Solange niemand weiß, ob es einen Nachfolger für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gibt und nach welcher Kriterien da Geld verteilt wird, wird man nicht ein Großprojekt anfangen, nur um bei halber Bauzeit festzustellen, dass man keine Förderung mehr bekommt.
GVFG Wikipedia
Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder als Ersatz für wegfallende GVFG-Beträge aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich 1.335,5 Millionen Euro (§ 3 Abs. 1 EntflechtG). Ab 2014 fällt für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weg, die Mittel müssen dann von den Ländern nur noch zweckgebunden für investive Zwecke jeglicher Art eingesetzt werden (§ 5 EntflechtG). Spätestens ab 2020 fallen die Bundesmittel komplett weg, es sei denn Bund und Länder einigen sich im Rahmen der „Revisionsklausel” (§ 6 EntflechtG) auf eine Weiterfinanzierung durch den Bund.
§ 6 Revisionsklausel
(1) Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge nach den §§ 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind.
(2) Für die ab dem 1. Januar 2014 weiterhin erforderlichen Beträge entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung. Die neu festzulegenden Beträge unterliegen ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 einer investiven Zweckbindung.
Und wenn die Stammstrecke nicht bald in Angriff genommen wird, denke ich wird das Projekt seinen Schwung verlieren. Je länger sich die Hängepartie hinzieht desto mehr bekommen die Gegner Aufschwung. Wenn Ramsauer jetzt was von einer Fertigstellung 2025 oder danach redet, dann fallen so einige Befürworter vom Glauben ab.
Anscheinend ist die Olympia Entscheidung wirklich D-Day. Was bei einem Olympia Aus wirklich fatal wäre, dass man sonst eigentlich nur noch die U5 als unmittelbar Münchner Projekt angemeldet hätte und die hängt in Kategorie C.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front