och die Arcaden haben doch nur 14.000 qm Einzelhandelsfläche :ph34r:Auer Trambahner @ 15 Sep 2010, 20:15 hat geschrieben: Na toll. Das neue Ungetüm in Pasing soll bis 22.00 offen haben (primär das sich Rotkrawatten dafür selbstbeweihräuchern können?).
Kann ich zukünftig vor Frühdiensten bis fast um elf wachbleiben, weils eh mit der Ruhe aus ist wenn Madame heimkommt.
Aber wenn Trampolin dann glücklich ist nimmt mans gern auf sich.
Ladenschluss
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Das ist doch Spekulation, oder? Gehört denn bei den Arcaden das Grundstück überhaupt der Deutschen Bahn? Was ist, wenn das Grundstück verkauft wird? Müssten dann die Geschäfte wieder um 20 Uhr schließen? (Alles nur als Gedankenspiel, bis jetzt glaube ich eher, dass es gar keine Pläne für verlängerte Öffnungszeiten gibt.)DumbShitAward @ 17 Sep 2010, 09:10 hat geschrieben:Ich denke, dass das Kriterium ist, ob das betreffende Geschäft auf dem Grundstück des Bahnhof steht oder nicht.
So wenig sind 14.000 qm aber auch nicht (o.k., für USA-Verhältnisse eher schon). Außerdem soll ja die Ladenfläche später noch deutlich vergrößert werden. (20.000 qm???).Lazarus @ 17 Sep 2010, 10:46 hat geschrieben:och die Arcaden haben doch nur 14.000 qm Einzelhandelsfläche :ph34r:
Dazu kommen allerdings noch 3.000 qm Dienstleistungsfläche und 7.000 qm Wohnraum. Der zweite Bauabschnitt soll dann das Ganze nochmal um 50% vergrössern.TramPolin @ 17 Sep 2010, 10:58 hat geschrieben:
So wenig sind 14.000 qm aber auch nicht (o.k., für USA-Verhältnisse eher schon). Außerdem soll ja die Ladenfläche später noch deutlich vergrößert werden. (20.000 qm???).
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Ich glaube nicht dass es eine Rolle spielt wem das Grundstück gehört - die Regelung besagt dass es sich um Reisebedarf an einem Bahnhof handeln muss. Damit dürfte vorallem relevant sein in wie weit das Geschäft direkt vom Bahnhof zugänglich ist, zum anderen aber auch dass es sich um Reisebedarf handelt - ein Schuhladen z.B. dürfte dann keinen Reisebedarf mehr darstellen. Ich denke dass so etwas eine Einzelfallentscheidung nach den gegebenen Örtlichkeiten durch das Kreisverwaltungsreferat sein dürfte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Also am Münchner Flughafen zählt so ziehmlich auch alles zum Reisebedarf auch Bekleidung.Boris Merath @ 17 Sep 2010, 12:20 hat geschrieben: Ich glaube nicht dass es eine Rolle spielt wem das Grundstück gehört - die Regelung besagt dass es sich um Reisebedarf an einem Bahnhof handeln muss. Damit dürfte vorallem relevant sein in wie weit das Geschäft direkt vom Bahnhof zugänglich ist, zum anderen aber auch dass es sich um Reisebedarf handelt - ein Schuhladen z.B. dürfte dann keinen Reisebedarf mehr darstellen. Ich denke dass so etwas eine Einzelfallentscheidung nach den gegebenen Örtlichkeiten durch das Kreisverwaltungsreferat sein dürfte.
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Für Fernverkehr gilt aber die Reisebedarfregelung nicht, da sind auch Artikel des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Geschenkartikel erlaubt. Allerdings nur an Werktagen von 6 bis 22 Uhr.Boris Merath @ 17 Sep 2010, 12:20 hat geschrieben:Ich glaube nicht dass es eine Rolle spielt wem das Grundstück gehört - die Regelung besagt dass es sich um Reisebedarf an einem Bahnhof handeln muss. Damit dürfte vorallem relevant sein in wie weit das Geschäft direkt vom Bahnhof zugänglich ist, zum anderen aber auch dass es sich um Reisebedarf handelt - ein Schuhladen z.B. dürfte dann keinen Reisebedarf mehr darstellen. Ich denke dass so etwas eine Einzelfallentscheidung nach den gegebenen Örtlichkeiten durch das Kreisverwaltungsreferat sein dürfte.
Das Ganze kann man unter Punkt 2(a) nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/ladschlg/__8.html*
Ich schätze das mal ein:
- Städten mit über 200.000 Einwohner: erfüllt
- Fernbahnhof: erfüllt
Das könnte mit viel gutem Willen noch erfüllt sein, aber eher nicht...1. Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen des Schienenfernverkehrs und
2. Verkaufsstellen innerhalb einer baulichen Anlage, die einen Personenbahnhof des Schienenfernverkehrs mit einem Verkehrsknotenpunkt des Nah- und Stadtverkehrs verbindet
Für (pompöse) Einkaufszentren kann dies kaum zutreffen.sie ((gemeint sind die Verkaufsstellen; der Verfasser)) haben dabei die Größe der Verkaufsfläche auf das für diesen Zweck erforderliche Maß zu begrenzen
Also: Wir können das wahrscheinlich vergessen.
* Bayern ist das einzige Bundesland, das kein eigenes Ladenschlussgesetz hat. Daher gilt das Bundesrecht. (Das Saarland hat ein eigenes, aber liberalisiert wurde fast gar nichts, sodass im Wesentlichen das Bundesrecht übernommen wurde.)
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Dazu brauchts aber eine Rechtsverordnung der Landesregierung - das dürfte momentan nicht zu erwarten sein. Damit gilt hier die Reisebedarfsregelung. Ansonsten stellt sich mir aber auch die Frage ob ein Schuhladen ein Laden des täglichen Bedarfs ist - ich denke eher nein, von daher dürfte der auch aus dieser Regelung rausfallen.TramPolin @ 17 Sep 2010, 13:27 hat geschrieben: Für Fernverkehr gilt aber die Reisebedarfregelung nicht, da sind auch Artikel des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Geschenkartikel erlaubt. Allerdings nur an Werktagen von 6 bis 22 Uhr.
Der Punkt ist definitiv nicht erfüllt. Das ganze ist weder dieselbe bauliche Anlage, noch liegen die Pasing-Arkaden auf dem Weg zu den Bussen.Das könnte mit viel gutem Willen noch erfüllt sein, aber eher nicht...1. Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen des Schienenfernverkehrs und
2. Verkaufsstellen innerhalb einer baulichen Anlage, die einen Personenbahnhof des Schienenfernverkehrs mit einem Verkehrsknotenpunkt des Nah- und Stadtverkehrs verbindet
Da gibts Kleidungsläden?Iarn @ 17 Sep 2010, 13:08 hat geschrieben:Also am Münchner Flughafen zählt so ziehmlich auch alles zum Reisebedarf auch Bekleidung.
Ansonsten: Kann es sein dass es hier eine Rechtsverordnung der Landesregierung gibt, die mehr zulässt?
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Es gibt eine:Boris Merath @ 17 Sep 2010, 13:51 hat geschrieben:Ansonsten: Kann es sein dass es hier eine Rechtsverordnung der Landesregierung gibt, die mehr zulässt?
http://by.juris.de/by/gesamt/LSchlV_BY_2003.htm
Nach dieser dürfen auf dem Strauß-Flughafen und dem Flughafen Nürnberg Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Geschenkartikel auch außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten verkauft werden, übrigens auch an Nichtreisende.
Die Bereitschaft der CSU (bzw. der bayerischen Regierung), für die "Pasing Arcaden" so eine Rechtsverordnung zu erstellen, dürfte verschwindend gering sein. Vor allem würden dann andere Einkaufszentren protestieren, die dann auch wollen würden.
Ich glaube daher immer fester, dass Auer nur ein Gedankenspiel gemacht hat, was für eine Auswirkung es hätte, wenn Einkaufszentren wie die "Pasing Arcaden" länger geöffnet hätten. Ganz sicher bin ich mir nicht, immerhin haben ja einige (ich anfangs inklusive) was anderes reininterpretiert. Womöglich gibt es keine Pläne für längere Öffnungszeiten in den "Pasing Arcaden".
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Vorallem dürften dann die Regensburg-Arcaden noch eher dran sein - die sind ja tatsächlich sowas ähnliches wie ein zweites Empfangsgebäude des Bahnhofes, und stehen nicht nur zufällig neben dem Bahnhof.TramPolin @ 17 Sep 2010, 14:00 hat geschrieben: Die Bereitschaft der CSU (bzw. der bayerischen Regierung), für die "Pasing Arcaden" so eine Rechtsverordnung zu erstellen, dürfte verschwindend gering sein. Vor allem würden dann andere Einkaufszentren protestieren, die dann auch wollen würden.
Ansonsten könnte man auch z.B. für den Karstadt am Hauptbahnhof eine Ausnahmeregelung verlangen, schließlich liegt der auf dem direkten Weg vom Hauptbahnhof zur Trambahnlinie 27....
Nein, das ist definitiv nicht im Sinn des Gesetzes.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Der Abensberger Werbekreis hat einen Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 28.11 gestellt. Dieser wurde abgelehnt ((hat jemand was anderes erwartet?)), da das Ladenschlussgesetz nur vier Sonntage im Jahr zulasse, diese aber breits ausgeschöpft seien.
Jetzt wird es aber interessant. In der Quelle heißt es weiter, dass derzeit eine Änderung beim "Feiertagsgesetz" laufe.
http://www.mittelbayerische.de/region/kelh...ger_werbek.html
Was bedeutet dies? Ist das ein Bundesgesetz? Oder bastelt die bayerische Regierung doch an einer Änderung am Ladenschlussgesetz?
Jetzt wird es aber interessant. In der Quelle heißt es weiter, dass derzeit eine Änderung beim "Feiertagsgesetz" laufe.
http://www.mittelbayerische.de/region/kelh...ger_werbek.html
Was bedeutet dies? Ist das ein Bundesgesetz? Oder bastelt die bayerische Regierung doch an einer Änderung am Ladenschlussgesetz?
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Jaja, wenns unangenehm wird, zieht unser Ossi wieder den Schwanz ein und haut ab. Du hast Wiesn-VerbotBayernlover @ 19 Sep 2010, 16:31 hat geschrieben: Ich war grad so schön Einkaufen in Berlin![]()

Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Feiertagsgesetzgebung ist wie so vieles, womit man irrsinnigen Unfug anstellen kann Landesgesetzgebung. Vorgaben gibts da wohl für bundeseinheitliche Feiertage, wie z.B. Ostermontag oder Weihnachtsfeiertage.TramPolin @ 18 Sep 2010, 14:43 hat geschrieben: Was bedeutet dies? Ist das ein Bundesgesetz? Oder bastelt die bayerische Regierung doch an einer Änderung am Ladenschlussgesetz?
Kann mir angesichts der Christkrieger im Landtag eigentlich nur eine Verschärfung vorstellen... vielleicht beim Tanzverbot.
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Läuft wohl unter Gastronomie bzw. Unterhaltungsbetriebe... machst ja auch keine Bowlingbahn am Sonntag zuJean @ 19 Sep 2010, 17:33 hat geschrieben: Müsste die Wiesenstände nicht alle zu sein am Sonntag wenn man es genau nimmt.![]()
![]()
Edit: pass auf, irgendwann kommt die CSU drauf, das als Teil der vier Sonntagsverkäufe zu definieren...
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Vor einigen Jahren hatte am Düsseldorfer Hauptbahnhof ein Frisör am 1. Weihnachtstag geöffnet.DumbShitAward @ 19 Sep 2010, 17:35 hat geschrieben:Feiertagsgesetzgebung ist wie so vieles, womit man irrsinnigen Unfug anstellen kann Landesgesetzgebung. Vorgaben gibts da wohl für bundeseinheitliche Feiertage, wie z.B. Ostermontag oder Weihnachtsfeiertage.
Kann mir angesichts der Christkrieger im Landtag eigentlich nur eine Verschärfung vorstellen... vielleicht beim Tanzverbot.

(hat sich aber wohl nicht gelohnt, den Laden gibt es jetzt nicht mehr)
Im Flughafen Düsseldorf gibt es u.a. einen REWE-Supermarkt, der auch Sonntags geöffnet hat.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Das haste beim Edeka am Münchner Flughafen auch... hat glaub ich sogar täglich 5-24h offen.Autobahn @ 19 Sep 2010, 18:04 hat geschrieben: Im Flughafen Düsseldorf gibt es u.a. einen REWE-Supermarkt, der auch Sonntags geöffnet hat.
Es ist schon echt witzlos... bin schon einige Male "notfallmäßig" am Sonntag zum Flughafen (wohl dem der eine IsarCard für's Gesamtnetz hat) zum einkaufen :blink:
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Naja da gehts haltm Reidebedarf, und da darf ja auch eigentlich nur Reisebedarf verkauft werden. Das ist doch vom Prinzip her schon sinnvoll. Wenn man sonntags oder abends um 21 Uhr am Flughafen aus Sydney ankommt, da was einzukaufen. Das ist ja was anderes, als alle Geschäfte überall immer offebn zu halten
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Interessant. Allerdings ist das Ganze, wie wir inzwischen herausgefunden haben, höchstwahrscheinlich nicht mit dem Ladenschlussgesetz vereinbar. Die Arcaden sind nicht im Bahnhof, die Nähe zum Bahnhof reicht kaum. Die Verkaufsflächen sind größer, als es notwendig wäre.Auer Trambahner @ 19 Sep 2010, 16:44 hat geschrieben: Also, die Aussage Arcaden werden wegen Bahnhofsnähe bis 22 Uhr geöffnet, ist eine Aussage in Frauchens Firma.
Mich würde es extrem überraschen, wenn die Arcaden dafür eine Genehmigung erhalten.
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Obwohl es Überlegungen seitens der Politik gibt, getroffene Liberalisierungen im Ladenschlussgesetz zurückzunehmen, geht der Trend seitens des Handels indes unvermindert weiter zu längeren Öffnungszeiten (außer in Bayern, versteht sich):
http://www.sueddeutsche.de/p5n38O/3592986/...denschluss.html
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Das Thema Ladenschluss am Berliner Hauptbahnhof wird immer schlimmer. Es soll nun eine Entscheidung geben, dass Reisebedarf und Souveniers auch sonntags verkauft werden dürfen. Allerdings gibt es dabei ein Problem, da es zahlreiche Bekleidungsläden gibt die neben ihren üblichen Sortiment auch "Souveniers" verkaufen in Form von Berlin-T-Shirts nur ist es schwierig an Sonntagen den Kunden zu sagen sie können nur diese T-Shirts kaufen und nichts anderes. Also der Streitfall wird auch weiterhin noch für Beschäftigung sorgen.
Ich verstehe absolut nicht warum nun alte oder neue Landesregierungen so ein Tarar machen wegen Öffnungszeiten unter der Woche, obwohl ja nur die Sonntagsöffnungen gerügt wurden. Hier zeigen nämlich die Regierungen ihr wahres Gesicht. Auf einer Seite würden sie nämlich das machen was die Wirtschaft möchte aber allerdings hat man die Sorge bei den Wählern sein Gesicht zu verlieren.
Ich verstehe absolut nicht warum nun alte oder neue Landesregierungen so ein Tarar machen wegen Öffnungszeiten unter der Woche, obwohl ja nur die Sonntagsöffnungen gerügt wurden. Hier zeigen nämlich die Regierungen ihr wahres Gesicht. Auf einer Seite würden sie nämlich das machen was die Wirtschaft möchte aber allerdings hat man die Sorge bei den Wählern sein Gesicht zu verlieren.
Die haben bei den meisten Wählern eh keine Gesichter mehr. Wer den Ton angibt, zeigen aktuelle Themen wie S21, Gesundheit und die Atomverlängerung. Soviel faule Eier gibts derzeit gar nich, als das sie für alle Politiker reichen würden...Stadtbahner @ 20 Sep 2010, 16:33 hat geschrieben: Hier zeigen nämlich die Regierungen ihr wahres Gesicht. Auf einer Seite würden sie nämlich das machen was die Wirtschaft möchte aber allerdings hat man die Sorge bei den Wählern sein Gesicht zu verlieren.
Wenn es um die Wählerstimmen des Verkaufspersonals geht, da ist nicht viel zu holen.Stadtbahner @ 20 Sep 2010, 16:33 hat geschrieben:Hier zeigen nämlich die Regierungen ihr wahres Gesicht. Auf einer Seite würden sie nämlich das machen was die Wirtschaft möchte aber allerdings hat man die Sorge bei den Wählern sein Gesicht zu verlieren.
Tausende Menschen arbeiten Tag für Tag und Nacht für Nacht. Es geht wohl eher darum, dass sich einige Politiker mal wieder profilieren wollen, denn wenn sie keine Gesetze ändern können, haben sie ja keine Aufgabe :ph34r:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.