[Oberfranken] Zugführer mit Mistgabeln bedroht

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

SZ: Oberfranken Zugführer mit Mistgabeln bedroht
"Wir wurden von den Anwohnern schon mit Mistgabeln bedroht und mit Eiern beworfen", berichten Lokführer.

Tja der ländliche Raum in Bayern ist ja berühmt für seine Traditionen :ph34r:
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Bislang wurden nur die Freaks in St.Jodok aehnlich bedroht. B)
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Mann mit Mistgabel vs. Stadler RS1. Das dürfte eher einseitig ausfallen.
NIM rocks
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Beitrag von NIM rocks »

spock5407 @ 21 Sep 2011, 15:10 hat geschrieben: Bislang wurden nur die Freaks in St.Jodok aehnlich bedroht. B)
Wobei es dort nur verständlich ist. Warst du schonmal dort und hast gesehen, was manche Bahnfans dort hinterlassen? Zum kotzen...
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Auch wenn mir die Problematik völlig klar ist, ich konnte mir nicht helfen laut zu lachen, das hier ist echt Realsatire.

Wird eine Nebenbahn aufgelassen, dann geht ein Gezeter los, dass alles zu spät ist, auch wenn genau diese Personen seit 15 Jahren nicht mehr Zug gefahren sind. Hier wird eine Nebenbahn wieder reaktiviert und das ist dann auch nicht recht...

Spaß beiseite: warum um alles in der Welt kostet eine simple Blinkanlage, so zumindest der Artikel, pro Übergang (so ich das verstanden habe) bitteschön 170.000€?! Dass man sowas nicht im Baumarkt kaufen kann ist mir auch klar, aber wie entstehen bitte solche Kosten? Sind daran irgendwelche "Sicherheits"bestimmungen à la "muss einem Hurricane Stufe 7 bei gleichzeitigem taktischen Nuklearschlag stand halten" Schuld oder wie kommen 170k€ für eine Glühbirne zustande?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Einschaltung, Ausschaltung, alles signaltechnisch sicher.
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Electrification
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Beitrag von Electrification »

Man könnte ja auch einige Bü schließen, aber das ist dann auch wieder nicht recht, denn dann müsste man ja 10m weiter gehen/fahren und das ist heute nicht mehr zumutbar.
Eine Ausrüstung aller Bü mit Blinklichtanlagen ist nicht finanzierbar, gerade die kleinen Überwege die kaum genutzt werden. Wer soll das bezahlen? Das ist so als würde man selbst jede kleinste Dorfabzweigung mit Ampeln sichern wollen.

Wer sich erst ein günstiges Grundstück kauft und sich hinterher beschwert weil wieder Züge fahren ist doch selber schuld. Solange eine Strecke nicht entwidmet ist kann jederzeit wieder ein Zug fahren.
Auf evtl. mündliche Zusicherungen kann man sich nichtberufen. Wenn ich ein Haus an einer geplanten Umgehungsstraße kaufe, nützt mir die Zusicherung des Bürgermeisters dass das eh nichts wird auch nichts. Wenn dann gebaut wird, hat man eben Pech.

Gegen die Leute die Eier werfen sollte man Anzeige erstatten und das müsste saftige Strafen nach sich ziehen.
Abgesehen davon würde ich dort dann extra lange pfeifen. Wenn die einen herausfordern wird einfach so zurückgeschlagen.
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Zp T
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Beitrag von Zp T »

An das Pfeiffen wird man sich schon noch gewöhnen! Die Dorfkirche läutet schließlich ja auch mehrmals in der Stunde...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

DumbShitAward @ 21 Sep 2011, 16:23 hat geschrieben: Spaß beiseite:  warum um alles in der Welt kostet eine simple Blinkanlage, so zumindest der Artikel, pro Übergang (so ich das verstanden habe) bitteschön 170.000€?!  Dass man sowas nicht im Baumarkt kaufen kann ist mir auch klar, aber wie entstehen bitte solche Kosten?  Sind daran irgendwelche "Sicherheits"bestimmungen à la "muss einem Hurricane Stufe 7 bei gleichzeitigem taktischen Nuklearschlag stand halten" Schuld oder wie kommen 170k€ für eine Glühbirne zustande?
Da ist weit mehr drin als nur eine Glühbirne - das läppert sich.

Wie die Kosten sich genau zusammensetzen hängt natürlich u.a. von der jeweiligen Situation ab. Generell: Benötigt wird ein Stromanschluß, der ggf. erst gebaut werden muss. Dann der Kabelbau für die Einschaltkontakte, die je nach Streckeneigenschaften einen Kilometer oder mehr vom Bahnübergang entfernt angebracht werden müssen. Dann brauchts die Überwachersignale - die werden größtenteils in Handarbeit gefertigt, genauso wie die Lichtzeichengeber an der Straße.

Genauso auch die Schalthäuser samt Innenleben. Dazu kommt eine Umlage der Entwicklungskosten auf die einzelne Anlage, Projektierungskosten (inklusive Prüfungen, Genehmigungen durch das Eisenbahnbundesamt etc), ggf. muss auch noch die Straße umgebaut werden (Schaffung einer Räumungsfläche, da Bestandsschutz mit dem Neubau der Blinklichtanlage erlischt), je nach Lage muss vielleicht auch eine Büstra-Anlage (Beeinflussung einer kommunalen Ampel durch den Bahnübergang, ggf. inklusive Neubau dieser Ampelanlage) gebaut werden oder es müssen weitere Lichtsignalgeber angebracht werden die den Querverkehr anhalten - das läppert sich alles. Dazu kommt, dass man in BÜ-Anlagen nur robuste und ausreichend geprüfte Techniken einbaut, die eine hohe Ausfallsicherheit haben, aber eben auch teurer sind (Einzelprüfung jeder Komponente, diverse Sicherheitsvorkehrungen bei der Produktion).

Im Bahnübergangsbereich herrscht starker Konkurrenzdruck, die Firmen dürften schon alles an finanziellen Optimierungen rausgeholt haben was man rausholen kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

Zp T @ 21 Sep 2011, 17:09 hat geschrieben: An das Pfeiffen wird man sich schon noch gewöhnen! Die Dorfkirche läutet schließlich ja auch mehrmals in der Stunde...
Natürlich gewöhnt man sich dran... Leider!

In Haag/Amper war es mal Sitte von den Lokführern der Kohlezüge nach Angelberg an den Bahnübergängen (nicht technisch gesichert) nur kurz zu pfeifen. Da es eigentlich nur Anwohnerstrassen sind dürfte es kein Problem sein - denkste! Eines Morgens kam eine Anwohnerin mit ihrem Auto zu einem gut einsehbaren Bahnübergang und meinte vor dem Zug noch über die Gleise zu fahren... Ging natürlich schief! Der Lokführer bekam eine Teilschuld verpasst weil ihm nachgewiesen wurde dass er zu kurz gepfiffen hatte (der Unfallzeitpunkt war ca. 06:00 im Sommer - an der Sicht hat es wohl nicht gelegen...) - seitdem wird das Typhoon bei jedem Bahnübergang malätriert!

Und wer an eine Bahnstrecke zieht wo noch Gleise liegen hat es nicht besser verdient. Ich denke nur an einige Anwohner der Ilztalbahn die dann aktiv gegen die Reaktivierung geschossen haben. Einer der lautesten Gegner ist jetzt nach Köln versetzt worden...


Edit: Immer diese Rechtschreibprüfung der Smartphones - es sind eigentlich Deppertphones!
Und wie lange sollte eigentlich das Signal bei der "P"-Tafel gegeben werden?!
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Beitrag von GSIISp64b »

Fichtenmoped @ 21 Sep 2011, 17:39 hat geschrieben: Edit: Immer diese Rechtschreibprüfung der Smartphones - es sind eigentlich Deppertphones!
Und wie lange sollte eigentlich das Signal bei der "P"-Tafel gegeben werden?!
IIRC ein paar Sekunden lang.
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Beitrag von Rohrbacher »

IIRC ein paar Sekunden lang.
Genau drei Sekunden pro Pfeiftafel. Mit 120 dB auf 5 m Entfernung.

Bei Kirchenglocken geht's meines Wissens in der Regel um irgendwas um die 80 dB, wenn man "nahe" des Kirchturms wohnt. Glocken läuten allerdings nicht so schrill wie das Warnsignal eines Zuges. Die Kirchenglocken läuten dafür in einigen Fällen deutlich öfter und länger. ;)
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Beitrag von Fichtenmoped »

Rohrbacher @ 21 Sep 2011, 17:59 hat geschrieben: Genau drei Sekunden pro Pfeiftafel. Mit 120 dB auf 5 m Entfernung.

Bei Kirchenglocken geht's meines Wissens in der Regel um irgendwas um die 80 dB, wenn man "nahe" des Kirchturms wohnt. Glocken läuten allerdings nicht so schrill wie das Warnsignal eines Zuges. Die Kirchenglocken läuten dafür in einigen Fällen deutlich öfter und länger. ;)
Hat da mal nicht jemand gegen das Glockengeläute geklagt?!


Ist aber abgewiesen worden! :P
http://www.augsburger-allgemeine.de/panora...-id9269321.html
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Beitrag von Bayernlover »

Electrification @ 21 Sep 2011, 17:05 hat geschrieben: Wer sich erst ein günstiges Grundstück kauft und sich hinterher beschwert weil wieder Züge fahren ist doch selber schuld. Solange eine Strecke nicht entwidmet ist kann jederzeit wieder ein Zug fahren.
Auf evtl. mündliche Zusicherungen kann man sich nichtberufen. Wenn ich ein Haus an einer geplanten Umgehungsstraße kaufe, nützt mir die Zusicherung des Bürgermeisters dass das eh nichts wird auch nichts. Wenn dann gebaut wird, hat man eben Pech.
Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Und dem Normalbürger dürfte es auch egal sein, was "Entwidmung" und "Einstellung" bedeuten. Fakt ist, es waren damals keine Zugfahrten geplant, und heute sind es 30 am Tag. Das sollte man dabei beachten. Und ja, das Gepfeife würde mich genau so wahnsinnig machen. Wenn die Züge dann auch noch leer durchs Dorf poltern (laut Aussage einer Anwohnerin) hat das ganze ein "Geschmäckle".
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von GSIISp64b »

Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben: Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).

Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
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Beitrag von Systemfehler »

Das sagt die Ril 301, auch bekannt als Eisenbahnsignalordnung, zum Signal Zp 1:
Signal Zp 1 – Achtungssignal
(1) Bedeutung: Achtung.
(2) Beschreibung: Ein mäßig langer Ton.
(3) Zweck: Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.
    Es ist zu geben, z. B.
          - um Personen zu warnen,
          - vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
          - wenn Schranken nicht geschlossen sind,
          - wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
          - zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
          - wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind,
          - vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.

(4) Bahnübergänge: Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.
Es sagt also nichts, wie lange genau gepfiffen werden muss. Aber 2-3 Sekunden sollten es eigentlich schon sein.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).

Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen. Wird man aber sehen müssen inwieweit das jetzt passieren wird, verstehen könnte ich es auf jeden Fall.
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Beitrag von Systemfehler »

GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Zumal hierbei ja nichtmal die DB beteiligt ist! Die Strecke gehört einem dritten Infrastrukturunternehmen, und nicht der DB Netz AG!

Mei, und ob da die Züge jetzt gesteckt voll sind oder aber nur heiße Luft durch die Gegend fahren, das macht ja am Gepfeife keinen Unterschied!
Und weder der Infrastrukturbetreiber noch die agilis können was dafür, dass da gepfiffen werden muss oder dass da leere Züge fahren.

Das Gepfeife liegt an der EBO und der ESO, die vielen leeren Züge liegen am Besteller, der BEG.

Das Problem ist halt auch, dass bei dieser Anti-Eisenbahn-Haltung die Züge wohl auch leer bleiben werden... in so nem Dorf ticken die Uhren halt anders, und wenn die Dorfgemeischaft die Bahn nicht mag, dann wird jeder Bahn-Nutzer wohl vom Mob mit Mistgabeln und Fackeln vor die Stadtmauern getrieben!
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Beitrag von GSIISp64b »

Systemfehler @ 21 Sep 2011, 18:28 hat geschrieben: Zumal hierbei ja nichtmal die DB beteiligt ist! Die Strecke gehört einem dritten Infrastrukturunternehmen, und nicht der DB Netz AG!
Gut - das ändert am Prinzip freilich gar nix.
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Beitrag von elchris »

Was rät man den Leuten? Fahrt mehr Auto! Dann fährt auch weniger Eisenbahn!
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:27 hat geschrieben:
GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel  vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).

Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen. Wird man aber sehen müssen inwieweit das jetzt passieren wird, verstehen könnte ich es auf jeden Fall.
Nur das die Beweislast ein wenig schwierig wird....
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:27 hat geschrieben: Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen.
Wenn er schlau war hat er gesagt "da hinten fährt seit x Jahren kein Zug mehr", dann ist die Aussage durchaus korrekt. Und dass er gesagt hat, dass da nie wieder ein Zug fahren wird muss man eben auch erst nachweisen - den genauen Wortlaut wird wohl keiner mehr nachvollziehen können.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Boris Merath @ 21 Sep 2011, 21:02 hat geschrieben: Und dass er gesagt hat, dass da nie wieder ein Zug fahren wird muss man eben auch erst nachweisen - den genauen Wortlaut wird wohl keiner mehr nachvollziehen können.
Manchmal kann etwas denken und Mißtrauen gegenüber den Aussagen eines Verkäufers, daß weiterhin kein Zug fahren würde, schon etwas helfen.
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Beitrag von GSIISp64b »

yeg009a @ 21 Sep 2011, 21:38 hat geschrieben: Und das, was er gesagt hat, muß das nicht bedeuten, daß weiterhin kein Zug fahren würde. Manchmal kann etwas denken und Mißtrauen gegenüber den Aussagen des Verkäufers schon etwas helfen.
Gut, dass du weißt, was der Verkäufer im Wortlaut gesagt hat.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Ich bezog mich nur auf den Beitrag von Boris. Sollte es jemand tatsächlich gesagt haben, daß weiterhin kein Zug fahre, dann sollte man es auch kritisch hinterfragen, ob es wirklich so wäre ...

Auch bei einem Floskel wie "Seit x jahren fährt kein Zug mehr" sollte man ebenfalls kritisch hinterfragen, ob in Zukunft auch kein Zugverkehr sei. Sollte eine Antwort auf "Weiß nicht" fallen, kann der Käufer immer noch entscheiden, ob er das Risiko, daß die Bahnstrecke früher oder später reaktiviert und er den Zuglärm ertragen muß, in Kauf nehmen will, oder nicht.
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben: Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Und wie willst du das beweisen?
Aber selbst wenn ein Bürgermeister oder Hausverkäufer das verspricht, obwohl er es gar nicht wissen kann, dann ist das doch kein Versprechen des EIU.
Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben:
Und dem Normalbürger dürfte es auch egal sein, was "Entwidmung" und "Einstellung" bedeuten. Fakt ist, es waren damals keine Zugfahrten geplant, und heute sind es 30 am Tag. Das sollte man dabei beachten. Und ja, das Gepfeife würde mich genau so wahnsinnig machen. Wenn die Züge dann auch noch leer durchs Dorf poltern (laut Aussage einer Anwohnerin) hat das ganze ein "Geschmäckle".
Pech gehabt. Man kann auch nicht im Winter als Städterer aufs Land ziehen und sich im Sommer wundern dass Kühe mit Kuhglocken weiden.
Wer absolute Ruhe haben will, der soll in die Weite Sibiriens oder in die Mongolei ziehen, dort gibt es genug ruhige Ecken.

Auf die Aussagen der Anwohnerin kannst du nichts geben. Fakt ist dass die Reaktivierung ein Erfolg ist und z. B. die Gemeinde Warmensteinach eine Reaktivierung des Stücks in ihre Gemeinde wünscht. Es ist doch klar dass die Züge nicht über den Tag verteilt gleichmäßig ausgelastet sind, aber die 1000-Fahrgastmarke wird überschritten und die Strecke ist deutlich stärker genutzt als früher.
Anwohner die gegen was sind, sind keine belastbare Quelle, die versuchen auch mit Tricks und Halbwahrheiten die Bahn mies zu machen.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Electrification @ 22 Sep 2011, 01:38 hat geschrieben: Und wie willst du das beweisen?
Aber selbst wenn ein Bürgermeister oder Hausverkäufer das verspricht, obwohl er es gar nicht wissen kann, dann ist das doch kein Versprechen des EIU.
Zeugen? Ist schwierig, aber nicht total unmöglich. Und den Bewohnern kann es egal sein was der Verkäufer mit dem EIU zu schaffen hat, solange er solche Versprechen gemacht hat ist er auch dafür haftbar. Wissen tun wir das hier aber ganz sicher nicht.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von Electrification »

Bayernlover @ 22 Sep 2011, 01:40 hat geschrieben: Zeugen? Ist schwierig, aber nicht total unmöglich. Und den Bewohnern kann es egal sein was der Verkäufer mit dem EIU zu schaffen hat, solange er solche Versprechen gemacht hat ist er auch dafür haftbar. Wissen tun wir das hier aber ganz sicher nicht.
Mag sein, aber das ist OT und hat mit dem Bahnbetrieb nichts zu tun, denn die Einstellung des Bahnverkehrs weil der Verkäufer sie nicht richtig informiert hat können sie deswegen nicht fordern. ;)
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Beitrag von Electrification »

Systemfehler @ 21 Sep 2011, 18:22 hat geschrieben: Es sagt also nichts, wie lange genau gepfiffen werden muss. Aber 2-3 Sekunden sollten es eigentlich schon sein.
301.1501
9 Signal Bü 4 - Pfeiftafel

Bedeutung: (1) Etwa 3 Sekunden lang pfeifen!
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Genau. Bei Zp1 heißt es ein "mäßig langer Ton", bei Bü4, also der hundsgemeinen Pfeiftafel, heißt es explizit (etwa) drei Sekunden.

Es haben Tf schon mächtig Ärger bekommen, wenn sie nett sein wollten, gar nicht oder nur 1/2 Sekunde pro forma gepfiffen haben und ihnen dann ein Auto vor die Puffer gefahren ist. Da hat der Tf dann eine Mitschuld, weil er den Bü quasi nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Wer sich mal auf Nebenbahnen mit den Lokführern unterhält, kriegt das eigentlich überall super erklärt. Die werden auf manchen Netzen anscheinend regelmäßig ermahnt, nicht nur überhaupt, sondern auch IMMER korrekt zu pfeifen. Auch nachts um drei Uhr.

Ergo: Pfeift der Tf, wird er vom Betriebsleiter angepfiffen, pfeift der Tf ordnungsgemäß, warten die Mistgabeln. Tja. ;)
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