Bayern-Ticket

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
BG
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Beitrag von BG »

mapic @ 1 Apr 2012, 11:03 hat geschrieben: Allerdings sind mir durchaus mehrere Fälle bekannt, wo das Ticket eingezogen wurde, wegen dem Verdacht, dass da was rumgepfuscht wurde.
Bekommt man dann eigentlich irgendeine Bestätigung o.ä. die man zur weiteren Fahrt nutzen kann? Ich stell mir das auch "interessant" vor: Ich will mit ner Gruppe mit dem BT verreisen, alles ist in Ordnung, aber Ticket wird eingezogen - und was macht man dann den Rest des Tages?
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 31 Mar 2012, 16:32 hat geschrieben:Es dürfte aber doch auch mit der neuen Fahrkarte zulässig sein, die Gruppengröße zu reduzieren - also mit nem 5er-Ticket darf man auch zu dritt fahren?
So richtig. Kommt aber für die allermeisten eh nicht in Frage. Wenn ich um 9:01 losfahr, ist das schlicht unplausibel.
Electrification @ 31 Mar 2012, 17:43 hat geschrieben:Ich verstehe nicht warum das Bahnfahren unattraktiver werden sollte.
Ich auch nicht. Die Regel gibts so schon seit über 10 Jahren. Sogar zu Zeiten, als noch kein Namenseintrag erforderlich war.
mapic @ 31 Mar 2012, 22:00 hat geschrieben:Ist der Rohrbacher jetzt bereits "Schwarzfahrer", weil man davon ausgeht, dass er die Gruppe noch illegalerweise erweitern wird? Warum sollte er es sonst für 5 Personen kaufen? Andererseits ist die Gruppe noch nicht erweitert worden, also lässt sich noch nichts nachweisen.
Rohrbacher hat eine gültige Fahrkarte - wird aber daran gehindert werden, noch weitere Reisenden auf sein Ticket zusteigen zu lassen.
mapic @ 31 Mar 2012, 22:31 hat geschrieben:Man könnte z.B. alle Namen eintragen und vor allem auch immer kontrollieren.
Dann regt sich die Fuzzymeute wieder auf, nie kontrolliert zu werden - weil man dann nicht durch den Zug durch kommt. Der andere Teil schreit Schikane, dass er seinen Personalausweis dabei haben muss. Etc.
DumbShitAward @ 1 Apr 2012, 01:45 hat geschrieben:Damals, als der "Haarspray-Trick" mit den Fahrplanauskunftausdrucken Usus war habe ich das auch mal ausprobiert (selbstverständlich nicht eingesetzt sondern nur zu Hause aus akademischen Gründen): das war ein Witz gegen die Schriftentfernung. Die Tickets waren blass, haben nach Damenumkleide gestunken - kurz die Geschichte war eigentlich offensichtlich, wenn man sich das mal eine Minute genauer angeschaut hat (gut, welcher Zub tut das schon) und das lag nicht an mangelnder "Fälschertechnik"
Eine Minute? Da hätt ich einem Fälscher schon lange die Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Der Haarspraytrick ist extrem einfach aufzudecken.
Jogi @ 1 Apr 2012, 08:26 hat geschrieben:Mal weiter als bis zum nächsten Laternenpfahl (wenn die zuständige Tarifabteilung so weit gekommen ist) gedacht: spätestens bei einem Zugwechsel hat sich die Sache erledigt.
Falsch.
Jogi @ 1 Apr 2012, 08:26 hat geschrieben:Außer man trifft den gleichen Zub später wieder oder es werden bei der ersten Kontrolle die tatsächliche Reisendenanzahl nochmal vermerkt. Ersteres aber ist relativ unwahrscheinlich, letzteres ist m.W.n. nicht Usus.
Du kommst der Sache näher.
Cloakmaster @ 1 Apr 2012, 08:30 hat geschrieben:Nein, eben nicht mit Kuli: Über Touchscreen am Automaten
Das verlängert den Verkaufsvorgang nur unnötig. Außerdem: Was machst du an Automaten ohne Touchscreen? Es gibt bei der DB immer noch größere Mengen an NTA-Taste Baujahr 2002-5 - von irgendwelchen Verbundautomaten oder Busdruckerverkäufen ganz zu schweigen.
BG @ 1 Apr 2012, 12:30 hat geschrieben:Bekommt man dann eigentlich irgendeine Bestätigung o.ä. die man zur weiteren Fahrt nutzen kann?
Ja, du bekommst einen Beleg. Du bekommst aber auch mit jeder weiteren Fahrt eine neue Fahrpreisnacherhebung. Wenn sich das dann geklärt hat, werden die allesamt natürlich niedergeschlagen.
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Beitrag von cybertrain »

Rohrbacher @ 31 Mar 2012, 12:58 hat geschrieben:Stimmt. Es sind allerdings immer noch nur 7,40 Euro pro Person. Und für 7,40 Euro München - Hof (und bei Bedarf auch wieder zurück) ist immer noch sehr günstig. Oder plus BaWü-Ticket dann für 14,80 Euro München - Basel (und zurück), das ist immer noch sehr akzeptabel.
7,40 pro Person (früher 5,80 €) ist immer noch recht günstig im Vergleich zu den 21 € beim Single Ticket. Insofern finde ich die Änderung eigentlich ganz gut, denn damit wird die bisher sehr grosse Schere wenigstens etwas geschlossen.

Wobei ich es persönlich besser gefunden hätte, das etwas konsequenter zu machen, dabei den Preis für das Single Ticket etwas zu senken und dafür das Gruppenticket teurer. Als Einzelfahrer zahlt man ja immer noch fast 3mal so viel wie in einer Gruppe (vorher sogar fast 4mal).
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

JeDi @ 1 Apr 2012, 13:23 hat geschrieben:Rohrbacher hat eine gültige Fahrkarte - wird aber daran gehindert werden, noch weitere Reisenden auf sein Ticket zusteigen zu lassen.
Es mag ja so in den Tarifbedingungen stehen, ist aber völlig kundenunfreundlich, wenn alle Teilnehmer erst zu einem Bahnhof kommen müssen, um mit einem BT zu fahren. Nicht (nur) wegen der Kosten, auch wegen der Zeit. Im Beispiel Rohrbacher, der vier Kollegen in Paffenhofen, Reichersthausen, Petershausen und Dachau aufgabeln will, würde das bedeuten, das die vier erst nach Rohrbach kommen müssten, um dann die gleiche Strecke wieder zurück zu fahren. Und dann natürlich weiter durch Bayern.

Komischerweise geht das im Fernverkehr. Ich habe im vergangenen Jahr ein Ticket für zwei Personen(mit Reservierungen) von Düsseldorf nach Berlin gebucht. Der Kumpel stieg aber erst in Dortmund ein. Natürlich hätte ich auch zwei Tickets, eines von Düsseldorf und ein zweites von Dortmund buchen können, aber dann klappt das mit der Reservierung nicht, jedenfalls nicht mit zusammenhängenden Plätzen.

Aber gut, ein ICE ist nur unwesentlich teurer als ein Länderticket ;)
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 1 Apr 2012, 21:43 hat geschrieben: Komischerweise geht das im Fernverkehr. Ich habe im vergangenen Jahr ein Ticket für zwei Personen(mit Reservierungen) von Düsseldorf nach Berlin gebucht. Der Kumpel stieg aber erst in Dortmund ein. Natürlich hätte ich auch zwei Tickets, eines von Düsseldorf und ein zweites von Dortmund buchen können, aber dann klappt das mit der Reservierung nicht, jedenfalls nicht mit zusammenhängenden Plätzen.
Geht im Nahverkehr bei Normal- oder Sparpreisen aber auch. Nur eben nicht bei den Pauschalpreistickets. Zur Reservierung: Du kannst natürlich ein Ticket mit 2 Reservierungen ab Düsseldorf nach Berlin buchen - sogar online.
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Beitrag von Autobahn »

JeDi @ 1 Apr 2012, 21:46 hat geschrieben:Geht im Nahverkehr bei Normal- oder Sparpreisen aber auch. Nur eben nicht bei den Pauschalpreistickets.
Nun ja, in NRW geht es (zur Zeit) wohl noch.
JeDi @ 1 Apr 2012, 21:46 hat geschrieben: Zur Reservierung: Du kannst natürlich ein Ticket mit 2 Reservierungen ab Düsseldorf nach Berlin buchen - sogar online.
Das habe ich später dann auch bemerkt. Ich habe das Ticket am Automaten gekauft. Da hatte ich mich aber noch nicht durch das Menue gewühlt. Ich hätte erst die Fahrkarten kaufen sollen, und dann die Reservierung für zwei Plätze ab Düsseldorf. Ich wollte es aber auf einer Abbuchung (Kartenzahlung) haben.
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 1 Apr 2012, 22:00 hat geschrieben: Nun ja, in NRW geht es (zur Zeit) wohl noch.
Nein.
Das habe ich später dann auch bemerkt. Ich habe das Ticket am Automaten gekauft. Da hatte ich mich aber noch nicht durch das Menue gewühlt. Ich hätte erst die Fahrkarten kaufen sollen, und dann die Reservierung für zwei Plätze ab Düsseldorf. Ich wollte es aber auf einer Abbuchung (Kartenzahlung) haben.
Dann musst du bei der Konstellation mit 2 unterschiedlichen Fahrkarten eh zum Schalter.
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Beitrag von Ionenweaper »

mapic @ 31 Mar 2012, 22:31 hat geschrieben: Man könnte z.B. alle Namen eintragen und vor allem auch immer kontrollieren. Wenn von den eingetragenen Personen dann einzelne noch nicht oder nicht mehr im Zug sind, ist es ja kein Problem. Aber das Austauschen von Personen (neue Mitfahrer suchen), wäre damit unmöglich.
Genauso läufts seit heute in Schleswig-Holstein, wenn man mit dem Netzticket des Schleswig-Holstein-Tarifs fährt. 5 Namensfelder, dafür ist das getrennte Zusteigen möglich:

http://www.nah.sh/nah-sh/neuigkeiten/klein...ller-reisenden/

Mal gucken wie sich das bewährt. ;)
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Beitrag von Rohrbacher »

Ionenweaper @ 1 Apr 2012, 23:19 hat geschrieben:Genauso läufts seit heute in Schleswig-Holstein, wenn man mit dem Netzticket des Schleswig-Holstein-Tarifs fährt. 5 Namensfelder, dafür ist das getrennte Zusteigen möglich:

http://www.nah.sh/nah-sh/neuigkeiten/klein...ller-reisenden/

Mal gucken wie sich das bewährt. ;)
Das fände ich eine sinnvolle Regelung. :)

Dann müsste man auch nicht im Vorfeld schon wissen, wer derjenige ist, der den längsten Reiseweg hat. Heute muss man ja um 9 Uhr schon wissen, wer dann um 21 Uhr als letzter damit fährt, was ja in der Praxis manchmal auch nicht so von Vorteil ist.
Es mag ja so in den Tarifbedingungen stehen, ist aber völlig kundenunfreundlich, wenn alle Teilnehmer erst zu einem Bahnhof kommen müssen, um mit einem BT zu fahren. Nicht (nur) wegen der Kosten, auch wegen der Zeit. Im Beispiel Rohrbacher, der vier Kollegen in Paffenhofen, Reichersthausen, Petershausen und Dachau aufgabeln will, würde das bedeuten, das die vier erst nach Rohrbach kommen müssten, um dann die gleiche Strecke wieder zurück zu fahren. Und dann natürlich weiter durch Bayern.
In der Praxis würden in so einem Fall alle erstmal anderweitig nach München fahren und nicht zurück. Und es gibt natürlich auch z.B. noch übertragbare Zeitkarten, die man manchmal selbst hat oder sich besonders am Wochenende von Freunden und Nachbarn leihen kann. Bis jetzt hab' ich selten die 11,70 Euro extra gezahlt... Aber bequem und kundenfreundlich ist das nicht und setzt außerdem auch entsprechende Kenntnisse voraus, weil die Fußballfans aus unterschiedlichen Orten, die zum Spiel nach Nürnberg fahren wollen, die kennen sich jetzt nicht unbedingt mit den Zeitkarten aus und wissen, wer eine hat. :rolleyes:

Ach ja und wenn man sich eine übertragbare Zeitkarte leiht und zu fünft (Mitnahmeregelung Samstag, ging früher auch mal am Sonntag...) fährt ist es wurscht, wer wann wo ein- oder aussteigt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Autobahn @ 1 Apr 2012, 22:00 hat geschrieben: Nun ja, in NRW geht es (zur Zeit) wohl noch.
Diese Behauptung von Dir habe ich bereits vor Tagen hier in diesem Thema widerlegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 2 Apr 2012, 01:25 hat geschrieben: Diese Behauptung von Dir habe ich bereits vor Tagen hier in diesem Thema widerlegt.
Gibs auf :D
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jonashdf
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Beitrag von jonashdf »

Hallo,
heute kam auch eine umfassende Information zur neuen Preisregelung online.
Klick mich !

Interessant finde ich da 2 Punkte:
1. Mitfahrregelung:
Können meine Mitfahrer auch noch nachträglich zusteigen?
Mit dem Bayern-Ticket ist es ab 10. Juni 2012 möglich, dass Ihre Mitfahrer an verschiedenen Bahnhöfen auf der Strecke zusteigen. Die Anzahl der Mitfahrer muss allerdings beim Ticketkauf bereits feststehen. Es ist nicht möglich, separate Mitfahrertickets zu erwerben. Bitte beachten Sie auch, dass die Gruppe während der gesamten Fahrt aus denselben Personen bestehen muss, ein Tausch von Plätzen auf dem Bayern-Ticket ist nicht gestattet. Der erste Reisende muss außerdem seinen Namen auf dem Bayern-Ticket eintragen.
Anscheinend ist das jetzt sogar eine Verbesserung ?

2. Mitnahme von Kindern:
Das klingt irgendwie verwirrend:
Wenn ich gemeinsam mit einer Freundin, deren Kindern unter 15 Jahren und meinen eigenen Kindern unter 15 Jahren einen Ausflug machen möchte, wie viele Bayern-Tickets benötige ich dann?

Das kommt darauf an. Sind Ihre Kinder und die Kinder Ihrer Freundin zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren alt, brauchen Sie 2 Bayern-Tickets zu je 22 Euro, wenn es in Summe nicht mehr als 5 Personen ab 15 Jahre sind. Sonst genügt ein Bayern-Ticket mit der entsprechenden Anzahl von Mitreisenden. Denn laut Familienregelung darf nur 1 Person (diejenige, die auch ihren Namen auf dem Ticket vermerkt) eigene Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Kinder bis einschließlich 5 Jahren reisen grundsätzlich in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos – sodass Sie, sollten Ihre Kinder und die Kinder Ihrer Freundin jünger als 6 Jahre alt sein, nur 1 Ticket für 2 Personen (26 Euro) benötigen.

Ich möchte zusammen mit meinen 2 Freundinnen einen Ausflug machen. Kann ich dann meine eigenen Kinder (7 und 9 Jahre) auf dem Bayern-Ticket kostenlos mitnehmen?

Nein, das geht leider nicht. Die Familienregelung gilt nur für maximal 2 erwachsene Personen. In diesem Fall brauchen Sie also ein Bayern-Ticket für 5 Personen zum Gesamtpreis von 38 Euro (Sie zahlen 22 Euro, Ihre 2 Freundinnen und die 2 Kinder jeweils 4 Euro). Weitere Kinder bis einschließlich 5 Jahren dürften kostenlos mitgenommen werden.
Ein anderes Beispiel: Angenommen Sie hätten vier Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Dann fahren Sie am günstigsten, wenn Sie für sich selbst ein Bayern-Ticket kaufen. Da dürfen Sie dann alle vier Kinder kostenlos mitnehmen. Ihre Freundinnen benötigen dann ein eigenes Bayern-Ticket zu 26 Euro.
Zusammenfassend gilt die Faustregel: Bis zu 2 Erwachsene dürfen Kinder des Reisenden, dessen Name auf dem Ticket steht, kostenfrei mitnehmen. Sobald mehr als zwei Erwachsene mit dem Ticket reisen, ist die „Familienregelung“ preislich ungünstiger. Der beste Preis ergibt sich dann, wenn die Kinder als Mitfahrer bei der Preisberechnung gezählt werden.
Zahlt man für Kinder nichts, wenn nur 2 Erwachsene fahren ?'

Gruß, Jonas
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Beitrag von JeDi »

jonashdf @ 3 Apr 2012, 10:48 hat geschrieben: Zahlt man für Kinder nichts, wenn nur 2 Erwachsene fahren ?
Nur, wenn die 2 Erwachsenen Eltern oder Großeltern der Kinder sind.

Also:

Mama, Opa, 2 Kinder: 2 Personen
Mama, Kind, Freundin von Mama, Kind: 4 Personen
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

JeDi @ 3 Apr 2012, 11:12 hat geschrieben: Nur, wenn die 2 Erwachsenen Eltern oder Großeltern der Kinder sind.

Also:

Mama, Opa, 2 Kinder: 2 Personen
Mama, Kind, Freundin von Mama, Kind: 4 Personen
Ich hätte das jetzt so verstanden, dass "Mama, Kind, Freundin von Mama, Kind" nur 3 Personen wären ? :huh:
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Beitrag von JeDi »

TramBahnFreak @ 3 Apr 2012, 11:17 hat geschrieben: Ich hätte das jetzt so verstanden, dass "Mama, Kind, Freundin von Mama, Kind" nur 3 Personen wären ? :huh:
Warum das? Dadurch, dass eine "fremde" Person mitfährt, entfällt die Familienkinderregelung.
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Beitrag von TramBahnFreak »

JeDi @ 3 Apr 2012, 11:19 hat geschrieben: Warum das? Dadurch, dass eine "fremde" Person mitfährt, entfällt die Familienkinderregelung.
Achso, ist auch denkbar, ich hatte es so gedacht, dass für den Erwachsenen, dessen Namen auf de Ticket steht, die Familienkinderregel weiter gilt.

Wäre also bei deinem 1. Beispiel so, dass, wenn der Name vom Opa draufstünde, nur eine Person zählen würde, bei der Mutter aber zwei (weil der Opa nicht ihr Kind ist ;) ).

Irgendwie alles etwas verwirrend, aber ich vertraue da mal dem Tarifexperten ;)
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Beitrag von Jogi »

TramBahnFreak @ 3 Apr 2012, 11:34 hat geschrieben:Wäre also bei deinem 1. Beispiel so, dass, wenn der Name vom Opa draufstünde, nur eine Person zählen würde, bei der Mutter aber zwei (weil der Opa nicht ihr Kind ist ;) ).
Exakt.
TramBahnFreak @ 3 Apr 2012, 11:34 hat geschrieben:Irgendwie alles etwas verwirrend, aber ich vertraue da mal dem Tarifexperten ;)
Na ja, wenn man den "Kniff" mit der Familienkindermitnahmeregelung (was'n Wort) kapiert hat, ist es halb so wild.

"Erwachsener" meint hier eine Person, die mind. 15 Jahre alt ist:

Fährt ein (Groß-)Elternteil mit (beliebig vielen) (Enkel-)Kindern unter 15 Jahren, kann dieser Erwachsene noch eine weitere Person mitnehmen. Gemäß dieser zwei Beispiele der weiter oben verlinkten Site, wo ich diese zweite Person hervorgehoben habe:
Ich möchte gerne eigene Kinder mitnehmen, was muss ich beachten?
[...]
[Beispiel I] Ein Vater reist mit seinen 3 Kindern im Alter von 9, 11 und 15 Jahren für nur 26 Euro in der 2. Klasse. Für den Vater und das 15-jährige Kind benötigen Sie ein Bayern-Ticket für 2 Personen.
[Beispiel II] Eine Mutter macht gemeinsam mit ihrer Freundin und 3 eigenen Kindern unter 15 Jahren einen Ausflug: Alle zusammen benötigen ein Bayern-Ticket für 2 Personen und zahlen insgesamt 26 Euro.
geht aus Beispiel II hervor, dass die zweite Person nicht mit der Familie verwandt oder gar ein Elternteil der Kinder sein muss.

Zu betonen ist bei der Kindermitnahmeregelung noch, dass sie nur für einen Erwachsenen gilt. Dieser muss zugleich seinen Namen auf das Ticket eintragen.

In allen anderen Konstellationen, wobei besonders eine Gruppe mit mindestens 3 Erwachsenen hervorzuheben ist, entfällt die Mitnahmeregelung. Dann muss jede Person über sechs Jahre (bis zum fünften Lenbensjahr fahren Kinder generell kostenlos mit) auf dem Bayern-Ticket vermerkt sein.


(Edit) Auf der o.g. Site ist auch eine Tabelle (PDF) verlinkt, aus der nochmal hervorgeht, welches der Anzahl "Erwachsener" und "Kinder" in einer Gruppe entsprechende Bayern-Ticket man kaufen muss und wann dabei die Kindermitnahmeregel ("beliebig") greift.
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Beitrag von MVVUser »

Es steht in den Bestimmungen, dass der erste Fahrgast seinen Namen in die Fahrgarte intragen muss. Aber heiß das auch automatisch, dass er auch der letzte sein muss?
An sonsten kann man die Karte einfach weiterverkaufen/verschenken.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Geil, man kann jetzt auch in Gruppen mit der 1. Klasse reisen! :)
Viele Grüße
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Ubile
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Beitrag von Ubile »

jonashdf @ 3 Apr 2012, 10:48 hat geschrieben:Hallo,
heute kam auch eine umfassende Information zur neuen Preisregelung online.
Klick mich !
Da ändert sich im Gegensatz zur ursprünglichen Ankündigung in der tz noch mehr zum negativen. So wird zum Beispiel das Bayern-Ticket für eine Person und damit auch für mehr Personen um einen Euro teurer. Am heftigsten sind aber die Änderungen beim Bayern-Ticket Nacht. Das hat bisher 21 Euro für 5 Personen gekostet. Zukünftig werden es bereits 22 Euro bei einer Person sein (eigentlich vollkommen sinnfrei, da das normale Bayern-Ticket genauso viel kostet). Und das 5-Personen-Ticket wird dann um 9 Euro (45%!) teurer.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Ubile @ 3 Apr 2012, 20:47 hat geschrieben: Zukünftig werden es bereits 22 Euro bei einer Person sein (eigentlich vollkommen sinnfrei, da das normale Bayern-Ticket genauso viel kostet).
Warum sinnfrei?
Und das 5-Personen-Ticket wird dann um 9 Euro (45%!) teurer.
Und?
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Beitrag von MVVUser »

JeDi @ 3 Apr 2012, 21:04 hat geschrieben: Warum sinnfrei?
Weil man mit dem normalen den ganzen Tag fahren kann zum gleichen Preis wie nur in der Nacht mit dem Nachtticket.
Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

MVVUser @ 3 Apr 2012, 22:25 hat geschrieben: Weil man mit dem normalen den ganzen Tag fahren kann zum gleichen Preis wie nur in der Nacht mit dem Nachtticket.
Das war vorher auch nicht anders.
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Beitrag von JeDi »

MVVUser @ 3 Apr 2012, 22:25 hat geschrieben:Weil man mit dem normalen den ganzen Tag fahren kann zum gleichen Preis wie nur in der Nacht mit dem Nachtticket.
Dann erklär mir mal, wie diese Verbindung per Bayernticket geht (per Bayern-Ticket Nacht funktionierts):

[font=Courier] +-------------------------+--------+--------+----------+----------------+
| Bahnhof | An | Ab | Zug Nr. | Bemerkungen |
+-------------------------+--------+--------+----------+----------------+
| München Hbf | | 02:00 | RE 57080 |FB ER 3T |
| Augsburg Hbf | 02:46 | 03:27 | RE 59110 |FB |
| Nürnberg Hbf | 05:07 | | | |
+-------------------------+--------+--------+----------+----------------+
| Fahrzeit: 3:07; |
| fährt nicht täglich, Verkehrstage siehe Zug Nr. |
| Normalpreis: 33,40 EUR - 1 Erw., 2. Klasse |
+-------------------------+--------+--------+----------+----------------+[/font]
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Beitrag von sbahnfan »

Gestern hatte ich Grund, mich zu ärgern.

Ich fuhr (ausschließlich mit Nahverkehrszügen) von München nach Kronberg (Hessen). Ich gab bei der Online-DB-Fahrplanauskunft ein, dass ich als Einzelreisender fahre und und eine BahnCard25 habe. Die Online-DB-Fahrplanauskunft empfahl mir das Schöne-Wochenend-Ticket für 40 Euro, das ich dann auch gekauft und genutzt habe.

Eben stelle ich fest, dass es auch weit günstiger gegangen wäre: Mit dem BayernTicketSingle für 21 Euro von München bis zum Grenzbahnhof Kahl(Main). Und dann zum Normaltarif mit BahnCard25-Rabatt für 6,80 Euro von Kahl(Main) nach Kronberg. Das hätte mich insgesamt nur 27,80 Euro statt 40 Euro gekostet. Jetzt fühle ich mich leicht vera*****. :ph34r:
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Beitrag von jonashdf »

Die Fahrplanauskunft rechnet leider nicht mit kombinierten Angeboten, was sehr oft billiger ist.
Da muss man voher mal bisschen mit Tarifen beschäftigen. Zum Bsp kombiniere ich auch gerne MVV oder Regio Ticket usw.
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Beitrag von DumbShitAward »

sbahnfan @ 22 Apr 2012, 08:35 hat geschrieben: Gestern hatte ich Grund, mich zu ärgern.

Ich fuhr (ausschließlich mit Nahverkehrszügen) von München nach Kronberg (Hessen). Ich gab bei der Online-DB-Fahrplanauskunft ein, dass ich als Einzelreisender fahre und und eine BahnCard25 habe. Die Online-DB-Fahrplanauskunft empfahl mir das Schöne-Wochenend-Ticket für 40 Euro, das ich dann auch gekauft und genutzt habe.

Eben stelle ich fest, dass es auch weit günstiger gegangen wäre: Mit dem BayernTicketSingle für 21 Euro von München bis zum Grenzbahnhof Kahl(Main). Und dann zum Normaltarif mit BahnCard25-Rabatt für 6,80 Euro von Kahl(Main) nach Kronberg. Das hätte mich insgesamt nur 27,80 Euro statt 40 Euro gekostet. Jetzt fühle ich mich leicht vera*****. :ph34r:
Kann es sein, dass es beim "Grenzübertritt" bzw. Endbahnhof des Gültigkeitsbereichs des BT keine Fahrtunterbrechung stattfand (lies: Umstieg)?

Wenn dem so war könnte das die Erklärung sein, da afaik die Kombination dieser Fahrscheine nicht immer erlaubt ist, könnte mich aber auch irren.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von sbahnfan »

DumbShitAward @ 22 Apr 2012, 17:54 hat geschrieben:Kann es sein, dass es beim "Grenzübertritt" bzw. Endbahnhof des Gültigkeitsbereichs des BT keine Fahrtunterbrechung stattfand (lies: Umstieg)?

Wenn dem so war könnte das die Erklärung sein, da afaik die Kombination dieser Fahrscheine nicht immer erlaubt ist, könnte mich aber auch irren.
Natürlich ist hier am Bahnhof Kahl(Main) keine Fahrtunterbrechung / Umstieg, aber laut Geltungsbereichs-Karte des BayernTicket gilt selbiges bist genau dort, siehe hier. Und ab Kahl(Main) hätte der (natürlich schon vor Fahrtantritt gekaufte) Fahrschein zum Normalpreis übernommen. Das ist alles hochoffiziell erlaubt und statthaft, nur die Online-Fahrplanauskunft schweigt sich darüber aus.
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Beitrag von TramBahnFreak »

sbahnfan @ 22 Apr 2012, 19:05 hat geschrieben:
DumbShitAward @ 22 Apr 2012, 17:54 hat geschrieben:Kann es sein, dass es beim "Grenzübertritt" bzw. Endbahnhof des Gültigkeitsbereichs des BT keine Fahrtunterbrechung stattfand (lies: Umstieg)?

Wenn dem so war könnte das die Erklärung sein, da afaik die Kombination dieser Fahrscheine nicht immer erlaubt ist, könnte mich aber auch irren.
Natürlich ist hier am Bahnhof Kahl(Main) keine Fahrtunterbrechung / Umstieg, aber laut Geltungsbereichs-Karte des BayernTicket gilt selbiges bist genau dort, siehe hier. Und ab Kahl(Main) hätte der (natürlich schon vor Fahrtantritt gekaufte) Fahrschein zum Normalpreis übernommen. Das ist alles hochoffiziell erlaubt und statthaft, nur die Online-Fahrplanauskunft schweigt sich darüber aus.
Anders wäre es meines Wissens nur dann, wenn der letzte Bahnhof vor der Grenze ohne Halt durchfahren würde; hier müsste die Anschlussfahrkarte bereits ab dem letzten inner-bayrischen Bahnhof gekauft werden (natürlich ebenfalls im Voraus).
hans_db
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Beitrag von hans_db »

Jojo423 @ 3 Apr 2012, 18:37 hat geschrieben:Geil, man kann jetzt auch in Gruppen mit der 1. Klasse reisen! :)
Aber in welchen Zügen darf ich jetzt mit dem "Bayern-Ticket 1. Klasse" fahren?
Wenn ich nicht irre, gibt es in Nahverkehrszügen (RE/RB) nur die 2. Klasse.
Das "Bayern-Ticket" ist lt. DB nur in Nahverkehrszügen gültig - eine Info, dass
dies beim "Bayern-Ticket 1. Klasse" anders bzw. erweitert wäre, habe ich nicht
gefunden.

Kann mich jemand aufklären, wie das funktionieren soll?

Merci!
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