Nur sind CSU, SPD und Grüne gegen jegliche Änderungen beim Ladenschluss. Damit dürfte es ziemlich egal sein, was die FDP will.mgka @ 22 Jun 2011, 13:02 hat geschrieben: Einfach das Bundesrecht in ein Landesgesetz übernehmen? Da wird die FDP vermutlich dann doch nicht mitspielen. Es bedarf einer Reform des Gesetzes. Ansonsten bleiben im (nicht mehr ganz neuen) ZOB in München und anderswo weiterhin abends und am Wochenende die Lichter aus.
Im übrigen schließen in BaWü nach wie vor viele Supermärkte um 20h, vielleicht an ein oder zwei Tagen in der Woche auch um 21 Uhr. Von den großen Kaufhäusern in der Mannheimer oder Karlsruher Innenstadt kenne ich keins, welches länger als 20h offen hat. Insofern: was soll diese archaische Regelung in Bayern? Es gibt hier (von mir aus: an Werktagen) nix zu regeln.
Ladenschluss
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Wieso sollte die Regelung überhaupt in Landesrecht portiert werden, besteht doch rein formal überhaupt kein Bedarf. In der Föderalismuskaputtreformierung hat man doch lediglich beschlossen, dass die Länder eigene Regelungen einrichten KÖNNEN (tun sie es nicht greift Bundesrecht).mgka @ 22 Jun 2011, 13:02 hat geschrieben: Einfach das Bundesrecht in ein Landesgesetz übernehmen? Da wird die FDP vermutlich dann doch nicht mitspielen. Es bedarf einer Reform des Gesetzes. Ansonsten bleiben im (nicht mehr ganz neuen) ZOB in München und anderswo weiterhin abends und am Wochenende die Lichter aus.
Allerdings fällt mir da gerade etwas ein... wäre mal lustig zu sehen wie sich die bayerische Staatsregierung verhalten würde, wenn irgendwer das Bundesladenschlussgesetz (aus welchen Gründen auch immer, und sei's nur zum Ausmisten) ersatzlos streicht... dann wäre zumindest bis das neue Gesetz in Kraft ist strenggenommen gar kein Ladenschluss mehr nötig, selbst Sonntags nicht (es ist ja nicht so, dass es überhaupt keinen Sonntagsverkauf geben darf, das Verfassungsgericht hat im einschlägigen Urteil lediglich moniert, dass Sonntagsverkauf an allen vier Adventssonntagen so nicht gestattet sei... wenn du binnen zwei Monaten sagen wir mal zwei oder vielleicht sogar drei Sonntagsverkäufe hast, dann ist das vielleicht eine zufällige Häufung, aber kein System

Lustig wäre es dann nämlich auch, dass man dann auf einmal im Parlament eine Mehrheit FÜR ein solch restriktives Ladenschlussgesetz bräuchte... und das ist schon mal deutlich schwerer als eine für ein liberales zu verhindern (Stichwort Enthaltungen).
Edit: man rechne sich das mal durch: die FDP (16 Mandate) ist dagegen, die CSU ist sich bekanntermaßen nicht einig, dort scheint es annähernd eine Pattsituation zu geben (92 Mandate, hypothetisch 46 dagegen), die Freien Wähler sind auch dagegen so weit ich weiß (21 Mandate), sind wir also bei 73 Gegenstimmen oder Enthaltungen. Wenn sich dann "nur" 21 von SPD und Grünen enthalten, gibts keine Mehrheit mehr und wenn man berücksichtigt, dass das eine Möglichkeit wäre der Regierungskoalition - welche bei einer derartigen Debatte ja ziemlich zerstritten sein dürfte - aber sowas von ans Bein zu pinkeln, halte ich das nicht mal für komplett absurd.
Allerdings befürchte ich, dass es bis wir in Bayern endlich mal ein modernes Ladenschlussgesetz bekommen, Hilfe seitens der EU bedarf (und wenn die mit ihren Verkaufszeiten im Internet weiter so spinnen, dann ist das irgendwann ein Verstoß gegen EU Recht

Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Neues vom Ladenschluss und den Tankstellen in Bayern
http://www.mittelbayerische.de/region/rege...en_spd_fue.html
So ganz klar ist mir das nicht, wie die SPD nur den Alkoholverkauf an Tankstellen überwachen und verbieten will, andere Dinge aber nicht, ohne gesetzliche Änderungen herbeizuführen.
Groteskerweise muss man ja derzeit in Regensburg mit dem Auto vorfahren, um Alkohol (oder was anderes außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten) zu erhalten.
Eine Neuregelung mit eigenem bayerischen Ladenschlussgesetz ist daher m.E. dringend notwendig. Allerdings dürfte dabei ein zeitlich eingeschränktes Alkoholverkaufsverbot rauskommen und ich weiß nicht, ob dies die gewünschte Wirkung hat. Gibt es Erfahrungswerte in Baden-Württemberg?
http://www.mittelbayerische.de/region/rege...en_spd_fue.html
So ganz klar ist mir das nicht, wie die SPD nur den Alkoholverkauf an Tankstellen überwachen und verbieten will, andere Dinge aber nicht, ohne gesetzliche Änderungen herbeizuführen.
Groteskerweise muss man ja derzeit in Regensburg mit dem Auto vorfahren, um Alkohol (oder was anderes außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten) zu erhalten.
Eine Neuregelung mit eigenem bayerischen Ladenschlussgesetz ist daher m.E. dringend notwendig. Allerdings dürfte dabei ein zeitlich eingeschränktes Alkoholverkaufsverbot rauskommen und ich weiß nicht, ob dies die gewünschte Wirkung hat. Gibt es Erfahrungswerte in Baden-Württemberg?
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Nein, nein, Mitfahrer dürfen auch ganz offiziell einkaufen. Aber man muss mit dem Auto direkt zur Tankstelle kommen, der Linienbus z.B. reicht nicht.spock5407 @ 23 Jun 2011, 18:27 hat geschrieben: Dann darf aber nur der Taxifahrer einkaufen und nicht dessen Fahrgast, dieser ist ja nicht motorisiert.![]()
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Der Streit um das Einkaufsverbot für Radfahrer und Fußgänger an Tankstellen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten geht in eine neue Runde.
http://www.sueddeutsche.de/Z52382/85864/Di...sreferente.html
Mir ist nicht so ganz klar, was der Regensburger Rechtsreferent wirklich will. Einerseits will er die Vollzugbestimmung erlassen zu haben, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen, was aber etwas komisch ist, wenn man nun mit dem Auto anfahren muss, um Alkohol an der Tanke zu kaufen. Andererseits will er ein eigenes, zeitgemäßes bayerisches Ladenschlussgesetz.
Hierzu Schörnig:
Aber in gewisser Weise ist Alkohol einfach Alkohol. Vom Rotwein schwärmen und gegen andere Trinkende vorzugehen, hinterlässt zumindest einen faden Beigeschmack.
http://www.sueddeutsche.de/Z52382/85864/Di...sreferente.html
Mir ist nicht so ganz klar, was der Regensburger Rechtsreferent wirklich will. Einerseits will er die Vollzugbestimmung erlassen zu haben, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen, was aber etwas komisch ist, wenn man nun mit dem Auto anfahren muss, um Alkohol an der Tanke zu kaufen. Andererseits will er ein eigenes, zeitgemäßes bayerisches Ladenschlussgesetz.
Hierzu Schörnig:
Ähh, ich dachte es geht gegen Alkohol? Der Kunstliebhaber mit dem gepflegten Glas Rotwein ist sicherlich nicht mit dem 15-Jährigen zu vergleichen, der an der illegal Tanke eine Flasche Schnaps kauft, um sich mit seinen Kumpels zu besaufen. In Regensburg ist der Kauf ja dann ab 20 Uhr und an Sonntagen doppelt illegal, wenn der Knabe per pedes oder mit dem Fahrrad anreist. Und für den 18-Jährigen, der nicht mit dem Auto anfährt oder sich anfahren lässt, immerhin einfach illegal.Es ist doch wunderbar, in Berlin nachts um elf Uhr mit einem Rotwein im Kunstkaufhaus Dussmann zu sitzen und sich zu überlegen, welche CD man kauft
Aber in gewisser Weise ist Alkohol einfach Alkohol. Vom Rotwein schwärmen und gegen andere Trinkende vorzugehen, hinterlässt zumindest einen faden Beigeschmack.
[Heilbronn-Modus] Wie, Rotwein ist Alkohol ? Ich dachte, es sei ein Grundnahrungsmittel... [/Heilbronn-Modus]TramPolin @ 4 Jul 2011, 14:38 hat geschrieben: Aber in gewisser Weise ist Alkohol einfach Alkohol. Vom Rotwein schwärmen und gegen andere Trinkende vorzugehen, hinterlässt zumindest einen faden Beigeschmack.
Jetzt aber mal ohne Quatsch: Keine Experimente! Die Teenies und alle extremen Alkoholiker hält man so auch nicht vom Saufen ab und alle anderen werden nur ein Stück weiter staatlich gegängelt. Ehrlich, zu manchen Politikerverlautbarungen brauch ich mein Viertele Acolon Spätlese mehr als dringend...
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Das Viertele reicht Dir? Bei mir wäre bei manchen Aussagen schon eher ein ganzes Barrique nötig146225 @ 4 Jul 2011, 16:54 hat geschrieben: Ehrlich, zu manchen Politikerverlautbarungen brauch ich mein Viertele Acolon Spätlese mehr als dringend...

Mfg
Catracho
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Man muß da einfach einen würdigen Kompromiß finden zwischen löblicher Schmerzbetäubung aus Notwendigkeit und unfeinem Saufen aus Verzweiflung.Catracho @ 4 Jul 2011, 16:59 hat geschrieben: Das Viertele reicht Dir? Bei mir wäre bei manchen Aussagen schon eher ein ganzes Barrique nötig![]()
Mfg
Catracho



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Zumindest in Baden-Württemberg hat man nun offenbar die Problematik erkannt, dass man Automatenvideotheken nicht so ohne weiteres am Sonntag schließen kann. Innenminister Gall hat laut DF alle zuständigen Stellen angeschrieben, solche Einrichtungen nicht weiter zu behelligen. Dem Interessenverband des Video- und Medienfachhandels scheint das aber nicht weit genug zu gehen und fordert auch eine Öffnung der normalen Videotheken an Sonntagen.
Meinung: da hat wohl jemand das Muffensausen bekommen. Es dürfte vor dem Bundesverwaltungsgericht oder BGH (wer nun immer dafür zuständig ist) wohl nur schwer begründbar sein (siehe Fall NRW), dass eine Automatenvideothek die Sonntagsruhe stören würde. Der Artikel verweist auch darauf, dass in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der ganzjährige Betrieb von Videotheken gestattet ist (ich nehme an, man bezieht sich hier auf alle Videotheken, also auch bediente), was ich persönlich äußerst interessant finde, denn beim Sonn- und Feiertagsverkauf handelt es sich meines Wissens ja um Bundesrecht. Persönlich habe ich nichts gegen geöffnete Videotheken am Sonntag, ich frage mich lediglich, wie diese Länder die Öffnung einer konventionellen Videothek begründen, außer, dass das Verkaufsverbot an Sonntagen durch die kilometerlange Liste ohnehin schon den Touch der Unverhältnismäßigkeit hat.
Meinung: da hat wohl jemand das Muffensausen bekommen. Es dürfte vor dem Bundesverwaltungsgericht oder BGH (wer nun immer dafür zuständig ist) wohl nur schwer begründbar sein (siehe Fall NRW), dass eine Automatenvideothek die Sonntagsruhe stören würde. Der Artikel verweist auch darauf, dass in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der ganzjährige Betrieb von Videotheken gestattet ist (ich nehme an, man bezieht sich hier auf alle Videotheken, also auch bediente), was ich persönlich äußerst interessant finde, denn beim Sonn- und Feiertagsverkauf handelt es sich meines Wissens ja um Bundesrecht. Persönlich habe ich nichts gegen geöffnete Videotheken am Sonntag, ich frage mich lediglich, wie diese Länder die Öffnung einer konventionellen Videothek begründen, außer, dass das Verkaufsverbot an Sonntagen durch die kilometerlange Liste ohnehin schon den Touch der Unverhältnismäßigkeit hat.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Die Tankstellen in Bayern wehren sich juristisch gegen das Verbot, nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen Reiseproviant nur an Autofahrer und Beifahrer, aber nicht an Fußgänger, Radfahrer und Anwohner verkaufen zu dürfen.
http://www.autoservicepraxis.de/kurzmeldun...he-1049920.html
In Regensburg, eventuell auch noch in anderen Kommunen, ahnden Behörden bereits Verstöße.
http://www.autoservicepraxis.de/kurzmeldun...he-1049920.html
In Regensburg, eventuell auch noch in anderen Kommunen, ahnden Behörden bereits Verstöße.
Wenn das BVG über die Ladenschlusszeiten in Rheinland-Pfalz entschieden hat, halt ich es für fragwürdig, diese Entscheidung auf Bayern zu beziehen, zumal der Ladenschluss in der Kompetenz der Länder liegt.
Abgesehen davon hängen sehr viele Tankstellen an dem Umsatz mit Waren aus dem Shop. Allein mit Tanken machen sie fast keinen Gewinn, da der Staat kräftig an jedem Liter Benzin/Diesel mitverdient.
Abgesehen davon hängen sehr viele Tankstellen an dem Umsatz mit Waren aus dem Shop. Allein mit Tanken machen sie fast keinen Gewinn, da der Staat kräftig an jedem Liter Benzin/Diesel mitverdient.
Toller Einsatz von Steuergelder!!! :blink: :blink: :blink: Haben die nichts anderes zu tun?In Regensburg, eventuell auch noch in anderen Kommunen, ahnden Behörden bereits Verstöße.
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Natürlich nicht, ich bitte Dich. Jugendkriminalität, Staatsverschuldung, Sanierung von Sozial- und Gesundheitssystemen, vernünftige Bildungspolitik.... Alles bei weitem nicht so bedeutend wie die Einhaltung von Vorschriften wann und wo der Bürger einkaufen darf. Wo kämen wir denn sonst auch hin!Jean @ 2 Aug 2011, 15:32 hat geschrieben: Toller Einsatz von Steuergelder!!! :blink: :blink: :blink: Haben die nichts anderes zu tun?
Mfg
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Der BVG hat definiert was Reisende sind - nachdem im Bundesladenschutzgesetz das Wort Reisende verwendet wird, ist das sehr wohl auch auf Bayern übertragbar.Marcel @ 2 Aug 2011, 15:15 hat geschrieben: Wenn das BVG über die Ladenschlusszeiten in Rheinland-Pfalz entschieden hat, halt ich es für fragwürdig, diese Entscheidung auf Bayern zu beziehen, zumal der Ladenschluss in der Kompetenz der Länder liegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Das halte ich für fraglich. Da der Ladenschluss in die Kompetenz der Länder übergegangen ist, gibt es folglich auch kein Bundes -Ladenschlussgesetz mehr, weshalb Gerichte die jeweiligen Ländergesetze separat überprüfen müssen. So lange dies nicht der Fall ist, gibt es (noch) keine Grundlage für Regensburg, die Tankstellen zu überprüfen.Boris Merath @ 2 Aug 2011, 21:58 hat geschrieben: Der BVG hat definiert was Reisende sind - nachdem im Bundesladenschutzgesetz das Wort Reisende verwendet wird, ist das sehr wohl auch auf Bayern übertragbar.
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Doch, es gibt noch ein Bundesladenschlußgesetz.Marcel @ 2 Aug 2011, 23:08 hat geschrieben: Da der Ladenschluss in die Kompetenz der Länder übergegangen ist, gibt es folglich auch kein Bundes -Ladenschlussgesetz mehr, weshalb Gerichte die jeweiligen Ländergesetze separat überprüfen müssen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Da Bayern kein eigenes Ladenschlussgesetz erlassen hat, gilt hier weiterhin Bundesrecht. Damit ist das Urteil sehr wohl anwendbar.Marcel @ 2 Aug 2011, 23:08 hat geschrieben: Das halte ich für fraglich. Da der Ladenschluss in die Kompetenz der Länder übergegangen ist, gibt es folglich auch kein Bundes -Ladenschlussgesetz mehr, weshalb Gerichte die jeweiligen Ländergesetze separat überprüfen müssen. So lange dies nicht der Fall ist, gibt es (noch) keine Grundlage für Regensburg, die Tankstellen zu überprüfen.
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Der Mythos hält sich aber auch beständig.Marcel @ 2 Aug 2011, 15:15 hat geschrieben: Abgesehen davon hängen sehr viele Tankstellen an dem Umsatz mit Waren aus dem Shop. Allein mit Tanken machen sie fast keinen Gewinn, da der Staat kräftig an jedem Liter Benzin/Diesel mitverdient.
Sicher, die Tanken verdienen mehr an Ihrem Nebengeschäft, aber d.h. nicht, dass sie über Benzin nicht auch ne Menge einnehmen. Klar, könnte man damit alleine die mittleren Konsumtempel nicht mehr finanzieren, die inzwischen immer häufiger hochgerissen werden, aber die kleine Tanke kann, wenn sie gut geführt ist, auch nur mit Benzinverkauf noch überleben. (Ich tanke immer wieder bei einem Vertreter dieser Spezies - und der schafft es sogar meistens billiger zu sein, als die Konkurenz mit dem angeschlossenen EinkaufscenterBäckerGetränkemarktSchreibwarengeschäftLebensmittelladen.)
Soviel macht das Benzingeschäft bei den meisten nimmer aus. Ich hab mal mit dem Betreiber der Tanke bei mir um die Ecke gesprochen. Der sagte, das Benzingeschäft macht bei ihm noch etwa 30% des Tagesumsatzes aus. Der Rest wird über den Shop verdient.Hot Doc @ 2 Aug 2011, 23:21 hat geschrieben: Der Mythos hält sich aber auch beständig.
Sicher, die Tanken verdienen mehr an Ihrem Nebengeschäft, aber d.h. nicht, dass sie über Benzin nicht auch ne Menge einnehmen. Klar, könnte man damit alleine die mittleren Konsumtempel nicht mehr finanzieren, die inzwischen immer häufiger hochgerissen werden, aber die kleine Tanke kann, wenn sie gut geführt ist, auch nur mit Benzinverkauf noch überleben. (Ich tanke immer wieder bei einem Vertreter dieser Spezies - und der schafft es sogar meistens billiger zu sein, als die Konkurenz mit dem angeschlossenen EinkaufscenterBäckerGetränkemarktSchreibwarengeschäftLebensmittelladen.)
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Es gibt aber dennoch für das KVR wichtigere Themen, als zu überprüfen, ob die Tanken nur an "Reisende" verkaufen.
Außerdem finde ich es auch für die Bevölkerung auf dem Land wichtig, sonn- und feiertags frische Semmeln usw. zu bekommen, wenn keine Bäckerei geöffnet hat.
Edit: Ist man schon "Reisender", wenn man mit dem Auto 200m zur Tanke fährt?
Außerdem finde ich es auch für die Bevölkerung auf dem Land wichtig, sonn- und feiertags frische Semmeln usw. zu bekommen, wenn keine Bäckerei geöffnet hat.
Edit: Ist man schon "Reisender", wenn man mit dem Auto 200m zur Tanke fährt?
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So eine Tanke halte ich heutzutage net für überlebensfähig, weil sich der Grossteil der Kunden im Zweifel Tankmöglichkeiten suchen wird, wo er mehr bekommt, als nur Benzin. Net umsonst werden fast nur Tanken mit angrenzenden Shop gebaut.Autobahn @ 2 Aug 2011, 23:39 hat geschrieben: Also nicht mal Zigaretten und Getränke?
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