Vielleicht ist auch einfach keine ausreichende Nachfrage da - daran ist ja z. B. VitaCola in Westdeutschland gescheitert. Ist ja nicht so, als hätte man es nicht probiert.Electrification @ 20 Jun 2011, 19:02 hat geschrieben: Darum will ich ja dass die Getränke hier in Lizenz abgefüllt werden, das kann ja wohl nicht so schwer sein. Warum sollte man hier auf gute amerikanische Softdrinks verzichten müssen? Scheinbar gibt es für manche nur Coke oder Pepsi, dabei gibt es eine so breite Auswahl und vieles davon lohnt sich anzubieten.
Ladenschluss
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Ich bekomms hier im Supermarkt, Lörrach (Baden) das gleiche...GSIISp64b @ 20 Jun 2011, 19:09 hat geschrieben: Vielleicht ist auch einfach keine ausreichende Nachfrage da - daran ist ja z. B. VitaCola in Westdeutschland gescheitert. Ist ja nicht so, als hätte man es nicht probiert.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Lohnt es sich nicht, sonst würde es einer tun. Und Getränke über tausende Kilometer um die Welt zu karren ist mit Sicherheit das unökologischste was man machen kann. Aber Hauptsache man ist dann gegen Megatrucks...Electrification @ 20 Jun 2011, 19:02 hat geschrieben: dabei gibt es eine so breite Auswahl und vieles davon lohnt sich anzubieten.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Brauchste net, das kann bei Cadburry auch vor Ort anmischen lassen, dafür brauchst du keine Getränke um den Globus schippern.Bayernlover @ 20 Jun 2011, 20:37 hat geschrieben: Lohnt es sich nicht, sonst würde es einer tun. Und Getränke über tausende Kilometer um die Welt zu karren ist mit Sicherheit das unökologischste was man machen kann. Aber Hauptsache man ist dann gegen Megatrucks...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Ganz offensichtlich wird das Zeug das Electrification zu sich nimmt aber nicht hier zusammengemischt, sondern mehrere tausend Kilometer durch die Weltgeschichte befördert. Das ist das was mich dabei nervt.DumbShitAward @ 20 Jun 2011, 21:13 hat geschrieben: Brauchste net, das kann bei Cadburry auch vor Ort anmischen lassen, dafür brauchst du keine Getränke um den Globus schippern.
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Afaik wird Dr. Pepper von Krombacher hierzulande vertrieben...Bayernlover @ 20 Jun 2011, 21:25 hat geschrieben: Ganz offensichtlich wird das Zeug das Electrification zu sich nimmt aber nicht hier zusammengemischt, sondern mehrere tausend Kilometer durch die Weltgeschichte befördert. Das ist das was mich dabei nervt.
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Ich finde das auch nicht gut und ich nutze i. d. R. in erster Linie regionale Produkte, aber es gibt eben Sachen die muss man sich gönnen. Bei französischem Spitzenwein oder einer fernöstlichen Spezialität wird das ja auch nicht hinterfragt.Bayernlover @ 20 Jun 2011, 21:25 hat geschrieben: Ganz offensichtlich wird das Zeug das Electrification zu sich nimmt aber nicht hier zusammengemischt, sondern mehrere tausend Kilometer durch die Weltgeschichte befördert. Das ist das was mich dabei nervt.
Dass die Nachfrage nicht vorhanden ist bezweifle ich, wenn ich sehe wie viel von den Getränken gekauft wird. Das normale Dr. Pepper wird hier ja auch abgefüllt. Natürlich wird das eine oder andere evtl. nicht gehen, aber gerade z. B. 7up wird hier eh vertrieben, da kann man auch 7up-Spezialsorten abfüllen.
Ich behaupte dass ich weniger Transportkilometer in Anspruch nehme als viele andere, weil ich einen großen Teil der Produkte aus der Region kaufe. Aber bestimmte Dinge gibt es hier einfach nicht, daher hätte ich auch gerne eine Abfüllung im Lande.
Ich kann zumindest nicht beobachten dass keine Nachfrage da wäre, sonst wären das Ladenhüter.
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Die werden aber mit Sicherheit nicht in den Massen konsumiert wie es amerikanische Softdrinks möglicherweise würden - aber doch, ich hinterfrage sowas sehr wohl.Electrification @ 21 Jun 2011, 03:06 hat geschrieben: Bei französischem Spitzenwein oder einer fernöstlichen Spezialität wird das ja auch nicht hinterfragt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Also der französische Wein könnte so schön per Bahn transportiert werden, direkt zu regionalen Güterbahnhöfen/Containerbahnhöfen und von dort erst erfolgt die Feinverteilung per Lkw.Boris Merath @ 21 Jun 2011, 05:08 hat geschrieben: Die werden aber mit Sicherheit nicht in den Massen konsumiert wie es amerikanische Softdrinks möglicherweise würden - aber doch, ich hinterfrage sowas sehr wohl.
Die Softdrinks werden sicher von mehr Personen konsumiert, daher sollten sie eben auch in Lizenz vor Ort abgefüllt werden. Coca-Cola wird ja auch nicht in den USA abgefüllt und dann nach Deutschland verschifft, sondern z. B. u. a. in Fürstenfeldbruck, soweit ich weiß.
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Ist zwar schon etwas älter, allerdings gerade wieder aktuell weil die schriftliche Urteilsbegründung nun vorliegt:
Das OLG Düsseldorf urteilte am 7.9.2010, dass Videotheken Sonntags den Verleih einzustellen haben, auch dann wenn es sich um eine sog. Automatenvideothek, also wo weit und breit kein Personal zu sehen ist, handelt. Das OLG begründete dies, "dass es sich bei der Möglichkeit Filme auch am Wochenende über Automaten auszuleihen um eine öffentlich bemerkbare Arbeit handle, die geeignet sei, die Tagesruhe zu stören". Das Urteil ist rechtskräftig, bezieht sich aber lediglich auf NRW :ph34r: (schon toll, dieser Föderalismus). Geklagt hatte, wenn ich das richtig im Kopf habe, ein Konkurrent (vermutlich einer konventionellen Videothek).
Quelle: Süddeutsche
Meinung:
Ich habe selten so etwas absurdes von einem OLG gelesen (wobei die Freunde aus Düsseldorf schon einige Male durch solch seltsame Urteile negativ aufgefallen sind, imho die höchste erfolgreiche Revisionsquote beim BGH nach dem berüchtigten Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg haben). Nicht nur, dass dieses Urteil in meinen (Laien)Augen einen krassen Verstoß gegen das Gebot zur Verhältnismäßigkeit darstellt, auch die Urteilsbegründung ist gelinde gesagt an den Haaren herbei gezogen: noch in deutlich extremeren Maße als das bei den moralisch absolut nicht begründbaren Tanzverboten an sog. "stillen Feiertagen" der Fall ist, stellt sich hier die Frage wie denn eine Automatenvideothek erstens "öffentlich bemerkbar, zweitens "geeignet ist die Tagesruhe zu stören" und drittens überhaupt "Arbeit" ist.
Auch wenn hierzulande ein Analogieverbot in der Rechtsprechung besteht, muss man sich schon fragen, weshalb denn dann Geldautomaten, Briefkästen, DHL Packstationen, Zigarettenautomaten, usw. diese Kriterien scheinbar nicht erfüllen. Es erscheint aus meiner Sicht zumindest fraglich, ob der hier zu Grunde liegende §3 Feiertagsgesetz NRW überhaupt zur Anwendung kommen darf, da es sich hier in meinen Augen nicht einmal um "Arbeit" per se handelt.
Hintergrund der Geschichte ist wohl weniger eine tatsächliche Störung der Tagesruhe (was wohl auch schlechterdings möglich sein dürfte), sondern eine weitere Blüte des deutschen Abmahnwesens (das OLG erwähnt ausdrücklich, dass eine Zuwiderhandlung i.S. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG abmahnfähig ist). Hier scheint ein Betreiber einer konventionellen Videothek einer Automatenvideothek ans Eingemachte zu wollen, weil er dem Wettbewerb nicht mehr stand halten kann. Man mag es natürlich traurig finden, dass konventionelle Videotheken verschwinden, dennoch erachte ich diese Farce als nichts anderes als eine gezielte Ausnutzung eines Fehlers im Rechtssystem, ein opferloses Vergehen zur eigenen Bereicherung, sozusagen.
Das OLG Düsseldorf urteilte am 7.9.2010, dass Videotheken Sonntags den Verleih einzustellen haben, auch dann wenn es sich um eine sog. Automatenvideothek, also wo weit und breit kein Personal zu sehen ist, handelt. Das OLG begründete dies, "dass es sich bei der Möglichkeit Filme auch am Wochenende über Automaten auszuleihen um eine öffentlich bemerkbare Arbeit handle, die geeignet sei, die Tagesruhe zu stören". Das Urteil ist rechtskräftig, bezieht sich aber lediglich auf NRW :ph34r: (schon toll, dieser Föderalismus). Geklagt hatte, wenn ich das richtig im Kopf habe, ein Konkurrent (vermutlich einer konventionellen Videothek).
Quelle: Süddeutsche
Meinung:
Ich habe selten so etwas absurdes von einem OLG gelesen (wobei die Freunde aus Düsseldorf schon einige Male durch solch seltsame Urteile negativ aufgefallen sind, imho die höchste erfolgreiche Revisionsquote beim BGH nach dem berüchtigten Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg haben). Nicht nur, dass dieses Urteil in meinen (Laien)Augen einen krassen Verstoß gegen das Gebot zur Verhältnismäßigkeit darstellt, auch die Urteilsbegründung ist gelinde gesagt an den Haaren herbei gezogen: noch in deutlich extremeren Maße als das bei den moralisch absolut nicht begründbaren Tanzverboten an sog. "stillen Feiertagen" der Fall ist, stellt sich hier die Frage wie denn eine Automatenvideothek erstens "öffentlich bemerkbar, zweitens "geeignet ist die Tagesruhe zu stören" und drittens überhaupt "Arbeit" ist.
Auch wenn hierzulande ein Analogieverbot in der Rechtsprechung besteht, muss man sich schon fragen, weshalb denn dann Geldautomaten, Briefkästen, DHL Packstationen, Zigarettenautomaten, usw. diese Kriterien scheinbar nicht erfüllen. Es erscheint aus meiner Sicht zumindest fraglich, ob der hier zu Grunde liegende §3 Feiertagsgesetz NRW überhaupt zur Anwendung kommen darf, da es sich hier in meinen Augen nicht einmal um "Arbeit" per se handelt.
Hintergrund der Geschichte ist wohl weniger eine tatsächliche Störung der Tagesruhe (was wohl auch schlechterdings möglich sein dürfte), sondern eine weitere Blüte des deutschen Abmahnwesens (das OLG erwähnt ausdrücklich, dass eine Zuwiderhandlung i.S. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG abmahnfähig ist). Hier scheint ein Betreiber einer konventionellen Videothek einer Automatenvideothek ans Eingemachte zu wollen, weil er dem Wettbewerb nicht mehr stand halten kann. Man mag es natürlich traurig finden, dass konventionelle Videotheken verschwinden, dennoch erachte ich diese Farce als nichts anderes als eine gezielte Ausnutzung eines Fehlers im Rechtssystem, ein opferloses Vergehen zur eigenen Bereicherung, sozusagen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das Filmgeschäft verlagert sich immer mehr ins Internet, viele Videotheken verschwinden. Mal schauen, ob jemand auf die Idee kommt, ob auch bestimmte Leistungen im Internet geeignet sind, die Tagesruhe zu stören. Man stelle sich vor, dass Onkel Gernfried sonntags in Zukunft bei Amazon einkauft, statt brav in die Kirche zu gehen. Zwar ist dies eine Privatangelegenheit in den eigenen vier Wänden, wo der Staat wenig bis nichts mitzureden hat, aber die Frage ist, ob z.B. Internet-Cafés nicht am Sonntag eigentlich geschlossen werden müssten. Und dort arbeitet ja sogar Personal, das geschützt werden muss.
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Stimmt, das habe ich ganz vergessen: Online-Videotheken sind natürlich nicht betroffen... Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwelche Schwachmaaten mal wieder auf die Idee kommen, Amazon oder andere online-Videotheken Sonntags zu "schließen". Funktionieren wird das allerdings nicht (auch wenn die Betroffenen das natürlich wieder nicht verstehen werden), da die "Händler" ja teilweise im Ausland sitzen, beispielsweise Apples App Store oder (so es denn mal auch hier verfügbar ist) Netflix.TramPolin @ 21 Jun 2011, 11:37 hat geschrieben: Das Filmgeschäft verlagert sich immer mehr ins Internet, viele Videotheken verschwinden. Mal schauen, ob jemand auf die Idee kommt, ob auch bestimmte Leistungen im Internet geeignet sind, die Tagesruhe zu stören. Man stelle sich vor, dass Onkel Gernfried sonntags in Zukunft bei Amazon einkauft, statt brav in die Kirche zu gehen. Zwar ist dies eine Privatangelegenheit in den eigenen vier Wänden, wo der Staat wenig bis nichts mitzureden hat, aber die Frage ist, ob z.B. Internet-Cafés nicht am Sonntag eigentlich geschlossen werden müssten. Und dort arbeitet ja sogar Personal, das geschützt werden muss.
Da wären wir ja auch schon wieder beim nächsten Thema: es scheint mir, als ob gewisse gesellschaftliche Strömungen nicht einsehen wollen (oder können), dass das Internet von ihnen in ihrer beschränkten Sicht der Dinge nicht zu regeln ist.
Bei dem Thema Internet-Café wirds wohl schwer, da die vielfach im Rahmen der Gesetzgebung über die Gastronomie arbeiten. Wird auch schwer zu unterscheiden was jetzt noch ein Coffee-Shop mit Free WiFi ist und was jetzt eine Internetbude mit Kaffeemaschine.
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Einfach alle Seiten, die sich nicht an die Öffnungszeiten halten, mit Netzsperren versehen. :ph34r:DumbShitAward @ 21 Jun 2011, 11:45 hat geschrieben: Stimmt, das habe ich ganz vergessen: Online-Videotheken sind natürlich nicht betroffen... Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwelche Schwachmaaten mal wieder auf die Idee kommen, Amazon oder andere online-Videotheken Sonntags zu "schließen". Funktionieren wird das allerdings nicht (auch wenn die Betroffenen das natürlich wieder nicht verstehen werden), da die "Händler" ja teilweise im Ausland sitzen, beispielsweise Apples App Store oder (so es denn mal auch hier verfügbar ist) Netflix.
Aber mal im Ernst: Für Glücksspielseiten wird dies nicht nur gefordert, sondern es wird demnächst sogar wahrscheinlich umgesetzt (der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht es vor). Auf der Sperrliste sind übrigens auch eher als seriös geltende Anbieter wie Tipp24.
Klar, man kann die Netzsperren in Minuten übergehen, aber der Einfachuser macht das meist nicht, sodass die Netzsperren durchaus einen Effekt haben werden.
Aber, wir kommen vom Thema ab. :ph34r:
Wann endlich lernen es manche Politiker, dass Läden Dienstleister sind oder sein wollen und setzt sie mit anderen Dienstlistungen gleich? Es fordert ja auch (fast) keiner, dass Speiselokale schon werktags um 20:00 schließen. Über den Sonntag als Ruhetag kann man sicherlich sprechen, aber speziell nach dem Tankstellenurteil besteht Handlungsbedarf - nicht für eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten, aber zumindest für eine Entbürokratisierung. Sonst kann man nämlich in Bayern werktags als Nicht-Motorisierter nach 20 Uhr bald gar nichts mehr kaufen - allenfalls noch an den wenigen Nichtbahnhofs-Kiosken oder - natürlich nur für Fernreisende nach Vorzeigen einer entsprechenden Fahrkarte - an den wenigen Bahnhofsshops. :ph34r:
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Hier geht's noch mal um die Tankstellen - interessant:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/baye...t155371,2432015
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Man darf sich ernsthaft die Frage stellen ob wir schon im Jahr 2011 angekommen sind?
Deutschland entwickelt sich in vielen Punkten zurück, da geht es nicht nur um den Ladenschluss, man braucht sich nur mal die Entwicklung der Städte ansehen. Wo anders gehen Boomstädte in die Höhe, entwickeln sich, erfinden sich neu. Hier ändert sich wenig oder es entstehen 08/15-Bauwerke wie in München (was wäre in so einer Stadt nicht alles möglich mit dem Schwung den sie hat als eine der wenigen wachsenden Städte).
Deutschland entwickelt sich in vielen Punkten zurück, da geht es nicht nur um den Ladenschluss, man braucht sich nur mal die Entwicklung der Städte ansehen. Wo anders gehen Boomstädte in die Höhe, entwickeln sich, erfinden sich neu. Hier ändert sich wenig oder es entstehen 08/15-Bauwerke wie in München (was wäre in so einer Stadt nicht alles möglich mit dem Schwung den sie hat als eine der wenigen wachsenden Städte).
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Seehofer hat sich da selbst blockiert. Er könnte zwar ein eigenes Ladenschlussgesetz machen, ggf. ein mildes, das nur ein paar Regelungen vereinfacht, aber prinzipiell bei 20 Uhr werktags bleibt, allerdings hat er versprochen, am Ladenschluss rein gar nichts zu verändern, solange er Ministerpräsident ist. Und es sieht nicht so aus, dass er die nächsten 10 Jahre abtritt, zumal Gutti weg ist. In Umfragen steht die CSU auch relativ gut da, wenn es nicht für eine absolute Mehrheit reicht, hat Seehofer gute Optionen, da gibt es nicht nur die FDP, die vermutlich bei der nächsten Landtagswahl sich schwer mit der 5%-Hürde tun dürfte.
Eine Volksabstimmung über dieses Thema in Bayern müsste ja eigentlich möglich sein, oder? Wobei die formalen Hürden bekanntlich recht hoch sind und ich gar nicht so sicher bin, ob eine Mehrheit für eine Liberalisierung der Ladenschlusszeiten zustande käme.
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Dann hätte man aber den gleichen Status wie jetzt, das bringt nichts. Man müsste schon was ändern, speziell bei den Tankstellen für Klarheit sorgen. Ich befürchte aber, dass die Klarheit ein engeres Korsett als jetzt wäre.Lazarus @ 21 Jun 2011, 15:26 hat geschrieben: Naja im Zweifelsfall wandelt man halt die bisherige Regelung 1:1 in Landesrecht um. Dafür wird sich jederzeit eine Mehrheit im Landtag finden lassen.
Dazu müsste man aber Einigkeit erzielen, wie die neue Regelung aussehen soll. Das allein wird wohl schwer genug. Dabei sollte man allerdings die Sonn- und Feiertagsregelung aussen vor lassen. Weil da seh ich für eine Lockerung keine Mehrheit.mgka @ 21 Jun 2011, 15:34 hat geschrieben: Eine Volksabstimmung über dieses Thema in Bayern müsste ja eigentlich möglich sein, oder? Wobei die formalen Hürden bekanntlich recht hoch sind und ich gar nicht so sicher bin, ob eine Mehrheit für eine Liberalisierung der Ladenschlusszeiten zustande käme.
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Ach geh, so schwer ist das doch nicht, infrage kämen doch im Wesentlichen nur zwei Modelle: das von Sachsen (22 Uhr) und das von Baden-Württemberg (werktags ohne Einschränkung). Lockerungen an Sonn- und Feiertagen kannst Du ohnehin vergessen, da diese schnell verfassungswidrig wären (Bundesrecht).Lazarus @ 21 Jun 2011, 15:50 hat geschrieben: Dazu müsste man aber Einigkeit erzielen, wie die neue Regelung aussehen soll. Das allein wird wohl schwer genug. Dabei sollte man allerdings die Sonn- und Feiertagsregelung aussen vor lassen. Weil da seh ich für eine Lockerung keine Mehrheit.
In dem Fall würde ich es erstmal mit der 22 Uhr-Regelung versuchen. Da seh ich grössere Chancen was zu erreichen, als bei einer kompletten Freigabe an Werktagen.TramPolin @ 21 Jun 2011, 15:53 hat geschrieben: Ach geh, so schwer ist das doch nicht, infrage kämen doch im Wesentlichen nur zwei Modelle: das von Sachsen (22 Uhr) und das von Baden-Württemberg (werktags ohne Einschränkung). Lockerungen an Sonn- und Feiertagen kannst Du ohnehin vergessen, da diese schnell verfassungswidrig wären (Bundesrecht).
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Wieso? Warum etwas regeln, was keiner gesetzlichen Regelung bedarf?Lazarus @ 21 Jun 2011, 15:55 hat geschrieben: In dem Fall würde ich es erstmal mit der 22 Uhr-Regelung versuchen. Da seh ich grössere Chancen was zu erreichen, als bei einer kompletten Freigabe an Werktagen.
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Naja auch die Verfassung ist änderbar (abgesehen von Art. 1 und 20)...TramPolin @ 21 Jun 2011, 15:53 hat geschrieben: Lockerungen an Sonn- und Feiertagen kannst Du ohnehin vergessen, da diese schnell verfassungswidrig wären (Bundesrecht).
Man könnte die bayer. Staatsregierung per Volksentscheid durchaus zwingen sich zumindest im Bundesrat für die Verfassungsänderung einzusetzen (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob das ein zustimmungspflichtiges Gesetz wäre...). Aber selbst wenn, das bekommt man wenn dann nur durch, wenn mindestens 2/3 der Abgeordneten der Länder ebenfalls per Volksentscheid in ihren eigenen Ländern gezwungen werden, sofern das alles solche Bremser wie hier sind.
Das löst das "Problem" Bundestag allerdings auch nicht...
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Ich stelle mir das mal vor: Die konservative CSU müsste sich im Bundesrat für eine Verwässerung des Sonntags einsetzen, was für eine Groteske wäre das.DumbShitAward @ 21 Jun 2011, 19:00 hat geschrieben: Naja auch die Verfassung ist änderbar (abgesehen von Art. 1 und 20)...
Man könnte die bayer. Staatsregierung per Volksentscheid durchaus zwingen sich zumindest im Bundesrat für die Verfassungsänderung einzusetzen (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob das ein zustimmungspflichtiges Gesetz wäre...).

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Allein die Fresse von Leuten wie Dob-rind-t oder Seehofer wärs wertTramPolin @ 21 Jun 2011, 19:40 hat geschrieben: Ich stelle mir das mal vor: Die konservative CSU müsste sich im Bundesrat für eine Verwässerung des Sonntags einsetzen, was für eine Groteske wäre das.![]()

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Einfach das Bundesrecht in ein Landesgesetz übernehmen? Da wird die FDP vermutlich dann doch nicht mitspielen. Es bedarf einer Reform des Gesetzes. Ansonsten bleiben im (nicht mehr ganz neuen) ZOB in München und anderswo weiterhin abends und am Wochenende die Lichter aus.
Im übrigen schließen in BaWü nach wie vor viele Supermärkte um 20h, vielleicht an ein oder zwei Tagen in der Woche auch um 21 Uhr. Von den großen Kaufhäusern in der Mannheimer oder Karlsruher Innenstadt kenne ich keins, welches länger als 20h offen hat. Insofern: was soll diese archaische Regelung in Bayern? Es gibt hier (von mir aus: an Werktagen) nix zu regeln.
Im übrigen schließen in BaWü nach wie vor viele Supermärkte um 20h, vielleicht an ein oder zwei Tagen in der Woche auch um 21 Uhr. Von den großen Kaufhäusern in der Mannheimer oder Karlsruher Innenstadt kenne ich keins, welches länger als 20h offen hat. Insofern: was soll diese archaische Regelung in Bayern? Es gibt hier (von mir aus: an Werktagen) nix zu regeln.
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In Bayern wirste erstmal kaum eine Mehrheit in der Bevölkerung für so ein Vorhaben zusammenbekommen. Dafür sind die meisten hier zu konservativ eingestellt.DumbShitAward @ 21 Jun 2011, 19:00 hat geschrieben: Naja auch die Verfassung ist änderbar (abgesehen von Art. 1 und 20)...
Man könnte die bayer. Staatsregierung per Volksentscheid durchaus zwingen sich zumindest im Bundesrat für die Verfassungsänderung einzusetzen (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob das ein zustimmungspflichtiges Gesetz wäre...). Aber selbst wenn, das bekommt man wenn dann nur durch, wenn mindestens 2/3 der Abgeordneten der Länder ebenfalls per Volksentscheid in ihren eigenen Ländern gezwungen werden, sofern das alles solche Bremser wie hier sind.
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