Die Frage ist, ob ich nachweisen muss, wenn ich mit einer Tageskarte Außenraum im Außenraum unterwegs bin, wie ich in den Außenraum gekommen bin? Immerhin habe ich in dem Moment eine gültige Fahrkarte, alles andere sollte nebensächlich sein.Bayernlover @ 8 Dec 2010, 16:48 hat geschrieben: Macht aber falls es verboten ist, keinen Sinn, da ich ja die Tageskarte Außenraum schon im Innenraum abgestempelt habe. Nur darum gehts ja.
Wie schon gesagt, könnte man die Tageskarte Außenraum im Innenraum kaufen, abstempeln und dann zu Fuß in den Außenraum laufen oder mit dem Auto, Fahrrad etc. hinfahren. Dass das verboten ist, glaube ich kaum. Glauben alleine reicht natürlich nicht, aber ich habe keine Passage imn den Tarifbestimmungen gelesen, die das Stempeln im Gültigkeitsbereich vorschreiben. Nur das Kombinieren von Fahrkarten wird ausgeschlossen, aber in diesem Fall wird ja nichts kombiniert.
Edit: Muss natürlich "vorschreiben" heißen, korrigiert.
Edit 2: Das Ende etwas klarer formuliert