"Wir wurden von den Anwohnern schon mit Mistgabeln bedroht und mit Eiern beworfen", berichten Lokführer.
Tja der ländliche Raum in Bayern ist ja berühmt für seine Traditionen :ph34r:
"Wir wurden von den Anwohnern schon mit Mistgabeln bedroht und mit Eiern beworfen", berichten Lokführer.
Da ist weit mehr drin als nur eine Glühbirne - das läppert sich.DumbShitAward @ 21 Sep 2011, 16:23 hat geschrieben: Spaß beiseite: warum um alles in der Welt kostet eine simple Blinkanlage, so zumindest der Artikel, pro Übergang (so ich das verstanden habe) bitteschön 170.000€?! Dass man sowas nicht im Baumarkt kaufen kann ist mir auch klar, aber wie entstehen bitte solche Kosten? Sind daran irgendwelche "Sicherheits"bestimmungen à la "muss einem Hurricane Stufe 7 bei gleichzeitigem taktischen Nuklearschlag stand halten" Schuld oder wie kommen 170k€ für eine Glühbirne zustande?
Natürlich gewöhnt man sich dran... Leider!Zp T @ 21 Sep 2011, 17:09 hat geschrieben: An das Pfeiffen wird man sich schon noch gewöhnen! Die Dorfkirche läutet schließlich ja auch mehrmals in der Stunde...
IIRC ein paar Sekunden lang.Fichtenmoped @ 21 Sep 2011, 17:39 hat geschrieben: Edit: Immer diese Rechtschreibprüfung der Smartphones - es sind eigentlich Deppertphones!
Und wie lange sollte eigentlich das Signal bei der "P"-Tafel gegeben werden?!
Genau drei Sekunden pro Pfeiftafel. Mit 120 dB auf 5 m Entfernung.IIRC ein paar Sekunden lang.
Hat da mal nicht jemand gegen das Glockengeläute geklagt?!Rohrbacher @ 21 Sep 2011, 17:59 hat geschrieben: Genau drei Sekunden pro Pfeiftafel. Mit 120 dB auf 5 m Entfernung.
Bei Kirchenglocken geht's meines Wissens in der Regel um irgendwas um die 80 dB, wenn man "nahe" des Kirchturms wohnt. Glocken läuten allerdings nicht so schrill wie das Warnsignal eines Zuges. Die Kirchenglocken läuten dafür in einigen Fällen deutlich öfter und länger.![]()
Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.Electrification @ 21 Sep 2011, 17:05 hat geschrieben: Wer sich erst ein günstiges Grundstück kauft und sich hinterher beschwert weil wieder Züge fahren ist doch selber schuld. Solange eine Strecke nicht entwidmet ist kann jederzeit wieder ein Zug fahren.
Auf evtl. mündliche Zusicherungen kann man sich nichtberufen. Wenn ich ein Haus an einer geplanten Umgehungsstraße kaufe, nützt mir die Zusicherung des Bürgermeisters dass das eh nichts wird auch nichts. Wenn dann gebaut wird, hat man eben Pech.
Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben: Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Es sagt also nichts, wie lange genau gepfiffen werden muss. Aber 2-3 Sekunden sollten es eigentlich schon sein.Signal Zp 1 – Achtungssignal
(1) Bedeutung: Achtung.
(2) Beschreibung: Ein mäßig langer Ton.
(3) Zweck: Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.
Es ist zu geben, z. B.
- um Personen zu warnen,
- vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
- wenn Schranken nicht geschlossen sind,
- wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
- zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
- wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind,
- vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.
(4) Bahnübergänge: Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.
Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen. Wird man aber sehen müssen inwieweit das jetzt passieren wird, verstehen könnte ich es auf jeden Fall.GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).
Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Zumal hierbei ja nichtmal die DB beteiligt ist! Die Strecke gehört einem dritten Infrastrukturunternehmen, und nicht der DB Netz AG!GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Nur das die Beweislast ein wenig schwierig wird....Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:27 hat geschrieben:Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen. Wird man aber sehen müssen inwieweit das jetzt passieren wird, verstehen könnte ich es auf jeden Fall.GSIISp64b @ 21 Sep 2011, 18:20 hat geschrieben: Ja? Dann kann man ja den, der sie getätigt hat, anzeigen, und wenn's der Verkäufer war, der das gesagt hat, wegen Sachmangel vorgehen (auch wenn ich nicht denke, dass eines von beidem viel Erfolg hat).
Aber du kannst nicht der DB verbieten, eine Strecke zu reaktivieren, nur weil eine Person außerhalb der DB einer anderen Person außerhalb der DB ganz doll fest versprochen hat, dass die Strecke auch ganz bestimmt nicht reaktiviert wird. Ich kann schließlich auch nicht mit Boris vereinbaren, dass du ihm dein iPhone schenkst.
Wenn er schlau war hat er gesagt "da hinten fährt seit x Jahren kein Zug mehr", dann ist die Aussage durchaus korrekt. Und dass er gesagt hat, dass da nie wieder ein Zug fahren wird muss man eben auch erst nachweisen - den genauen Wortlaut wird wohl keiner mehr nachvollziehen können.Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:27 hat geschrieben: Ich kenne die Besitz- und Zusageverhältnisse dort nicht wirklich. Denke aber, dass ein Verkäufer seine Zusagen auch halten muss, sonst kann er in Regress genommen werden. Und doch, so eine Sachmängelklage kann durchaus zum Erfolg führen.
Manchmal kann etwas denken und Mißtrauen gegenüber den Aussagen eines Verkäufers, daß weiterhin kein Zug fahren würde, schon etwas helfen.Boris Merath @ 21 Sep 2011, 21:02 hat geschrieben: Und dass er gesagt hat, dass da nie wieder ein Zug fahren wird muss man eben auch erst nachweisen - den genauen Wortlaut wird wohl keiner mehr nachvollziehen können.
Gut, dass du weißt, was der Verkäufer im Wortlaut gesagt hat.yeg009a @ 21 Sep 2011, 21:38 hat geschrieben: Und das, was er gesagt hat, muß das nicht bedeuten, daß weiterhin kein Zug fahren würde. Manchmal kann etwas denken und Mißtrauen gegenüber den Aussagen des Verkäufers schon etwas helfen.
Und wie willst du das beweisen?Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben: Auch wenn es im Allgemeinen Rechtsverständnis öfter mal vergessen wird: Auch mündliche Zusagen sind verbindlich.
Pech gehabt. Man kann auch nicht im Winter als Städterer aufs Land ziehen und sich im Sommer wundern dass Kühe mit Kuhglocken weiden.Bayernlover @ 21 Sep 2011, 18:13 hat geschrieben:
Und dem Normalbürger dürfte es auch egal sein, was "Entwidmung" und "Einstellung" bedeuten. Fakt ist, es waren damals keine Zugfahrten geplant, und heute sind es 30 am Tag. Das sollte man dabei beachten. Und ja, das Gepfeife würde mich genau so wahnsinnig machen. Wenn die Züge dann auch noch leer durchs Dorf poltern (laut Aussage einer Anwohnerin) hat das ganze ein "Geschmäckle".
Zeugen? Ist schwierig, aber nicht total unmöglich. Und den Bewohnern kann es egal sein was der Verkäufer mit dem EIU zu schaffen hat, solange er solche Versprechen gemacht hat ist er auch dafür haftbar. Wissen tun wir das hier aber ganz sicher nicht.Electrification @ 22 Sep 2011, 01:38 hat geschrieben: Und wie willst du das beweisen?
Aber selbst wenn ein Bürgermeister oder Hausverkäufer das verspricht, obwohl er es gar nicht wissen kann, dann ist das doch kein Versprechen des EIU.
Mag sein, aber das ist OT und hat mit dem Bahnbetrieb nichts zu tun, denn die Einstellung des Bahnverkehrs weil der Verkäufer sie nicht richtig informiert hat können sie deswegen nicht fordern.Bayernlover @ 22 Sep 2011, 01:40 hat geschrieben: Zeugen? Ist schwierig, aber nicht total unmöglich. Und den Bewohnern kann es egal sein was der Verkäufer mit dem EIU zu schaffen hat, solange er solche Versprechen gemacht hat ist er auch dafür haftbar. Wissen tun wir das hier aber ganz sicher nicht.