Auf das Problem fehlender Erinnerung an Tempo 30 habe ich ja hingewiesen. Allerdings sollte man aus Effizienzgründen eher die Ausnahmen ausschildern und nicht den Regelfall. Wenn in 80 oder 90 % des Stadtgebietes Tempo 30 gilt, ergibt es mehr Sinn, die 10 bis 20 % mit anderen Geschwindigkeiten per Schilder kenntlich zu machen. Aber dann sollte Tempo 30 in Ortschaften in ganz Deutschland gelten, sonst versteht man es ja kaum - ein Hinweis am Ortseingangsschild erscheint mir nicht ausreichend zu sein, wenn nur wenige Ortschaften mitmachen.Marcel @ 28 May 2011, 13:30 hat geschrieben: Außerdem weisen Schilder einen immer wieder darauf hin, nicht so bei einer generellen Regelung.
Generell gibt es noch saudumme Geschwindigkeitsregelungen, z.B. am Hugo-Lang-Bogen (Grenze Neuperlach/Trudering), auf dem man nur in den Sommerferien, aber nicht z.B. in den Osterferien, ganztägig noch Tempo 50 fahren darf, ansonsten hängt es von der Uhrzeit ab, ob 30 km/h oder 50 km/h erlaubt sind. Hier sollte man vereinheitlichen, der Hugo-Lang-Bogen ist doch gar nicht breiter als andere Straßen mit Tempo 30, und bebaut sind auch beide Seiten.