Hamburg: Busunglück
Übel...
Leider wird in dem Artikel schon wieder Busfahrer hergezogen und dessen Schuld angenommen obwohl (anderer Artikel) noch nichtmal klar ist ob das Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn unterwegs war...

Leider wird in dem Artikel schon wieder Busfahrer hergezogen und dessen Schuld angenommen obwohl (anderer Artikel) noch nichtmal klar ist ob das Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn unterwegs war...
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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Das mit der Verwendung von Martinshörnern ist das so eine Sache, ich habe oft einige Einsatzfahrzeuge erlebt, die meistens erst kurz vor der Kreuzung das Martinshorn einschalten und nach passieren der Kreuzung, wieder ausschalten - welchen Sinn hat eigentlich dieses Martinshornintervall?EasyDor @ 6 Jul 2011, 19:43 hat geschrieben:Leider wird in dem Artikel schon wieder Busfahrer hergezogen und dessen Schuld angenommen obwohl (anderer Artikel) noch nichtmal klar ist ob das Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn unterwegs war...
Wenn man im Einsatz ist, sollte das Martinshorn meiner Meinung nach dauernd laufen, nur so kann man es besser wahrnehmen.
Unabhängig davon, ob das Einsatzhorn bei blinkender oder zuckender Blaulicht, eingeschaltet war oder nicht, glaube ich nicht, daß der Busfahrer an dem Unfall unschuldig ist.
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Der "Sinn", wenn man es denn so bezeichnen mag, ist ganz einfach Lärmschutz, besonders nachts.yeg009a @ 6 Jul 2011, 19:48 hat geschrieben: Das mit der Verwendung von Martinshörnern ist das so eine Sache, ich habe oft einige Einsatzfahrzeuge erlebt, die meistens erst kurz vor der Kreuzung das Martinshorn einschalten und nach passieren der Kreuzung, wieder ausschalten - welchen Sinn hat eigentlich dieses Martinshornintervall?
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Yeg, dich möchte ich mal sehen, wenn du mal in so einem Fahrzeug sitzt, und von mir aus bei Berufsverkehr und Stau eine Anfahrt von 10-15 Minuten hast, und dabei permanent dieses Gejodel über dir hast! Glaub mir, spätestens nach 5min bist du froh, dieses Teil mal für ein paar Sekunden ausmachen zu können!
Zumal die Presslufthörner der Feuerwehr noch um einiges lauter sind als die elektrischen Hörner von Polizei und Rettungsdienst!
Außerdem besagt das Horn i. V. m. dem blauen Blinklicht, dass andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz zu schaffen haben.
Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, dann braucht man auch das Horn nicht laufen lassen!
Dass natürlich manche Fahrer das Horn erst 10m vor dem letzten Fahrzeug an der Kreuzung anmachen ist auch nicht so sinnvoll... ist natürlich auch immer situationsabhängig.
Wenn man auf eine rote Ampel zufährt, an denen keine Autos stehen, nur der Querverkehr fließt, dann ist es nicht zwingend notwendig, schon 100m vorher die Musik anzumachen. Da reichen auch ein paar Meter vor der Haltelinie, und dann langsam in die Kreuzung reintasten und warten, bis der Querverkehr steht.
Zumal die Presslufthörner der Feuerwehr noch um einiges lauter sind als die elektrischen Hörner von Polizei und Rettungsdienst!
Außerdem besagt das Horn i. V. m. dem blauen Blinklicht, dass andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz zu schaffen haben.
Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, dann braucht man auch das Horn nicht laufen lassen!
Dass natürlich manche Fahrer das Horn erst 10m vor dem letzten Fahrzeug an der Kreuzung anmachen ist auch nicht so sinnvoll... ist natürlich auch immer situationsabhängig.
Wenn man auf eine rote Ampel zufährt, an denen keine Autos stehen, nur der Querverkehr fließt, dann ist es nicht zwingend notwendig, schon 100m vorher die Musik anzumachen. Da reichen auch ein paar Meter vor der Haltelinie, und dann langsam in die Kreuzung reintasten und warten, bis der Querverkehr steht.
Vergiß es, der kann das nicht nachvollziehen u.a. mangels brauchbarem Gehör.Systemfehler @ 7 Jul 2011, 00:25 hat geschrieben: Yeg, dich möchte ich mal sehen, wenn du mal in so einem Fahrzeug sitzt, und von mir aus bei Berufsverkehr und Stau eine Anfahrt von 10-15 Minuten hast, und dabei permanent dieses Gejodel über dir hast! Glaub mir, spätestens nach 5min bist du froh, dieses Teil mal für ein paar Sekunden ausmachen zu können!
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
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Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Unsinn!!! Denke bitte auch an andere Verkehrsteilnehmer, die du vielleicht gar nicht siehst, z.B. an spielende Kinder hinter parkenden Autos oder Fußgänger, die über die Straße wollen. Wenn so jemand von einem Einsatzfahrzeug ohne Horn überfahren wird, dann hat der Fahrer ein großes Problem (jedenfalls ein noch größeres, als er ohnehin hätte).Systemfehler @ 7 Jul 2011, 00:25 hat geschrieben: Außerdem besagt das Horn i. V. m. dem blauen Blinklicht, dass andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz zu schaffen haben.
Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, dann braucht man auch das Horn nicht laufen lassen!
Wenn man auf eine rote Ampel zufährt, an denen keine Autos stehen, nur der Querverkehr fließt, dann ist es nicht zwingend notwendig, schon 100m vorher die Musik anzumachen. Da reichen auch ein paar Meter vor der Haltelinie, und dann langsam in die Kreuzung reintasten und warten, bis der Querverkehr steht.
Die StVO sagt klar aus, dass das Recht, sofort freie Bahn geschaffen zu bekommen, sich nur aus der Verwendung von Blaulicht und Horn ergibt.
Ich kann über den vorliegenden Fall nicht urteilen, dafür reicht mir ein Zeitungsbericht sicher nicht aus. Aber in einer Großstadt auf einer Hauptverkehrsstraße am helllichten Tag Sonder- und Wegerechte ohne Martinshorn beanspruchen zu wollen, das halte ich für gewagt.
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Hast du denn schon Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal geführt? Nein? Dann danke für das Gespräch, ich schon!mtg @ 7 Jul 2011, 14:46 hat geschrieben: Unsinn!!!
Nichts anderes habe ich oben auch geschrieben! Danke für die Bestätigung!Die StVO sagt klar aus, dass das Recht, sofort freie Bahn geschaffen zu bekommen, sich nur aus der Verwendung von Blaulicht und Horn ergibt.
Aber wenn nirgendwo ein Verkehrsteilnehmer ist, von dem ich freie Bahn einfordere, dann benötige ich auch das Horn nicht.
Wobei du das nicht so allgemein sagen kannst dass die Feuerwehr Druckluft und Polizei/Sanker elektrische haben. Die Tendenz geht allgemein wohl eher in elektrische Richtung - leider, ich find den Klang nicht so schön.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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So eine Argumentation hab ich als Antwort auf eine Leserfrage schonmal in irgendeinem schlechten Magazin gelesen. Mag sein, dass es so in der StVO steht, aber warum sollte man sich überhaupt darüber Gedanken machen?!mtg @ 7 Jul 2011, 14:46 hat geschrieben:Die StVO sagt klar aus, dass das Recht, sofort freie Bahn geschaffen zu bekommen, sich nur aus der Verwendung von Blaulicht und Horn ergibt.
Wenn ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommen sehe, dann fahr ich zur Seite und schau nicht, ob ich der vielleicht sein Horn anstellt — schließlich hängen da Menschenleben dran.
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Es ergibt sich für das Einsatzfahrzeug aber nur einen Rechtsanspruch auf freie Bahn mit Horn.
Fährt man als anderer Verkehrsteilnehmer nur herum, hört nebenbei noch Lady Gaga und singt lauthals mit, bekommt man das bisschen Blaulicht nicht mit.
Ferner hat man kein Recht, nur bei Blaulicht auf den Gehweg zu fahren oder übe eine rote Ampel zu fahren, um freie Bahn zu schaffen. Wied das geblitzt, wird es teuer.
Abgesehen davon hängen nicht an jedem Einsatz Menschenleben, insbesondere bei der Feuerwehr sind sehr viele Fehlalarme.
Im HR kam letztens bei "Alles Wissen" genau dieses Thema dran. Da hat sich ein RTW-Fahrer beschwert, niemand mache ihm bei Blaulicht Platz und erst bei Horn mache man ihm Platz.
Und der Moderator hat allen Ernstes behauptet, bei Blaulicht dürfe man rote Ampeln überfahren um freie Bahn zu schaffen.
Fährt man als anderer Verkehrsteilnehmer nur herum, hört nebenbei noch Lady Gaga und singt lauthals mit, bekommt man das bisschen Blaulicht nicht mit.
Ferner hat man kein Recht, nur bei Blaulicht auf den Gehweg zu fahren oder übe eine rote Ampel zu fahren, um freie Bahn zu schaffen. Wied das geblitzt, wird es teuer.
Abgesehen davon hängen nicht an jedem Einsatz Menschenleben, insbesondere bei der Feuerwehr sind sehr viele Fehlalarme.
Im HR kam letztens bei "Alles Wissen" genau dieses Thema dran. Da hat sich ein RTW-Fahrer beschwert, niemand mache ihm bei Blaulicht Platz und erst bei Horn mache man ihm Platz.
Und der Moderator hat allen Ernstes behauptet, bei Blaulicht dürfe man rote Ampeln überfahren um freie Bahn zu schaffen.
Weil man ja bei einem Blitzerfoto auch so gut erkennen kann ob die Sirene an war oder nicht.Ferner hat man kein Recht, nur bei Blaulicht auf den Gehweg zu fahren oder übe eine rote Ampel zu fahren, um freie Bahn zu schaffen. Wied das geblitzt, wird es teuer.
Mfg
Catracho
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Wenn du Lady Gaga hörst und auch noch lautstark mitsingst, bezweifle ich, dass du das Martinshorn hörst...Es ergibt sich für das Einsatzfahrzeug aber nur einen Rechtsanspruch auf freie Bahn mit Horn.
Fährt man als anderer Verkehrsteilnehmer nur herum, hört nebenbei noch Lady Gaga und singt lauthals mit, bekommt man das bisschen Blaulicht nicht mit.
Wird wohl sehr schwer nachvollziehbar sein, ob du da jetzt über die Ampel gefahren bist, weil da einer mit Martinshorn kam, oder ohne (bei stationären automatischen Blitzern). Wenn da jetzt jemand sitzt und darauf wartet, dich zu blitzen, denk ich auch nicht, dass der das so genau nehmen wird... Zumal man ja nur die Ampel überfahren darf (also vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfahren darf) und nicht die Kreuzung überqueren!Ferner hat man kein Recht, nur bei Blaulicht auf den Gehweg zu fahren oder übe eine rote Ampel zu fahren, um freie Bahn zu schaffen. Wied das geblitzt, wird es teuer.
Das weißt weder du, noch die Einsatzmannschaft, wenn sie zu diesem vermeintlichen Einsatz fahren. Du hast in jedem Fall Platz zu machen, auch wenn du vielleicht der festen Überzeugung bist, dass es nur ein Fehlalarm ist!Abgesehen davon hängen nicht an jedem Einsatz Menschenleben, insbesondere bei der Feuerwehr sind sehr viele Fehlalarme.
Das Lady Gaga hören war auch nur ein Beispiel, das kann man mit Black Eyed Peas oder sonstwas ersetzen je nach Gusto.
Aber das Horn hört man dennoch, auch wenn man lautstark mitsingt.
Wenn ich das Horn höre mache ich selbstverständlich Platz, aber solange nur das Blaulicht leuchtet, kann der Einsatz nicht sonderlich wichtig sein und dann mache ich auch nicht Platz.
Aber das Horn hört man dennoch, auch wenn man lautstark mitsingt.
Wenn ich das Horn höre mache ich selbstverständlich Platz, aber solange nur das Blaulicht leuchtet, kann der Einsatz nicht sonderlich wichtig sein und dann mache ich auch nicht Platz.
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Paragraph 35 StVO:
Das Martinshorn ist allerdings erforderlich, um freie Bahn einzufordern, d.h. ohne Martinshorn (und ggf. ohne Blaulicht) darf der Fahrzeugführer halt keine Vorfahrt einfordern. Und auch mit Martinshorn darf ein Fahrzeugführer natürlich nicht ungebremst in ein Stauende oder in Querverkehr, der nicht angehalten hat, reinrasseln - muss also sehr wohl seine Augen genauso offen haben wie ohne Martinshorn.
Schon mal drangedacht dass z.B. die Polizei teilweise im letzten Abschnitt der Anfahrt zum Einsatzort das Martinshorn ausschalten muss, wenn sie etwaige Täter nicht vor ihrer Ankunft vorwarnen will? Bist Du auch noch stolz darauf, wenn wegen Dir die Polizei die entscheidenden 30 Sekunden zu spät kommt?
Sie sind befreit - und da ist völlig egal, ob da oben irgendwas blau blinkt oder ein Martinshorn dudelt. Wenn die Verkehrslage es erlaubt darf die Polizei auch ohne Blaulicht bei rot über die Ampel - und das kann ja durchaus auch mal Sinn machen wenn ein Zivilfahrzeug nicht erkannt werden soll, aber schnell zum Einsatzort muss. Und wenn man schon kein Blaulicht braucht, braucht man dafür erst recht kein Martinshorn. Allerdings gehe ich mal davon aus dass im Falle eines Unfalls bei der Feststellung der Schuldfrage durchaus berücksichtigt wird ob Blaulicht und Martinshorn an waren oder nicht.(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Das Martinshorn ist allerdings erforderlich, um freie Bahn einzufordern, d.h. ohne Martinshorn (und ggf. ohne Blaulicht) darf der Fahrzeugführer halt keine Vorfahrt einfordern. Und auch mit Martinshorn darf ein Fahrzeugführer natürlich nicht ungebremst in ein Stauende oder in Querverkehr, der nicht angehalten hat, reinrasseln - muss also sehr wohl seine Augen genauso offen haben wie ohne Martinshorn.
Solche Leute braucht die Welt - Hauptsache seine Meinung durchgesetzt und auf Paragraphen geritten, ganz egal ob man damit anderen Leuten schadet oder nicht.Marcel @ 8 Jul 2011, 11:00 hat geschrieben:Wenn ich das Horn höre mache ich selbstverständlich Platz, aber solange nur das Blaulicht leuchtet, kann der Einsatz nicht sonderlich wichtig sein und dann mache ich auch nicht Platz.
Schon mal drangedacht dass z.B. die Polizei teilweise im letzten Abschnitt der Anfahrt zum Einsatzort das Martinshorn ausschalten muss, wenn sie etwaige Täter nicht vor ihrer Ankunft vorwarnen will? Bist Du auch noch stolz darauf, wenn wegen Dir die Polizei die entscheidenden 30 Sekunden zu spät kommt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Naja... zumindest seit der Einführung der Bayern-RTWs haben die Retter in Bayern keine Pressluft mehr. Altfahrzeuge ausgenommen, die werden nicht abgerüstet.chris232 @ 7 Jul 2011, 23:41 hat geschrieben:Wobei du das nicht so allgemein sagen kannst dass die Feuerwehr Druckluft und Polizei/Sanker elektrische haben.
Und Polizei mit Pressluft hab ich noch nie gesehen.
Die Münchner Feuerwehr hat nach wie vor Pressluft, und wird sich das wohl auch nicht nehmen lassen.
Eben.Daniel Schuhmann @ 8 Jul 2011, 01:33 hat geschrieben:Wenn ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommen sehe, dann fahr ich zur Seite und schau nicht, ob ich der vielleicht sein Horn anstellt

Hab ich schon oft genug erlebt, dass andere Autos sich selbst fast in den Graben fahren, nur weil hinter ihnen ein Krankentransportwagen (also KEIN Fahrzeug der Notfallrettung), dazu auch noch leer ohne Patient, angefahren kommt und sie einen regelrecht nötigen, zu überholen!

Ja, aber das heißt ja nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht auch von sich aus dem Einsatzfahrzeug ohne Signalhorn Platz machen KÖNNEN/DÜRFEN.Marcel @ 8 Jul 2011, 10:25 hat geschrieben:Es ergibt sich für das Einsatzfahrzeug aber nur einen Rechtsanspruch auf freie Bahn mit Horn.
Oh man, schalt mal deinen Denkapparat ein! Klar MÜSSEN die andere Fahrzeuge bei Blaulicht und Horn Platz schaffen, aber das heißt nicht, dass sie es bei alleiniger Anwendung des Blaulichts ohne Horn nicht DÜRFEN.Marcel @ 8 Jul 2011, 10:25 hat geschrieben:Ferner hat man kein Recht, nur bei Blaulicht auf den Gehweg zu fahren oder über eine rote Ampel zu fahren, um freie Bahn zu schaffen. Wird das geblitzt, wird es teuer.
Der Blitzer wird es nicht mitbekommen, ob das Einsatzfahrzeug, dem du Platz gemacht hast, das Horn anhatte oder nicht. Und auch ein zufällig anwesender Gesetzeshüter wird dem Verkehrsteilnehmer, der dem Einsatzfahrzeug, welches fahrlässigerweise OHNE Horn unterwegs war, wohl eher KEINEN Strafzettel verpassen, weil dieser auf den Grünstreifen ausgewichen ist oder die Haltelinie überfahren hat.
Oh man, das hab ich ja grad überlesen... ich glaub bei dir hackts?!Marcel @ 8 Jul 2011, 11:00 hat geschrieben:Wenn ich das Horn höre mache ich selbstverständlich Platz, aber solange nur das Blaulicht leuchtet, kann der Einsatz nicht sonderlich wichtig sein und dann mache ich auch nicht Platz.
Es kann übrigens durchaus auch medizinische Indikationen geben, das Horn NICHT zu verwenden, aber dennoch ist allerhöchste Eile geboten, weil durchaus Menschenleben dran hängen.
Stichwort wäre hier die Präeklampsie, bei der eine Reizüberflutung (durch das Horn) zur Eklampsie führen kann, bei dem das Leben der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes akut gefährdet sind.
Weiterhin kann bei niedriger Krampfschwelle durch das Horn auch ein Krampfanfall ausgelöst werden, prinzipiell auch lebensbedrohlich.
Auch wenn der das Horn nicht anmacht, und dir trotzdem fast im Kofferraum hängt, könnte das einen Grund haben. Der Fahrer wird sich schon was dabei denken, dass er das Horn nicht benutzt. Aber reine Höflichkeit und Menschenfreude sind dir wohl fremd, wieso solltest du also Platz machen, wenn du laut StVO nicht dazu verpflichtet bist?! Kann ich absolut verstehen, doch, bin ganz deiner Meinung!
Wahrscheinlich regst du dich auch auf, wenn ein RTW mit Blaulicht, der es ja schließlich eilig haben muss (wegen dem Blaulicht!!) mit 15km/h über die Straße zuckelt, die von Schlaglöchern und Bodenwellen übersät ist. Dass hierbei der schonende Transport im Vordergrund stehen könnte ist wohl auch außerhalb deines Horizonts, wie?
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Davon hab ich noch nie was gehört... würde ich mir auch zum Beispiel durch eine mögliche Weisung des Arbeitgebers nicht verbieten lassen.
Ganz generell liegt es im Ermessen des Fahrers, ob und wann er das Blaulicht benutzt, genauso wie das Horn.
Dabei sollte er die Dringlichkeit des Transports aufgrund der medizinischen Indikation und den Verkehr abwägen.
Wegen einem Herzinfarkt jetzt Zeit zu verschenken, weil das Horn nicht benutzt werden darf, ist hierbei eher kontraproduktiv.
Ganz generell liegt es im Ermessen des Fahrers, ob und wann er das Blaulicht benutzt, genauso wie das Horn.
Dabei sollte er die Dringlichkeit des Transports aufgrund der medizinischen Indikation und den Verkehr abwägen.
Wegen einem Herzinfarkt jetzt Zeit zu verschenken, weil das Horn nicht benutzt werden darf, ist hierbei eher kontraproduktiv.
Bei einem Unfall zwischen einem Einsatzfahrzeug und einem "normalen" Fahrzeug ist prinzipiell immer das Einsatzfahrzeug Schuld. Bei Überfahren einer roten Ampel auf Grund der Missachtung jener, bei Überfahren einer grünen Ampel durch Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Die Einsatzkräfte müssen folglich die Balance finden, zwischen sogfältigem Umgang mit Sondersignalen und schneller Ankunft am Einsatzort.
Sofern es möglich ist, Platz zu schaffen, kann man das selbstverständlich machen. Aber ich mache sicher keine Schnellbremsung und bringe mich in Gefahr oder fahre in den Graben.
Die Einsatzkräfte müssen folglich die Balance finden, zwischen sogfältigem Umgang mit Sondersignalen und schneller Ankunft am Einsatzort.
Sofern es möglich ist, Platz zu schaffen, kann man das selbstverständlich machen. Aber ich mache sicher keine Schnellbremsung und bringe mich in Gefahr oder fahre in den Graben.
Beleg.Marcel @ 8 Jul 2011, 13:44 hat geschrieben: Bei einem Unfall zwischen einem Einsatzfahrzeug und einem "normalen" Fahrzeug ist prinzipiell immer das Einsatzfahrzeug Schuld.
Hä? Ein Einsatzfahrzeug ist schuld, wenn es über eine grüne Ampel fährt und es einen Unfall gibt? (Abgesehen davon: Ein Einsatzfahrzeug kann die StVO nicht missachten. Schließlich ist diese für das Einsatzfahrzeug hinfällig.)Bei Überfahren einer roten Ampel auf Grund der Missachtung jener, bei Überfahren einer grünen Ampel durch Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Gut, dass es Leute wie dich gibt, die den Leuten, die für die Öffentlichkeit ihr Leben aufs Spiel setzen (die Unfallquoten für Einsatzfahrzeuge sind extrem hoch!), erklären, wie sie ihren Job zu tun haben!!!Die Einsatzkräfte müssen folglich die Balance finden, zwischen sogfältigem Umgang mit Sondersignalen und schneller Ankunft am Einsatzort.
Genau, schließlich bist du der wichtigste Mensch auf Erden. Lieber das Leben anderer Menschen aufs Spiel setzen, als anzuhalten.Sofern es möglich ist, Platz zu schaffen, kann man das selbstverständlich machen. Aber ich mache sicher keine Schnellbremsung und bringe mich in Gefahr oder fahre in den Graben.
Ich bin mir wieder einmal nicht sicher, ob diese Posts ernst gemeint oder Verarsche sind. Ich bin mir aber auch nicht sicher, was schlimmer wäre...
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Ich bin sicher nicht der wichtigste Mensch auf Erden. Aber im Zweifel wenn es um mich oder irgendeinen wildfremden geht, entscheide ich mich für mich.
Ich setze nicht mein Leben und meine Gesundheit für irgendwen Unbekanntes aufs Spiel.
Ein Freund von mir ist RA, er hat selber gesagt, dass der RTW immer an einem Unfall Schuld ist. Ganz egal wie die gesetzliche Grundlage dazu aussieht.
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Du setzt Dein Leben aufs Spiel wenn Du auf der Straße an den Rand fährst um nen RTW vorbeizulassen?Marcel @ 8 Jul 2011, 14:06 hat geschrieben: Ich bin sicher nicht der wichtigste Mensch auf Erden. Aber im Zweifel wenn es um mich oder irgendeinen wildfremden geht, entscheide ich mich für mich.
Ich setze nicht mein Leben und meine Gesundheit für irgendwen Unbekanntes aufs Spiel.
Egal was die Gesetze sagen, er ist schuld? Interessante Theorie.Ein Freund von mir ist RA, er hat selber gesagt, dass der RTW immer an einem Unfall Schuld ist. Ganz egal wie die gesetzliche Grundlage dazu aussieht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Wenn man auf dem Mittleren Ring einfach stehen bleibt und von hinten kommt einer mit 70/80 km/h angefahren, ist das nicht so lustig, wenn er dir hinten reinknallt.
Es gab anscheinend schon Gerichtsurteile zu diesem Sachverhalt. Die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer ist eingeschränkt, wenn das Martinshorn eingeschaltet ist. Daher trägt der Einsatzfahrer mindestens eine Teilschuld, unter Umständen auch die Vollschuld.
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Meine volle Zustimmung in diesem Punkt ... :ph34r:GSIISp64b @ 8 Jul 2011, 13:51 hat geschrieben:[...]
Ich bin mir wieder einmal nicht sicher, ob diese Posts ernst gemeint oder Verarsche sind. Ich bin mir aber auch nicht sicher, was schlimmer wäre...
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben
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Tolles Beispiel...Marcel @ 8 Jul 2011, 14:22 hat geschrieben: Wenn man auf dem Mittleren Ring einfach stehen bleibt und von hinten kommt einer mit 70/80 km/h angefahren, ist das nicht so lustig, wenn er dir hinten reinknallt.
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Deine im Forum scheinbar auch.Marcel @ 8 Jul 2011, 14:22 hat geschrieben: Die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer ist eingeschränkt, wenn das Martinshorn eingeschaltet ist.
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Und bei einer gewissen Lautstärke im Auto auch das Horn nicht mehr, weshalb es auch verboten ist übermäßig laute Musik beim Autofahren zu hörenMarcel @ 8 Jul 2011, 10:25 hat geschrieben:
Fährt man als anderer Verkehrsteilnehmer nur herum, hört nebenbei noch Lady Gaga und singt lauthals mit, bekommt man das bisschen Blaulicht nicht mit.
Einen bekannten von mir ist das vor Jahren mal passiert. Er hatte eine ziemlich überdimensionierte Musikanlage im Auto, hörte laut "Böhse Onkelz" und hat daher ca. 2 min. lang nicht mitbekommen dass ein RTW mit Blaulicht und Horn hinter ihm war. Leider fanden das die Ordnungshüter die hinter dem RTW fuhren nicht so lustig. Er durfte daraufhin ein Verwarngeld in Höhe von 35€ wegen Verstoß gegen §23 Abs. 1 ("(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. [...] "und natürlich wie immer mit dabei §1 Art. 1 StVO (der "Gummiparagraph" bzgl. ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht).
Da finde ich eine Rechtslage wie in den USA gar nicht so schlecht. Dort ist ja grundsätzlich der Verkehrsteilnehmer schuld, der dem Einsatzfahrzeug keinen Platz gemacht hat - das kann da u.U. richtig richtig richtig teuer werden!Gut, dass es Leute wie dich gibt, die den Leuten, die für die Öffentlichkeit ihr Leben aufs Spiel setzen (die Unfallquoten für Einsatzfahrzeuge sind extrem hoch!), erklären, wie sie ihren Job zu tun haben!!!
@Systemfehler: Bist du nebenher bei der Freiwilligen Feuerwehr oder hast du mal Rettungssanitäter oder sowas gelernt dass du dich so gut auskennst? Auf jeden Fall danke für die Infos.
Edit: Nachtrag @ Marcel: Du schreibst "Fährt man als anderer Verkehrsteilnehmer nur herum" - auch das ist verboten laut § 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Die "Harlingerland" ist die längste der drei Wangerooge-Fähren und wurde 1979 von der Werft Schürenstedt in Bardenfleth gebaut. Geschwindigkeit: 11,00 kn (21 km/h) Antriebsleistung: 820 kW Vermessung: 477 BRZ Motoren: 4 Fahrgäste: 635 Personen
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
Das Schiff ist in Besitz der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, welche eine Tochtergesellschaft von DB AutoZug ist, welche eine Tochter von DB Fernverkehr ist.
Mal abgesehen davon, dass §30 StVO total sinnlos ist, da jeder mal "unnütz hin- und hergefahren" ist, und sei es nur zum Laden 300 Meter entfernt, weil man zu faul ist, zum Tragen.
Man kann auch ohne Musik, Beladung, Telefonieren etc. abgelenkt sein. Ich habe nicht erst seit gestern meinen Führerschein, aber manchmal bin ich in Gedanken bei einer bald anstehenden Klausur, sodass ich den Verkehr hinter mir praktisch nicht wahrnehme und nur den (mehr oder weniger) fließenden Verkehr vor mir. Da kann es schon mal passieren, dass ich ein Sondersignal erst recht spät bemerke.
Man kann auch ohne Musik, Beladung, Telefonieren etc. abgelenkt sein. Ich habe nicht erst seit gestern meinen Führerschein, aber manchmal bin ich in Gedanken bei einer bald anstehenden Klausur, sodass ich den Verkehr hinter mir praktisch nicht wahrnehme und nur den (mehr oder weniger) fließenden Verkehr vor mir. Da kann es schon mal passieren, dass ich ein Sondersignal erst recht spät bemerke.
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Du setzt vor allem Deine Nase aufs Spiel, wenn ich mal erfahren sollte dass ich oder Bekannte von mir wegen Dir nicht gerettet werden konnten, weil Deine Felgen oder andere wichtige Teile Deines KFZ den Bordstein nicht berühren sollten.Marcel @ 8 Jul 2011, 14:06 hat geschrieben: Ich bin sicher nicht der wichtigste Mensch auf Erden. Aber im Zweifel wenn es um mich oder irgendeinen wildfremden geht, entscheide ich mich für mich.
Ich setze nicht mein Leben und meine Gesundheit für irgendwen Unbekanntes aufs Spiel.
DANN hat Deine Gesundheit wirklich ein Problem!
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Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Dann solltest Du Dich evtl. schon mal mit den Details der Fahrerlaubnisordnung auseinandersetzen, derartigen Einschränkungen können auch in Richtung Aberkennung der Fahreignung ausgelegt werden. Und die Beweislast, dass dem NICHT so ist, liegt dann bei Dir ...Marcel @ 8 Jul 2011, 16:30 hat geschrieben:[...], aber manchmal bin ich in Gedanken bei einer bald anstehenden Klausur, sodass ich den Verkehr hinter mir praktisch nicht wahrnehme und nur den (mehr oder weniger) fließenden Verkehr vor mir. Da kann es schon mal passieren, dass ich ein Sondersignal erst recht spät bemerke.
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben