DB Sicherheit

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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 11 Dec 2011, 18:16 hat geschrieben: Die Bahn hat selbstverständlich Hausrecht und kann das fotografieren auch auf dem Bahnsteig komplett verbieten.
Kann sie, macht sie aber nicht. An seine eigenen Vorgaben sollte man sich dann schon halten.
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Beitrag von TramBahnFreak »

Bayernlover @ 11 Dec 2011, 20:03 hat geschrieben: Gerne, aber die Zitierfunktion hier ist mittelalterlich :D Da brauche ich länger zum Zusammensuchen der Uhrzeiten als was ich wirklich am Schreiben bin ;)
Dann lass die Uhrzeiten doch einfach weg ;)


edit: Buchstabensalat
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

TramBahnFreak @ 11 Dec 2011, 20:18 hat geschrieben: Dann lass die Uhrzeiten doch einfach weg ;)
Dann nimmt er aber nicht mehrere Zitate - oder man muss diese komischen Kommata setzen :D
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Prokurist @ 11 Dec 2011, 16:16 hat geschrieben: Solltest Du keine Auskunft erteilen und der Verdacht liegt nahe, daß in deinem Handeln eine verbotene Eigenmacht vorliegt oder gar eine Straftat bzw. die Vorbereitung einer solchen, darf man/muß man Dich selbstverständlich festhalten, bis hoheitliche Hilfe eintrifft.
Nein, darfst Du eben nicht - Voraussetzung für das Festhalten ist "auf frischer Tat" und "Straftat". Es reicht weder ein Verdacht, noch ein zivilrechtlicher Anspruch.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Prokurist »

Boris Merath @ 19 Dec 2011, 12:56 hat geschrieben: Nein, darfst Du eben nicht - Voraussetzung für das Festhalten ist "auf frischer Tat" und "Straftat". Es reicht weder ein Verdacht, noch ein zivilrechtlicher Anspruch.
Will man spitzfindig sein, liegt eine verbotene Eigenmacht ja schon vor. Der Verdacht auf eine Straftat rechtfertigt das Festhalten auch. Den Rest klärt dann der StA bzw. der Richter.
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 13:56 hat geschrieben: Will man spitzfindig sein, liegt eine verbotene Eigenmacht ja schon vor.
Nicht antworten auf eine Frage eines privaten Sicherheitsdienstes? Das ist eine sehr gewagte Interpretation.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 13:56 hat geschrieben: Will man spitzfindig sein, liegt eine verbotene Eigenmacht ja schon vor.
Das ist völlig egal ob die vorliegt - verbotene Eigenmacht ist Zivilrecht, der Jedermannsparagraph greift aber nur im Strafrecht.
Der Verdacht auf eine Straftat rechtfertigt das Festhalten auch. Den Rest klärt dann der StA bzw. der Richter.
Nein, der VERDACHT rechtfertigt das Festhalten eben nicht. Und wenn mich jemand wegen eines Verdachts festhält, dann hat das in der Tat ein Richter zu klären - und zwar in Form eines Strafantrags wegen Nötigung/Freiheitsberaubung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 14:00 hat geschrieben: Nicht antworten auf eine Frage eines privaten Sicherheitsdienstes? Das ist eine sehr gewagte Interpretation.
Nicht antworten im privaten Hausrechtsbereich, wo der Sicherheitsdienst als Besitzdiener auftritt. Spitzfindig eben... :lol:
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Beitrag von Prokurist »

Boris Merath @ 19 Dec 2011, 14:02 hat geschrieben: Das ist völlig egal ob die vorliegt - verbotene Eigenmacht ist Zivilrecht, der Jedermannsparagraph greift aber nur im Strafrecht.


Nein, der VERDACHT rechtfertigt das Festhalten eben nicht. Und wenn mich jemand wegen eines Verdachts festhält, dann hat das in der Tat ein Richter zu klären - und zwar in Form eines Strafantrags wegen Nötigung/Freiheitsberaubung.
Doch Festhalten, bis hoheitliche Hilfe da ist, ist auch nach BGB möglich, wenn zivilrechtliche Ansprüche anders nicht durchgesetzt werden können.
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Beitrag von Boris Merath »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 14:06 hat geschrieben:
Boris Merath @ 19 Dec 2011, 14:02 hat geschrieben: Das ist völlig egal ob die vorliegt - verbotene Eigenmacht ist Zivilrecht, der Jedermannsparagraph greift aber nur im Strafrecht.


Nein, der VERDACHT rechtfertigt das Festhalten eben nicht. Und wenn mich jemand wegen eines Verdachts festhält, dann hat das in der Tat ein Richter zu klären - und zwar in Form eines Strafantrags wegen Nötigung/Freiheitsberaubung.
Doch Festhalten, bis hoheitliche Hilfe da ist, ist auch nach BGB möglich, wenn zivilrechtliche Ansprüche anders nicht durchgesetzt werden können.
Basierend auf welcher Rechtsgrundlage?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 14:06 hat geschrieben: Doch Festhalten, bis hoheitliche Hilfe da ist, ist auch nach BGB möglich, wenn zivilrechtliche Ansprüche anders nicht durchgesetzt werden können.
Mit ziemlicher Sicherheit nicht.
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Beitrag von Prokurist »

Boris Merath @ 19 Dec 2011, 14:09 hat geschrieben: Basierend auf welcher Rechtsgrundlage?
§ 859 Abs. 1 BGB
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 14:16 hat geschrieben: § 859 Abs. 1 BGB
Da geht es um Eigenmacht - also Besitzverhältnisse etc.
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Beitrag von 143 094-1 »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 13:56 hat geschrieben: Will man spitzfindig sein, liegt eine verbotene Eigenmacht ja schon vor. Der Verdacht auf eine Straftat rechtfertigt das Festhalten auch. Den Rest klärt dann der StA bzw. der Richter.
Kannst oder willst du das nicht kapieren?

Zuerst einmal ist eine Festnahme ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen, die einer entsprechenden Rechtfertigung bedarf und nur durch die Polizei oder Zoll erfolgen darf. (hoheitliches Festnahmerecht)

Private Sicherheitsdienste (und das ist DB Sicherheit auch) berufen sich auf § 127 StPO die sog. "Jedermann-Festnahme", welche aber an bestimmte Voraussetzungen verknüpft ist, damit nicht ständig jeder jeden festnimmt.

Zuerst einmal muss der Betroffene auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden, weitherhin muss Fluchtgefahr bestehen, bzw. eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein.
Nur dann ist es "jedermann" erlaubt, jemanden vorläufig festzunehmen bis die Polizei eintrifft und eine hoheitliche Festnahme erfolgen kann.

Außerdem muss dem Festgenommenen der Grund der Festnahme mitgeteilt werden (dürfte bei DB S schwierig werden...).

Und nun kommt das eigentlich Wesentliche: Voraussetzung damit das Jedermann-Recht greift ist, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde, ein dringender Tatverdacht reicht nicht aus!

Und der Richter bzw. StA wird das dann schon klären, allerdings wird er dann gegen dich wegen Freiheitsberaubung und Nötigung ermitteln!

Denn das Recht des Individuums auf persönliche Freiheit wiegt i. d. R. immer stärker als die Interessen eines privaten Sicherheitsdiensts "vermeintlich begangene Straftaten" zu verfolgen!
Man muss immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, selbst eine auf frischer Tat begangene Straftat rechtfertigt nicht immer eine vorl. Festnahme nach dem Jedermann-Paragraphen.

Noch einmal zusammengefasst: Der DB Sicherheitsmann hat genau die gleichen Rechte wie jeder andere Zivilist auch! Das einzige worauf er sich berufen kann ist die Hausordnung! Und nicht einmal die kennen die meisten dieser Komparsen!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Beitrag von Prokurist »

Ein Beispiel aus der Praxis:

Eine Person verhält sich verdächtig (Warum ist jetzt erstmal irrelevant) wird vom Sicherheitsmitarbeiter angesprochen und verweigert jegliche Auskunft.
Ein Hausverbot wird ausgesprochen, die Person wird aus dem Hausrechtsbereich herauskomplimentiert.
Bei erneutem Antreffen stellt dies eine verbotene Eigenmacht dar bzw. einen Hausfriedensbruch und die staatlichen Behörden werden zwecks IDF dazugerufen und ein Festhalten bis diese eintreffen ist rechtens. Ende!

Außerdem möchte ich daraus hinweisen, daß auch wenn ich mich als mittlerweile ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter hier der Diskussion stelle, doch auf den allgemeinen Ton zu achten ist. Denn wenn ich die hiesigen Forenregeln, die evtl auch der eine oder andere mal lesen sollte, richtig verstanden habe, ist auch in Kontroversen ein gewisser Grundton zu beachten.
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 14:59 hat geschrieben: Bei erneutem Antreffen stellt dies eine verbotene Eigenmacht dar bzw. einen Hausfriedensbruch und die staatlichen Behörden werden zwecks IDF dazugerufen und ein Festhalten bis diese eintreffen ist rechtens.
Es ging hier mal um Leute, die mit der Kamera um den Hals auf einem Bahnsteig stehen und Züge ablichten...
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Beitrag von stfn »

Ja aber da hast du es doch schon: In deinem Beispiel beobachtest du jemanden "auf frischer Tat" ( Denn die Tat dauert in diesem Fall ja solange an, wie er im Haus ist ) bei einem Straftatbestand ( Hausfriedensbruch, §123 StGB ). Etwas anderes haben die anderen doch gar nicht gesagt.
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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 15:02 hat geschrieben: Es ging hier mal um Leute, die mit der Kamera um den Hals auf einem Bahnsteig stehen und Züge ablichten...
Und da hatten wir geklärt, daß sie das gerne machen können, so es denn ihr Hobby ist.
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Beitrag von Boris Merath »

stfn @ 19 Dec 2011, 15:04 hat geschrieben: Ja aber da hast du es doch schon: In deinem Beispiel beobachtest du jemanden "auf frischer Tat" ( Denn die Tat dauert in diesem Fall ja solange an, wie er im Haus ist ) bei einem Straftatbestand ( Hausfriedensbruch, §123 StGB ).
Ganz so einfach darf die Bahn (bzw. ihre Vertreter) aber auch nicht Hausverbot erteilen - wegen "verdächtigem Verhalten" jedenfalls nicht. Dem Hausverbot steht hier nämlich die Beförderungspflicht entgegen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:05 hat geschrieben: Und da hatten wir geklärt, daß sie das gerne machen können, so es denn ihr Hobby ist.
Ja, und auch nicht festgehalten oder sonst irgendwie gehindert werden dürfen ;)
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Beitrag von Prokurist »

Boris Merath @ 19 Dec 2011, 15:11 hat geschrieben: Ganz so einfach darf die Bahn (bzw. ihre Vertreter) aber auch nicht Hausverbot erteilen - wegen "verdächtigem Verhalten" jedenfalls nicht. Dem Hausverbot steht hier nämlich die Beförderungspflicht entgegen.
Das stimmt! Und es zeigt auf, wie schwierig manchmal die Arbeit ist, im Sicherheitsdienst bei der Bahn.
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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 15:13 hat geschrieben: Ja, und auch nicht festgehalten oder sonst irgendwie gehindert werden dürfen ;)
Warum auch, wenn sie freundlich gefragt, was denn das Objekt ihrer Begierde ist, antworten. ;)
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Beitrag von stfn »

Boris Merath @ 19 Dec 2011, 15:11 hat geschrieben: Ganz so einfach darf die Bahn (bzw. ihre Vertreter) aber auch nicht Hausverbot erteilen - wegen "verdächtigem Verhalten" jedenfalls nicht. Dem Hausverbot steht hier nämlich die Beförderungspflicht entgegen.
Da hast du sicher recht, Boris. Ich hab in Prokurists Beispiel das vorherige Hausverbot einfach als gegeben angesehen, da der Rest des Beispiels ja gerade das Beschreibt, was manche User hier schon mehrfach geschrieben haben. Zusätzlich sollte man aber noch sagen, dass das Jedermann-Festnahmerecht auch in diesem Beispiel nur dann greifen darf, wenn Fluchtgefahr besteht.
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:15 hat geschrieben: Warum auch, wenn sie freundlich gefragt, was denn das Objekt ihrer Begierde ist, antworten. ;)
Ja, oder auch nicht antworten und stumm weiterfotografieren :)
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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 15:17 hat geschrieben: Ja, oder auch nicht antworten und stumm weiterfotografieren :)
Nö, da hätte ich schon gerne eine Auskunft...
Aber das ist doch alles vollkommen schnuppe. Ich hatte noch nie einen Fuzzygraph der nicht gerne einen Plausch gehalten hat.
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:21 hat geschrieben: Nö, da hätte ich schon gerne eine Auskunft...
Aber das ist doch alles vollkommen schnuppe. Ich hatte noch nie einen Fuzzygraph der nicht gerne einen Plausch gehalten hat.
Und ich hab beim Fotos machen eben gern meine Ruhe :)
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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 15:23 hat geschrieben:
Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:21 hat geschrieben: Nö, da hätte ich schon gerne eine Auskunft...
Aber das ist doch alles vollkommen schnuppe. Ich hatte noch nie einen Fuzzygraph der nicht gerne einen Plausch gehalten hat.
Und ich hab beim Fotos machen eben gern meine Ruhe :)
Dann warte ich gerne bis du alles im Kasten hast. OK? Und ich werde den ex-Kollegen das auch mitteilen. ;)

Was ich aber schonmal hatte, nur so als Anekdote nebenbei:

Eine vermeintlich schlafende Person am Endbahnhof - Hilfeersuchen vom Tf über LEL. Wir betreten den Wagen und ein schon recht intensiver Geruch strömt uns entgegen... Denkt Euch den Rest.
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:28 hat geschrieben: Dann warte ich gerne bis du alles im Kasten hast. OK? Und ich werde den ex-Kollegen das auch mitteilen. ;)
Und wenn ich dann immer noch nicht reden will? :P
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Beitrag von Prokurist »

Bayernlover @ 19 Dec 2011, 15:39 hat geschrieben: Und wenn ich dann immer noch nicht reden will? :P
Hast du erstmal eine Eskorte und verpasst im ungünstigen Fall etwas, weil du in einer stickigen Amtsstube Deine Beweggründe schildern darfst.
Sturheit zahlt sich i.d.R. nicht aus! :P
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Beitrag von Bayernlover »

Prokurist @ 19 Dec 2011, 15:50 hat geschrieben: Hast du erstmal eine Eskorte und verpasst im ungünstigen Fall etwas, weil du in einer stickigen Amtsstube Deine Beweggründe schildern darfst.
Oder Du, weil Du mich meiner Freiheit beraubt hast :P
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