Zug hat Verspätung = Geld auf´s Konto!

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
schorsch
Kaiser
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Beitrag von schorsch »

Guten Morgen!

Hab´ ich gerade auf ARD bei Plusminus gesehen:

Die Bahn ist wieder in den Schlagzeilen. Zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2004 werden ihre Tarife gut drei Prozent teurer. Das kommt bei den Kunden schlecht an, und dabei hatte es der Bahnvorstand zwischendurch gerade erst mit Streicheleinheiten versucht: Die neuen Fahrgast-Rechte, die zum Oktober 2004 in Kraft treten. Wer zu spät ankommt, hat ein Recht auf Entschädigung. Was auf den ersten Blick gut erscheint, ist aus der Nähe betrachtet allerdings eher eine Mogelpackung.

Der Zug hat Verspätung, ärgerlich, doch die Bahn wird dafür gerade stehen. Bei großer Verspätung gibt es den vollen Preis zurück, und zwar als Geldüberweisung direkt aufs Konto des Kunden. Ein Märchen? Keineswegs, eine wahre Geschichte. Aber nicht Deutschland ist der Ort des Geschehens, sondern die Niederlande.
Über einen solchen Service würde sich Vielfahrer und Bahncomfort-Kunde Andreas Roeske auch gerne einmal freuen können. Doch dazu hat er derzeit keinen Grund. Im August 2004 war der Werbetexter im Nahverkehr auf dem Weg zu seinem Berlin-Flug vom Stuttgarter Flughafen. Doch die Bahn verspätete sich, er verpasste einen Anschluss. Einen Gutschein fürs Taxi gebe es nur, wenn der Kunde sein Ziel nicht mehr am gleichen Tag erreichen könne, erklären ihm Mitarbeiter des Unternehmens. Dass sein Flugzeug ohne ihn starten würde, interessierte die Bahn wenig. Andreas Roeskes einzige Alternative: Das Taxi zum Flughafen selbst zahlen, zum Preis von 120,- €.

Pech also für den Werbetexter im Nahverkehr. Auch mit der Oktober 2004 in Kraft tretenden neuen Bahncharta, die Fahrgäste für Verspätungen entschädigen soll, wäre er leer ausgegangen. Nahverkehrsnutzer gehören auch künftig zu den Verlierern, denn die neuen Kundenrechte gelten nur für den Fernverkehr. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung will die Bahn künftig 20 Prozent des Reisepreises oder mindestens 5,- € erstatten. Dabei sind nur Fälle betroffen, in denen das Unternehmen eine Schuld trifft. Bei so genannter "höherer Gewalt" sieht sich die Bahn nicht in der Pflicht.

Verbesserung bei längeren Strecken

Bei längeren Strecken profitiert der Bahnreisende gegenüber der früheren Kulanzregelung des Unternehmens. Kommt es beispielsweise auf der ICE-Fahrt von Stuttgart nach Hamburg (Preis: 105,- €) zu einer Verspätung von mehr als einer Stunde, springen bei einer Entschädigung von 20 Prozent immerhin 21,- € heraus.
Doch auf kürzeren Strecken liegen die Beträge unter Umständen bei weniger als 10,- € - und damit unter der Summe der bisherigen Kulanzregelung.
Auf der ICE-Fahrt von Stuttgart nach Mainz (Preis: 39,- €) beträgt die Entschädigung lediglich 7,80 €.

Kompliziertes Verfahren

Die Entschädigungen der Bahn werden nicht in Geld ausbezahlt, sondern in Form von Gutscheinen für weitere Zugreisen. Und auch die gibt es nicht ohne weiteres. Zunächst benötigen Bahnkunden eine Gutscheinkarte, auf der ein Zugbegleiter die Verspätung bestätigt.
Sollte dies nicht möglich sein, muss dies innerhalb von zwei Tagen am Service-Point der Bahn nachgeholt und dort die Gutscheinkarte ausgefüllt werden. Mit der Karte können sich Bahnkunden innerhalb von vier Wochen ihren eigentlichen Gutschein im Reisezentrum abholen. Danach bleibt ein Jahr Zeit, ihn einzulösen.

Einfacher beim Nachbarn

Viel einfacher geht es in den Niederlanden, wo es gleich am Schalter ein Beschwerdeformular gibt. Ausfüllen, abgeben, und innerhalb von sechs Wochen überweist das dortige Bahnunternehmen Nederlandse Spoorwegen (NS) direkt aufs Girokonto. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten winkt der volle Fahrpreis als Entschädigung, bei einer halben Stunde immerhin noch 50 Prozent. Und mit diesem System sind die Verspätungen und Beschwerden gesunken.

Warum bietet die deutsche Bahn ihren Kunden nicht einen ähnlichen Service? Die niederländische NS habe ein anderes System mit einem weitaus kleineren, weniger komplexen Netz, erklärt die Bahn.
Ein Netz freilich, das keinen Unterschied macht zwischen Nah- und Fernverkehr und seine Kunden gleich behandelt. Und dabei hat sich die Bahn bereits bei der neuen Kundencharta erst auf großen Druck hin gebeugt. Die Politik hatte mit einer für die Kunden besseren gesetzlichen Regelung gedroht - die Bahn konnte es verhindern.

Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist man der Meinung, dass sich die Politik gegenüber dem Riesen Deutsche Bahn schwer tut. Auch diesmal hat sich das Unternemen nur ein kleines Stück weit bewegt. Für die Verbraucherschützer nicht genug, auch bei kürzeren Verspätungen und im Nahverkehr fordern sie einen Anspruch der Bahnkunden.

Entschädigungsregeln im Überblick

Fahrkarte Entschädigung

Einzelkarte 20 Prozent (mind. 5,- €)
Zeitkarten 1. Klasse pauschal 7,50 €
Zeitkarten 2. Klasse pauschal 5,- €
Bahncard 100, 1. Klasse pauschal 15,- €
Bahncard 100, 2. Klasse pauschal 10,- €


Generell beträgt die Mindestverspätung für eine Entschädigung 60 Minuten. Im Nachtverkehr sind es 120 Minuten. Reisende im ICE-Sprinter erhalten bereits nach 30 Minuten Verspätung den gezahlten Aufpreis (1. Klasse: 15,- €, 2. Klasse 10,- €) zurück.

Und das gilt es beim Gutschein zu beachten:

-Die Gutscheinkarte wird vom Zugbegleiter ausgehändigt.

-Ist dies nicht möglich, müssen sich Fahrgäste die Verspätung innerhalb von zwei Tagen am Service-Point der Bahn bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die betreffende Fahrkarte oder deren Kopie.

-Innerhalb von vier Wochen kann die Gutscheinkarte in den Reisezentren der Bahn gegen den eigentlich Gutschein eingetauscht werden. Bringen Sie auch dazu die betreffende Fahrkarte oder deren Kopie mit.

-Der Gutschein muss innerhalb eines Jahres eingelöst werden.

Dieser Text gibt den Inhalt des Fernseh-Beitrages von [plusminus vom 21. September 2004 wieder, ergänzt um Zusatzinformationen der Redaktion.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



(Quelle: www.plusminus.de)


Grüße, schorsch :)
Doofe Tram!
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Darüber kann ich mir noch nicht richtig freuen!

Alle nur Gutscheine! Ab 60 Min-Verspätung, Service, usw... Wann kommt "Preissenkung" in Stichwort?

WANN WANN WANN WANN WANN WANN???

MÜNCHEN BIS FRANKFURT UND ZURÜCK MIT BAHNCARD50 SOLL 30 € SEIN!!! Flugverkehr würde verteuert aufgrund wenig nachfragen!!!
corinnamuc

Beitrag von corinnamuc »

Hmmm,
das Verfahren klingt mir schwer nach:
So kompliziert wie möglich, damit es so wenig wie möglich in Anspruch nehmen!
Und wenn die Einlösung des Gutscheins nur am Schalter möglich ist (so wie im Moment), gehen, falls man eine Reservierung möchte, gleich nochmal 6 EUR weg. Tolle Bahncharta! Hoffentlich gibts noch Druck von Verbraucherverbänden und Politik, dass die Umsetzung kundenfreundlicher läuft, sonst ist es eine Verschlechterung.

Gruß

Corinna
uferlos
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Beitrag von uferlos »

naja bei der Verspätung bei der bahn, ist es doch klar das man die preise erhöhen muss um den Kunden den ausgleich zu zahlen *gg* irgendwo muss das viele geld ja herkommen :lol:
mfg Daniel
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burmanyilmaz
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Beitrag von burmanyilmaz »

Man soll sich die Verspätung am Schalter bestätigen lassen...gut, dass die Bahn gerade dabei ist, eine Vielzahl von Schaltern zu schließen...
Ich glaube, dieses neue Recht können viele nicht nutzen, vor allem nicht die Nahverkehrsreisenden. Ich habe ehrlich gesagt noch nie einen RE gesehen, der 120 Minuten Verspätung hatte. Viel sinnvoller wäre es, Rückerstattungen zu machen, wenn man Anschlüsse verpasst (wie auch im Beispiel genannt).
Bitte besuchen und was Gutes tun:
Fürn Jens!
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Hi,

ich hatte mit der DB gerade einen seltsamen Zoff:
Ich fuhr mit dem SWT von meiner Ecke bei Stuttgart nach Hamburg. Dauert zwar lange, aber nach
einer sehr arbeitsreichen Phase hatte ich einfach Lust, gemächlich und langsam über die alten
Strecken zu fahren... durch den Odenwald.... dann über Bebra.....

In Hessen (Stadtallendorf) blieb mein Zug stehen.. festsitzende Bremsen... Brandgefahr....
Feuerwehr...Blaulichtspektakel.. naja dann doch halb so schlimm, aber erst viel später konnte
ein Teil der Leute in einer nachfolgenden RB, gequetscht wie Ölsardinen, Richtung Kassel weiterfahren.
Da wir in KS-Wilhelmshöhe schon 60 Minuten Verspätung ggn meiner ursprünglichen Absicht hatten
und ich nicht wissen konnte, ob in KS-HBf der Anschlusszug Richtung Bebra wohl warten wird,
oder ob es überhaupt diese Stunde später einen geben wird oder ob gar eine
2-Stunden-Verspätung draus wird, da der Service-Point natürlich nun völlig überlastet war mit
Menschentrauben, und da ich sah, daß gerade jetzt ein IC von KS-Wilhelmshöhe Richtung
Hannover kommt, beschloss ich, mit diesem IC bis Hannover mitzufahren, wobei ich dann wieder
in der ursprünglich von mir geplanten Fahrzeit wäre.

Die Zugbegleiterin sah das allerdings überhaupt nicht ein und knöpfte mir für einen
IC-Fahrschein Kassel-Hannover 32 Euro ab.

In den Beförderungsbedingungen steht allerdings unter Punkt 9.1.2: (das Unzutreffende habe ich
mit .... überbrückt):

"9.1.2 Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug ...
versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende ....(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."

Ich habe dann bei der DB reklamiert und wollte dieses Fahrgeld zurückerstattet bekommen.
Es wurde mir von "DB Kunden'dialog' " Hamburg abgelehnt und blöd behauptet, das was ich
für zutreffend halte gelte für Pauschalreisen.

Ich habe dann noch einmal geschrieben, und einen Auszug aus den Beförderungsbedingungen
samt Quellangabe hingeschickt, und wiederum wurde es abgelehnt, ohne auf diesen Wortlaut
einzugehen, nur mit der Begründung "unsere Tarifbestimmungen sehen keine Erstattung für
diesen Fall vor".

Ja bin ich bekloppt oder was? Bin ich zu doof, das, was da oben schwarz auf weiss steht,
richtig zu verstehen????

Ich habe nun angefordert, die eingereichten Fahrausweise zurückzuerhalten und werde das
vor Gericht einklagen. Es ist zwar ein hoher Aufwand für relativ wenig Geld, aber diese
Verarschung ist unglaublich.

Herr Mehdorn möge sich in sein Tagebuch schreiben, dass man zwischen Stuttgart und
Hamburg auch mit Germanwings fliegen kann, billiger als unter Ausnutzung aller Tariftricks
mit der DB.....

Hat jemand schon Ähnliches erlebt?

Gruss - Peter
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Bei dem SWT handelt es sich um ein Angebot, welches nicht in Fernverkehrszügen gilt. Vielleicht sollte die Bahn ihre Benutzungsbestimmungen für die (Hobby)anwälte unter den Fahrgästen ein wenig überarbeiten.
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Matthias1044 @ 29 Sep 2004, 14:15 hat geschrieben: Bei dem SWT handelt es sich um ein Angebot, welches nicht in Fernverkehrszügen gilt. Vielleicht sollte die Bahn ihre Benutzungsbestimmungen für die (Hobby)anwälte unter den Fahrgästen ein wenig überarbeiten.
Das weiss ich doch selber, dass das SWT nicht im IC gilt, wenn es keine verschiedenen Zug-Arten
gäbe, wäre die Formulierung in den zitierten Beförderungsbedingungen "höherwertiger Zug"
ziemlich gegenstandslos. Dann gälte das ja nur noch wenn man einem ausgefallenen IC durch
einen ICE hinterherrennen kann, aber wann kommt sowas schon mal vor.

Und was hat das nun mit "Hobbyanwalt" zu tun! Ich habe die Beförderungsbedingungen
buchstabengetreu wiedergegeben und erwarte nicht mehr als dass die DB sich daran hält.

Gruss Peter
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Matthias1044 @ 29 Sep 2004, 15:15 hat geschrieben:Bei dem SWT handelt es sich um ein Angebot, welches nicht in Fernverkehrszügen gilt. Vielleicht sollte die Bahn ihre Benutzungsbestimmungen für die (Hobby)anwälte unter den Fahrgästen ein wenig überarbeiten.
Bild Bild Bild
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Rathgeber @ 29 Sep 2004, 14:33 hat geschrieben: Bild Bild Bild
Was soll denn das jetzt heissen?
Die Tatsache, wo das SWT gilt, ist mir bekannt.

Aber die andere Tatsache ist, daß es eine extreme Verspätung gab.

Und die dritte Tatsache sind Beförderungsbedingungen, die für ALLE Züge gelten (und nicht etwa nur
für IC-Fahrschein-Benutzer!!!!!!). Auf dieser Basis ist zu argumentieren !

Wenn da einiges für SWT-Ticket-Nutzer nicht gelten soll, dann müsste das ausdrücklich
definiert werden, andernfalls liegt Betrug vor. Es war ja dazuhin nicht so, dass ich für das SWT Ticket auch noch fürstlich
Taxi fahren wollte, sondern ich habe die enorme Verspätung saniert durch Nutzung eines
halbleeren Zuges; völlig kostenneutral für die DB.

Bald darauf hatte ich das nächste Ärgernis: Wollte mit Nachtzug von Stuttgart nach Köln fahren,
dort weiter zum Flughafen und morgens mit frühem Flug nach London. Zug kam in S schon mit
15 Minuten Verspätung an wegen Bauarbeiten. OK. Der Zug fuhr dann, wie er es sonst auch tut,
auf der alten Bahnstrecke Richtung Mannheim. Hätte er die Schnellfahrstrecke Stuttgart-Vaihingen
ODER Vaihingen-Mannheim nützen dürfen, hätte er die Verspätung locker aufholen können,
auch bei gemässigtem Tempo. Aber nein, stur wie gute alte Bürokratie - er wurde auf die
alte Strecke geschickt (da wo er fahrplanmässig immer fährt) !!!

Irgendwann schreckte ich dann aus dem Schlaf hoch und bemerkte, dass wir irgendwo am
Rhein sein müssen und der Zug fuhr Stop-and-go. Anfahren und bald
darauf wieder Bremsung bis zum Stillstand. Mindestens 10 mal; ich bemerkte dann, dass wir noch gar
nicht weit gekommen waren und vor Ärger, ob ich wohl den Flug noch erreiche, konnte ich dann
nicht mehr schlafen. ( Wahrscheinlich waren wir durch die Verspätung hinter
mehrere Güterzüge geraten.) Wir kamen dann mit 40 Minuten Verspätung in Bonn an,
und ich stieg dann dort vorzeitig aus und nahm von dort ein Taxi zum Flughafen (35 Euro...)
und kam dann doch noch rechtzeitig am Flughafen an.

Diese Reklamation ist noch in Bearbeitung... aber wenn ich da so lese, daß die DB bei
Nachtzügen erst ab 2 Stunden die Sache entschuldigenswert findet, dann sehe ich relativ
schwarz. 2 Stunden... das ist eine Zeit, in der eine berufliche Besprechung, der man beiwohnen
wollte, schon rum sein kann...oder das geplante Frühstück mit den Freunden, die man besuchen
wollte. Die DB ist also der Ansicht, dass es bei so einer vermurksten Dienstleistung nichts zu
entschuldigen gibt.

Sind Fahrgäste eigentlich eine Art Holzkiste, die froh sein muss, wenn sie irgendwann am
Ziel abgeliefert wird, egal wann?




Gruss - Peter
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Sag mal, Peter, bist Du eigentlich schon auf die Idee gekommen, daß es sich bei dem SWT um ein Ticket handelt, aus dem nicht hervorgeht, wo fahrgast genau hinwill? Und Matthias hat schon sehr teffend bemerkt, daß dieses Ticket nicht in Fernverkehrszügen gilt, was im übrigen auch auf jedem Ticket zu lesen ist. Ich kann mit der Isar-Card auch nicht im ICE vom Hauptbahnhof nach Pasing fahren, bloß weil die S-Bahn wieder mal ausfällt.

Ich bin kein Freund von Behörden-Willkür. Aber wer solche Billig-Reisen unternimmt, muß mit solchen Unahmnehmlichkeiten leider rechnen. Ich spreche da aus Erfahrung. Es haut nun mal nicht hin, bei Kik einzukaufen und für das Geld einen Maßanzug haben zu wollen. Warum will das in die Köpfe vieler Menschen nicht rein?

Ich hätte wirklich Jura studieren und Anwalt werden sollen... Das Geld liegt manchmal wirklich auf der Straße...

Gruß vom
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ropix
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Beitrag von ropix »

Rathgeber @ 29 Sep 2004, 16:13 hat geschrieben:Und Matthias hat schon sehr teffend bemerkt, daß dieses Ticket nicht in Fernverkehrszügen gilt, was im übrigen auch auf jedem Ticket zu lesen ist. Ich kann mit der Isar-Card auch nicht im ICE vom Hauptbahnhof nach Pasing fahren, bloß weil die S-Bahn wieder mal ausfällt.
Das Ticket kann sehr wohl in Fernvwerkehrszügen gelten, vorrausgesetzt der Zug wurde aufgrund von Verspätung z.B. im Regionalnetz freigegeben. Man durfte hir erst neulich sogar ICE fahren, bloß weil die S-Bahn mal wieder ausgefallen ist. :D Nur: Man sollte sich das mit der Benutzung vorher sagen lassen, oder besser die Verspätung bestätigen lassen und nicht auf gut Glück probieren.
-
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Kein Widerspriuch, ropix!
Aber einen Rechtsanspruch kann ich aus so einer Kulanz-Entscheidung nicht formulieren...

Gruß vom
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Das Ticket kann sehr wohl in Fernvwerkehrszügen gelten, vorrausgesetzt der Zug wurde aufgrund von Verspätung z.B. im Regionalnetz freigegeben.

Darüber entscheidet aber nicht der Fahrgast, meines Wissens auch nicht der Zugführer, sondern die Transportleitung.
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Rathgeber @ 29 Sep 2004, 15:13 hat geschrieben: Sag mal, Peter, bist Du eigentlich schon auf die Idee gekommen, daß es sich bei dem SWT um ein Ticket handelt, aus dem nicht hervorgeht, wo fahrgast genau hinwill? Und Matthias hat schon sehr teffend bemerkt, daß dieses Ticket nicht in Fernverkehrszügen gilt, was im übrigen auch auf jedem Ticket zu lesen ist. Ich kann mit der Isar-Card auch nicht im ICE vom Hauptbahnhof nach Pasing fahren, bloß weil die S-Bahn wieder mal ausfällt.

Ich bin kein Freund von Behörden-Willkür. Aber wer solche Billig-Reisen unternimmt, muß mit solchen Unahmnehmlichkeiten leider rechnen. Ich spreche da aus Erfahrung. Es haut nun mal nicht hin, bei Kik einzukaufen und für das Geld einen Maßanzug haben zu wollen. Warum will das in die Köpfe vieler Menschen nicht rein?

Ich hätte wirklich Jura studieren und Anwalt werden sollen... Das Geld liegt manchmal wirklich auf der Straße...

Gruß vom
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Hallo,

das Fahrziel steht eben nicht drauf weil es ein Einheitspreis ist; Meine Fahrt war eine etwas
extreme Fahrt, aber so extrem nun auch wieder nicht: Es war etwas mehr als halb so teuer
wie eine ICE-Fahrt incl. Frühbucherrabatt, und dafür habe ich aber auch weniger Energie verbraucht und
billigeres Wagenmaterial benutzt. Bei regionalen Ausflügen (z.B. von Stuttgart an den Bodensee) ist
das SWT, wenn man alleine fährt, auch kein Schnäppchen mehr. Man braucht mir daher nicht das
Argument "Billig-Reise" unter die Nase halten.

Und im übrigen werde ich, wenn die Bahn sich in dieser Sache stur stellt, mal für einige Zeit
meine Umweltpräferenz aufgeben und auf Germanwings umsteigen (mein bester Freund lebt in Hamburg,
und da ich ihn sowie die Stadt mag bin ich oft dort). Schneller, billiger und
ohne derartige Verarschung. Herr Mehdorn, tut mir leid. Würden Sie die Kulanz der DB besser pflegen
anstelle Ihrer chaotischen Tarifpolitik, wo es so langsam überhaupt keinen Zusammenhang mehr
gibt zwischen Preis und Kilometern, könnte es mit dem Börsengang vielleicht eher was werden.

Aber zurück zu Deinem Einwand: Daß kein Fahrziel draufsteht, wieso soll das die Beförderungsbedingungen ausser Kraft setzen? Im beschilderten Fall waren ja ALLE
Fahrgäste, die über Kassel noch weiterfahren wollten, in der Bredouille, egal ob ein
Fahrziel draufsteht oder nicht.

Es wurden ja nun auch Entschädigungen bei Verspätungen im Nahverkehr definiert,
und wer eine Monats- oder Jahreskarte hat, hat AUCH kein Fahrziel draufstehen!
Und Matthias hat schon sehr teffend bemerkt, daß dieses Ticket nicht in Fernverkehrszügen gilt, was im übrigen auch auf jedem Ticket zu lesen ist.
wie oft denn noch! in den Beförderungsbedingungen steht schwarz auf weiss, dass man in Fällen von Verspätung sein Fahrtziel auch mit einem höherwertigen Zug ansteuern darf! Das ist doch genau DER Fall! Da darf der Fahrgast
auch einen Zug benutzen, der NICHT dem entspricht, was auf dem Ticket steht! Wenn auf meinem
Ticket kein Fahrtziel steht bedeutet das doch nicht, dass derjenige, der das Ticket benutzt,
kein Fahtziel hat. Dann wäre das SWT ja nur ne Art "Karrussellfahrschein", um just for fun
herumzugurken, ziel- und zweckfrei.... ! Damit zu argumentieren, daß auf dem SWT kein
Fahrtziel draufsteht ist daher absurdes Theater.


Das wäre ja ähnlich absurd wie wenn jemand mit dem SWT nachts noch fährt (in NRW ist das
ja leicht möglich), der Zug hat enorme Verspätung, man überschreitet die zeitliche Gültigkeit,
dann von demjenigen zu verlangen, wieder normal zu bezahlen, weil sein Ticket nun nicht mehr gilt.

Ich spreche da aus Erfahrung. Es haut nun mal nicht hin, bei Kik einzukaufen und für das Geld einen Maßanzug haben zu wollen. Warum will das in die Köpfe vieler Menschen nicht rein?
Der Vergleich hinkt! Ich wollte ja nicht plötzlich grundlos ein besseres Produkt, sondern ich wollte
lediglich wie geplant ankommen. In Deinem "Anzug-Beispiel" fehlt der Aspekt einer Panne.
Und auch wer beim Discounter einkauft hat das Recht darauf, dass die Ware von der Qualität
her korrekt ist.


Warum will es in Deinen Kopf nicht rein, dass es Beförderungsbedingungen gibt!
In denen die Bahn dem Fahrgast zugesteht, was er in Ausnahmesituationen tun darf!

Da halte ich folgendes Beispiel dagegen: Ich habe mal bei einem Autoverleih telefonisch ein
Auto reserviert. Als ich dort ankam stellte sich heraus, dass sie einen Fehler gemacht hatten und
das Auto war schon weg. Dann durfte ich stattdessen ohne Aufpreis mit einem teureren Modell
fahren. So etwas ist korrektes Geschäftsverhalten, aber nicht diese Abzockerei der DB!
Wobei der Autoverleih dabei ja sogar die Abnutzung eines höherwertigen Gegenstandes inkauf genommen hat. Ich habe der DB aber keine Extrakosten verursacht, indem ich im halb leeren IC gesessen bin.

Oder wer essen geht und das Gericht ist missraten bekommt in der Regel etwas Neues und
vielleicht noch einen Entschuldigungs-Drink dazu.

Oder wenn eine Fluggesellschaft einen Flug überbucht hat, dann dürfen normalerweise ein
paar Fluggäste kostenlos in die Business-Class wechseln, anstatt sie am Boden zu lassen.

SO geht man mit Kundschaft positiv um, aber nicht durch "Strafgebühren".


Gruss - Peter
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Beitrag von schwaborigine »

ropix @ 29 Sep 2004, 15:24 hat geschrieben: Man sollte sich das mit der Benutzung vorher sagen lassen, oder besser die Verspätung bestätigen lassen und nicht auf gut Glück probieren.
Na sehr originell!

Gerade bei solchen Ausfalls-Situationen stehen dann 100 Leute in Zweierreihen am
Sörwispoing... geschätzte Wartezeit bis man drankommt 70 Minuten.....

nur damit ja der Dienstweg eingehalten ist, ein DB-Kontrolleur könnte ja durch
ungewöhnliche Nettigkeit negativ auffallen!

Peter
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Gerade bei solchen Ausfalls-Situationen stehen dann 100 Leute in Zweierreihen am

In solchem Fall werden Durchsagen im Zug gemacht bzw. Anschlußreisende persönlich vom Begleitpersonal informiert, wenn aufgrund von Verspätung der nächste IC benutzt werden darf. Da braucht niemand extra zum Service Point rennen!
nur damit ja der Dienstweg eingehalten ist, ein DB-Kontrolleur könnte ja durch
ungewöhnliche Nettigkeit negativ auffallen!

Sorry, aber das mußt du gerade sagen, der soviel Wert auf "buchstabengenaue" Auslegung von allen möglichen Bestimmungen legt???
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Beitrag von schwaborigine »

In solchem Fall werden Durchsagen im Zug gemacht bzw. Anschlußreisende persönlich vom Begleitpersonal informiert, wenn aufgrund von Verspätung der nächste IC benutzt werden darf. Da braucht niemand extra zum Service Point rennen!
Ja sag mal, in welcher heilen Welt lebst Du denn! Wenn etwas Chaotisches passiert, dann ist
generell Gedrängel irgendwelcher Art, da findet man kein Begleitpersonal! Und Durchsagen? Auch nur vielleicht! Bei der von mir geschilderten Fahrt gab es überhaupt nichts. Nicht die geringste Information,
welche Anschlussmöglichkeiten wohl bestehen werden.

Und in meinem Fall waren nur wenige Minuten bis zur Abfahrt des hilfreichen IC.

Wenn ich nur daran denke, wie oft ich schon in "meinem" Bahnhof (Besigheim; zwischen
Stuttgart und Heilbronn) im Fall von Zugverspätung 15-30 Minuten auf dem Bahnsteig
gestanden bin und keinerlei Information erhalten habe. Und da soll ich drauf vertrauen
dass mich Weisheit der Transportleitung erreichen wird?

Eine Transportleitung, die auch z.B. folgende Kunststückchen fertigbringt:
Ich komme im ICE von Hamburg nach Würzburg, will dort umsteigen in die
RE Richtung Stuttgart. Zug hat wenige Minuten Verspätung; der Anschlusszug müsste
höchstens 5 Minuten warten. Nächster Zug fährt erst 2 Stunden später.
Durchsage (!!!!!) im ICE: "...folgende Anschlüsse erreicht:" Der RE nach Stuttgart war
auch dabei. Ich bin ganz beruhigt, weiss auch mein Abfahrtsgleis. Ich steige um -
Zug weg, und mit mir weitere 50 entsetzte Fahrgäste.

Wir gehen zum Sörwispeng und erfahren dort den wunderbaren Bürokratenschiss:
Transportleitung Nürnberg hat der Anschlussaufnahme zugestimmt, aber Transportleitung
Stuttgart habe widersprochen. Dabei hätte der Zug die paar Minuten längst aufgeholt
gehabt, sicher schon in Osterburken! Unter den verarschten Fahrgästen war ein Anwalt,
der zu einem Gerichtstermin nach Heilbronn fahren wollte. Er musste umkehren!
Sorry, aber das mußt du gerade sagen, der soviel Wert auf "buchstabengenaue" Auslegung von allen möglichen Bestimmungen legt???
Also Du übersiehst da etwas Wesentliches! Es geht hier nicht um ein Schachspiel, wo beide Kontrahenten genau die Regeln einhalten müssen, sondern es sind Fahrgäste in Bredouille geraten,
aus Gründen, die nicht SIE verschuldet haben.

Daher wäre Kulanz oberstes Gebot und nicht Feilschen darum, ob man mit Paragraphen und Unterabschnitten dem Fahrgast noch Geld herausquetschen kann!

Und da die Beförderungsbedingungen ja schwarz auf weiss die Nutzung höherwertiger Züge
vorsieht, sollte das locker gehandhabt werden und nicht erst nach Bitten und Betteln !
Auch bei dem Münchner Beispiel wird ein Fahrgast ja nicht aus Gelangweiltheit die Alternative,
mit dem ICE bis Pasing fahren zu können, wählen, sondern weil er in Schwierigkeiten
geraten war! UNVERSCHULDET!

In so einem Fall könnten die Zugbegleiter pauschal informiert werden "Leut, heut war Chaos in der S-Bahn, Zugausfälle, wenn da ein paar Verirrte mit dem ICE bis Pasing fahren wollen, lasst sie in Ruhe"


Dann auch noch hoheitsvoll warten zu müssen ob der Gott von der
Transportleitung ihm ein Bonbon zukommen lässt ist eine Unverschämtheit. Arbeitest Du bei der
Bahn weil Du so überzeugt bist von den segensreichen Wirkungen von Dienstweg und Transportleitung?

Das ist "Von oben herab - Bedienung", aber nicht kundenorientiert.


Gruss Peter
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Ja sag mal, in welcher heilen Welt lebst Du denn!

Die Welt ist solange heile, solange nicht solche Meckerfritzen in der Bahn neben mir sitzen und sich die ganze Fahrt wegen jeden Kleinkram aufregen.
Und in meinem Fall waren nur wenige Minuten bis zur Abfahrt des hilfreichen IC.

Den du mit dem SWT Ticket hättest nicht benutzen dürfen, weil er in diesem Falle dafür nicht freigegeben wurde.
Wenn ich nur daran denke.....

Ach komm, du brauchst hier echt nicht alle alten Geschichten rauskramen oder gar deine Lebensgeschichte erzählen. Sollen wir jetzt das alles nacheinander durchkauen?? Du befindest dich in einem Eisenbahnforum, die meisten Leser und Schreiber sind genug mit der Bahn unterwegs und dürften ebenfalls ihre Erfahrungen gemacht haben.
Also Du übersiehst da etwas Wesentliches! Es geht hier nicht um ein Schachspiel, wo beide Kontrahenten

Kontrahent??
Die Bahn ist ein Transportmittel. Das Beste. Sie ist nicht frei von Mängeln, und darüber lässt sich auch in einem vernünftigen Rahmen diskutieren. Aber man muß keinesfalls das System in Frage stellen! Wenn dir das Bahnfahren so zuwider ist - kein Problem - du hast eine freie Wahl der Verkehrsmittel.
Dann auch noch hoheitsvoll warten zu müssen ob der Gott von der Transportleitung

Niemand wird behaupten, dass die Transportleitung noch keine Fehlentscheidung getroffen hat. Aber du scheinst ja ein Mr. Perfekt zu sein?
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Nix für ungut, Peter, aber wende Dich mit Deinem Anliegen doch bitte an die Verbraucher-Zentrale; die hat vielleicht etwas mehr Sinn für diieses "absurde Theater"...

Gruß vom
Rathgeber Bild
der dazu noch dafür plädiert, Teile dieses Themenpfades in die Mecker-Ecke zu verschieben
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Flok
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Beitrag von Flok »

Nix für ungut, Peter, aber wende Dich mit Deinem Anliegen doch bitte an die Verbraucher-Zentrale; die hat vielleicht etwas mehr Sinn für diieses "absurde Theater"...
Braucht er doch nicht... er klagt doch die Bahn eh in Grund und Boden!
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

er klagt doch die Bahn eh in Grund und Boden!

Und womöglich die Verbraucherzentrale gleich mit... :lol: .
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

@Matthias1014

Die Welt ist solange heile, solange nicht solche Meckerfritzen in der Bahn neben mir sitzen und sich die ganze Fahrt wegen jeden Kleinkram aufregen
Na Du hast ja seltsame Maßstäbe!

Dass es nach 20h zur Selbstverständlichkeit wird, daß im Nahverkehr jede Menge
Typen von jung bis alt, meist allerdings jung, die Füsse auf Sitze legen
und das Interieur der eigentlich schönen Züge in eine Art benutztes Klopapier
verwandeln, und dass die DB NICHTS ERKENNBARES dagegen unternimmt, das nennst Du
Kleinkram?

Oder dass man mir 32 Euro für NICHTS abgenommen hat, das ist Kleinkram?

Scheinst ein Bahnbeamter zu sein, weil Du so parteiisch bist !

Den du mit dem SWT Ticket hättest nicht benutzen dürfen, weil er in diesem Falle dafür nicht freigegeben wurde.
Sag mal, hast Du Leseschwierigkeiten?
Ich habe die Beförderungsbedingungen im Wortlaut hier wiedergegeben!
Die haben zu gelten und nicht eine momentane Laune von irgendjemandem.

Wenn Du beim Bäcker ein Stück Kuchen kaufst und da ist ein Stück Obst
angeschimmelt, dann ist es doch auch Konsens, dass man ein neues bekommt.
Was würdest Du denn da sagen wenn der Bäcker sagt "naja sorry, dann essen Sie halt
nur die intakte Hälfte". Die Dienstleistung besteht doch nicht nur darin,
dass ich halt irgendwann ankomme, sondern auch in einer gewissen Geschwindigkeit!


(einen seltsamen Beschiss erlebte ich kürzlich in England... Flughafen
Stansted nach London Liverpool Street Station.... der Airport Express ist brutal teuer,
und sonntags fielen alle Züge aus wegen Bauarbeiten und wurden durch Busse ersetzt,
die doppelt so lange brauchen, aber es kostete dasselbe Geld.... naja, hat mein Arbeitgeber bezahlt....)


Kontrahent??
Ja natürlich nicht! Aber wenn Du forderst, dass
ich mich erstmal an die Buchstaben halten muss bevor ich an der Bahn
herummeckere, dass sie das vielleicht nicht getan hat, dann erinnere ich
eben daran, dass es sich hier schliesslich nicht um ein Duell handelt,
sondern darum, dass der Beginn des Problems auf Seiten der DB liegt.
Durch die Verspätung. Und dann ist es zunächst mal Pflicht der DB
(wie auch jedes anderen Berufstätigen oder einer Firma), die Sache
in Ordnung zu bringen, andernfalls hat das längerfristig Konsequenzen.


Die Bahn ist ein Transportmittel. Das Beste.
Na der zweite
Satz lässt auf ein gewisses "Liebesverhältnis" schliessen...

Aber der erste Satz ist schon mal bedenklich, denn die Bahn ist nur technisch
gesehen ein Transportmittel, aber zur Thematik Personenverkehr ist sie ein
Dienstleister, und es hat ja wohl schon Gründe, warum im allgemeinen Ansehen
die DB ein relativ schlechtes Image hat gegenüber anderen Firmen oder Behörden.

Ich habe früher die DB immer in Schutz genommen, aber im Laufe der Jahre fällt mir
so viel Stagnation auf die Nerven, Ignoranz gegenüber den Ärgernissen im
Alltagsbetrieb, dass ich mich so langsam der allgemeinen Stimmung anschliesse.
Solcher Mist wie daß die DB allen ernstes jemanden, der in Kassel kurz sein
Notebook in eine Steckdose steckte, wegen Stromdiebstahl anzeigt (aber nicht
die Sitzverdrecker!) geht auch auf die Schiene, dass das Geschäftsgebahren der
DB lieber so geht: Dumm stellen und auf die Braven draufhauen.

Aber man muß keinesfalls das System in Frage stellen!
Also nun
wird's aber leicht paranoid! Das habe ich mit keiner Silbe getan.
Ich verlange nichts anderes als dass das, was in den Beförderungsbedingungen
steht, auch eingehalten wird, und da steht: "Verspätung ---> höherwertiger
Zug" und somit ist das blöde Argument, daß das SWT im IC nicht gilt,
aufgehoben!

Auch die Tussi von "DB Kundendialog" ging auf diesen zitierten Abschnitt
überhaupt nicht ein, müllte mich stattdessen mit Textbausteinen, die gar nicht
zum Thema passten, zu.

Wenn dir das Bahnfahren so zuwider ist - kein Problem - du hast eine freie Wahl der Verkehrsmittel.
Ich habe ja schon angedeutet, dass, wenn ich so schikaniert werde, öfters mich
nicht mehr um die Umwelt scheren und mich vermehrt bei den Billigfliegern umschauen werde.

Aber fatal ist das schon: Angenommen wir hier im Forum anwesenden würden jeder
einen gewissen Prozentsatz der Bevölkerung repräsentieren, und Du würdest nun
einen DB-Mitarbeiter repräsentieren (vielleicht bist Du sogar einer): Es ist
doch kein Geheimnis, dass es der DB schwer fällt, neue Kundschaft zu gewinnen
und gleichzeitig nicht gerade das beste Image hat. So eine Immunität gegenüber
berechtigter Kritik wäre nun auch überhaupt nicht das, was mithelfen könnte,
den Trend zu ändern!

Niemand wird behaupten, dass die Transportleitung noch keine Fehlentscheidung getroffen hat. Aber du scheinst ja ein Mr. Perfekt zu sein?
Gerade bei Fällen von Zugausfall (wie in meinem Fall oder in dem skizzierten anderen Fall in München) sollte Kulanz gegenüber Kunden absolute Priorität haben, auch bei nachträglichen Dissensen! Anstatt rechthaberisch auf ein paar Kröten zu beharren sollte sich jeder bei der DB Tätige darüber Gedanken machen, ob dieser Fahrgast, der nun eh schon Ärger hat
durch die Verspätungen (wir fahren schliesslich in den seltensten Fällen zum
Selbstzweck mit der Bahn, sondern weil wir um eine bestimmte Zeit am Ort X
sein wollen), womöglich durch Nachforderungen noch mehr verärgert wird und dann
nicht mehr fahren will oder Negativpropaganda verbreitet. Dieser Schaden ist viel
größer als das kurzfristig abkassierte Fahrgeld. Aber so weit denkt ein Bürokrat
ja niemals! Ich arbeite selber im öffentlichen Dienst und kenne diese perverse
Denkweise zur Genüge. Aber die Bürokraten, die ich kenne, krallen sich wenigstens
an den Buchstaben der Vorschriften genau fest. Aber in meinem Fall bekomme
ich nichtmal eine Stellungnahme auf die von der DB selbst verfasste Beförderungsbedinungen!


Gruss Peter
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Hallo Zustimmer und Ablehner,

heute abend überraschender Brief von der DB (nachdem ich mit Gericht gedroht hatte) mit Gutschein über 35 Euro, haha. Die Dame schrieb dann noch dazu, der von mir zitierte Passus wegen "Fahrtabbruch" sei ja nicht zutreffend gewesen, sondern ich hätte ja nur die Fahrt mit einer anderen Produktklasse fortgesetzt (sag ich doch schon die ganze Zeit!!!!!!). Au mannomann, dabei hatte ich extra die Beförderungsbedingungen ausgedruckt und genau DIESEN Abschnitt, den ich auch hier gepostet hatte, farbig markiert, und nun weist die mich auf einen Fehler in einem Argument von mir hin - ein Argument, das ich gar nicht verwendet hatte! auaaaaaaaa !!!!!!!!! Vielleicht war die Dame zu lange in einer der vielen schönen Hamburger Cocktailbars abgehängt.....

Naja.... Friede Freude Eierkuchen.... aber war ganz schön anstrengend....

Gruß Peter
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Na Du hast ja seltsame Maßstäbe!

Du kannst stolz sein, diese seltsamen Maßstäbe sind nichts weiter als Leute wie du.
nachdem ich mit Gericht gedroht hatte

Da habe ich mit Hobbyanwalt genau richtig gelegen....
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Matthias1044 @ 30 Sep 2004, 21:36 hat geschrieben: Du kannst stolz sein, diese seltsamen Maßstäbe sind nichts weiter als Leute wie du.

Da habe ich mit Hobbyanwalt genau richtig gelegen....
Also irgendwie hast Du ne komische Blockade im Hirn!

Wegen den "seltsamen Maßstäben": Es ist in Wahrheit so, daß sich so gut wie
jeder (außer "D-Day") über das ärgert, was mich auch ärgert, nur sitzen dann halt die
meisten bekümmert in der Ecke und sagen nix..... (und im Fall der Bahn: verschieben die
Waagschale bei der Wahl des Verkehrsmittels zuungunsten der Bahn ; rede doch mal mit
Leuten, die *keine* ausdrücklichen Bahnfans sind! Das Image der Bahn in bezug auf
Pünktlichkeit und Attraktivität der Fahrzeuge ist sehr bescheiden)

Und wegen "Hobbyanwalt": Du ignorierst konsequent das, was in den Tarifbestimmungen
schwarz auf weiss steht! Solche Leute liebe ich ganz besonders, die noch bürokratischer
als die Bürokraten sind und sogar auf Vorschriften pochen, die es nichtmal gibt.

Und wenn das so ist, dann muss man eben leider Hobbyanwalt sein. So wenig Geld sind
32 Euro nun auch wieder nicht, und wenn man sehr viel fährt, so wie ich, gerät man angesichts der
vielen Verspätungen schon recht oft in irgend ein Dilemma.

Letzten Endes hat sich dann ja herausgestellt, daß die DB-'Kundendialog'-Mitarbeiterin
schlichtweg mehrmals schlampig gelesen hatte bzw. die Beförderungsbedingungen nichtmal
kennt. Naja, wenn ich dran denke, wie viele Tussis an irgendwelchen Bürojobs sitzen, deren
hauptsächliche Qualifikation darin besteht, Fingernägel lackieren zu können oder wieviele
Handwerker es gibt, die aus Faulheit erstmal erklären, dass das so nicht geht und sie einem
lieber etwas Neues verkaufen wollen...

Ich wünsch Dir noch viel Spass im Leben mit Deiner Obrigkeitshörigkeit.

Peter
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Letzten Endes hat sich dann ja herausgestellt, daß die DB-'Kundendialog'-Mitarbeiterin schlichtweg mehrmals schlampig gelesen hatte

Herausgestellt hat sich nur, dass du anscheinend den Mitarbeitern so auf den Keks gegangen bist, dass sie dir des lieben Kundenfriedens das Geld ausgezahlt haben. Das ist doch kundenfreundlich, oder?

Wünsche dir ebenfalls noch schöne Tage mit deinen Psychosen.
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

Matthias1044 @ 1 Oct 2004, 09:54 hat geschrieben: Wünsche dir ebenfalls noch schöne Tage mit deinen Psychosen.
Du bist ja ein unverschämter Kerl!

Ich erwarte nichts anderes als daß die DB sich korrekt an die von ihr selbst
publizierten Beförderungsbedingungen hält (andernfalls könnte man sie ja
löschen, auch z.B. von der H.P. www.bahn.de , wo sie AUCH zu finden sind),
und Du unterstellst mir eine psychische Störung!

Wäre es nur um 2-3 Euro gegangen wäre der Aufwand in der Tat etwas "daneben"
gewesen, aber 32 Euro sind nicht soooo wenig!

Vielleicht bist Du schlichtweg genauso des Lesens nicht mächtig wie jene
DB-Mitarbeiterin!
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Beitrag von ropix »

schwaborigine hat schon recht, aus dem wischie-waschie an Beförderungsbedingungen geht nirgnes hervor, dass Artikel 9.1 die Verwendung eines Höherwertigen Zuges erlaubt, es steht aber auch nicht drin, dass das Gegenteil (nämlich die Benutzung eines ICs) erlaubt ist.

@schwaborigine. in §2.6 steht drin, dass man nur Regio-Verkehr nutzen darf.
Außerdem gilt, dass das EVU den Betrag aufwenden muss, die Zugbegleiterin hat also meiner Ansicht nach richtig gehandelt, da DB-Regio im Augenblick nicht greifbar war. DB-Regio hätte dir den Schaden ersetzten müssen, und zwar NUR DB-Regio. Auch nicht DB STuS. Insofern ist das Verhalten also vollkommen korrekt nach den Beförderungsbedingungen abgelaufen. :D (Dss kann man im Übertrag herleiten)

@schwaborigine und Matthias 1044: Ich glaub ihr geht da jetzt zu weit.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

@ Matthias1044: Bislang (= in anderen Themen) konnte ich Deinen Ausführungen eigentlich immer ganz gut folgen, aber hier muss ich schwaborigine irgendwie Recht geben. Vorschlag an Euch: Geht (ggf. jeder für sich, in Stuttgart gibt's ja dzt. auch sowas in der Art) auf d'Wiesn (wo ich gerade herkomme), und danach schaut die Welt schon wieder anders aus.
Beste Grüße usw....
Christian


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