Weil ohne Halt bald eine satte Verfrühung zustandekommt.Boris Merath @ 8 Feb 2012, 15:13 hat geschrieben: Nein, warum sollte das auffallen? Die Leitstelle hat ja noch andere Sachen zu tun als bei jedem Zug nachzuprüfen, ob er stehenbleibt. Das kann zufällig auffallen, muss aber nicht.
[M] U-Bahnfahrer fährt betrunken.
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Bei einem Blutalkoholgehalt von über 2 Promille spricht man auch von einem "Betäubungsstadium". Es ist kaum noch Reaktionsvermögen vorhanden.
[Ironie ein]Jedenfalls konnte er nicht Schlangenlinien fahren[Ironie aus]
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Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Und da Alkohol im Blut die Reaktionszeit und Aufmerksamkeit herabsetzt und sowas u.a. in einem verlängertem Bremsweg endet...
Ob jemand bei der Einfahrt des Zuges ins Gleis fällt oder beim Einsteigen verunglückt - da hilft Technik allein ja nicht unbedingt.
Gut, dass es nicht zu einer Verkettung unglücklicher Umstände gekommen ist.
Ob jemand bei der Einfahrt des Zuges ins Gleis fällt oder beim Einsteigen verunglückt - da hilft Technik allein ja nicht unbedingt.
Gut, dass es nicht zu einer Verkettung unglücklicher Umstände gekommen ist.
Für die dauerhafte werktägliche U8
sommerzeitfreier Lebensstil
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Zu den aufgekommenen Fragen:
Aufgrund diverser Defekte (am Fahrzeug, an der Strecke) und persönlicher Vorlieben fahren auch zur Hauptverkehrszeit etwa 30% aller Züge ohne LZB, d.h. der Fahrer fährt von Hand, Fahrweganzeige durch ortsfeste Signale. Das Sicherungssystem erlaubt bei Fahrzeugen ohne M21-Zuggerät eine theoretische Höchstgeschwindigkeit jenseits der 100 - bei Fahrzeugen mit M21 Zuggerät ist bei etwa 85-90km/h schluss. Es erfolgt eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand. Sind alle Signale auf Fahrt, kann der Zug ohne jeglichen Halt die ganze Strecke durchkullern, Verbremser sind da vorallem mit 2 Promille mehr als möglich. Befreiung aus einer Zwangsbremse im Fahrsystem FO in etwa wie bei der großen Bahn - Knopfdruck, Fahrzeug belüftet und weiter gehts. Dass die Vorschriften da ein paar Bedien- und Kommunikationshandlungen mehr erfordern versteht sich von selbst.
Zur Überwachung der Leitstelle:
Grundsätzlich hat die Leitstelle alle paar Minuten ein Auge auf jeden Zug - sei es weil er im Videomonitor auftaucht (Nase bohren hat der Dispo grinsend zu ignorieren, wird ein Flachmann gehoben sähe das anders aus) oder weil er ein Ereignis auf der Strecke (LZB Halt überfahren, rotes Signal überfahren) auslöst. Prinzipiell sind also Haltverfehlungen, wenn der Zug nicht vor Fahrplan verkehrt und das Ausfahrsignal grün war durch die Leitstelle nicht immer ersichtlich. Es sind auch schon Züge zur größten Hauptverkehrszeit wegen fehlendem G3 vom Hohenzollern bis nach Feldmoching mit 25 gezuckelt...
Zur Grundthematik und dem WARUM:
Gerade dieser Job in dieser Firma bietet ein erstklassiges Fundament, Alkoholiker zu werden. Wer sein Feierabendbier braucht ist nach so mancher Schicht nicht weit vom 2. oder 3. - wenn dann private Probleme dazukommen sind 2 Promille Nachmittags um halb 5 für mich nicht verwunderlich. Der abgelöste Kollege hätte den Alkoholgeruch wahrnehmen können - hätte. Da kann sich keiner raus nehmen, dass er seinen Nachfolger nicht großartig kontrolliert. Es gibt Kolleg(en)(innen), deren Parfüm geht man lieber aus dem Weg. Das wird sicher auch ein Gespräch ohne weitere Konsequenzen geben.
Fazit:
Wenn der Fahrer Lust hat, kann er im Fahrsystem FO jederzeit am Mangfallplatz mit 60 in der Wendeanlage mit Fahrgästen gegen die Wand knallen, das lässt das System mit einigen Bedingungen zu - eine konkrete Gefährdung lag in diesem Fall nicht vor. Alkoholisiert zur Arbeit zu gehen bleibt ein No-Go, entsprechende Konsequenzen muss es geben, das aber bitte ohne Artikel durch die lokale Presse.
Aufgrund diverser Defekte (am Fahrzeug, an der Strecke) und persönlicher Vorlieben fahren auch zur Hauptverkehrszeit etwa 30% aller Züge ohne LZB, d.h. der Fahrer fährt von Hand, Fahrweganzeige durch ortsfeste Signale. Das Sicherungssystem erlaubt bei Fahrzeugen ohne M21-Zuggerät eine theoretische Höchstgeschwindigkeit jenseits der 100 - bei Fahrzeugen mit M21 Zuggerät ist bei etwa 85-90km/h schluss. Es erfolgt eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand. Sind alle Signale auf Fahrt, kann der Zug ohne jeglichen Halt die ganze Strecke durchkullern, Verbremser sind da vorallem mit 2 Promille mehr als möglich. Befreiung aus einer Zwangsbremse im Fahrsystem FO in etwa wie bei der großen Bahn - Knopfdruck, Fahrzeug belüftet und weiter gehts. Dass die Vorschriften da ein paar Bedien- und Kommunikationshandlungen mehr erfordern versteht sich von selbst.
Zur Überwachung der Leitstelle:
Grundsätzlich hat die Leitstelle alle paar Minuten ein Auge auf jeden Zug - sei es weil er im Videomonitor auftaucht (Nase bohren hat der Dispo grinsend zu ignorieren, wird ein Flachmann gehoben sähe das anders aus) oder weil er ein Ereignis auf der Strecke (LZB Halt überfahren, rotes Signal überfahren) auslöst. Prinzipiell sind also Haltverfehlungen, wenn der Zug nicht vor Fahrplan verkehrt und das Ausfahrsignal grün war durch die Leitstelle nicht immer ersichtlich. Es sind auch schon Züge zur größten Hauptverkehrszeit wegen fehlendem G3 vom Hohenzollern bis nach Feldmoching mit 25 gezuckelt...
Zur Grundthematik und dem WARUM:
Gerade dieser Job in dieser Firma bietet ein erstklassiges Fundament, Alkoholiker zu werden. Wer sein Feierabendbier braucht ist nach so mancher Schicht nicht weit vom 2. oder 3. - wenn dann private Probleme dazukommen sind 2 Promille Nachmittags um halb 5 für mich nicht verwunderlich. Der abgelöste Kollege hätte den Alkoholgeruch wahrnehmen können - hätte. Da kann sich keiner raus nehmen, dass er seinen Nachfolger nicht großartig kontrolliert. Es gibt Kolleg(en)(innen), deren Parfüm geht man lieber aus dem Weg. Das wird sicher auch ein Gespräch ohne weitere Konsequenzen geben.
Fazit:
Wenn der Fahrer Lust hat, kann er im Fahrsystem FO jederzeit am Mangfallplatz mit 60 in der Wendeanlage mit Fahrgästen gegen die Wand knallen, das lässt das System mit einigen Bedingungen zu - eine konkrete Gefährdung lag in diesem Fall nicht vor. Alkoholisiert zur Arbeit zu gehen bleibt ein No-Go, entsprechende Konsequenzen muss es geben, das aber bitte ohne Artikel durch die lokale Presse.
Ja natürlich, klar, der arme Mann. Ich mein, bestimmt hatte er Ärger mit seiner Frau, da ist es doch vollkommen verständlich dass man da besoffen eine U-Bahn fährt. Was regen sich die Leute überhaupt so auf? Ist doch normal dass man seinen Dienst mit 2 Promille verrichtet wenn man Sorgen hat. Und die Technik macht ja alles selbst, diese Fahrer da werden sowieso völlig überberwertet da vorn drin. Wenn sie Sorgen haben , lasst die armen Kerle doch trinken bis es ihnen zu den Ohren rausläuft, hat ja keine Konsequenzen...andreas @ 8 Feb 2012, 17:20 hat geschrieben: natürlich meint er das ernst - spielt doch keine Rolle, ob jemand, der für mehrere Hundert Leute volltrunken ist, weil die Technik passt ja auf, ein kleiner Preis, den man bereit ist dafür zu zahlen, daß die meisten ja doch so verantwortungsbewußt trinken.....
der arme Mensch hat sicher genug andere Probleme, von daher sollte man sicher auch von Arbeitsrechtlichen Maßnahmen absehen.....
Mann ehrlich manchmal frag ich mich schon... :rolleyes: :rolleyes: :ph34r: :wacko:
Man muss sein Leben aus dem Holz schnitzen, das man hat - Theodor Storm
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Ich glaube, es ist verstanden dass sowas nicht geht, Konsequenzen haben muss, und es auch haben wird. Und das sieht auch jeder so. Insofern kann der Zeigefinger auch wieder runter, sonst friert er nämlich nochmal fest :rolleyes: 
Für mich persönlich (als Fahrgast, vulgo potenziell Betroffener) ist das aber schon ein riesiger Unterschied zur Sensationsmache einiger Medien (hallo?! das steht sogar auf meiner GMX-Seite ^^). Deren Ausführungen lesen sich wirklich so, als ob der gute Mann da mit Fullspeed vom Hbf. bis zum Mangfallplatz gedüst wäre. Daraus ergäbe sich nämlich auch ein ganz anderes Gefahrenbild - siehe Auffahrt auf vorausfahrende/-stehende Züge etc., das was man halt an Horrormeldungen aus dem Oberflächenschienenverkehr immer wieder sieht :ph34r:
Das ist nämlich das interessantere Thema, ob sowas sicherungstechnisch (Signal rot) möglich ist oder eben nicht, wie hier auch diskutiert wurde.

Für mich persönlich (als Fahrgast, vulgo potenziell Betroffener) ist das aber schon ein riesiger Unterschied zur Sensationsmache einiger Medien (hallo?! das steht sogar auf meiner GMX-Seite ^^). Deren Ausführungen lesen sich wirklich so, als ob der gute Mann da mit Fullspeed vom Hbf. bis zum Mangfallplatz gedüst wäre. Daraus ergäbe sich nämlich auch ein ganz anderes Gefahrenbild - siehe Auffahrt auf vorausfahrende/-stehende Züge etc., das was man halt an Horrormeldungen aus dem Oberflächenschienenverkehr immer wieder sieht :ph34r:
Das ist nämlich das interessantere Thema, ob sowas sicherungstechnisch (Signal rot) möglich ist oder eben nicht, wie hier auch diskutiert wurde.
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Ich will hier jetzt auch niemandem etwas unterstellen, aber bei verschiedenen Delikten die dann eher im 10 Vorne usw. auftauchen, wird sich regelmäßig aufgeregt, dass der Kinderschänder wegen schlechter Kindheit usw. nur so und so viel strafe kriegt, hier aber dann miklldernde Umstande fordern.
Ich habs heute bei Einweisung auf die A-Bahn wieder gesehen, wenn man nicht aufpasst, rauscht man mit 80 am Bahnsteig vorbei sowie über einen Bahnübergang samt offener Schranken, ist nicht passiert, aber wäre ohne irgend eine Überbrückung jederzeit möglich.
Ich habs heute bei Einweisung auf die A-Bahn wieder gesehen, wenn man nicht aufpasst, rauscht man mit 80 am Bahnsteig vorbei sowie über einen Bahnübergang samt offener Schranken, ist nicht passiert, aber wäre ohne irgend eine Überbrückung jederzeit möglich.
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Ich will mal klarstellen, dass ich auf keinster Weise gutgehießen habe, was der Fahrer da veranstaltet hat. Aufgrund meiner mangelnden Kenntnisse über die Sicherungstechnik der Münchner U-Bahn bin ich allerdings davon ausgegangen, dass die Gefahr geringer sei, als hier zunächst dargestellt. Nachdem Boris und elchris das Gegenteil bewiesen haben, muss ich mich leider revidieren, und sagen, dass das Verhalten des Fahrers grob fahrlässig und gefährlich gewesen ist. Hoffen wir, dass das ein Einzelfall bleibt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Kurzwenden mit 100 statt 40 dürfte auch zumindest eine Portion Glück erfordern, oder? Das erscheint mir hier die realistischere Gefahr zu sein.elchris @ 8 Feb 2012, 20:20 hat geschrieben: Fazit:
Wenn der Fahrer Lust hat, kann er im Fahrsystem FO jederzeit am Mangfallplatz mit 60 in der Wendeanlage mit Fahrgästen gegen die Wand knallen, das lässt das System mit einigen Bedingungen zu
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Von einem Kollegen von euch habe ich nun erfahren, dass der alkoholisierte Fahrer eine Stunde vor seiner ominoesen Fahrt noch nicht gewusst hat, dass er Dienst haette... D. h. er wurde kurzfristig von der Dienststelle gebeten, Schicht zu fahren! Ebenso vom Kollegen habe ich erfahren, dass sozusagen dieser Fahrer seitens der Dienststelle gezwungen wurde, zu fahren, obwohl er es gar nicht wollte! Wenn das stimmt, dann nimmt dieser Vorfall eine andere Wende ein! Wäre das eigentlich möglich?
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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Jemanden zu zwingen? Nein, denn der Fahrer hat ja wahrscheinlich gewusst, dass er Alkohol getrunken hat. Von daher kann sich die Firma da querstellen wie sie will, wenn der Fahrer sagt, er tritt nicht an, dann tritt er nicht an.Zp T @ 9 Feb 2012, 10:41 hat geschrieben: Wäre das eigentlich möglich?
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Vor allem sollte man nicht alles glauben, was die Kollegen verzählen.
Demnach wär ich auch schon letzten März abgemahnt oder gar entlassen worden.
Zumal investigativem Bildjournalismus sei dank bekannt ist, wo der Kollege wohnt. Und von da aus in einer Stunde halt ich schon sehr gewagt, also nicht alles einfach glauben.
Demnach wär ich auch schon letzten März abgemahnt oder gar entlassen worden.
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Ja, genau das frage ich mich auch! Bei uns bei der S-Bahn undenkbar... Aber so soll es wirklich gewesen sein, so wie sich mein Kumpel angehört hat...Bayernlover @ 9 Feb 2012, 10:51 hat geschrieben: Jemanden zu zwingen? Nein, denn der Fahrer hat ja wahrscheinlich gewusst, dass er Alkohol getrunken hat. Von daher kann sich die Firma da querstellen wie sie will, wenn der Fahrer sagt, er tritt nicht an, dann tritt er nicht an.
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Gut die Stunde halte ich auch für etwas zu übertrieben, aber darueberhinaus und der Rest der Geschichte wäre dennoch denkbar...Auer Trambahner @ 9 Feb 2012, 11:10 hat geschrieben: Vor allem sollte man nicht alles glauben, was die Kollegen verzählen.
Demnach wär ich auch schon letzten März abgemahnt oder gar entlassen worden.
Zumal investigativem Bildjournalismus sei dank bekannt ist, wo der Kollege wohnt. Und von da aus in einer Stunde halt ich schon sehr gewagt, also nicht alles einfach glauben.
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Unabhängig davon, ob es stimmt, das dieser Mann "gezwungen" wurde, eine nicht im Dienstplan stehende Schicht zu übernehmen, er hätte den Führerstand niemals betreten dürfen.
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Es reicht nicht zu sagen "ich will nicht fahren", sondern er hätte es verweigern müssen. Wie hätte die MVG ihn dazu zwingen sollen?Jean @ 9 Feb 2012, 14:43 hat geschrieben: Wenn er aber vorher betont hatte, dass er nicht fahren wollte...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Es gibt genug Möglichkeiten Druck auf einen Arbeitnehmer auszuüben.Boris Merath @ 9 Feb 2012, 15:40 hat geschrieben: Es reicht nicht zu sagen "ich will nicht fahren", sondern er hätte es verweigern müssen. Wie hätte die MVG ihn dazu zwingen sollen?
Da kanns schon reichen, wenn der Schichtleiter mal den gewünschten freien Tag am 50sten der Ehefrau als Verhandlungsmasse auf den Tisch wirft. (Und das ist noch die geringste Form.)
Klar: Trotzdem hätte der Fahrer nie den Dienst antreten dürfen. Aber wenn es so stimmt wie der Buschfunk sagt, würde ich ihm zumindest nicht mehr alleine die Schuld zusprechen.
Die TZ scheint auch in diesem Forum nachzulesen und wird über diese Aussage morgen berichten.Zp T @ 9 Feb 2012, 10:41 hat geschrieben: Von einem Kollegen von euch habe ich nun erfahren, dass der alkoholisierte Fahrer eine Stunde vor seiner ominoesen Fahrt noch nicht gewusst hat, dass er Dienst haette... D. h. er wurde kurzfristig von der Dienststelle gebeten, Schicht zu fahren! Ebenso vom Kollegen habe ich erfahren, dass sozusagen dieser Fahrer seitens der Dienststelle gezwungen wurde, zu fahren, obwohl er es gar nicht wollte! Wenn das stimmt, dann nimmt dieser Vorfall eine andere Wende ein! Wäre das eigentlich möglich?
Von SWM/MVG habe ich auf Nachfrage (ja so was geht *g*) folgende Antwort zu dieser Aussage erhalten:
<<Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Die Diensteinteilung erfolgte in diesem Fall bereits am 1. Februar 2012. In unserem System ist außerdem ersichtlich, dass der betreffende Fahrer am 2. Februar 2012 Kenntnis von dieser Diensteinteilung (7.2.2012, U1, Dienstantritt 16.12 Uhr) nahm. Er ist also weder kurzfristig gebeten und schon gar nicht gezwungen worden.
Zwingen können (und wollen) wir im Übrigen niemanden. Ggf. wird bei Engpässen (z.B. Grippewelle) bei den dienstfreien Kollegen nachgefragt, ob sie eine Schicht zusätzlich übernehmen können.>>
Übrigens, was ich meine ist, dass es -wie so oft- vom Vorgesetzten abhängt, wie "nachgefragt" wird und auch wie und ob der Kollege "nein" sagen kann oder will.
Sagt ein Kollege natürlich immer "nein", kann es natürlich sein, dass der Vorgesetzte sich dies auch merkt und dann auch mal "nein" sagt, wenn der Kollege einen Wunsch hat. Grundsätzlich würde ich mal denken, dass Schichtleiter auch mit sich reden lassen.
*Mehr Tram* *Mehr U-Bahn* *Mehr S-Bahn*
Ausbau des ÖPNV JETZT!
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M.E. ist dieser Satz vollkommen verquer.von daher sollte man sicher auch von Arbeitsrechtlichen Maßnahmen absehen.....
Eine arbeitsrechtliche Maßnahme ist bereits, wenn man ihn die nächsten vier Wochen nicht mehr als Fahrer einsetzt!
Ob er gekündigt, "straf"-versetzt, ob er eine Abmahnung erhält usw. hängt z.B. von der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb und vielen anderen Faktoren ab.
Wie man mit dem Arbeitnehmer weiter verfährt ist u.a. davon abhängig, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, welche Gründe zur Trunkenheitsfahrt führten usw. Das ist u.a. auch eine klassische Aufgabe des Betriebs / Personalrats.
Auf alle Fälle sollte niemand überheblich sein und behaupten, dass es ihm niemals passieren kann.
Krankheiten wie Depressionen, deren Anfänge man nicht rechtzeitig erkennt und bekämpft, können die Persönlichkeit so weit verändern, daß man sich nicht wiedererkennt!
Sehr wichtig ist in solch einem Falle die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die auch eingeklagt werden kann.
Viele Grüße,
Fritz
[font=Arial]Meine Vorbildfotos unter [/font]Meine Eisenbahnfotos
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Ein U-Bahn-Fahrer, der mit hunderten Fahrgästen und 2 Promille unterwegs ist, hat hochgradig unverantwortlich gehandelt - ganz egal was der Grund dafür ist, und hat damit bewiesen, dass er offenbar nicht in der Lage ist einen Zug verantwortlich zu führen. Daher gehört er aus dem aktiven Fahrdienst genommen.riedfritz @ 9 Feb 2012, 18:51 hat geschrieben: Wie man mit dem Arbeitnehmer weiter verfährt ist u.a. davon abhängig, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, welche Gründe zur Trunkenheitsfahrt führten usw. Das ist u.a. auch eine klassische Aufgabe des Betriebs / Personalrats.
Auf alle Fälle sollte niemand überheblich sein und behaupten, dass es ihm niemals passieren kann.
[..]
Sehr wichtig ist in solch einem Falle die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die auch eingeklagt werden kann.
Ansonsten sollte man natürlich nachforschen was die Ursachen sind, und nach Möglichkeit (sowie abhängig von der Vorgeschichte) versuchen, eine andere Stelle zu finden - aber im Fahrdienst ist jemand, der so etwas gemacht hat, einfach zu gefährlich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Reg dich mal ab, das war doch nur die allererste Sofortmaßnahme. Die MVG hat ja schon arbeitsrechtliche Maßnahmen angekündigt - kann also gut sein dass der seinen Job ganz los ist, und einen neuen Finden wird mit so eine Vorgeschichte auch ein wenig schwieriger werden - und eine Anzeige von der Polizei hat er ja auch.168er @ 8 Feb 2012, 14:43 hat geschrieben: da ist ein Entzug der Fahrerlaubnis noch eine zu milde Strafe meiner Meinung nach...
Die Geschichte mit kurzfristig und so scheint ja nicht zu stimmen. Aber selbst wenn soetwas so passieren sollte und der Dispo auch ein "ich mag nicht" nicht akzeptiert, dann müsste man halt ein "ich kann nicht ich bin betrunken" bringen. Nach so einem Satz würde wohl jeder Dispo der bei Verstand ist denjenigen zuhause bleiben lassen.
Aber gut blanke theorie, es scheint ja Seemanns - äääh - Tunnelmannsgarn zu sein.
Für einen Berufs(kraft)fahrer ist der Führerschein lebensnotwendig, wenn er seinen Job behalten will. Unabhängig davon, wann der gute Mann von seiner Schicht erfahren haben soll, er hätte sich besser krank melden sollen.
Vielleicht wäre ihm arbeitsrechtlich nichts passiert, wenn er gesagt hätte, ich bin besoffen! Möglicherweise wären dann Mechanismen in Gang gekommen, die ihm bei möglichen Problemen, die zu einer möglichen Sucht geführt haben könnten, geholfen hätten.
P.S.: Es ist schon eine ganze Weile her, da rief mich mein oberster Chef in der Nacht von Sonntag auf Montag an. "Wir haben da ein Problem, kannst Du bitte nach .... fahren und die Tour nach .... übernehmen?" Ich war zwar weit entfernt davon, "besoffen" zu sein, aber ich hatte mir am Sonntag mit einem Nachbarn ein paar Fläschchen Bier genehmigt. Ich habe NEIN gesagt. Ich fahre grundsätzlich nicht, wenn ich nur eine halbe Flasche Bier getrunken habe! Und ich war mir nicht sicher, ob ich noch Restalkohol im Blut hatte.
Vielleicht wäre ihm arbeitsrechtlich nichts passiert, wenn er gesagt hätte, ich bin besoffen! Möglicherweise wären dann Mechanismen in Gang gekommen, die ihm bei möglichen Problemen, die zu einer möglichen Sucht geführt haben könnten, geholfen hätten.
P.S.: Es ist schon eine ganze Weile her, da rief mich mein oberster Chef in der Nacht von Sonntag auf Montag an. "Wir haben da ein Problem, kannst Du bitte nach .... fahren und die Tour nach .... übernehmen?" Ich war zwar weit entfernt davon, "besoffen" zu sein, aber ich hatte mir am Sonntag mit einem Nachbarn ein paar Fläschchen Bier genehmigt. Ich habe NEIN gesagt. Ich fahre grundsätzlich nicht, wenn ich nur eine halbe Flasche Bier getrunken habe! Und ich war mir nicht sicher, ob ich noch Restalkohol im Blut hatte.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Also entlassen glaube ich nicht! Vom Fahrdienst holen schon eher... Wird wohl ein Bürojob bekommen oder irgendwas in der Werkstatt machen...Didy @ 9 Feb 2012, 23:47 hat geschrieben: Reg dich mal ab, das war doch nur die allererste Sofortmaßnahme. Die MVG hat ja schon arbeitsrechtliche Maßnahmen angekündigt - kann also gut sein dass der seinen Job ganz los ist, und einen neuen Finden wird mit so eine Vorgeschichte auch ein wenig schwieriger werden - und eine Anzeige von der Polizei hat er ja auch.
Die Geschichte mit kurzfristig und so scheint ja nicht zu stimmen. Aber selbst wenn soetwas so passieren sollte und der Dispo auch ein "ich mag nicht" nicht akzeptiert, dann müsste man halt ein "ich kann nicht ich bin betrunken" bringen. Nach so einem Satz würde wohl jeder Dispo der bei Verstand ist denjenigen zuhause bleiben lassen.
Aber gut blanke theorie, es scheint ja Seemanns - äääh - Tunnelmannsgarn zu sein.
Dennoch halte ich die Geschichte mit der Kurzfristigkeit nicht für erfunden, auch wenn die MVG dies dementieren sollte... Und wenn schon die TZ Wind davon bekommen hat... Ohohoh!!!.Die Sache ist noch nicht ausgestanden!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!