Fichtenmoped @ 15 Feb 2011, 17:55 hat geschrieben:- Güterzug hatte Verspätung
- Personenzug musste Fahrplanmäßig an dem Haltepunkt nicht halten, deswegen war er mit Vmax unterwegs
- PZB war NOCH nicht installiert, sollte DIESES Jahr, sogar dieses Frühjahr(!) nachgerüstet sein
Das halte ich aber für eine sehr gefährliche Herangehensweise, weil diese dazu führt die Gefahren zu verharmlosen.
Die Kombination aus den von Dir genannten Ereignissen trifft nämlich regelmäßig aufeinander. Man darf nicht hergehen, einen konkreten Vorfall nehmen, und sagen der Unfall wäre ja fast nicht passiert, weil er nur durch diese Kombination auftreten konnte. Klar, dass DIESER Güterzug zufällig genau auf DIESEN Personenzug trifft, mag relativ selten passieren, die Konstellation, dass irgendein Zug auf irgendeinen Zug warten muss passiert aber schon wesentlich häufiger. Und genau deswegen sind diese Punkte relativ unwichtig, da sie die Gefahr eines Unfalls nur unwesentlich (ich schätze mal so um den Faktor 10 bis 20) beeinflussen.
- der Zusammenstoß erfolgte wenige Meter nach der Zusammenführung der beiden Streckengleise
- die Strecke wurde im Rahmen der Reparationszahlungen nach 1945 auf ein Gleis (damals komplett) zurückgebaut (Zugsicherungstechnik wie INDUSI ist damals auch gerne mitgenommen wurden!, gibt einige Berichte darüber...) und während der DR- Zeit wurde trotzt teilweisen zweigleisigen Ausbau auf die INDUSI/ PZB verzichtet...
Diese Situation ist aber nunmal gegeben, Betrachtungen darüber warum die Strecke eingleisig ist helfen uns nicht weiter - sie ist eingleisig, und das seit vielen Jahrzehnten, und darauf muss die Sicherungstechnik ausgelegt sein. Mal davon abgesehen schützt auch Zweigleisigkeit nicht vor schweren Unfällen, nur dass da die durchschnittliche Relativgeschwindigkeit bei Kollisionen halt niedriger ist.
WÄRE ™ nur ein einziger Fall NICHT eingetreten, dann hätte dieses Unglück wohl nie stattgefunde, und wir hätten zirka 20Seiten Flamewar eingespart...
Diese Aufzählungen findet man leider nach jedem größeren Unfall in allen möglichen Publikationen, sogar in Untersuchungen des EBA/der EUB. Nur wie gesagt - ich halte das für ziemlich bedenklich auf diese Art vorzugehen.
...und jetzt zurück zu "Shit Happens": Wenn irgendwo in Der Welt ein Terroranschlag passiert, wuürdet Ihr dafür auch unsere Grundrechte, die im GG stehen aufgeben, nur um etwas mehr vermeintliche Sicherheit zu haben?
In wie weit reduziert der Einbau von PZB irgendwelche Grundrechte?
Genauso wenig darf man in diesem Fall der DB einen Vorwurf machen - man war bereits beim Ausbau der entsprechenden Technik, die Strecke entspricht auch immer noch den geltenden Vorschriften, da beist die Maus keinen Faden ab!
Doch, darf man, der Ausbau kam zu spät. in 20 Jahren Wiedervereinigung hätte man diesen auf freiwilliger Basis wesentlich früher (und nicht erst in Zusammenhang mit einer geplanten Geschwinidgkeitserhöhung) durchführen müssen. Wie gesagt - die Kosten für die Nachrüstung halten sich sehr in Grenzen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876