Radverkehr

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Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

yeg009a @ 19 Jul 2012, 17:35 hat geschrieben: Hatten die Gesetzgeber [...] Fachleute
Der war gut :lol: :lol: :lol:
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Ich weiß es nicht, was es zu lachen gibt - hätten die Gesetzgeber fachliche Beratung in Sachen Verkehrssicherheit, gäbe es auch vernünftige und klare Vorschrifte, das jedermann verstehen kann.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 17:34 hat geschrieben:Lies doch bitte mal Folgendes durch:

http://www.radverkehrspolitik.de/welche-am...den-radverkehr/
Nein, das ist allgemeine deutsche Bürokratie :lol: Das lobe ich mit das niederländische Radverkehrssystem :lol:

Absolut bescheuert ist auch das folgende Beispiel. An der abgebildeten Kreuzung galt jahrelang folgende Regelung: Radfahrer in West - Ost Richtung mussten den Fahrradweg und die Fahrradfurt benutzen, wobei für sie die Fußgängerampel gilt. Das gleiche gilt für die Gegenrichtung, da hier nur ein Fahrradweg (aber breit genug) zu Verfügung steht. Radfahrer in der Querrichtung hätten normalerweise die Fahrbahnampel berücksichtigen müssen, da hier keine Radwegbenutzungspflicht vorliegt. Da aber die meisten Radfahrer aus Richtung des Einkaufszentrums (rote Linie) oder auf dem Fahrradweg aus Richtung Osten (blaue Linie) kamen, kamen sie gar nicht an der Fahrbahnampel (rote Markierung) vorbei, wenn sie in das nördliche Wohngebiet wollten. Sie richteten sich nach der Fußgängerampel, fuhren aber in etwa der weißen Linie folgend.

Nun hat man dort tatsächlich eine Fahrradampel installiert (grüne Markierung) und eine Fahrradfurt auf die Straße gepinselt (weiße Linie). Aber nur in eine Richtung!!!! Die Schaltung ist mit der Fußgängerampel gekoppelt. Total bescheuert, das man eine Haltelinie vor die Fahrradampel gemalt hat, wo man, wenn man dort steht, den Querverkehr behindert. In der West - Ost Richtung gilt nach wie vor die alte Regelung.

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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Autobahn @ 19 Jul 2012, 16:35 hat geschrieben:Ob ich das Rad tatsächlich schiebe, oder ob ich mit Schrittgeschwindigkeit neben den Fußgängern auf der Fahrradfurt her fahre, dürfte in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist so lange richtig bis es kracht. Dann bist im Zweifel du der Böse kampfradler der sich nicht an die Regeln hält.
yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Unter anderem: Was ich nicht verstehe, warum die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll? Der Straßenverkehr ist für die Radfahrer, die die Straßen benutzen, gefährlich.
Weil ein großer Teil der Unfälle nun mal an Kreuzungen passiert. Und außerdem sind heute viele Radfahrer mit Geschwindigkeiten von über 15km/h unterwegs. Und das ist zu schnell für einen vom gehweg abmarkierten Radweg.
yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben: Wie ich es weiter oben schon mal schrieb, kam es nicht selten vor, daß die Lastwägen zu nahe neben dem Radfahrer überholen.
Das können die auch wenn kein Radweg da ist.
yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Der zweite Punkt ist aber auch, daß die Radfahrer, die die Straße benutzen eher ein Verkehrshindernis darstellen.
Wie das?
yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Das war uns nicht möglich, schnell zu fahren und mußten auf die Überholmöglichkeit warten, was es zu einer Zeitverlust führen kann.
Wenn ich auf der Landstraße fahre, fahre ich meist schneller als 30km/h. Traktoren, Mofas und viele andere Fahrzeuge fahren meist langsamer. Interessanter weise werden die oft nicht so dreist überhohlt wie Radfahrer. Aber die Fälle halten sich in Grenzen, dicht überhohlt (so dass es in richtung Nötigung geht) oder blöd angemacht werd ich villeicht 1x im Monat.
yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Unter anderem kann bei Mehrverkehr, wenn die Autofahrer hinten nicht rechtzeitig bremsen können, um mitzuschwimmen, entsteht ein unerwünschter Stau.
Eigendlich entsteht fast immer wenn Autos massenweise auftreten ein unerwünschter Stau. :P
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben: Unter anderem: Was ich nicht verstehe, warum die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll? Der Straßenverkehr ist für die Radfahrer, die die Straßen benutzen, gefährlich. Wie ich es weiter oben schon mal schrieb, kam es nicht selten vor, daß die Lastwägen zu nahe neben dem Radfahrer überholen. Der zweite Punkt ist aber auch, daß die Radfahrer, die die Straße benutzen eher ein Verkehrshindernis darstellen. Beispiel gefällig? Vor nicht allzulanger Zeit bin ich mit meiner Mutter auf die Straße außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren. Vor uns fuhr ein Fahrrad auf der Straße. Das war uns nicht möglich, schnell zu fahren und mußten auf die Überholmöglichkeit warten, was es zu einer Zeitverlust führen kann. Unter anderem kann bei Mehrverkehr, wenn die Autofahrer hinten nicht rechtzeitig bremsen können, um mitzuschwimmen, entsteht ein unerwünschter Stau. Und mit rechtzeitig meine ich, daß die Autofahrer so abbremsen müssen, damit die nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu dicht auffahren müssen.
Neben dem bereits erwähnten hohen Unfallrisiko an Kreuzungen ist das Problem, dass Radwege oft kaum zumutbar sind.

In Tempo 30-Zonen können Radfahrer gut mit dem Verkehr mitschwimmen, sodass dort die Kommunen angehalten sind, die Benutzungspflicht von Radwegen aufzuheben.

Speziell die Radwege, die nur einseitig vorhanden sind, aber für beide Richtungen freigegeben sind, sehe ich als Problem an. In meiner näheren Umgebung ist so ein Radweg. Auf der Straße, auf der Tempo 30 km/h gilt, ist viel Verkehr. Wen ich nun dort entlangfahre und an der nächsten Einmündung wieder nach rechts abbiegen will, musste ich früher für wenige Meter rüber auf den Radweg und nach wenigen Metern wieder zurück. Beide Male ist das ziemlich gefährlich bzw. mit Wartezeiten verbunden, da man eine Lücke im Verkehr finden muss. Ich hatte damals den Verkehr mehr behindert als jetzt. Nun habe ich die Wahlfreiheit, wobei ich in diesem Fall natürlich auf der Fahrhahn bleibe.

Gerade im Winter sind Radwege oft nicht geräumt, auch da ist es gut, wenn man legal auf der Fahrbahn fahren darf. Das ist natürlich nicht überall möglich, gerade bei Straßen mit Tempo 50 km/h hat man in aller Regel weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht.

Nicht immer ist die Radwegbenutzungspflicht eindeutig. Es gibt in München jede Menge Radwege, die nicht direkt an der Fahrbahn entlangführen, sondern in einigem Abstand, wobei dieser Abstand je nach Radweg sehr unterschiedlich ist. Manchmal geht es im Slalom durch einen Park. Wenn der Radweg per Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist, ist die Frage, ob ich ihn benutzen muss, wenn ich an der nächsten Einmündung abbiegen will, der Radweg dort aber keine Abfahrt hat, weil er einen Schlenker durch einen Park macht. Für mich sind das uneindeutige Stellen.

Eine Stelle ist mir bekannt, da hat man auch eine Radwegbenutzungspflicht, aber den Bordstein nicht einmal am Radwegbeginn abgesenkt. Hier muss man entweder absteigen oder sehr langsam fahren und den Lenker hochreißen. Im Dorn sind mir auch die Umlaufsperren. Ich finde sie dort gut, wo es verdammt gefährlich ist, z.B. wenn eine schwer einsehbare Trambahntrasse kommt. Aber eine Umlaufsperre mit beginnendem benutzungspflichtigen Radweg in einer Tempo 30 km/h-Zone bei wenig frequentierter Straße, wo ist das der Sinn? Zumindest sollten die Umlaufsperren nicht zu eng sein, damit man auch mit einem Fahrradanhänger, Lastenfahrrad etc. durchkommt.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

glemsexpress @ 19 Jul 2012, 20:10 hat geschrieben:Wenn ich auf der Landstraße fahre, fahre ich meist schneller als 30km/h.
Bist Du Lance Armstrong, der Doping-Spezialist ? :lol:
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 19 Jul 2012, 22:04 hat geschrieben: Bist Du Lance Armstrong, der Doping-Spezialist ? :lol:
Wieso? 35 bis 40 sind doch durchaus normales Tempo - trotz meiner diversen körperlichen Gebrechen...
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Beitrag von BG »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 21:23 hat geschrieben:Gerade im Winter sind Radwege oft nicht geräumt, auch da ist es gut, wenn man legal auf der Fahrbahn fahren darf. Das ist natürlich nicht überall möglich, gerade bei Straßen  mit Tempo 50 km/h hat man in aller Regel weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht.
Naja, wenn der Radweg nicht geräumt ist ist er ja nicht benutzbar - also darf man dann sowieso legal auf der Fahrbahn fahren, egal was irgendwelche blauen Schildchen meinen.
Nicht immer ist die Radwegbenutzungspflicht eindeutig. Es gibt in München jede Menge Radwege, die nicht direkt an der Fahrbahn entlangführen, sondern in einigem Abstand, wobei dieser Abstand je nach Radweg sehr unterschiedlich ist. Manchmal geht es im Slalom durch einen Park.
Dann ist er nicht fahrbahnbegleitend und muss auch bei blauem Schild nicht benutzt werden. Kann einen ja keiner zwingen durch den Park zu fahren wenn man ganz woanders hinwill. Ich glaub die Grenze war irgendwo bei 5m Abstand oder so von der Fahrbahn (oder auch bei anderer Vorfahrtsregelung - ein Radweg der überall kleine Vorfahrt-Gewähren-Zeichen hat obwohl er eigentlich auf einer Vortfahrtstraße ist kann auch nicht fahrbahnbegleitend sein).
Eine Stelle ist mir bekannt, da hat man auch eine Radwegbenutzungspflicht, aber den Bordstein nicht einmal am Radwegbeginn abgesenkt. Hier muss man entweder absteigen oder sehr langsam fahren und den Lenker hochreißen.
Oder einfach legal auf der Fahrbahn fahren bis die nächste Auffahrtmöglichkeit kommt.
Im Dorn sind mir auch die Umlaufsperren.
Die sind sowieso recht konktraproduktiv, gerade bei Bahnübergängen. Erstens benötigt man dann die volle Aufmerksamkeit um sich da durch zu bugsieren und übersieht so leichter einen Zug, und zweitens versperren sie falls man den Zug zu spät merkt den Fluchtweg. Ganz abgesehen von (wie du ja schon erwähnt hast) Leuten mit z.B. Anhängern, die da auch nicht durchkommen.

Man stelle sich mal vor man würde einen Autofahrer vor einem Bahnübergang zwingen sein Fahrzeug extrem exakt durch einen Slalom zu manövrieren, der nur wenige Zentimeter breiter als sein Fahrzeug ist. Aber mit den Radfahrern kann mans ja machen...

Wie immer: IANAL - keine Rechtsberatung und so, schaut das Zeug lieber selber nochmal nach, ist nur mein Wissensstand.
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Beitrag von chris232 »

Dazu fällt mir gerade aus meiner direkten Umgebung noch ein Beispiel ein: Wenn ich hier an einer Einmündung geradeaus weiterlaufen will als Fußgänger, kann ich entweder (am nicht abgesenkten Bordstein) am Fahrbahnrand weiterlaufen - wo man dann von jedem zweiten Autofahrer mindestens blöd angeschaut wird - oder ca. 10m weiter "straßeneinwärts" über die Insel laufen. Meinem Rechtsverständnis nach müsste ich doch am Fahrbahnrand "Vorgang" haben, an der Insel dagegen warten - oder bis wie weit zählt so ein Überweg noch zur Vorfahrtstraße?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Beitrag von mgka »

Um auf @TramPolins ursprüngliches Problem zurückzukommen:
Dort soll die "Autoampel" gelten. Für die Straßenverkehrsbehörde besteht natürlich derzeit das Problem, dass sie - sofern sie von der Wirksamkeit der neuen StVO ausgeht, was in München der Fall ist - nun alle Ampeln umrüsten muss. Dort, wo die Fußgängerampel für den Radverkehr gelten soll, wird die Streuscheibe getauscht, dort, wo die "große" Ampel gelten soll, wird nichts gemacht. Nun kann man als Verkehrsteilnehmer ja nicht wissen, ob die Umrüstung schon passiert ist oder nicht. Für München habe ich schon vor längerer Zeit die Aussage aus dem KVR bekommen, dass die Umrüstung abgeschlossen sei.

Die längste Räumzeit an besagter Kreuzung wäre übrigens für einen (auf der Fahrbahn) links abbiegenden Radfahrer zu errechnen, das wäre selbst mit Benutzungspflicht zulässig! Als Räumgeschwindigkeit für Radfahrer sieht die RiLSA im übrigen schlappe 4m/s (=14,4km/h) vor, für Fußgänger 1,2m/s, in der Nähe von Altenheim/Schulen etc. nur 1m/s (hier dürfte letzteres zutreffen, die Führichschule ist in unmittelbarer Nähe). Insofern dürfte auch ein langsamerer Radfahrer die Querung sicher schaffen.

In der Gegenrichtung wurde vor ca. fünf Jahren übrigens extra ein benutzungspflichtiger "Stummelradweg" eingeführt, um die Räumzeit an dieser Kreuzung "optimieren" zu können - Radfahrer haben das Nachsehen. Leider hat nicht einmal der Bezirksausschuss meinem Protest diesbezüglich Verständnis entgegen gebracht. Immerhin hab ich den Verkehrsausschuss zu einem Ortstermin bewegen können. Aber die fanden diesen Popelradweg supergeil... Naja, ich fahre da nicht mehr so oft, und wenn ohnehin nach wie vor auf der Fahrbahn.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 23 Jul 2012, 10:11 hat geschrieben: Für München habe ich schon vor längerer Zeit die Aussage aus dem KVR bekommen, dass die Umrüstung abgeschlossen sei.
Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt z.B. zahlreiche Ampeln, da sind nur Streuscheiben mit Fußgängerpiktogrammen vorhanden. Dann müsste die Autoampel gelten, die man aber von der Haltelinie, die für Radfahrer gilt, in einigen Fällen gar nicht einsehen kann. Auch sind dies oft Kreuzungen mit extrem schmalem Mittelstreifen, wo mir ein Anhalten auf dem Mittelstreifen zu riskant ist, sodass ich wohl oder übel über die gesamte Kreuzung rüberfahre, wenn beim Losfahren noch beide Fußgängerampeln grün zeigen, aber nicht mehr bei Erreichen des Mittelstreifens.

Die Frage ist, ob man bei solchen Ampeln ggf. weit vor der aufgemalten Haltelinie anhalten müsste, wenn denn tatsächlich die Autoampel gilt.

Auch gibt es so Spielchen, dass man nur eine von zwei Fußgängerstreuscheiben ausgetauscht hat. Bis zum Mittelstreifen hat man dann eine reine Fußgängerampel, vom Mittelstreifen bis zum Kreuzungsende dann eine Fußgängerampel mit Radpiktogramm (das Beispiel hatte ich hier mal gepostet: http://www.flickr.com/photos/wolkenkratzer...er/5751105794/)

Die meisten Radfahrer, die ich beobachte, fahren übrigens nach der Fußgängerampel bzw. nach der Ampel, die am besten in ihrem Blickfeld liegt, was meist dann die Fußgängerampel ist. Vermutlich gehen auch viele irrtümlich davon aus, dass die Fußgängerampel bindend ist, da sie nach Abbau der meisten Radampeln gelernt haben, dass die Fußgängerampel zuständig ist, zumal diese oft, aber längst nicht immer ein Radpiktogramm enthält. Viele dürften dann aber gar nicht mehr darauf achten, ob dieses neue Streuscheibe tatsächlich verbaut wurde, sondern einfach die Fußgängerampel beachten. Diese unterschiedliche Auffassung könnte zu der von Boris beschriebenen Situation führen, dass gefährliche Situationen provoziert werden, wenn Radfahrer bei auf Rot umschaltender Fußgängerampel bremsen, aber andere noch rüberfahren möchten, weil die Autoampel noch grün zeigt.

Schade übrigens, bei einigen der Kreuzungen hätte man gar nicht umrüsten müssen, da eine Fahrradampel vorhanden war, die man einfach abmontiert hat (ohne die Fußgängerstreuscheiben gegen solche mit Radsymbol auszutauschen).

Es bleibt ein Chaos in München. Vielleicht würde es helfen, wenn man die Eindeutigkeit herstellt, indem man ein zusätzliches Radpiktogramm an der zuständigen Ampel anbringt, nicht in der Streuscheibe, sondern als zusätzlich montiertes Schildchen. Die StVO lässt das vermutlich nicht zu. Alternative: Textschild anbringen mit Aufschrift "Radfahrer: Autoampel beachten". Auch dieses könnte Regeln verletzen und Text lesen bei voller Fahrt ist auch nicht die besten Lösung, da Symbole schneller aufgenommen werden.
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Beitrag von mgka »

Dass die Umstellung "weitestgehend" abgeschlossen sei, müsste ich irgendwo in einer Email sogar schriftlich habe. Ich suche mal bei Gelegenheit. Andererseits kann die Straßenverkehrsbehörde ja anordnen so viel sie will, wenn die Ordnungsbehörde (=Polizei) die Regeln nicht kennt, hat man als Verkehrsteilnehmer ein Problem. Spannend wird es dann ja auch ab dem 01.09.2012.

Meines Erachtens kann die StVB durchaus mit (nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführten) Schildern den Regelungsgehalt einer verkehrsrechtlichen Anordnung erläutern. Das ist z.B. hier gemacht worden ("Signal gilt nicht für Radfahrer").

Dass die ganze Chose ein ziemliches Durcheinander ist, ist offensichtlich. Insofern kannst Du ja mal beim KVR nachfragen (verkehrsmanagement (PUNKT) kvr (ÄT) muenchen (PUNKT) de ist eine gute Anlaufstelle). Aber am Ende werden es wohl wieder die Gerichte richten müssen, was Ahnungslose verbrochen haben. Im übrigen ist mir ein Fall bekannt, wo ein Polizist Radfahrer für einen "Rotlichtverstoß" abgezockt hat, obwohl gar keine Ampel da war (Stielerstraße/Bavariaring, Ausfahrt von der Theresienwiese). Aber wer sich das gefallen lässt, ist irgendwie auch selbst schuld.
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 23 Jul 2012, 12:08 hat geschrieben:Dass die Umstellung "weitestgehend" abgeschlossen sei, müsste ich irgendwo in einer Email sogar schriftlich habe
Das glaube ich natürlich, infrage gestellt hatte ich nur den Wahrheitsgehalt der Aussage des KVR. Und "weitestgehend" scheint zu bedeuten, dass man quer durch Die Stadt verteilt noch viele Ampelanlagen findet, die noch nicht umgerüstet wurden oder bei denen unklar ist, ob die Umrüstung noch erfolgt oder aus dem Status quo die Benutzung abzuleiten ist.

Übrigens sind mir speziell in letzter Zeit Ampeln aufgefallen, die an Stellen stehen, wo sich der Fahrradweg gabelt. Manche sind leicht gedreht, aber ich hatte bei einigen Schwierigkeiten, zu erkennen, ob die Ampel nur für einen der Abzweige gilt oder auch für den anderen. Hier ist vieles sehr schlecht gemacht. Auch die Fahrt am Busbahnhof des Ostbahnhofs (Richtung Nordost) vorbei ist für Radler sehr intransparent gelöst:

https://maps.google.de/maps?q=M%C3%BCnchen,......1,1.69&z=16r
(Wir stellen uns hier die Fahrt vom Bildrand rechts zum Bildrand links vor.)


Hier hat man eine Radampel, die zwar von ihrer Drehung geradeaus ausgerichtet ist, aber offenbar zur Straßenüberquerung nach links dient (im Bild ganz rechts) [oder dient die Fußgängerampel zur Überquerung? Diese ist ja immerhin nach links gedreht.], ist man dann drüben, steht man schon vor der nächsten Radampel (im Bild ganz links), an der übrigens vor ein paar Tagen ein Radler von einem Bus überrollt und schwer verletzt wurde (laut Bericht missachtete der Radler das Rotlicht).

Die Frage ist, ob man hier als Radler geradeaus durch den Busbahnhof fahren darf und wenn ja, ob man dann die Autoampel beachten muss. Dafür spricht, dass der (benutzungspflichtige) Radweg ziemlich weit abseits läuft und der Busbahnhof nicht mit einem "Nur für Busse"- oder "Busgebot"-Schild markiert ist (zumindest sehe ich keines). Dagegen spricht - wie erwähnt - die Tatsache, dass der Radweg benutzungspflichtig ist und dass an der Autoampel ein Rechtsabbiegen-Gebot befestigt ist. Man kann aber auch rechtsabbiegend statt geradeaus durch den Busbahnhof fahren, aber darf man das als Radler? Es kann ja nicht verboten sein, eine (normale) Straße ohne Fahrradweg als Radfahrer auf der Fahrbahn zu befahren. Allerdings verhindert das Ende des Radwegs genau das, da der gebogene Randstein scharf die Richtung vorgibt. Allerdings sollte ja ein Rechtaabbiegepfeil (der ja da ist) auch für Radfahrer gelten, die aber offenbar hier nur das Gegenteil dürfen, nämlich nach links abzubiegen.

Wie auch immer: Diese Regelung ist hier sehr schlecht umgesetzt (es geht eigentlich nicht mehr schlechter), beim ersten Durchfahren hier war ich ziemlich irritiert.
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Beitrag von mgka »

Das Kreisverwaltungsreferat hat in Zusammenarbeit mit der Polizei aktuell eine Broschüre mit Regeln für Radfahrer herausgegeben:

PDF

Nicht dass darin alle Fragen beantwortet würden, klar ist aber, dass man die neue StVO zitiert.
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 25 Jul 2012, 08:56 hat geschrieben: Das Kreisverwaltungsreferat hat in Zusammenarbeit mit der Polizei aktuell eine Broschüre mit Regeln für Radfahrer herausgegeben:

PDF

Nicht dass darin alle Fragen beantwortet würden, klar ist aber, dass man die neue StVO zitiert.
Natürlich beantwortet dieses PDF relativ wenig und man könnte auch einen Widerspruch sehen:
Grundsätzlich gelten für den Radverkehr dieselben Lichtsignale wie für den Autoverkehr.
Sind auf Radverkehrsführungen (bauliche Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) besondere Lichtzeichen
für den Radverkehr vorhanden, müssen diese beachtet werden.
Nur wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, erfolgt eine gemeinsame Signalisierung mit dem Fußverkehr.
(Ausnahmsweise Vollzitat, da es hier auf jedes einzelne Wort ankommt.)

Wenn man für den letzten Punkt "gemeinsame Signalisierung" auf kombinierte Streuschreiben mit Rad- und Fußgängersymbol sieht, dann ist es richtig (so dürfte es auch gemeint sein, das einmontierte Bild bestätigt es). Transparenter wäre es aber, wenn dort klar gesagt wird, dass bei Fehlen von Radpiktogrammen die Autoampel zu beachten ist, das kommt nur indirekt rüber. Auch der Fall "eigentlich bindende Autoampel nicht von Haltelinie für Radfahrer einsehbar" wird nicht besprochen. Ebenso der Fall "nur eine von zwei Streuscheiben enthält ein Radpiktogramm". Des Weiteren der Fall "(zu) schmaler Mittelstreifen mit markierter Wartezone"-

Übrigens würde mich Deine bzw. generell Eure Einschätzung zu dem obigen Ostbahnhof-Beispiel interessieren.
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Beitrag von Hot Doc »

TramPolin @ 25 Jul 2012, 11:40 hat geschrieben: Übrigens würde mich Deine bzw. generell Eure Einschätzung zu dem obigen Ostbahnhof-Beispiel interessieren.
Bisserl verzwickt das ganze. Erstmal steht unter dem blauen Schild ein Ausnahme Schild, dass ich nicht ganz erkennen kann. "..... Busse frei". Da könnte durchaus Rad und Busse frei stehen ich glaube aber eher "stätt. Busse frei".
Dann gibt es durchaus Straßen an denen an der selben Kreuzung verschiedene Schilder aufgestellt sind die in verschiedene Richtungen zeigen. Wo der Wintrichring z.B. auf die Menzinger Str. mündet ist auf der reechten Seite ein geradeaus Pfeil auf der linken Seite ein Linkspfeil angebracht. Auch hier gilt das natürlich nur für die entsprechenden Spuren.

Ich würde sagen, dass durch die eideutige Radwegführung klar wird wie eigentlich ja geradeaus fahrende Radfahrer sich hier verhalten sollen. Das blaue Schild gilt hier nur für die eine spezielle Abbiegespur (weiter innen steht ja für den übrigen Verkehr auch das Geradeausschild.
Auf jeden Fall kann der Radfahrer hier auch nach rechts abbiegen, das ist halt so, wie wenn man von einer Straße mit Radweg in eine ohne abbiegt. Geradeaus denke ich geht nicht, da hier eine Radwegbenutzungspflicht vorliegt und auch das Schild am Anfang der grünen Insel eine Vorbeifahrt links vorschreibt.
Alles in allem finde ich die doch etwas kompliziertere Situation hier relativ gut und intuitiv gelöst. Besser wäre noch den Radweg schon deutlich früher zwischen Abbiege- und Geradeausspur zu legen.
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Beitrag von TramPolin »

Hot Doc @ 25 Jul 2012, 18:31 hat geschrieben: Da könnte durchaus Rad und Busse frei stehen ich glaube aber eher "stätt. Busse frei".
"Städt. Busse frei" sollte das heißen, bin mir ziemlich sicher, aber nicht hundertprozentig. "Rad … Busse frei" steht da nicht, dann wäre es mir aufgefallen.
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Beitrag von mgka »

Die von mir verlinkte Broschüre ist übrigens nicht ganz konsequent, was die Anwendung der neuen StVO angeht:
  • In für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen ist "an den Fußgängerverkehr angepasste" Geschwindigkeit und nicht Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
  • Auf Schutzstreifen gilt m.E. immer die "große Ampel", denn Schutzstreifen sind im Gegensatz zu Radstreifen und baulichen Radwegen Teil der Fahrbahn
Die Streuscheibe an der St-Martin-/Balanstraße ist offenbar schlicht und ergreifend versehentlich ausgetauscht worden, ein reines Fußgängersymbol ist da wohl spätestens ab 01.09.2012 fehl am Platze.

Zur Sache am Ostbahnhof:
Diese Ampel war schon häufiger Diskussionspunkt zwischen ADFC und Stadt. Prinzipiell ist das hier eine Rechtabbiegerspur, der Radweg wird fahrbahnbegleitend entlang der Orleansstraße geführt. Das Verkehrszeichen 209 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts") ist für Radfahrer natürlich Käse, also eine Fehlbeschilderung. Man hätte die Radfahrer wie die Busse davon ausnehmen müssen.
Geradeaus in den Busbahnhof hinein fahren darf ein Radfahrer übrigens aufgrund der Beschilderung nicht, wohl aber rechts abbiegen. Das ist vom Radweg aus zwar unbequem aber durchaus möglich. Für Radfahrer auf dem Radweg gilt zweifelsohne die Radlerampel, egal ob man der Orleansstraße folgt oder rechts abbiegt. Die auf dem Radweg aufgemalte Haltelinie kennzeichnet hier den Beginn des Schutzbereichs (für die querenden Fußgänger). Ich würde zum Rechtsabbiegen als Radfahrer im übrigen den Radweg verlassen (zumindest dann, wenn klar ist, dass die Fahrbahnampel gerade auf grün ist) und auf der Fahrbahn (Rechtsabbiegerspur) an die Ampel heranfahren. Dazu muss man an dieser Stelle allerdings schon recht früh auf die Fahrbahn einfahren. Das hat man wohl früher auch so mit den Radfahrern gemacht, wie hier noch gut zu erkennen ist.
Das Verlassen des Radwegs ist trotz Benutzungspflicht zulässig, denn §9 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren) sagt in Absatz 2 "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.". Das geht natürlich nur, wenn überhaupt eine Führung für den Radverkehr in die entsprechende Richtung vorhanden ist.
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 26 Jul 2012, 00:13 hat geschrieben: Die von mir verlinkte Broschüre ist übrigens nicht ganz konsequent, was die Anwendung der neuen StVO angeht:
  • In für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen ist "an den Fußgängerverkehr angepasste" Geschwindigkeit und nicht Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
  • Auf Schutzstreifen gilt m.E. immer die "große Ampel", denn Schutzstreifen sind im Gegensatz zu Radstreifen und baulichen Radwegen Teil der Fahrbahn
Die Streuscheibe an der St-Martin-/Balanstraße ist offenbar schlicht und ergreifend versehentlich ausgetauscht worden, ein reines Fußgängersymbol ist da wohl spätestens ab 01.09.2012 fehl am Platze.

Zur Sache am Ostbahnhof:
Diese Ampel war schon häufiger Diskussionspunkt zwischen ADFC und Stadt. Prinzipiell ist das hier eine Rechtabbiegerspur, der Radweg wird fahrbahnbegleitend entlang der Orleansstraße geführt. Das  Verkehrszeichen 209 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts") ist für Radfahrer natürlich Käse, also eine Fehlbeschilderung. Man hätte die Radfahrer wie die Busse davon ausnehmen müssen.
Geradeaus in den Busbahnhof hinein fahren darf ein Radfahrer übrigens aufgrund der Beschilderung nicht, wohl aber rechts abbiegen. Das ist vom Radweg aus zwar unbequem aber durchaus möglich. Für Radfahrer auf dem Radweg gilt zweifelsohne die Radlerampel, egal ob man der Orleansstraße folgt oder rechts abbiegt. Die auf dem Radweg aufgemalte Haltelinie kennzeichnet hier den Beginn des Schutzbereichs (für die querenden Fußgänger). Ich würde zum Rechtsabbiegen als Radfahrer im übrigen den Radweg verlassen (zumindest dann, wenn klar ist, dass die Fahrbahnampel gerade auf grün ist) und auf der Fahrbahn (Rechtsabbiegerspur) an die Ampel heranfahren. Dazu muss man an dieser Stelle allerdings schon recht früh auf die Fahrbahn einfahren. Das hat man wohl früher auch so mit den Radfahrern gemacht, wie hier noch gut zu erkennen ist.
Das Verlassen des Radwegs ist trotz Benutzungspflicht zulässig, denn §9 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren) sagt in Absatz 2 "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.". Das geht natürlich nur, wenn überhaupt eine Führung für den Radverkehr in die entsprechende Richtung vorhanden ist.
Zum Ostbahnhof: Danke, sehr interessant, einiges wusste ich so nicht. Dessen ungeachtet halte ich Deine Interpretation, der Radwegsführung an der Kreuzung zu entgehen, indem man trotz Benutzungspflicht den Radweg vorzeitig verlässt, ich aus dem persönlichen Eindruck heraus für gewagt. Allerdings: Wenn man den Radweg vorschriftsmäßig benutzt, kann man aber offenbar keine Abbiegemöglichkeit nutzen, die über die Radwegsführung nicht abgedeckt wird, obwohl die Abbiegevariante (hier: nach rechts) auch für Radfahrer legal befahrbar sein sollte. Hier habe ich mal wieder den Eindruck, dass ein rechtssicheres Benutzen (hier Abbiegen nach rechts) nicht möglich ist.

Sollte man auf dem Radweg fahren, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, die Radampel, die ja eine Linksabbiegeampel ist, für das Rechtsabbiegen zu verwenden. Ich hätte mich hier an der Autoampel orientiert. Grundsätzlich kommt an der Stelle dem rechtsabbiegeder Radfahrer der Fußgängerverkehr in die Quere. Wenn man jetzt so fährt, dass die Fußgänger möglichst wenig gefährdet werden, müsste man das dann tun, wenn die Fußgänger Rot haben. Dies ist aber dann der Fall, wenn die Radampel auch Rot hat, dafür die Autoampel Grün. Also müsst man eher bei grüner Autoampel nach rechts abbiegen. Hier kommt man dem Autoverkehr nur dergestalt in die Quere, dass man sich in den Autoverkehr einfädelt, da der Fahrradweg eben dort endet. Das kann natürlich auch zu gefährlichen Situationen führen. So werde ich letztlich den Eindruck nicht los, dass man hier keine Radler sehen will, die nach rechts abbiegen, schon mal auch wegen des baulichen Schlenkers nach links am Radwegende. Paradoxerweise fordert das Rechtsabbiegegebot-Schild, das sehr wahrscheinlich einige Radler irrtümlicherweise auf sich beziehen, eben geradezu zum Rechtsabbiegen auf.

Trotz gegenteiliger Einschätzung von Hot Dog halte ich diese Kreuzung für sehr schlecht gestaltet.

Auch hat man hier, wenn man der Führung geradeaus folgt, zwei Radampeln unmittelbar nacheinander. Möglicherweise hat an dem schweren Unfall dort auch diese Führung eine Rolle gespielt. Der Radfahrer soll ja die zweite Ampel bei Rot überfahren haben, hat aber vielleicht nicht in so einem kurzen Abstand mit einer weiteren Ampel gerechnet. Klar, wenn es so gewesen ist, hätte er besser schauen müssen, durch den Rotlichtverstoß dürfte die alleinige Schuld bei ihm liegen.
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Beitrag von mgka »

Das mit der Benutzungspflicht ist so eine Sache. Es gibt ein Urteil aus 1989 vom OLG Hamm (zu einer Zeit, wo eine uneingeschränkte Benutzungspflicht von Radwegen galt, unabhängig von deren Beschilderung!) mit folgendem Tenor: "Ein Radfahrer handelt nicht verkehrswidrig, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verlässt und sich auf der Straße einordnet." (Az. 27 U 2/89 vom 08.06.1989, NZV 1990, 26; VersR 1991, 935; VRS 46, 217). Das lässt sich an vielen Stellen wohl aber auch auf Rechtsabbiegen anwenden, zumindest dann, wenn das Abbiegen vom Radweg im Vergleich zur Fahrbahn unverhältnismäßig erschwert würde. Den Leuten im KVR ist dieses Urteil durchaus bekannt.
Wie kommst Du darauf, dass die Radlerampel nur zum Linksabbiegen (was hier ja eigentlich ein "Geradeausfahren" ist) gelten soll? In §37 StVO heißt es "schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.". Das ist hier aber nicht der Fall (es gibt ja durchaus Radlerampeln mit Pfeilen in der Streuscheibe, z.B. an der Von-der-Tann-Str./Ludwigstraße). Insgesamt ist die Situation für Radfahrer aber in der Tat absolut problematisch, gerade das ggf. zweimalige Warten, während Fahrzeuge auf der Fahrbahn nur eine Ampel zu beachten haben.
Nun noch eine Frage von mir :D :
Wie würde man denn hier als Radfahrer verkehrsrechtlich korrekt nach links in die Ottobrunner Str. in Richtung Perlach abbiegen, wenn man den Innsbrucker Ring auf dem rechten Radweg entlang kommt? Meiner Ansicht nach gibt es zwei völlig legale Möglichkeiten, beide auf den ersten Blick ein wenig überraschend und vielleicht auch nicht gerade ungefährlich. Der an der Ampel wartende Radfahrer macht's meiner Ansicht nach schon mal falsch.
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 26 Jul 2012, 08:44 hat geschrieben:Wie kommst Du darauf, dass die Radlerampel nur zum Linksabbiegen (was hier ja eigentlich ein "Geradeausfahren" ist) gelten soll? In §37 StVO heißt es "schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.". Das ist hier aber nicht der Fall (es gibt ja durchaus Radlerampeln mit Pfeilen in der Streuscheibe, z.B. an der Von-der-Tann-Str./Ludwigstraße).
Mir widerstrebt es, eine Ampel, die für das Linksabbiegen geschaltet ist, für das Rechtsabbiegen zu verwenden. Klar, etwaige Pfeile in den Streuscheiben der Ampel fehlen, daher hast du wohl Recht.
mgka @ 26 Jul 2012, 08:44 hat geschrieben:Wie würde man denn hier als Radfahrer verkehrsrechtlich korrekt nach links in die Ottobrunner Str. in Richtung Perlach abbiegen, wenn man den Innsbrucker Ring auf dem rechten Radweg entlang kommt? Meiner Ansicht nach gibt es zwei völlig legale Möglichkeiten, beide auf den ersten Blick ein wenig überraschend und vielleicht auch nicht gerade ungefährlich. Der an der Ampel wartende Radfahrer macht's meiner Ansicht nach schon mal falsch.
Ich sehe zwei Varianten:

1) Radweg rechtzeitig verlassen und auf die Fahrbahn rollen, dort in die Linksabbiegespur einordnen, natürlich bevor die durchgezogene Linie beginnt.

2) In die Seitenstraße rechts abbiegen und an der Ampel dort einen U-Turn einlegen.

Noch eine dritte Variante, eher eine Notvariante: Rad schieben und so rüber wie der Radfahrer, der es angeblich falsch macht. So lange er schiebt, macht er es m.E. aber richtig.
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Beitrag von Martin H. »

Der eine packt an seinem Rad herum, der andere hat ein Bein links, eins rechts vom Rad. Wenn es grün wird, wird der losradeln und nicht schieben, und macht es damit falsch.
Je nach Verkehrsdichte und Situation würde ich auch entweder über die Autospur oder die Seitenstraße.
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Beitrag von TramPolin »

Martin H. @ 26 Jul 2012, 22:41 hat geschrieben: Der eine packt an seinem Rad herum, der andere hat ein Bein links, eins rechts vom Rad. Wenn es grün wird, wird der losradeln und nicht schieben, und macht es damit falsch.
Je nach Verkehrsdichte und Situation würde ich auch entweder über die Autospur oder die Seitenstraße.
Natürlich schieben die wenigsten. Auch der gezeigte Radfahrer wird fahrend über die Kreuzung gelangen, aber noch kann man es ihm nicht nachweisen ;)

Was anderes: Auch heute ist es mir mal wieder passiert. Ich wollte geradeaus über die Kreuzung, ein Radweg war zunächst nicht vorhanden, also fuhr ich auf der Fahrbahn. Für das Rechtsabbiegen ist eine extra Spur auf der Fahrbahn, also habe ich mich links neben dieser Spur eingeordnet, weil ich ja geradeaus will. Später erkannte ich, dass kurz vor der Kreuzung ein benutzungspflichtiger Stummel-Radweg beginnt. Er war, als ich mich einordnete, durch Autos verdeckt, ich konnte ihn trotz Langsamfahrt beim besten Willen nicht sehen.

Nun konnte ich aber nicht wieder nach rechts auf den Radweg, weil Autos neben mir rechts rollten, das wäre zu gefährlich gewesen. Also bin ich auf der Fahrbahn über die Kreuzung. Man kann jetzt darüber streiten, ob es ein Verstoß war. Faktisch sicher ja, andererseits hatte ich gut geschaut, war extra langsam gefahren, also hatte zumutbar viel getan, um die Kreuzung vorschriftsmäßig zu befahren.

Beim nächsten Mal weiß ich es, ein Jahr später habe ich das sicher wieder vergessen. ;)
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Beitrag von Autobahn »

Wenn ich mit dem Rad fahre, achte ich auf meine persönliche Sicherheit. Und die kann ich abschätzen. Und da sind mir Vorschriften für Behörden über die Ausgestaltung der Radwege und Ampeln schlicht egal. Ich fahre so, wie es gefahrlos möglich ist und nicht wie es irgendein Gesetz oder ein Richterspruch erlaubt.

Ich bin ja nicht gezwungen, mich auf einer belebten Kreuzung in eine Linksabbiegespur für den MIV einzuordnen. Ich darf ja auch Umwege in Kauf nehmen, wenn ich es für sicherer halte ;)
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 26 Jul 2012, 23:23 hat geschrieben: Wenn ich mit dem Rad fahre, achte ich auf meine persönliche Sicherheit. Und die kann ich abschätzen. Und da sind mir Vorschriften für Behörden über die Ausgestaltung der Radwege und Ampeln schlicht egal. Ich fahre so, wie es gefahrlos möglich ist und nicht wie es irgendein Gesetz oder ein Richterspruch erlaubt.

Ich bin ja nicht gezwungen, mich auf einer belebten Kreuzung in eine Linksabbiegespur für den MIV einzuordnen. Ich darf ja auch Umwege in Kauf nehmen, wenn ich es für sicherer halte ;)
Umwege darfst Du prinzipiell natürlich fahren, aber wie ich Dich verstehe, sind Dir Vorschriften so ziemlich schnuppe. Mal sehen, ob auch der nächste Polizist Deiner Meinung ist. :D Wobei die Polizisten auf sehr breiten Fußwegen meist nichts sagen, wenn man diese mit dem Rad befährt, bei schmalen Fußwegen, den typischen am Straßenrand laufenden, sieht es schon wieder ganz anders aus.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 26 Jul 2012, 23:32 hat geschrieben:Umwege darfst Du prinzipiell natürlich fahren, aber wie ich Dich verstehe, sind Dir Vorschriften so ziemlich schnuppe. Mal sehen, ob auch der nächste Polizist Deiner Meinung ist. :D Wobei die Polizisten auf sehr breiten Fußwegen meist nichts sagen, wenn man diese mit dem Rad befährt, bei schmalen Fußwegen, den typischen am Straßenrand laufenden, sieht es schon wieder ganz anders aus.
Die Vorschriften sind mir natürlich nicht "schuppe". Was schmale Fußwege anbetrifft, da fahre ich auch nicht darüber. Eher meide ich solche Stellen.

Ich bezog mich aber auf die Diskussion über die Ampeln und Abbieger.
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Beitrag von Hot Doc »

TramPolin @ 26 Jul 2012, 01:31 hat geschrieben: Sollte man auf dem Radweg fahren, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, die Radampel, die ja eine Linksabbiegeampel ist, für das Rechtsabbiegen zu verwenden. Ich hätte mich hier an der Autoampel orientiert.
Also die Radampel ist mitnichten nur für Linksabbieger (die in wirklichkeit Geradeausfahrer sind - Linksabbiegen ist nämlich hier nicht erlaubt), sondern dafür da ein sicheres und getrenntes Befahren/Begehen des Kreuzungsbereichs für Autos(Busse), Räder und Fußgänger zu gewährleisten.
Grundsätzlich kommt an der Stelle dem rechtsabbiegeder Radfahrer der Fußgängerverkehr in die Quere. Wenn man jetzt so fährt, dass die Fußgänger möglichst wenig gefährdet werden, müsste man das dann tun, wenn die Fußgänger Rot haben. Dies ist aber dann der Fall, wenn die Radampel auch Rot hat, dafür die Autoampel Grün. Also müsst man eher bei grüner Autoampel nach rechts abbiegen. Hier kommt man dem Autoverkehr nur dergestalt in die Quere, dass man sich in den Autoverkehr einfädelt, da der Fahrradweg eben dort endet. Das kann natürlich auch zu gefährlichen Situationen führen. So werde ich letztlich den Eindruck nicht los, dass man hier keine Radler sehen will, die nach rechts abbiegen, schon mal auch wegen des baulichen Schlenkers nach links am Radwegende. Paradoxerweise fordert das Rechtsabbiegegebot-Schild, das sehr wahrscheinlich einige Radler irrtümlicherweise auf sich beziehen, eben geradezu zum Rechtsabbiegen auf.
Da stimmt nun einiges nicht. Fußgänger, Rad- und Autoampel müssen in 3 getrennten Phasen zueinander geschaltet sein, sonst hat das ganze keinen Sinn. Immer nur einer kann Grün haben. Dann ist es aber auch für den Radfahrer kein Problem sicher den endenden Radweg zu verlassen und auf der Straße sicher nach rechts abzubiegen.

Ich habe meine Einschätzung immer mit der Grundannahme getroffen, dass es hier eine schwierige Situation ist, die dann im Rahmen des Gegebenen relativ gut gelöst wurde. Wenn ich mir einen Verbesserungsvorschlag wünschen dürfte, wäre es den Radweg etwas direkter von der Ampel zum Grünstreifen zu führen und sich die Zwischenampel zu sparen. Dann müßte aber die Schaltung des Gegenerkehrs darauf eingestellt werden.

PS: Dazu gehört natürlich eine Erweiterung des Busse frei Schildes auch für Radfahrer.
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Beitrag von TramPolin »

Hot Doc @ 27 Jul 2012, 00:11 hat geschrieben: Da stimmt nun einiges nicht. Fußgänger, Rad- und Autoampel müssen in 3 getrennten Phasen zueinander geschaltet sein, sonst hat das ganze keinen Sinn. Immer nur einer kann Grün haben. Dann ist es aber auch für den Radfahrer kein Problem sicher den endenden Radweg zu verlassen und auf der Straße sicher nach rechts abzubiegen.

Ich habe meine Einschätzung immer mit der Grundannahme getroffen, dass es hier eine schwierige Situation ist, die dann im Rahmen des Gegebenen relativ gut gelöst wurde. Wenn ich mir einen Verbesserungsvorschlag wünschen dürfte, wäre es den Radweg etwas direkter von der Ampel zum Grünstreifen zu führen und sich die Zwischenampel zu sparen. Dann müßte aber die Schaltung des Gegenerkehrs darauf eingestellt werden.

PS: Dazu gehört natürlich eine Erweiterung des Busse frei Schildes auch für Radfahrer.
Ich habe nicht alle Ampelphasen dort genau beobachtet, da ich zunächst nicht vorhatte, dieses Beispiel vorzustellen.

Weißt Du sicher, dass die Ampel in 3 Phasen geschaltet ist, das heißt es ist keine Vermutung? Ich schaue ich es mir ggf. vor Ort noch mal an.

Grundsätzlich habe ich so gut wie nie eine Ampel gesehen, wo Fußgänger und Radfahrer getrennte - genauer wesentlich abweichende - Ampelphasen haben, wenn sie sich in etwa derselben Richtung bewegen, sodass ich hier davon ausging, es wäre auch nicht der Fall. Das hätte ich sicherlich nicht so einfach ableiten dürfen (zumal Fußgänger und Radfahrer hier quasi die Seiten wechseln, sich überkreuzen), also mein Fehler.

Ob es jetzt gut oder schlecht gelöst ist: Ich habe diese Ampel beim Befahren nicht verstanden. Das mag jetzt an mir liegen oder an einer schlechten Umsetzung. Wenn ich jetzt nachträglich in aller Ruhe analysiere, halte ich vor allem die Beschilderung für schlecht. Insgesamt betrachtet finde ich, dass es eine der schlechtesten Umsetzungen ist, die ich bislang in München gesehen habe. Zwei Ampeln fast unmittelbar hintereinander fürs Gerdeausfahren (inkl. zweier Kurven), der Schlenker nach links am Radwegende, das Kreuzen mit dem Fußgängerverkehr (die auch bei getrennten Ampelphasen gefährlich werden kann, da viele Fußgänger bei Rot gehen; die Radfahrer sind natürlich auch nicht besser, was Rotlichtvertsöße angeht), das irritierende Rechtsabbiege-Zeichen, das Radfahrer auf sich beziehen, die Unklarheit, ob man als Radfahrer überhaupt rechts abbiegen darf, wenn man auf dem Radweg fährt. Die (erste) Radampel ist ein ziemliches Stück von der Haltelinie entfernt (o.k., genau so weit wie die anderen Ampeln) und dürfte wegen der tiefen Aufhängung* an einer Stelle, wo Fußgänger warten, oft von Fußgängern verdeckt werden, das StreetView-Bild zeigt es. Auch der kurze Ampelabstand ist irritierend. Hier dürfte es für manche unverständlich sein, dass wenn sie endlich anfahren dürfen, praktisch sofort wieder anhalten müssen.

(Edit: * Die ich ansonsten prinzipiell begrüße. Bei den alten Kreuzungen mit Radampel fuhr man im Normalfall bis unmittelbar vor die Ampel, da wurde entsprechend dann so gut wie nie was verdeckt.)
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Beitrag von TramPolin »

Zunächst einmal: Am Ostbahnhof gibt es tatsächlich drei Ampelphasen. Radfahrer kommen beim Grün der Radampel weder mit Fußgängen noch mit Rechtsabbiegern in Konflikt. Ich hätte gewettet, dass dem nicht so ist, da mir völlig getrennt geschaltete Ampeln für Fußgänger und Radfahrer nicht bekannt sind. Denn auch auf den meisten andere Kreuzungen kommen sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere. Hier am Ostbahnhof tauschen Fußgänger und Radfahrer die Seiten, bewegen sich aber in dieselbe Richtung. Diese Tatsache macht die Umsetzung der Kreuzung etwas besser, aber nicht viel besser. Wie auch immer: Ich hätte es nicht behaupten dürfen, ohne es überprüft zu haben. Mein Fehler.



Hier ein besseres Beispiel, bei dem es ausnahmsweise mal Lob gibt. Wir befinden uns am Michaelibad und fahren stadteinwärts. Es gibt eine eigene, gut positionierte Fahrradampel. Eine Wartezone auf der Mittelinsel fehlt erfreulicherweise. Zudem wird mit einem Schild erklärt, wie man die Kreuzung richtig befährt, um als Radfahrer links abzubiegen. Selbst wenn man hier zügig vorbeifährt, erkennt man, wie es funktioniert:

Bild

Ein Klick macht groß



Jetzt aber wieder ein negatives Beispiel. Wir befinden uns in Neuperlach. Es gibt kombinierte Streuscheiben für Radfahrer und Fußgänger. Auf der Mittelinsel muss folglich angehalten werden. Damit keine Zweifel bestehen, dass wirklich im Falle einer roten zweiten Ampel zu stoppen ist, weist eine frisch aussehende Wartelinie auf den Umstand hier. Das ist also eine relativ neue Markierung, obwohl die Stadt schon längst erkannt hat (haben sollte), dass schmale Mittelinsel nicht zum Anhalten für Radfahrer geeignet sind. Wer hier wartet, steht mit dem Vorderrad auf der Mittelinsel und mit dem Hinterrad auf der Straße. Wie sich das mit einem Fahrradgespann verhält, kann man sich vorstellen. In den Fahrradanhängern werden oft Kleinkinder transportiert.

Bild

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Beitrag von Autobahn »

Hier in Deutschland wird nur geflickschustert. Jede kommunale Behörde denkt sich eigene Lösungen für die Verkehrsführung für Radfahrer aus, und das für jede Kreuzung unterschiedlich.

Ehrlich gesagt, mich überzeugt nur das Konzept in den Niederlanden. Dort sind Fahrradwege sowohl von den Fußgängern als auch vom MIV getrennt und haben eigene Ampelregelungen, die auch deutlich zur erkennen sind. Somit sind Konflikte von vorn herein ausgeschlossen.
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