PS Link korrigiert, ich bin copy&paste technisch nicht ministrabelDas Bundesverfassungsgericht hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Das Grundrecht gelte auch in Flughäfen und Bahnhöfen, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörten.

PS Link korrigiert, ich bin copy&paste technisch nicht ministrabelDas Bundesverfassungsgericht hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Das Grundrecht gelte auch in Flughäfen und Bahnhöfen, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörten.
Wieso sollte das jemand ableiten? Wie Du selber bemerkt hast betrifft das Recht explizit keine sicherheitsrelevanten Bereiche.josuav @ 22 Feb 2011, 23:38 hat geschrieben: Hoffentlich leitet niemand daraus ab, dass man sich auf Gleise stellen dürfe für die Demo. Das ist nämlich eindeutig nicht gemeint, das betrifft ja Sicherheitsangelegenheiten.