[M] U-Bahnfahrer fährt betrunken.

Strecken, Fahrzeuge und Technik von U-Bahnen
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Mal anders gefragt: Könnte ein U-Bahn fahrer auf den Gedanken kommen, daß der Zug ja eh (überwiegend) alleine fährt, und es somit keine Besondere Herausforderung ist, im Fahrstand zu sitzen - so daß der Gedanke dahin geht, sich einzureden, den Job erledigen zu können, auch in dem Bewusstsein, nicht 100% fit zu sein?

Wobei ich da jetzt gar nicht so sehr auf die Trunkenheit anspielen will, es kann sich auch um ein 'normales' Unwohlsein handeln, bei dem man sich eigentlich schon krank melden sollte, man aber zB aus Angst um den Arbeitsplatz eben doch 'angeschlagen' zum Dienst erscheint.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Er könnte natürlich auf den Gedanken kommen, aber er muss auch wissen, dass es ihm jederzeit passieren kann, alles selber machen zu müssen. Eben bei Defekten oder in den Nachtstunden planmäßig.

Davon abgesehen, die Haltabstände sind recht kurz, die nächsten Bahnhöfe wollen angesagt werden. Ein weiterer heikler Punkt ist der Fahrgastwechsel, da der Fahrer die Türen direkt schließt, vor allem zur HVZ muss er da auch konzentriert sein. Auch unter LZB ist er schon ein bisschen mehr als nur Knöpfchendrücker, davon abgesehen, muss/sollte er auch unter LZB die Fahrweise des Auges sowie den Zug selbst und die Bahnsteige überwachen.

Wenn man sich wirklich schlecht fühlt, sollte man sich krank melden, bei einmaligem oder wenigem, also wirklich seltenem Vorkommen sollte das kein Kündigungsgrund sein, man sollte es halt nur rechtzeitig machen.

Ich kenne die MVG nicht gut genug, wie es bei sowas mit dem Job aussieht, aber wenn man bei einmaligem Krankmelden aus Unwohlsein gleich gekündigt wird, dann stimmt da was mit dem Laden nicht. Unabhängig davon wissen wir alle nicht, ob sein Krankentagekonto eventuell nicht doch schon etwas hoch war.

Edit: Möglicherweise wird ein alkoholisierter Fahrer auch an den Durchsagen erkannt.
Auer Trambahner
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Beitrag von Auer Trambahner »

Auf LZB kann man sich möglicherweise im Linienbetrieb schon durchmogeln.
Aber realistisch es ist nicht nur knöpferldatschen und zuschauen.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Ach ich denke, mehr oder minder sanften Druck seitens des Vorgesetzten, daß man doch bitteschön zum Dienst kommen sollte, auch wenns einem grad nicht so gut geht, gibt es in jedem Job und in jeder Branche. Personalengpässe und Leistungsdruck sind heutzutage sehr verbreitet.
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Der Druck ist sehr hoch in vielen Verkehrsbereichen und der Personalmangel befördert dies noch. Die Gesetze des Marktes sprechen hier überhaupt nicht an, denn eigentlich müsste im Sinne von Angebot und Nachfrage das Angebot attraktiver gestaltet werden, um mehr Nachfrage zu bekommen, nur ist das aus purer Gier nicht möglich, mal von einzelnen Abwerbeprämien abgesehen (die aber nur einmal kurz was bringen).

Wenn ich schon familiäre Probleme habe, dann suche ich mir einen guten Arzt und lasse mich länger krankschreiben bis das durchgestanden ist. Ich denke eine längere Ausfallzeit wird eher akteptiert als wenn man mal nur ein oder zwei Tage weg ist, da kommt schnell das Simulierervorurteil.
Da dieser Herr ja wirklich ernsthafte Probleme hat, hätte er sich in psychische Behandlung begeben müssen.

Sogesehen kann der hier nicht bleiben, da kann man sich nicht auf Druck berufen, denn keiner kann zur Arbeit gezwungen werden (wir haben nicht 1943), gerade wenn man angetrunken ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass das bei Erwähnung seitens der MVG egal gewesen wäre und man trotzdem antanzen hätte sollen.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Electrification @ 18 Feb 2012, 14:34 hat geschrieben: Wenn ich schon familiäre Probleme habe, dann suche ich mir einen guten Arzt und lasse mich länger krankschreiben bis das durchgestanden ist. Ich denke eine längere Ausfallzeit wird eher akteptiert als wenn man mal nur ein oder zwei Tage weg ist, da kommt schnell das Simulierervorurteil.
Da dieser Herr ja wirklich ernsthafte Probleme hat, hätte er sich in psychische Behandlung begeben müssen.
Es ist schön zu hören, was andere immer müssen. Leider können sich nur die wenigsten in die Person hineinversetzen, und hauen sinnlose Plattitüden heraus.

Das ist genau wie dieses "Doofer-Selbstmörder-der-sich-auf-die-Schiene-legen-muss"-Geschreibsel mancher Lokführer, die doch tatsächlich glauben, dass so eine Handlung einer objektiven Überlegung entspringt.

Manchen täte es gut, mal selbst in so einer vermeintlich ausweglosen Situation zu stecken, dann könnte man wenigstens einen Funken Verständnis für die andere Seite aufbringen.

Das soll übrigens keine Rechtfertigung für Alkohol am Steuer einer U-Bahn darstellen, falls irgendwer gedenkt mir das zu unterstellen.
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Electrification
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Beitrag von Electrification »

Wer sagt dir dass ich kein Verständnis für die Situation habe? Liest sich das aus dem Beitrag so heraus?
Ich habe auch noch nie Selbstmörder angegriffen, denn wer das macht muss sehr verzweifelt sein und auch wenn er damit andere reinzieht, die wenigsten bedenken das, die haben längst abgeschalten.
Allerdings solltest du auch Verständnis haben wenn bestimmte Lokführer sich über Selbstmörder aufregen, weil die z. B. ihre Lebensqualität zerstört haben und er z. B. Schlafstörungen davon hat. Da weiß ich nicht wie es mir gehen würde, aber wenn es einem durch sowas mies geht oder man sogar Berufsunfähig wird, darfst du ja wohl kaum Verständnis aufbringen.
Schlimmer ist es wenn Nichtbetroffene oder Außenstehende über Selbstmörder aburteilen.

Mir ging es rein darum dass es besser gewesen wäre, der Mann hätte sich Hilfe gesucht, bevor es soweit kommt. Natürlich dürfte das den Personen nicht leicht fallen, aber wenigstens der direkte familiäre Umkreis oder z. B. der Partner hätten, falls eingeweiht, sicher unterstützen können.

Was will man aber machen? Konsequenzen wird es haben, aber wenn noch nie was vorgefallen ist, könnte man es auch bei einer Abmahnung belassen und den betroffenen MVGler erst mal eine Therapie oder ähnliches machen lassen.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Electrification @ 18 Feb 2012, 17:12 hat geschrieben: Wer sagt dir dass ich kein Verständnis für die Situation habe? Liest sich das aus dem Beitrag so heraus?
"Er hätte gehen müssen..."

Bezieh doch aber nicht alles gleich auf Dich :)
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Laimer88
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Beitrag von Laimer88 »

In der heutigen SZ, Regionalteil München, S. R4 steht ganz unten rechts eine kurze Meldung zum Abschluss des Strafverfahrens gegen den betreffenden Fahrer und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Strafbefehl über 3200 €, den der Beschuldigte akzeptiert hat, und Kündigung trotz 17jähriger sonst fehlerfreier Tätigkeit, was schwerer wiegen dürfte. Auch die MVG bewertet den Fehler also als "unverzeihlich".
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Laimer88 @ 13 Jul 2012, 18:34 hat geschrieben: Auch die MVG bewertet den Fehler also als "unverzeihlich".
Ist er auch. Eigentlich ist eine reine Unverschämtheit, dass der nicht eine höhere Strafe bekommen hat (vom Gericht).
Viele Grüße
Jojo423
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Beitrag von Laimer88 »

Sieht wohl jeder vernünftige Mensch angesichts der hohen Verantwortung so, dass ein solcher Fehler nicht passieren darf. (Nur frage ich mich, was passieren muss, dass man in eine solche Situation gerät und keine Hilfe findet: Der Betroffene wusste ja sicher um die drohenden Konsequenzen.)

Die Strafe ist wohl vergleichsweise mild (unter der Grenze, sich offiziell als "vorbestraft" bezeichnen zu müssen), weil keine konkrete Gefährdung eingetreten ist und die Sanktion der Kündigung schwer wiegt. Es dürfte nicht leicht werden, eine neue Beschäftigung zu finden. Hoffentlich eine Warnung an alle anderen Verantwortungsträger, egal ob im KfZ, einem Zug oder sonst wo. Alkohol im Verkehr sollte einfach ausnahmslos tabu sein...
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Beitrag von Auer Trambahner »

Den Begriff Unverschämtheit halte ich für unangebracht.
Der Kollege hat sich mehr oder weniger zum Sozialfall gemacht, damit ist er schon ordendlich abgestraft.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Auer Trambahner @ 13 Jul 2012, 20:42 hat geschrieben: Den Begriff Unverschämtheit halte ich für unangebracht.
Der Kollege hat sich mehr oder weniger zum Sozialfall gemacht, damit ist er schon ordendlich abgestraft.
Naja, generell sehe ich das auch so, aber nach dem tz-Interview mit ihm, kann ich nur noch sowas sagen.
Viele Grüße
Jojo423
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich hätte noch immer eine Strafversetzung weg vom Fahrdienst aus ausreichende Strafe angesehen. 17 Jahre Betriebstreue ohne negativ aufgefallen zu sein könnte man trotz der Schwere des Vergehens brücksichtigen.

Welche berufliche Möglichkeiten hat der Mann denn jetzt noch? Was kann ein U-Bahnfahrer, ausser U-Bahn fahren? wie schwer wäre denn eine Umschulung auf zB Berliner oder Hamburger U-Bahnen (falls er eine chance hat, da rein zu kommen, und auch bereit ist zum Ortswechsel)

46 ist noch zu früh, um an den Ruhestand zu denken.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Grundsätzlich ist es doch so, dass ein Fahrzeugführer nüchtern zu sein hat, ohne wenn und aber. Wer das nicht beherzigt, muss mit den Folgen leben. Das Leben ist keine Ponnyfarm.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von Zp T »

Heißt ja noch gar nicht, dass er komplett ohne Job ist! Er ist nur vom Fahrdienst ausgeschlossen! Am Ende sitzt er noch im Büro des Mr. Königs... :lol: :lol: :lol:
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Zp T @ 14 Jul 2012, 00:24 hat geschrieben: Heißt ja noch gar nicht, dass er komplett ohne Job ist! Er ist nur vom Fahrdienst ausgeschlossen! Am Ende sitzt er noch im Büro des Mr. Königs... :lol: :lol: :lol:
Nicht nach dem Interview in der tz... Außerdem: Was hätte das denn für eine Message an die anderen Fahrer? Sauft euch zu, und dann werdet ihr befördert?
Viele Grüße
Jojo423
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Jojo423 @ 14 Jul 2012, 00:29 hat geschrieben: Nicht nach dem Interview in der tz... Außerdem: Was hätte das denn für eine Message an die anderen Fahrer? Sauft euch zu, und dann werdet ihr befördert?
Selber Schuld, wenn du dem Schmierenblatt tz glaubst....
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Lazarus @ 14 Jul 2012, 03:24 hat geschrieben: Selber Schuld, wenn du dem Schmierenblatt tz glaubst....
Naja, Interview ist Interview. Im Endeffekt ist es egal, wo es war, nur der Inhalt spielt eine Rolle ;)
Viele Grüße
Jojo423
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Beitrag von Cloakmaster »

Autobahn @ 13 Jul 2012, 23:26 hat geschrieben: Grundsätzlich ist es doch so, dass ein Fahrzeugführer nüchtern zu sein hat, ohne wenn und aber. Wer das nicht beherzigt, muss mit den Folgen leben. Das Leben ist keine Ponnyfarm.
Grundsätzlich darf ein Lehrer keine Kinder schlagen. Tut er es aber doch, kann man ihn deswegen auch nicht feuern.
andreas
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Beitrag von andreas »

Cloakmaster @ 14 Jul 2012, 04:41 hat geschrieben: Grundsätzlich darf ein Lehrer keine Kinder schlagen. Tut er es aber doch, kann man ihn deswegen auch nicht feuern.
Bist dir da so sicher?
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Beitrag von ropix »

Zp T @ 14 Jul 2012, 00:24 hat geschrieben:Heißt ja noch gar nicht, dass er komplett ohne Job ist! Er ist nur vom Fahrdienst ausgeschlossen! Am Ende sitzt er noch im Büro des Mr. Königs... :lol:  :lol:  :lol:
Also die MVG hat durchaus mal von Kündigung geredet...
Cloakmaster @ 14 Jul 2012, 04:41 hat geschrieben:Grundsätzlich darf ein Lehrer keine Kinder schlagen. Tut er es aber doch, kann man ihn deswegen auch nicht feuern.
seit wann gibts für Knastis Kündigungsschutz?
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TravellerMunich
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Beitrag von TravellerMunich »

Cloakmaster @ 14 Jul 2012, 04:41 hat geschrieben: Grundsätzlich darf ein Lehrer keine Kinder schlagen. Tut er es aber doch, kann man ihn deswegen auch nicht feuern.
Ein Lehrer hat Riesenprobleme, wenn ihm Gewalt gegen Kinder nachgewiesen wird - das geht bis zum Verlust der Stelle einschließlich sämtlicher Pensionsansprüche. Denn wenn ein Beamter fliegt, selbst mit 64, sind seine kompletten Pensionsansprüche verwirkt und er bekommt auch keine Rente mehr. Nur noch Hartz IV.
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Beitrag von Cloakmaster »

Nur gab es da erst kürzlich Ein Urteil, nachdem der Lehrer trotz Schlägen gegen eine Schülerin seinen Job behalten durfte.
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Beitrag von ropix »

Cloakmaster @ 14 Jul 2012, 19:49 hat geschrieben: Nur gab es da erst kürzlich Ein Urteil, nachdem der Lehrer trotz Schlägen gegen eine Schülerin seinen Job behalten durfte.
Einzelurteil mit Berücksichtigung aller Hintergründe. Deswegen kann man das zum Glück noch nicht verallgemeinern.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

ropix @ 14 Jul 2012, 20:14 hat geschrieben: Einzelurteil mit Berücksichtigung aller Hintergründe. Deswegen kann man das zum Glück noch nicht verallgemeinern.
Und genau so ein Einzelurteil mit Berücksichtigung aller Hintergründe dürfte man niemals zugunsten eines U-Bahnfahrers fällen? U-Bahnfahrer müssen immer alle mit jeder nur sich bietender Härte bestraft werden, Einzelfallabwägungen sind dabei irrelevant?
ropix
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Beitrag von ropix »

Cloakmaster @ 15 Jul 2012, 08:16 hat geschrieben: Und genau so ein Einzelurteil mit Berücksichtigung aller Hintergründe dürfte man niemals zugunsten eines U-Bahnfahrers fällen? U-Bahnfahrer müssen immer alle mit jeder nur sich bietender Härte bestraft werden, Einzelfallabwägungen sind dabei irrelevant?
Ha? Wurde das denn nicht gemacht? Suff kostet also immer 3200 oder was auch immer Euro bei der U-Bahn? Würde mich doch jetzt sehr stark wundern.

Oder werden hier Unterstellungen betrieben und mein Satz völlig aus dem Zusammenhang mit schlagenden Lehrern gerissen?
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Mir geht das darum , daß hier mehrmals Behauptet wurde, dass "Suff im Dienst" immer mit Kündigung, Lizenzentzug, und am besten noch Gefängnis bei wasser und Brot bestraft sein soll, wogegen ich der Ansicht war und bin, daß eine Kündigung eben nicht zwangsläufig und immer Not tut.

Und 17 Jahre Betriebstreue wären für mich eben ein Argument, keine Kündigung auszusprechen, sondern "nur" in den Innendienst zu versetzen - bei ggfs. niedrigeren Bezügen.
TravellerMunich
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Beitrag von TravellerMunich »

Es gibt kaum noch "Innendienst", und auf die verbliebenen Stellen bewirbt man sich - ich glaube nicht, dass eine Trunkenheitsfahrt als Bewerbung angesehen wird. Aber ggf. hätte sich eine Stelle als Fahrkartenkontrolleur angeboten.
ms1607
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Beitrag von ms1607 »

ich denke ihr solltet den Faktor "Kollegen" auch nicht ganz ausser acht lassen. Es hat jeder mitbekommen wer er ist und was er getan hat somit wird er es innerhalb der MVG sicherlich nicht leicht haben wieder Fuß zu fassen. Ich denke eine Kündigung war sicherlich das bessere für ihn.
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