Ich denke, durch die Aufteilung in zwei rechtlich selbständige Gesellschaften ist das nicht der Fall. Gegen die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen auf regionaler bzw. betrieblicher (nicht organisatorischer) Ebene dürfte weder die private Konkurrenz noch die Wettbewerbsaufsicht Einwände haben.Matthias1044 @ 26 Sep 2004, 01:39 hat geschrieben:Kann es sein, dass die im Rahmen der Bahnreform rigoros geforderte Trennung zwischen Betrieb und Netz im Falle der RegioNetze wieder etwas "verwässert"?
Gute Frage. Im Prinzip könnte das RegioNetz auf Infrastruturseite weiter bleiben, aber ob das Sinn macht?Matthias1044 @ 26 Sep 2004, 01:39 hat geschrieben:Und was passiert, wenn im Falle einer Ausschreibung der Betrieb an einem Mitbewerber vergeben würde?