PS Link korrigiert, ich bin copy&paste technisch nicht ministrabelDas Bundesverfassungsgericht hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Das Grundrecht gelte auch in Flughäfen und Bahnhöfen, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörten.
Karlsruhe stärkt die Versammlungsfreiheit
FAZ Die Ausweitung des öffentlichen Raums

Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Wieso sollte das jemand ableiten? Wie Du selber bemerkt hast betrifft das Recht explizit keine sicherheitsrelevanten Bereiche.josuav @ 22 Feb 2011, 23:38 hat geschrieben: Hoffentlich leitet niemand daraus ab, dass man sich auf Gleise stellen dürfe für die Demo. Das ist nämlich eindeutig nicht gemeint, das betrifft ja Sicherheitsangelegenheiten.
Mfg
Catracho
Theirs not to reason why, theirs but to do and die. - Alfred Tennyson