Lächerlich macht sich da nur das Ministerium: "Ihr dürft da ned rauchen - Warum? - Weil das halt so ist - So? Steht wo? - Im Gesetz! - Gar nicht... - Doch! - Nein! - Doch! Wir mögen dad nicht, also ists verboten, auch wenns laut Gesetz erlaubt ist! *schmoll*"Auer Trambahner @ 17 Jan 2012, 05:06 hat geschrieben: Liab, wie die kleinen Stinker wieder mit den Fäustchen aufm Boden rumtrommeln, weils ihrer Sucht nicht fröhnen dürfen! :ph34r:
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3943
- Registriert: 01 Mär 2009, 15:34
Nur sitzt die Regierung am längeren Hebel, denn notfalls kann sie das Gesetz entsprechend ändern, selbst bei Gerichtsniederlage.DumbShitAward @ 17 Jan 2012, 09:14 hat geschrieben: Lächerlich macht sich da nur das Ministerium: "Ihr dürft da ned rauchen - Warum? - Weil das halt so ist - So? Steht wo? - Im Gesetz! - Gar nicht... - Doch! - Nein! - Doch! Wir mögen dad nicht, also ists verboten, auch wenns laut Gesetz erlaubt ist! *schmoll*"
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Naja Ministerium != Regierung. Und selbst wenn ist ja nicht gesagt, dass eine derartige Änderung uneingeschränkt zulässig wäre, hier hören meine Kenntnisse des österreichischen Rechts aber endgültig auf.Electrification @ 17 Jan 2012, 14:29 hat geschrieben: Nur sitzt die Regierung am längeren Hebel, denn notfalls kann sie das Gesetz entsprechend ändern, selbst bei Gerichtsniederlage.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Im österreichischen Gesetz steht ganz klar, dass das Errichten von Raucherräumen an öffentlichen Orten grundsätzlich statthaft ist. Zu den öffentlichen Orten gehört laut Gesetz auch der "öffentliche und privaten Schienenverkehr".
(§1, Absatz 11)
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688...awid=269&paid=1
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit ist, dass (der öffentlicher Ort über) "eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten" verfügt und "der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt".
(§13, Absatz 2)
http://www.jusline.at/13._Nichtraucherschu...rte_TabakG.html
Der Punkt mit den ausreichenden Räumlichkeiten und dem sich nicht verbreitenden Tabakrauch kann natürlich Auslegungssache sein. Die Abteile sind sicher gut abgeschirmt, aber ab welcher Schadstoffkonzentration spricht man davon, dass "kein" Tabakrauch nach außen dringt? Eine winzige Menge dürfte sich immer verbreiten. Wer legt das fest? Und ab wann spricht man von ausreichend Räumen? Wenn es sagen wir mal im gesamten Zug nur ein kleines Raucherabteil gibt und sagen wir mal 95 % des Zuges Nichtraucherplätze sind, so ist das vorsichtig ausgedrückt ausreichend für den Nichtraucherschutz im Sinne des Gesetzes. Allerdings habe ich keine Angabe gefunden, wie viele Prozent Nichtraucherplätze im Zug tatsächlich sind. (Weiß das jemand?)
Ganz vorsichtig gesagt, sehe ich nichts, was gegen eine Rechtmäßigkeit der Raucherbteile spricht. Das sage ich als bekannter Gegner von Raucherabteilen, immerhin hat die Westbahn m.E. eine Regelung gefunden, mit der Nichtraucher leben können. Das ist aber nur die Meinung eines Laien. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht!
(§1, Absatz 11)
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688...awid=269&paid=1
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit ist, dass (der öffentlicher Ort über) "eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten" verfügt und "der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt".
(§13, Absatz 2)
http://www.jusline.at/13._Nichtraucherschu...rte_TabakG.html
Der Punkt mit den ausreichenden Räumlichkeiten und dem sich nicht verbreitenden Tabakrauch kann natürlich Auslegungssache sein. Die Abteile sind sicher gut abgeschirmt, aber ab welcher Schadstoffkonzentration spricht man davon, dass "kein" Tabakrauch nach außen dringt? Eine winzige Menge dürfte sich immer verbreiten. Wer legt das fest? Und ab wann spricht man von ausreichend Räumen? Wenn es sagen wir mal im gesamten Zug nur ein kleines Raucherabteil gibt und sagen wir mal 95 % des Zuges Nichtraucherplätze sind, so ist das vorsichtig ausgedrückt ausreichend für den Nichtraucherschutz im Sinne des Gesetzes. Allerdings habe ich keine Angabe gefunden, wie viele Prozent Nichtraucherplätze im Zug tatsächlich sind. (Weiß das jemand?)
Ganz vorsichtig gesagt, sehe ich nichts, was gegen eine Rechtmäßigkeit der Raucherbteile spricht. Das sage ich als bekannter Gegner von Raucherabteilen, immerhin hat die Westbahn m.E. eine Regelung gefunden, mit der Nichtraucher leben können. Das ist aber nur die Meinung eines Laien. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht!
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Was mich persönlich mal interessieren würde ist, wo das Gesundheitsministerium hier einen Ansatz sieht, das ganze könne unzulässig sein... wie TramPolin schon sagt, scheint das ganze eigentlich recht klar zu sein.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Die sagen Folgendes:DumbShitAward @ 17 Jan 2012, 18:03 hat geschrieben:Was mich persönlich mal interessieren würde ist, wo das Gesundheitsministerium hier einen Ansatz sieht, das ganze könne unzulässig sein... wie TramPolin schon sagt, scheint das ganze eigentlich recht klar zu sein.
Stimmt im Prinzip, aber es sind auch Ausnahmen vorgesehen.Das österreichische Tabakgesetz sehe ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Orten vor.
Stimmt, aber dann sind dort m.E. auch prinzipiell Raucherräume legitim.Dazu zählen auch die Verkehrsmittel
Das ist wahrscheinlich ein Verbot, das die Verkehrsverbünde verhängt haben. Denn ich habe im Gesetz keine Sonderregelung für den Nahverkehr gesehen. Aber in einer Tram kann man kaum einen Raucherbereich unterbringen, dafür sind die Züge nicht groß/lang genug.Auch in der Straßenbahn dürfe man ja nicht rauchen
Diese Aussage spricht aber eher dafür, dass man das Rauchverbot freiwillig verhängt hat, nicht aus gesetzlichen Gründen.Anders als bei der Westbahn sind die Züge der ÖBB völlig rauchfrei (seit September 2007). Grund: Die Raucherabteile seien nicht ausgelastet gewesen, man folge dem europäischen Trend und die Umstellung sei im Interesse des Kunden.
Quelle:
http://www.heute.at/news/oesterreich/art23655,624617
Anmerkung: Ich habe einzelne Sätze komplett zitiert, um die Aussage nicht zu verfälschen.
Vielleicht übersehe ich was, aber eigentlich scheint die Sache relativ klar zu sein. Ich habe zumindest keinen Ansatz des Gesundheitsministeriums gesehen, der etwas Überzeugendes rüberbringt.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Das meinte ich ja, da ist kein Argument im rechtlichen Sinne dabei. Geradezu grotesk ist ja die Aussage die ÖBB habe das Mangels Auslastung auch abgeschafft... ja was interessiert das die WESTBahn?!TramPolin @ 17 Jan 2012, 18:34 hat geschrieben: Die sagen Folgendes
Nur ein Gedankenspiel: sollte sich herausstellen, dass die WESTBahn mit ihrer Einschätzung richtig liegt und das Gesundheitsministerium tatsächlich mit einer Anzeigenflut reagiert bzw. schon reagiert hat, dann könnte das, je nach Einschätzung und Deutlichkeit, durchaus auch nach Hinten losgehen. Der Gedanke "Straftat im Amt" kommt mir da in den Sinne.
Ich persönlich glaube ja, dass das Gesundheitsministerium irgendein rechtlich brauchbares Argument in der Hinterhand hat: sie mögen ja fanatisch sein, aber blöd sind sie nicht.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ich hatte natürlich vermutet, dass Du die Aussagen kennst, bzw. war mir ziemlich sicher. Ich wollte sie dennoch einmal auflisten und bewerten.DumbShitAward @ 17 Jan 2012, 19:43 hat geschrieben:Das meinte ich ja, da ist kein Argument im rechtlichen Sinne dabei.
Ja, die Aussage des Gesundheitsministeriums klingt irgendwie peinlich und wiedersprüchlich.DumbShitAward @ 17 Jan 2012, 19:43 hat geschrieben:Geradezu grotesk ist ja die Aussage die ÖBB habe das Mangels Auslastung auch abgeschafft... ja was interessiert das die WESTBahn?!
Vielleicht übersehen wir was. Ansonsten kann man eigentlich nur bei der Anzahl der Nichtraucherplätze ansetzen, also fragen, ob diese weiterhin ausreichend vorhanden sind, und bei den Schadstoffpartikeln, von denen eine geringe Menge nach außen dringen könnte. Aber auch bei vorbildlich abgeschirmten Raucherzimmern in Lokalen wird was Messbares nach außen dringen, die wären ja dann auch alle illegal.DumbShitAward @ 17 Jan 2012, 19:43 hat geschrieben:Nur ein Gedankenspiel: sollte sich herausstellen, dass die WESTBahn mit ihrer Einschätzung richtig liegt und das Gesundheitsministerium tatsächlich mit einer Anzeigenflut reagiert bzw. schon reagiert hat, dann könnte das, je nach Einschätzung und Deutlichkeit, durchaus auch nach Hinten losgehen. Der Gedanke "Straftat im Amt" kommt mir da in den Sinne.
Ich persönlich glaube ja, dass das Gesundheitsministerium irgendein rechtlich brauchbares Argument in der Hinterhand hat: sie mögen ja fanatisch sein, aber blöd sind sie nicht.
Ich denke aber auch, dass das Gesundheitsministerium noch einen Trumpf in der Hand hat, aber ihn uns aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht zeigt. Sicherlich hat auch das Gesundheitsministerium die Lage gut abgesteckt, so blöd können die ja nicht sein, zu übersehen, dass der Schienenverkehr im Sinne des Gesetzes auch unter die "öffentlichen Orte" fällt.
Na ja, es bleibt immerhin spannend.
Kein Nichtraucher wurde durch die Raucherbereiche in der Westbahn geschädigt. So ein Satz kann nur von einem totalen Bevormundungsbefürworter kommen. Wenigstens hast du dir dann mit dem Frei- äh Nannystaat das richtige Bundesland ausgesuchtAuer Trambahner @ 17 Jan 2012, 05:06 hat geschrieben: Liab, wie die kleinen Stinker wieder mit den Fäustchen aufm Boden rumtrommeln, weils ihrer Sucht nicht fröhnen dürfen! :ph34r:

- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Österreich hat keine Gewaltentrennung?Electrification @ 17 Jan 2012, 14:29 hat geschrieben: Nur sitzt die Regierung am längeren Hebel, denn notfalls kann sie das Gesetz entsprechend ändern, selbst bei Gerichtsniederlage.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Als geborener und lange dort gelebt habender Österreich erlaub ich mir ein "qualifiziertes Naja". Wenn man sich z.B. das Umgehen mit den Verfassungsgeboten zu Minderheiten in südlicheren Teilen ansieht; oder die Verwendung von "verfassungsgleichgestellten Gesetzen", um Gerichtsurteile zu konterkarieren (wobei ich hier nichts Konkretes mehr zitieren kann, gebe ich zu), dann ist in den Köpfen vieler Leute schon drin, dass "die Regierung die Gesetze macht". Faktisch sind Gesetze - kritische wie unkritische - ja auch meistens Ministerialvorlagen, und grad bei einer wackeligen großen Koalition mucken die Klubs kaum gegen ihre Anführer, die als Minister in der Regierung sitzen, auf.Boris Merath @ 19 Jan 2012, 13:06 hat geschrieben: Österreich hat keine Gewaltentrennung?
Aber frühere italienische Verhältnisse (wo man den Eindruck hatte, dass die Regierung schon wieder Untergebene einer4-Mann-Crew waren) oder sowas wie in Ungarn haben wir nicht, das stimmt.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Popularklage gescheitert: Das strenge bayerische Rauchverbot bleibt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das bayerische Rauchverbot abgewiesen. Der Antragssteller wollte Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs erreichen und argumentierte, dass Clubs und Vereinsheime nicht öffentlich zugänglich seien, es hätten nur Mitglieder Zutritt.
Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Kurz zusammengefasst, der Schutz der Gäste vor den Gefahren des Passivrauchs geht vor. In Raucherclubs sind auch Nichtraucher anwesend, die dem Club aus anderen Gründen beigetreten sind, um soziale Kontakte zu pflegen oder wegen des gastronomischen Angebots.
In der Begründung heißt es unter anderem, "im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein" liege
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.d...emitteilung.htm
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das bayerische Rauchverbot abgewiesen. Der Antragssteller wollte Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs erreichen und argumentierte, dass Clubs und Vereinsheime nicht öffentlich zugänglich seien, es hätten nur Mitglieder Zutritt.
Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Kurz zusammengefasst, der Schutz der Gäste vor den Gefahren des Passivrauchs geht vor. In Raucherclubs sind auch Nichtraucher anwesend, die dem Club aus anderen Gründen beigetreten sind, um soziale Kontakte zu pflegen oder wegen des gastronomischen Angebots.
In der Begründung heißt es unter anderem, "im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein" liege
http://www.tz-online.de/nachrichten/bayern...bs-1586269.htmltypischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos…
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.d...emitteilung.htm
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Elektrische Zigarette im Mund explodiert - Konsument schwer verletzt
Auch die elektrische Zigarette soll gefährlich sein, wenn man dem Bericht glauben darf:
http://www.welt.de/vermischtes/weltgescheh...r-verletzt.html
Ein Mann aus Florida soll alle Zähen und einen Teil der Zunge verloren haben, als der Akku seiner E-Zigarette im Mund explodierte. Berichte über explodierende Handy-Akkus sind ja bekannt.
Auch die elektrische Zigarette soll gefährlich sein, wenn man dem Bericht glauben darf:
http://www.welt.de/vermischtes/weltgescheh...r-verletzt.html
Ein Mann aus Florida soll alle Zähen und einen Teil der Zunge verloren haben, als der Akku seiner E-Zigarette im Mund explodierte. Berichte über explodierende Handy-Akkus sind ja bekannt.
Bundesverfassungsgericht kippt Hamburger Rauchverbot:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...kippt-1.2724721
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...kippt-1.2724721
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Wasserpfeife rauchen auf dem Güterwagen - da liegt kein Segen drauf, sagt die Bundespolizei...
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ich dachte, Hamburger isst man und raucht sie nicht? Aber mal im Spaß: Das läuft wohl im nächsten Gesetz auf ein absolutes Rauchverbot in der Innenraumgastronomie raus, diese wäre ja dann wieder verfassungskonform. In NRW ist ja auch was in dieser Richtung in Vorbereitung.Autobahn @ 21 Feb 2012, 17:06 hat geschrieben: Bundesverfassungsgericht kippt Hamburger Rauchverbot:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...kippt-1.2724721
TramPolin @ 21 Feb 2012, 17:50 hat geschrieben: Das läuft wohl im nächsten Gesetz auf ein absolutes Rauchverbot in der Innenraumgastronomie raus, diese wäre ja dann wieder verfassungskonform.
Das ergibt dann eine Abstimmung mit den Rädern. Hamburg ist so klein, dass man es auf der A 7, aber auch auf der A 1 schnell durchquert. Und ich kenne die Trucker, die wollen nicht für jede Zigarette vor die Tür gehen, wenn sie abends zusammen sitzen. Und in einen Autohof kommen zu 99 % Trucker!Sie wollte den neben der Gaststube gelegenen "Clubraum" zum Raucherraum erklären. 80 Prozent ihrer Gäste seien Lkw-Fahrer; diese seien fast alle Raucher.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ach Gottchen, auf der Wiesn konnte der Nichtraucherschutz angeblich nie funktionieren, jetzt geht es ausnahmsweise nicht, weil Hamburg zu klein ist. Es lassen sich immer Gründe finden, warum es nicht funktionieren wird. In ein paar Jahren werden Länder (Staaten), in denen es kein generelles Rauchverbot in der Innenraumgastronomie gibt, die absolute Ausnahme sein. Ach ja, in NRW geht es nicht wegen des Karnevals und wegen der Schützen. Nur kommt dirt aber das Rauchverbot…Autobahn @ 21 Feb 2012, 18:24 hat geschrieben: Das ergibt dann eine Abstimmung mit den Rädern. Hamburg ist so klein, dass man es auf der A 7, aber auch auf der A 1 schnell durchquert. Und ich kenne die Trucker, die wollen nicht für jede Zigarette vor die Tür gehen, wenn sie abends zusammen sitzen. Und in einen Autohof kommen zu 99 % Trucker!
In Frankreich wird nun schon der erste Strand rauchfrei: http://www.heise.de/tp/blogs/6/151470
Ein Truck-stop ist kein VolksfestTramPolin @ 21 Feb 2012, 18:36 hat geschrieben:Ach Gottchen, auf der Wiesn konnte der Nichtraucherschutz angeblich nie funktionieren, ...

Gibt es in Spanien schon lange.TramPolin @ 21 Feb 2012, 18:36 hat geschrieben: In Frankreich wird nun schon der erste Strand rauchfrei: http://www.heise.de/tp/blogs/6/151470

Aber beides tangiert mich nicht.

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Damals wurde aber argumentiert, dass die Wiesn das größtmögliche Sicherheitsproblem sei, daher ein Rauchverbot nie durchsetzbar sei. Jetzt sollen die Trucker ein noch größeres Problem sein. Mal davon abgesehen, stellen die Trucker nur einen Teil der Kneipenbesucher in Hamburg dar. Und nicht jeder Trucker raucht. Daher glaube ich nicht, dass sich eventuell durchfahrende Trucker großartig in der Statistik niederschlagen.Autobahn @ 21 Feb 2012, 18:41 hat geschrieben: Ein Truck-stop ist kein Volksfest![]()
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Damit wäre ja auch das ehemalige bayerische Rauchverbot mit den "Speisen aus kleinen Töpfen" (wer hat das nochmal gesagt? War das nicht Beckstein?) wohl auch verfassungswidrig gewesen, oder verdrehe ich da gerade etwas?TramPolin @ 21 Feb 2012, 17:50 hat geschrieben:Ich dachte, Hamburger isst man und raucht sie nicht? Aber mal im Spaß: Das läuft wohl im nächsten Gesetz auf ein absolutes Rauchverbot in der Innenraumgastronomie raus, diese wäre ja dann wieder verfassungskonform. In NRW ist ja auch was in dieser Richtung in Vorbereitung.Autobahn @ 21 Feb 2012, 17:06 hat geschrieben: Bundesverfassungsgericht kippt Hamburger Rauchverbot:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...kippt-1.2724721
Nunja, es wird immer wieder Wirte geben die sich die eine oder andere kreative Maßnahme einfallen lassen um das Verbot zu unterlaufen. Hier vor Ort hat sich ein Betrieb auch etwas interessantes einfallen lassen: der Nebenraum ist vom Hauptraum komplett abgetrennt, die Tür zum Hauptgastraum ist versperrt bzw. als "alarmgesicherter Notausgang" deklariert - ob's wirklich so ist weiß ich nicht, hab noch nie jemanden das Ding aufmachen sehen (ich schätze mal, dass das nur ein Schild ist). Betreten kann man den Raum nur von der Straße aus, er ist auch nicht bedient oder sonstwas. Wer etwas bestellen möchte tut dies über eine Gegensprechanlage, das Bier/Essen kommt dann über eine kleine Schleuse in der Wand.
Neulich gabs da sogar eine Kontrolle - wurde nicht beanstandet, da keine Gastronomie sondern Raucherlounge NEBEN einem Restaurant (O-Ton Kontrolleur: naja, außer dem Bauamt hindert sie ja auch niemand daran vor der Tür eine Raucherhütte aufzustellen...)
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Für die gesamte Hamburger Gastronomie natürlich nicht, aber für die Klägerin.TramPolin @ 21 Feb 2012, 18:55 hat geschrieben:Daher glaube ich nicht, dass sich eventuell durchfahrende Trucker großartig in der Statistik niederschlagen.
Genial!DumbShitAward @ , hat geschrieben: Wer etwas bestellen möchte tut dies über eine Gegensprechanlage, das Bier/Essen kommt dann über eine kleine Schleuse in der Wand.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
An und für sich schon, der Wirt hatte halt "Glück", dass das ohne große bauliche Maßnahme ging (außer eben der Gegensprechanlage, aber das ist ja heutzutage kein Problem mehr), die "Schleuse" (sagen wir mal eher: Durchreiche) war wohl schon vorher vorhanden.Autobahn @ 21 Feb 2012, 19:07 hat geschrieben: Genial!
Wobei ich mir da nicht letztendlich schlüssig bin, ob das mit Gegensprechanlage tatsächlich "unbedient" ist. Der Wirt meinte, für den Fall der Fälle habe er noch eine Lösung via Webinterface in der Hinterhand. Natürlich kann man auch einfach rüber gehen und sich sein Bier an der Bar holen

Edit: Bevor hier gewisse Leute (nein, nicht du TramPolin) einen falschen Eindruck bekommen: diese Durchreihe ist selbstverständlich mit selbstschließenden Plexiglastüren versehen
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ich bezog mich auf ein etwaiges neues Gesetz in Hamburg mit generellem Rauchverbot in der Innnenraumgastronomie.Autobahn @ 21 Feb 2012, 19:07 hat geschrieben: Für die gesamte Hamburger Gastronomie natürlich nicht, aber für die Klägerin.
Was für ein Aufwand, damit ja der Drogenkonsum weiterhin möglich ist.DumbShitAward @ 21 Feb 2012, 19:10 hat geschrieben:aaWobei ich mir da nicht letztendlich schlüssig bin, ob das mit Gegensprechanlage tatsächlich "unbedient" ist. Der Wirt meinte, für den Fall der Fälle habe er noch eine Lösung via Webinterface in der Hinterhand. Natürlich kann man auch einfach rüber gehen und sich sein Bier an der Bar holen.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Wäre auch nicht nötig gewesen mit einer Zweiraumlösung... Verbote machen eben kreativ.TramPolin @ 21 Feb 2012, 19:22 hat geschrieben: Was für ein Aufwand, damit ja der Drogenkonsum weiterhin möglich ist.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Aus Norwegen und New York kommen neue Vorschläge, um das Rauchen einzudämmen.
New Yorks Bürgermeister Bloomberg etwa will, dass in Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen Verordnungen erlassen werden müssen, ob das Rauchen erlaubt ist. Bloomberg setzt offenbar darauf, dass es in Zukunft immer mehr Wohnanlagen geben wird, in denen Rauchen in der kompletten Anlage und auch in den Wohnungen verboten ist.
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/36/36793/1.html
Was meint ihr, ist das der richtige Weg oder geht das zu weit?
New Yorks Bürgermeister Bloomberg etwa will, dass in Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen Verordnungen erlassen werden müssen, ob das Rauchen erlaubt ist. Bloomberg setzt offenbar darauf, dass es in Zukunft immer mehr Wohnanlagen geben wird, in denen Rauchen in der kompletten Anlage und auch in den Wohnungen verboten ist.
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/36/36793/1.html
Was meint ihr, ist das der richtige Weg oder geht das zu weit?
Dürfte in Deutschland ohne Grundgesetzänderung kaum durchzusetzen sein, da das Wohnungen unter besonderen Schutz stellt. Ausserdem dürfte das ohnehin net kontrollierbar sein, da keiner selbst die Polizei ohne Beschluss eines Richters in die Wohnung lassen muss.TramPolin @ 20 Apr 2012, 00:39 hat geschrieben: Aus Norwegen und New York kommen neue Vorschläge, um das Rauchen einzudämmen.
New Yorks Bürgermeister Bloomberg etwa will, dass in Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen Verordnungen erlassen werden müssen, ob das Rauchen erlaubt ist. Bloomberg setzt offenbar darauf, dass es in Zukunft immer mehr Wohnanlagen geben wird, in denen Rauchen in der kompletten Anlage und auch in den Wohnungen verboten ist.
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/36/36793/1.html
Was meint ihr, ist das der richtige Weg oder geht das zu weit?
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Es ist nur einer von mehren Plänen. Klar können einzelne Ideen mit nationalem Recht kollidieren.Lazarus @ 20 Apr 2012, 00:48 hat geschrieben: Dürfte in Deutschland ohne Grundgesetzänderung kaum durchzusetzen sein, da das Wohnungen unter besonderen Schutz stellt. Ausserdem dürfte das ohnehin net kontrollierbar sein, da keiner selbst die Polizei ohne Beschluss eines Richters in die Wohnung lassen muss.
Wenn der Fall aber so gestaltet ist, dass eine Wohnanlage - sagen wir ruhig in Deutschland - gebaut wird, in der das Rauchen komplett, auch in den Wohnungen per verbindlicher Hausordnung, verboten ist, könnte - Betonung auf könnte - die Lage eine andere sein, da jeder, der dort einzieht, weiß, auf was er sich einlässt. Theoretisch. Manchmal muss man ja die Wohnung nehmen, die man gerade kriegt. In München etwa soll die Wohnungsnot wieder ganz schlimm sein.
Bei sehr drastischen Vorschlägen bin ich auch immer skeptisch, mir geht es aber um Berichterstattung und die darauf folgende Debatte.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ja, ich habe davon gehört. Es gibt in Deutschland aber auch abweichende Gerichtsurteile, die exzessives Rauchen als vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung einstufen. Da geht es aber nicht um ein Rauchverbot, sondern um die Verpflichtung eines Mieters, die Wohnung bei einem Auszug auf eigene Kosten so zu renovieren, dass keine Rauchspuren mehr vorhanden sind.Lazarus @ 20 Apr 2012, 01:03 hat geschrieben: Selbst per Hausordnung ist das net machbar, da mittlerweile Gerichte solche Klauseln in Mietverträgen mit dem Verweis auf das Grundgesetz für nichtig erklärt haben. So einfach dürfte das also zum Glück net werden.
Mir geht's aber nicht nur um Deutschland, ich verfolge interessiert auch andere Länder.