Es geht um diese Bestimmung aus dem Personenbeförderungsgesetz: § 13, Absatz 2
Quelle2) Beim Straßenbahn-, Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung zu versagen, wenn ..
a ) der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann,
b ) der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen.
C ) die für die Bedienung dieses Verkehrs vorhandenen Unternehmer oder Eisenbahnen die notwendige Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden angemessenen Frist und, soweit es sich um öffentlichen Personennahverkehr handelt, unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 selbst durchzuführen bereit sind.
Im Klartext heißt dies, alles, was die (staatliche) Eisenbahn selbst fahren will, darf kein anderer fahren. Die DB AG hat aber aus historischen Grünen z.B. mit dem Berlin-Linien-Bus kein Problem damit, auch wenn seit der Wiedervereinigung die Gründe für die Hamburg - Berlin Verbindung für den Bus faktisch fortgefallen sind, denn der Eisenbahnverkehr ist seither ja wieder uneingeschränkt möglich.
(Ähnliche Besschränkungen gab es übrigens auch für den Güterfernverkehr mit dem LKW. Die Fernverkehrslizenzen waren stark kontigentiert. Aber das gehört nicht hier rein.)
Dies zeigt, dass hier ein Monopol gesetzlich geschützt wird. Und das kann es wirklich nicht sein.