeuge umgestellt wurde von Finanzierung aus zurückliegenden Gewinnen auf Finanzierung durch den Kapitalmarkt und dadurch aus erst erwarteten Gewinnen. Ich denke aber nicht dass es dabei bleibt - an der Tatsache, dass die Neufahrzeuge finanziert werden müssen, ändert das nämlich nichts.
Diese wurden bis zur Fahrplanumstellung im Dezember 2009 von der DB Regio NRW mit n-Wagen betrieben. Bei einer Direktvergabe hätte die DB dies Rappelkisten liebend gerne weiter eingesetzt, weil sie aus der Erbmasse der Deutschen Bundesbahn stammten und somit, da schon lange abgeschrieben, so richtig billig sind.
Dafür brauchts aber keine Neuausschreibung, man kann auch bei einem freihändig vergebenen Verkehrsvertrag Neufahrzeuge vorschreiben.
Ich finds immer wieder lustig, wie blauäugig manche sind - nur weil heutzutage (unter dem Druck möglichst geringe Kosten zu haben) Neufahrzeuge nur mit Zwang eingesetzt werden, geht man davon aus dass es Neufahrzeuge nur im Zuge von Ausschreibungen gibt. Mit dieser Logik müssten heute auf allen noch nicht ausgeschriebenen Strecken Donnerbüchsen mit Dampfloks fahren - das ist aber offenkundig nicht der Fall. Aber stell Dir vor: Die Bundesbahn hat ganz ohne jede Ausschreibung von sich aus Neufahrzeuge entwickelt und beschafft!
Was passiert, wenn es zu Störungen kommt? Eigentlich solltet ihr das besser wissen als ich. Hier entscheidet der Fahrdienstleiter der Netz AG, wie es weiter geht, und niemand anders.
Falsch. Wer zuerst fährt entscheidet DB Netz, das ist schon korrekt so, aber DB Netz muss sich durchaus bei den EVUs dafür verantworten. Gerade bei einem so sensiblen Netz wie der S-Bahn-München ist Streit da vorprogrammiert.
Außerdem geht es nicht nur um die Frage wer zuerst fährt, sondern im Störfall um so ganz banale Sachen wie Wagenumlauf, Durchbindung von Linienästen und anderen Späßen, die momentan problemlos möglich sind. Momentan z.B. hat man am Ostbahnhof einen Tauschzug und eine gewisse Zahl Reservisten der DB. Wenn man die S-Bahn-München an drei Betreiber vergibt, braucht man also drei Tauschzüge am Ostbahnhof - nur: Wohin stellen? Schließlich muss der Tauschzug in der Lage sein spontan und schnell auszufahren, die drei Tauschzüge hintereinander aufstellen geht also nicht. Nebeneinander aufstellen geht aber auch nicht, die Gleise braucht man für planmäßige Verstärkungen/einsetzende/wendende Züge.
Nehmen wir mal an wir haben momentan die fiktive Zahl von 6 Reservisten (keine Ahnung ob das realistisch ist). Künftig haben wir also von jedem EVU zwei Reservisten. Jetzt hat man aber das Pech, dass bei EVU1 absolutes Chaos ist, die zwei Reservisten von EVU1 sind also schon unterwegs. Wir haben also noch die 4 Reservisten von EVU2 und 3 untätig rumsitzen, die können den Zug aber nicht übernehmen weil sie keine Streckenkenntnis und keine Baureihenberechtigung haben, und die Abrechnung der Arbeitsleistung viel zu kompliziert wäre.
Oder: Wir haben einen Störfall. Der Reservezug von EVU1 ist schon weg, EVU1 braucht einen zweiten Zug. In der Abstellung stehen zwei Triebwagen von EVU2, die einen anderen Zug verstärken sollen. Auf die Verstärkung könnte man zwar theoretisch verzichten, blöderweise ist es also das falsche EVU. Momentan kann die Transportleitung der DB einfach beschließen, die beiden Triebwagen werden gekuppelt, der Reservist geht rauf und fährt den Zug. Wenn wir drei verschiedene EVU haben müssen erstmal die zwei (oder sogar drei) an der Aktion beteiligten Transportleitungen miteinander verhandeln.
Aus diesen Gründen kann man ein S-Bahn-Netz vom Typ München/Stuttgart/Frankfurt also in keiner Weise mit einer normalen Regionalzuglinie vergleichen.
Die sinnvollste Variante ist das Leasen von Eisenbahnfahrzeugen. Hier werden die Vertragslaufzeiten von Leasing- und Verkehrsvertrag angepasst.
Wobei hier auch die Frage ist ob in Zukunft Gebrauchtfahrzeuge bei Ausschreibungen zugelassen werden - das Fahrzeug hat nämlich am Ende der Leasingzeit nur noch Schrottwert, wenn es keinen Nachmieter gibt. Sobald man Gebrauchtfahrzeuge bei Ausschreibungen zulässt zieht aber auch das Argument, dass Ausschreibungen so toll sind weil man dann Neufahrzeuge bekommt, nicht mehr.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876