Unverschämte DB-Bahn

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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silvana5
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Beitrag von silvana5 »

Hallo,

bin am 07.01 mit der S-Bahn von GL - Richtung Köln gefahren.
Hatte mir bereits einen gültigen Fahrkarten-schein gekauft.
Am Fahrkarten Entwerter stempelte ich den Fahrschein ab.
Bemerkte sehr schnell das dieses Gerät defekt zu sein schien .Die Fahrkarte hatte einen sehr schwachen Druck.
Ich stempelte noch ein zweites mal , aber es tat sich nicht viel mehr.Ich stieg in die S-Bahn nach Köln um meinen Anschluss Zug (Sparpreis Ticket) zu erreichen.Beim Sparpreis Ticket muss man die angegebenen Uhrzeiten einhalten.
Ein Kontrolleur schaute sich das Ticket an,nahm meine Daten auf und meinte der Apparat wird überprüft, ich würde Bescheid bekommen ob auch tatsächlich ein Schaden ansteht .
Ein nettes Schreiben von der DB-Bahn bestätigte , eine Prüfung hat ergeben , dass zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich eine Störung vorlag.
Jetzt fordern sie trotz alledem nochmals den Fahrpreis von 3,60 € den ich ja schon bereits bezahlt hatte.
Die Fahrkarte habe ich auch noch.
Mit einer Kopie des Fahrscheins habe ich noch mal genau den Sachverhalt erläutert.
Angeblich wurde mir laut des Schreibens der DB Bahn, eine Fahrpreisnacherhebung in der S-Bahn ausgehändigt.Weder eine Aushändigung noch eine Annahme hat stattgefunden.

Leider bisher vergebens.Sie bestehen auf diesen Betrag.
Was kann ich tun?

Es geht mir in erster Linie um das Prinzip und nicht um den Preis.
Die DB Bahn hat mit Sicherheit einige von solchen ähnlichen Fällen und zudem noch permanente Fahrpreiserhöhungen .
Nur weil die Automaten von der Deutschen Bahn nicht intakt sind ,was natürlich auch immer mal vorkommen kann das sie defekt sind,soll der Fahrgast für die Kosten aufkommen?

Habe jetzt eine Frist gesetzt bekommen von der DB Bahn bis zum 27.02 den Betrag zu überweisen.

Was würdet Ihr tun ?
Was kann man tun um solch einem Monopol nicht ausgeliefert zu sein?

vielen lieben Dank für Eure Info
143
König
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Beitrag von 143 »

silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:29 hat geschrieben: Was würdet Ihr tun ?
Was kann man tun um solch einem Monopol nicht ausgeliefert zu sein?
mit dem Auto fahren...
silvana5
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Beitrag von silvana5 »

143 @ 17 Feb 2012, 22:36 hat geschrieben:
silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:29 hat geschrieben: Was würdet Ihr tun ?
Was kann man tun um solch einem Monopol nicht ausgeliefert zu sein?
mit dem Auto fahren...
habe leider kein Auto!

Was wäre wenn ich den Mini Betrag ignoriere ?
Was könnte rechtlich auf mich zu kommen?
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:38 hat geschrieben: Was wäre wenn ich den Mini Betrag ignoriere ?
Was könnte rechtlich auf mich zu kommen?
Einspruch einlegen. Im Zweifelsfall zahlen. 3,60 sind ja schließlich nicht die Welt.
Viele Grüße
Jojo423
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:38 hat geschrieben: Was könnte rechtlich auf mich zu kommen?
Inkassobüro und Gerichtlicher Mahnbescheid?

Wenn Du dann letzterem widersprichst, vmtl. ein Gerichtsverfahren. Ob Du Dir den Heckmeck "aus Prinzip" wg. 3,60 antun willst, ich weiss net...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Also ich würde das net bezahlen und zur Not lass ich es auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Weil wenn die Bahn net in der Lage ist, ihre Stempelautomaten zu warten, kann man das doch net den Fahrgästen anlasten.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ silvana5

Ich gehe mal davon aus, das Du mit "GL" die Stadt Bergisch-Gladbach meinst. Das dürfte auch vom Fahrpreis hinkommen (Preisstufe 3 im VRS). Die Fahrkarte hast Du wahrscheinlich nicht am Automaten der DB gekauft, den dort sind sie schon entwertet.

Du hast geschrieben, das der Druck sehr schwach war. Kann man denn erkennen, das überhaupt ein Stempelabdruck (obwohl unlesbar) vorhanden ist? Aber das spielt eigentlich keine Rolle.

Der Kontrolleur hat Dir aber in der Tat eine so genannte Fahrpreisnacherhebung ausgehändigt. Das wir immer gemacht, wenn kein für den Kontrolleur erkennbar gültiges Ticket vorgelegt werden kann. Eine Fahrpreisnacherhebung kostet normalerweise 40 Euro.
Ein Kontrolleur schaute sich das Ticket an,nahm meine Daten auf und meinte der Apparat wird überprüft, ich würde Bescheid bekommen ob auch tatsächlich ein Schaden ansteht .
Ein nettes Schreiben von der DB-Bahn bestätigte , eine Prüfung hat ergeben , dass zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich eine Störung vorlag.
Jetzt fordern sie trotz alledem nochmals den Fahrpreis von 3,60 € den ich ja schon bereits bezahlt hatte.
Und da wiehert jetzt der Amstschimmel. Vor einigen Tagen habe ich von einem ähnlichen Fall gelesen, wo man den Kunden eine Nachforderung von NULL Euro ins Haus geschickt hat. War übrigens auch im gleichen Bereich, die Leute wollten von Leichlingen nach Köln :D

Auf sich beruhen lassen, würde ich die Sache aber nicht. Vielleicht noch mal ein freundliches Anschreiben an die DB AG, ob hier nicht doch vielleicht ein Irrtum vorliege und die Nachforderung sich auf NULL Euro belaufe (Leider finde ich den Link nicht mehr).

Ansonsten droht tatsächlich ein Mahnbescheid u.ä.
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JNK
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Beitrag von JNK »

silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:29 hat geschrieben: Was kann ich tun?
Wende Dich doch mal an die Schlichtungsstelle Nahverkehr:
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.d.../doc12270A.html

Das sind Verbraucherzentralen und die NRW-Verkehrsunternehmen zusammen drin vertreten. Die Schlichtungsstelle spricht mit beiden Seiten, hört sich alles an und kann dann ggf. einen Schlichtungsspruch aussprechen, der allerdings nicht bindend ist.
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JNK
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Beitrag von JNK »

silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:29 hat geschrieben:Ich stieg in die S-Bahn nach Köln um meinen Anschluss Zug (Sparpreis Ticket) zu erreichen.Beim Sparpreis Ticket muss man die angegebenen Uhrzeiten einhalten.
Mal 'ne Frage an die Tarifexperten: Beim Sparpreis ist doch auch der Vor- und Nachlauf mit den Zügen des Nahverkehr im Ticket enthalten, oder? Dann hätte man ja gar kein Extra-Ticket gebraucht.

http://www.bahn.de/p/view/angebot/sparprei...artickets.shtml

(Klick auf Angebotskonditionen -> Produkte)
freibier47906
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Beitrag von freibier47906 »

Wenn auf dem Sparpreisticket ab "Köln" steht,wäre in diesem Falle K-Dellbrück die erste Station auf Kölner Gebiet(zumindest auf der S11).Bis dahin wäre der normale Preis für Preisstufe 2b fällig.
Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

JNK @ 18 Feb 2012, 11:03 hat geschrieben:
silvana5 @ 17 Feb 2012, 22:29 hat geschrieben:Ich stieg in die S-Bahn nach Köln um meinen Anschluss Zug (Sparpreis Ticket) zu erreichen.Beim Sparpreis Ticket muss man die angegebenen Uhrzeiten einhalten.
Mal 'ne Frage an die Tarifexperten: Beim Sparpreis ist doch auch der Vor- und Nachlauf mit den Zügen des Nahverkehr im Ticket enthalten, oder? Dann hätte man ja gar kein Extra-Ticket gebraucht.

http://www.bahn.de/p/view/angebot/sparprei...artickets.shtml

(Klick auf Angebotskonditionen -> Produkte)
Du weißt ja nicht was die Herren am Schalter verkaufen... Neulich sprach mich in Bochum(Hbf) eine Frau an die ein (Spar-)Ticket für den Thalys ab Köln hatte ob sie mit dem Nahverkehrsticket von Bochum(Hbf) nach Köln(Hbf) (auch am Schalter gekauft) auch den ICE nutzen könnte?!
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
Jogi
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Beitrag von Jogi »

JNK @ 18 Feb 2012, 11:03 hat geschrieben:Mal 'ne Frage an die Tarifexperten: Beim Sparpreis ist doch auch der Vor- und Nachlauf mit den Zügen des Nahverkehr im Ticket enthalten, oder? Dann hätte man ja gar kein Extra-Ticket gebraucht.
Zunächst bedeutet der "Vor-/Nachlauf" nur, dass eben vor bzw. nach den (zuggebundenen) FV-Zügen auch NV-Züge buchbar sind; andersherum sind aber keine bloßen NV-Fahrten auf einen Sparpreis buchbar.

Der Vor-/Nachlauf muss jedoch explizit auf der Fahrkarte vermerkt und gebucht sein. In der Praxis sieht das so aus: Zum ersten wird auf manchen Tickets (etwa aus dem Automaten) sowohl der für die tarifliche Gleichstellung maßgebende Bahnhof (z.B. KÖLN) wie auch der konkrete Startbahnhof (z.B. Köln-Buchforst) abgedruckt; und zum zweiten muss beim verbindlichen Abdruck der Reisekette (die mit den KFZ-Kennzeichen) vor und/oder nach den FV-Zügen ein "NV" vermerkt sein.

Hat man also eine Fahrkarte explizit nach Frankfurt Hbf gebucht, kann man mit ihr nicht spontan zur Konstablerwache fahren.
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