Der war gutyeg009a @ 19 Jul 2012, 17:35 hat geschrieben: Hatten die Gesetzgeber [...] Fachleute



Nein, das ist allgemeine deutsche BürokratieTramPolin @ 19 Jul 2012, 17:34 hat geschrieben:Lies doch bitte mal Folgendes durch:
http://www.radverkehrspolitik.de/welche-am...den-radverkehr/
Das ist so lange richtig bis es kracht. Dann bist im Zweifel du der Böse kampfradler der sich nicht an die Regeln hält.Autobahn @ 19 Jul 2012, 16:35 hat geschrieben:Ob ich das Rad tatsächlich schiebe, oder ob ich mit Schrittgeschwindigkeit neben den Fußgängern auf der Fahrradfurt her fahre, dürfte in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.
Weil ein großer Teil der Unfälle nun mal an Kreuzungen passiert. Und außerdem sind heute viele Radfahrer mit Geschwindigkeiten von über 15km/h unterwegs. Und das ist zu schnell für einen vom gehweg abmarkierten Radweg.yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Unter anderem: Was ich nicht verstehe, warum die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll? Der Straßenverkehr ist für die Radfahrer, die die Straßen benutzen, gefährlich.
Das können die auch wenn kein Radweg da ist.yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben: Wie ich es weiter oben schon mal schrieb, kam es nicht selten vor, daß die Lastwägen zu nahe neben dem Radfahrer überholen.
Wie das?yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Der zweite Punkt ist aber auch, daß die Radfahrer, die die Straße benutzen eher ein Verkehrshindernis darstellen.
Wenn ich auf der Landstraße fahre, fahre ich meist schneller als 30km/h. Traktoren, Mofas und viele andere Fahrzeuge fahren meist langsamer. Interessanter weise werden die oft nicht so dreist überhohlt wie Radfahrer. Aber die Fälle halten sich in Grenzen, dicht überhohlt (so dass es in richtung Nötigung geht) oder blöd angemacht werd ich villeicht 1x im Monat.yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Das war uns nicht möglich, schnell zu fahren und mußten auf die Überholmöglichkeit warten, was es zu einer Zeitverlust führen kann.
Eigendlich entsteht fast immer wenn Autos massenweise auftreten ein unerwünschter Stau.yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben:Unter anderem kann bei Mehrverkehr, wenn die Autofahrer hinten nicht rechtzeitig bremsen können, um mitzuschwimmen, entsteht ein unerwünschter Stau.
Neben dem bereits erwähnten hohen Unfallrisiko an Kreuzungen ist das Problem, dass Radwege oft kaum zumutbar sind.yeg009a @ 19 Jul 2012, 18:35 hat geschrieben: Unter anderem: Was ich nicht verstehe, warum die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll? Der Straßenverkehr ist für die Radfahrer, die die Straßen benutzen, gefährlich. Wie ich es weiter oben schon mal schrieb, kam es nicht selten vor, daß die Lastwägen zu nahe neben dem Radfahrer überholen. Der zweite Punkt ist aber auch, daß die Radfahrer, die die Straße benutzen eher ein Verkehrshindernis darstellen. Beispiel gefällig? Vor nicht allzulanger Zeit bin ich mit meiner Mutter auf die Straße außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren. Vor uns fuhr ein Fahrrad auf der Straße. Das war uns nicht möglich, schnell zu fahren und mußten auf die Überholmöglichkeit warten, was es zu einer Zeitverlust führen kann. Unter anderem kann bei Mehrverkehr, wenn die Autofahrer hinten nicht rechtzeitig bremsen können, um mitzuschwimmen, entsteht ein unerwünschter Stau. Und mit rechtzeitig meine ich, daß die Autofahrer so abbremsen müssen, damit die nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu dicht auffahren müssen.
Bist Du Lance Armstrong, der Doping-Spezialist ?glemsexpress @ 19 Jul 2012, 20:10 hat geschrieben:Wenn ich auf der Landstraße fahre, fahre ich meist schneller als 30km/h.
Naja, wenn der Radweg nicht geräumt ist ist er ja nicht benutzbar - also darf man dann sowieso legal auf der Fahrbahn fahren, egal was irgendwelche blauen Schildchen meinen.TramPolin @ 19 Jul 2012, 21:23 hat geschrieben:Gerade im Winter sind Radwege oft nicht geräumt, auch da ist es gut, wenn man legal auf der Fahrbahn fahren darf. Das ist natürlich nicht überall möglich, gerade bei Straßen mit Tempo 50 km/h hat man in aller Regel weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht.
Dann ist er nicht fahrbahnbegleitend und muss auch bei blauem Schild nicht benutzt werden. Kann einen ja keiner zwingen durch den Park zu fahren wenn man ganz woanders hinwill. Ich glaub die Grenze war irgendwo bei 5m Abstand oder so von der Fahrbahn (oder auch bei anderer Vorfahrtsregelung - ein Radweg der überall kleine Vorfahrt-Gewähren-Zeichen hat obwohl er eigentlich auf einer Vortfahrtstraße ist kann auch nicht fahrbahnbegleitend sein).Nicht immer ist die Radwegbenutzungspflicht eindeutig. Es gibt in München jede Menge Radwege, die nicht direkt an der Fahrbahn entlangführen, sondern in einigem Abstand, wobei dieser Abstand je nach Radweg sehr unterschiedlich ist. Manchmal geht es im Slalom durch einen Park.
Oder einfach legal auf der Fahrbahn fahren bis die nächste Auffahrtmöglichkeit kommt.Eine Stelle ist mir bekannt, da hat man auch eine Radwegbenutzungspflicht, aber den Bordstein nicht einmal am Radwegbeginn abgesenkt. Hier muss man entweder absteigen oder sehr langsam fahren und den Lenker hochreißen.
Die sind sowieso recht konktraproduktiv, gerade bei Bahnübergängen. Erstens benötigt man dann die volle Aufmerksamkeit um sich da durch zu bugsieren und übersieht so leichter einen Zug, und zweitens versperren sie falls man den Zug zu spät merkt den Fluchtweg. Ganz abgesehen von (wie du ja schon erwähnt hast) Leuten mit z.B. Anhängern, die da auch nicht durchkommen.Im Dorn sind mir auch die Umlaufsperren.
Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt z.B. zahlreiche Ampeln, da sind nur Streuscheiben mit Fußgängerpiktogrammen vorhanden. Dann müsste die Autoampel gelten, die man aber von der Haltelinie, die für Radfahrer gilt, in einigen Fällen gar nicht einsehen kann. Auch sind dies oft Kreuzungen mit extrem schmalem Mittelstreifen, wo mir ein Anhalten auf dem Mittelstreifen zu riskant ist, sodass ich wohl oder übel über die gesamte Kreuzung rüberfahre, wenn beim Losfahren noch beide Fußgängerampeln grün zeigen, aber nicht mehr bei Erreichen des Mittelstreifens.mgka @ 23 Jul 2012, 10:11 hat geschrieben: Für München habe ich schon vor längerer Zeit die Aussage aus dem KVR bekommen, dass die Umrüstung abgeschlossen sei.
Das glaube ich natürlich, infrage gestellt hatte ich nur den Wahrheitsgehalt der Aussage des KVR. Und "weitestgehend" scheint zu bedeuten, dass man quer durch Die Stadt verteilt noch viele Ampelanlagen findet, die noch nicht umgerüstet wurden oder bei denen unklar ist, ob die Umrüstung noch erfolgt oder aus dem Status quo die Benutzung abzuleiten ist.mgka @ 23 Jul 2012, 12:08 hat geschrieben:Dass die Umstellung "weitestgehend" abgeschlossen sei, müsste ich irgendwo in einer Email sogar schriftlich habe
Natürlich beantwortet dieses PDF relativ wenig und man könnte auch einen Widerspruch sehen:mgka @ 25 Jul 2012, 08:56 hat geschrieben: Das Kreisverwaltungsreferat hat in Zusammenarbeit mit der Polizei aktuell eine Broschüre mit Regeln für Radfahrer herausgegeben:
Nicht dass darin alle Fragen beantwortet würden, klar ist aber, dass man die neue StVO zitiert.
Grundsätzlich gelten für den Radverkehr dieselben Lichtsignale wie für den Autoverkehr.
Sind auf Radverkehrsführungen (bauliche Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) besondere Lichtzeichen
für den Radverkehr vorhanden, müssen diese beachtet werden.
(Ausnahmsweise Vollzitat, da es hier auf jedes einzelne Wort ankommt.)Nur wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, erfolgt eine gemeinsame Signalisierung mit dem Fußverkehr.
Bisserl verzwickt das ganze. Erstmal steht unter dem blauen Schild ein Ausnahme Schild, dass ich nicht ganz erkennen kann. "..... Busse frei". Da könnte durchaus Rad und Busse frei stehen ich glaube aber eher "stätt. Busse frei".TramPolin @ 25 Jul 2012, 11:40 hat geschrieben: Übrigens würde mich Deine bzw. generell Eure Einschätzung zu dem obigen Ostbahnhof-Beispiel interessieren.
Zum Ostbahnhof: Danke, sehr interessant, einiges wusste ich so nicht. Dessen ungeachtet halte ich Deine Interpretation, der Radwegsführung an der Kreuzung zu entgehen, indem man trotz Benutzungspflicht den Radweg vorzeitig verlässt, ich aus dem persönlichen Eindruck heraus für gewagt. Allerdings: Wenn man den Radweg vorschriftsmäßig benutzt, kann man aber offenbar keine Abbiegemöglichkeit nutzen, die über die Radwegsführung nicht abgedeckt wird, obwohl die Abbiegevariante (hier: nach rechts) auch für Radfahrer legal befahrbar sein sollte. Hier habe ich mal wieder den Eindruck, dass ein rechtssicheres Benutzen (hier Abbiegen nach rechts) nicht möglich ist.mgka @ 26 Jul 2012, 00:13 hat geschrieben: Die von mir verlinkte Broschüre ist übrigens nicht ganz konsequent, was die Anwendung der neuen StVO angeht:Die Streuscheibe an der St-Martin-/Balanstraße ist offenbar schlicht und ergreifend versehentlich ausgetauscht worden, ein reines Fußgängersymbol ist da wohl spätestens ab 01.09.2012 fehl am Platze.
- In für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen ist "an den Fußgängerverkehr angepasste" Geschwindigkeit und nicht Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
- Auf Schutzstreifen gilt m.E. immer die "große Ampel", denn Schutzstreifen sind im Gegensatz zu Radstreifen und baulichen Radwegen Teil der Fahrbahn
Zur Sache am Ostbahnhof:
Diese Ampel war schon häufiger Diskussionspunkt zwischen ADFC und Stadt. Prinzipiell ist das hier eine Rechtabbiegerspur, der Radweg wird fahrbahnbegleitend entlang der Orleansstraße geführt. Das Verkehrszeichen 209 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts") ist für Radfahrer natürlich Käse, also eine Fehlbeschilderung. Man hätte die Radfahrer wie die Busse davon ausnehmen müssen.
Geradeaus in den Busbahnhof hinein fahren darf ein Radfahrer übrigens aufgrund der Beschilderung nicht, wohl aber rechts abbiegen. Das ist vom Radweg aus zwar unbequem aber durchaus möglich. Für Radfahrer auf dem Radweg gilt zweifelsohne die Radlerampel, egal ob man der Orleansstraße folgt oder rechts abbiegt. Die auf dem Radweg aufgemalte Haltelinie kennzeichnet hier den Beginn des Schutzbereichs (für die querenden Fußgänger). Ich würde zum Rechtsabbiegen als Radfahrer im übrigen den Radweg verlassen (zumindest dann, wenn klar ist, dass die Fahrbahnampel gerade auf grün ist) und auf der Fahrbahn (Rechtsabbiegerspur) an die Ampel heranfahren. Dazu muss man an dieser Stelle allerdings schon recht früh auf die Fahrbahn einfahren. Das hat man wohl früher auch so mit den Radfahrern gemacht, wie hier noch gut zu erkennen ist.
Das Verlassen des Radwegs ist trotz Benutzungspflicht zulässig, denn §9 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren) sagt in Absatz 2 "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.". Das geht natürlich nur, wenn überhaupt eine Führung für den Radverkehr in die entsprechende Richtung vorhanden ist.
Mir widerstrebt es, eine Ampel, die für das Linksabbiegen geschaltet ist, für das Rechtsabbiegen zu verwenden. Klar, etwaige Pfeile in den Streuscheiben der Ampel fehlen, daher hast du wohl Recht.mgka @ 26 Jul 2012, 08:44 hat geschrieben:Wie kommst Du darauf, dass die Radlerampel nur zum Linksabbiegen (was hier ja eigentlich ein "Geradeausfahren" ist) gelten soll? In §37 StVO heißt es "schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.". Das ist hier aber nicht der Fall (es gibt ja durchaus Radlerampeln mit Pfeilen in der Streuscheibe, z.B. an der Von-der-Tann-Str./Ludwigstraße).
Ich sehe zwei Varianten:mgka @ 26 Jul 2012, 08:44 hat geschrieben:Wie würde man denn hier als Radfahrer verkehrsrechtlich korrekt nach links in die Ottobrunner Str. in Richtung Perlach abbiegen, wenn man den Innsbrucker Ring auf dem rechten Radweg entlang kommt? Meiner Ansicht nach gibt es zwei völlig legale Möglichkeiten, beide auf den ersten Blick ein wenig überraschend und vielleicht auch nicht gerade ungefährlich. Der an der Ampel wartende Radfahrer macht's meiner Ansicht nach schon mal falsch.
Natürlich schieben die wenigsten. Auch der gezeigte Radfahrer wird fahrend über die Kreuzung gelangen, aber noch kann man es ihm nicht nachweisenMartin H. @ 26 Jul 2012, 22:41 hat geschrieben: Der eine packt an seinem Rad herum, der andere hat ein Bein links, eins rechts vom Rad. Wenn es grün wird, wird der losradeln und nicht schieben, und macht es damit falsch.
Je nach Verkehrsdichte und Situation würde ich auch entweder über die Autospur oder die Seitenstraße.
Umwege darfst Du prinzipiell natürlich fahren, aber wie ich Dich verstehe, sind Dir Vorschriften so ziemlich schnuppe. Mal sehen, ob auch der nächste Polizist Deiner Meinung ist.Autobahn @ 26 Jul 2012, 23:23 hat geschrieben: Wenn ich mit dem Rad fahre, achte ich auf meine persönliche Sicherheit. Und die kann ich abschätzen. Und da sind mir Vorschriften für Behörden über die Ausgestaltung der Radwege und Ampeln schlicht egal. Ich fahre so, wie es gefahrlos möglich ist und nicht wie es irgendein Gesetz oder ein Richterspruch erlaubt.
Ich bin ja nicht gezwungen, mich auf einer belebten Kreuzung in eine Linksabbiegespur für den MIV einzuordnen. Ich darf ja auch Umwege in Kauf nehmen, wenn ich es für sicherer halte![]()
Die Vorschriften sind mir natürlich nicht "schuppe". Was schmale Fußwege anbetrifft, da fahre ich auch nicht darüber. Eher meide ich solche Stellen.TramPolin @ 26 Jul 2012, 23:32 hat geschrieben:Umwege darfst Du prinzipiell natürlich fahren, aber wie ich Dich verstehe, sind Dir Vorschriften so ziemlich schnuppe. Mal sehen, ob auch der nächste Polizist Deiner Meinung ist.Wobei die Polizisten auf sehr breiten Fußwegen meist nichts sagen, wenn man diese mit dem Rad befährt, bei schmalen Fußwegen, den typischen am Straßenrand laufenden, sieht es schon wieder ganz anders aus.
Also die Radampel ist mitnichten nur für Linksabbieger (die in wirklichkeit Geradeausfahrer sind - Linksabbiegen ist nämlich hier nicht erlaubt), sondern dafür da ein sicheres und getrenntes Befahren/Begehen des Kreuzungsbereichs für Autos(Busse), Räder und Fußgänger zu gewährleisten.TramPolin @ 26 Jul 2012, 01:31 hat geschrieben: Sollte man auf dem Radweg fahren, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, die Radampel, die ja eine Linksabbiegeampel ist, für das Rechtsabbiegen zu verwenden. Ich hätte mich hier an der Autoampel orientiert.
Da stimmt nun einiges nicht. Fußgänger, Rad- und Autoampel müssen in 3 getrennten Phasen zueinander geschaltet sein, sonst hat das ganze keinen Sinn. Immer nur einer kann Grün haben. Dann ist es aber auch für den Radfahrer kein Problem sicher den endenden Radweg zu verlassen und auf der Straße sicher nach rechts abzubiegen.Grundsätzlich kommt an der Stelle dem rechtsabbiegeder Radfahrer der Fußgängerverkehr in die Quere. Wenn man jetzt so fährt, dass die Fußgänger möglichst wenig gefährdet werden, müsste man das dann tun, wenn die Fußgänger Rot haben. Dies ist aber dann der Fall, wenn die Radampel auch Rot hat, dafür die Autoampel Grün. Also müsst man eher bei grüner Autoampel nach rechts abbiegen. Hier kommt man dem Autoverkehr nur dergestalt in die Quere, dass man sich in den Autoverkehr einfädelt, da der Fahrradweg eben dort endet. Das kann natürlich auch zu gefährlichen Situationen führen. So werde ich letztlich den Eindruck nicht los, dass man hier keine Radler sehen will, die nach rechts abbiegen, schon mal auch wegen des baulichen Schlenkers nach links am Radwegende. Paradoxerweise fordert das Rechtsabbiegegebot-Schild, das sehr wahrscheinlich einige Radler irrtümlicherweise auf sich beziehen, eben geradezu zum Rechtsabbiegen auf.
Ich habe nicht alle Ampelphasen dort genau beobachtet, da ich zunächst nicht vorhatte, dieses Beispiel vorzustellen.Hot Doc @ 27 Jul 2012, 00:11 hat geschrieben: Da stimmt nun einiges nicht. Fußgänger, Rad- und Autoampel müssen in 3 getrennten Phasen zueinander geschaltet sein, sonst hat das ganze keinen Sinn. Immer nur einer kann Grün haben. Dann ist es aber auch für den Radfahrer kein Problem sicher den endenden Radweg zu verlassen und auf der Straße sicher nach rechts abzubiegen.
Ich habe meine Einschätzung immer mit der Grundannahme getroffen, dass es hier eine schwierige Situation ist, die dann im Rahmen des Gegebenen relativ gut gelöst wurde. Wenn ich mir einen Verbesserungsvorschlag wünschen dürfte, wäre es den Radweg etwas direkter von der Ampel zum Grünstreifen zu führen und sich die Zwischenampel zu sparen. Dann müßte aber die Schaltung des Gegenerkehrs darauf eingestellt werden.
PS: Dazu gehört natürlich eine Erweiterung des Busse frei Schildes auch für Radfahrer.