Hm, pragmatischer Gedanke: Wenn jeder Radfahrer wirklich wenns rot wird an der Haltelinie auf der Mittelinsel anhalten würde wäre der Blödsinn wohl spätestens nach 2 Wochen Geschichte - weil sich alle über die Autostaus aufregen würden (nachdem der querende Autoverkehr ja nicht mehr vorbeikommt). Nennt man das "zivilen Gehorsam"?TramPolin @ 27 Jul 2012, 14:14 hat geschrieben: Jetzt aber wieder ein negatives Beispiel. Wir befinden uns in Neuperlach.
Radverkehr
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Hier wäre es mir schlicht zu riskant, stehenzubleiben. Die Autos würden dann ja nicht stehen bleiben, sondern eher hupen und gefährlich nahe an einem vorbeifahren.BG @ 28 Jul 2012, 13:54 hat geschrieben:Hm, pragmatischer Gedanke: Wenn jeder Radfahrer wirklich wenns rot wird an der Haltelinie auf der Mittelinsel anhalten würde wäre der Blödsinn wohl spätestens nach 2 Wochen Geschichte - weil sich alle über die Autostaus aufregen würden (nachdem der querende Autoverkehr ja nicht mehr vorbeikommt). Nennt man das "zivilen Gehorsam"?
Übrigens kommt es durchaus relativ oft vor, dass man von der zweiten Ampel betroffen ist. Gerade die letzten Tage bin ich viel Rad gefahren und bin bei einigen Kreuzungen rüber, als noch Grün war, doch in dem Moment, als ich die erste Ampel passierte, schalteten beide Ampeln auf Rot. Ich hätte auf dem Mittelstreifen stehen bleiben müssen. Bei breiten Mittelinseln habe ich es auch getan.
Auf einer schmalen Mittelinsel muss man auch erst einmal eine "Punktlandung" hinkriegen, das bedeutet, man muss bereits ein schönes Stück vor der Mittelinsel immer langsamer werden, ohne zu scharf zu bremsen, damit es passt. Den Räumzeiten einer Kreuzung kommt das auch nicht gerade zugute. In vielen Fällen dürfte man aber genauso schnell, wenn man nicht bremst, die Kreuzung ganz überquert haben.
In vielen Fällen hat man ja besonders bei schmalen Mittelinseln wieder Radampeln, wobei man nun oft auf den Typ Fahrradampel auf gegenüberliegender Straßenseite verbaut:

Ein Klick macht groß
Dieser Typ hat möglicherweise den Vorteil, dass er von Autofahrern besser gesehen wird, aber von Fahrradfahrern eher schlechter. Ebenso dürften sich viele Radfahrer zunächst an der ersten Fußgängerampel orientieren, da diese im Blick ist. Auch sorgen die unterschiedlichen Radampeltypen (wenn man die kombinierten Streuscheiben dazunimmt, sind es drei verschiedene) für Irritationen, da fehlt die Einheit.
Preisfrage noch zum Bild: Darf man hier auf dem Radweg fahrend, als Radfahrer rechts abbiegen? Und welche Ampel muss man beachten?
1) Gar keine, denn die Ampeln sind ja für das Geradeaus-Fahren signalisiert, man muss nur auf den Verkehrt achten (Autos von links, die haben Vorfahrt)
2) Die erste Fußgängerampel
3) Die Radampel am Kreuzungsende
4) Man darf hier gar nicht abbiegen, die Radwegsführung ist nur für das Geradeaus-Fahren bestimmt. Man muss den Radweg vor der Kreuzung in angemessenem Zustand verlassen
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Hier wäre es mir schlicht zu riskant, stehenzubleiben. Die Autos würden dann ja nicht stehen bleiben, sondern eher hupen und gefährlich nahe an einem vorbeifahren.BG @ 28 Jul 2012, 13:54 hat geschrieben:Hm, pragmatischer Gedanke: Wenn jeder Radfahrer wirklich wenns rot wird an der Haltelinie auf der Mittelinsel anhalten würde wäre der Blödsinn wohl spätestens nach 2 Wochen Geschichte - weil sich alle über die Autostaus aufregen würden (nachdem der querende Autoverkehr ja nicht mehr vorbeikommt). Nennt man das "zivilen Gehorsam"?
Übrigens kommt es durchaus relativ oft vor, dass man von der zweiten Ampel betroffen ist. Gerade die letzten Tage bin ich viel Rad gefahren und bin bei einigen Kreuzungen rüber, als noch Grün war, doch in dem Moment, als ich die erste Ampel passierte, schalteten beide Ampeln auf Rot. Ich hätte auf dem Mittelstreifen stehen bleiben müssen. Bei breiten Mittelinseln habe ich es auch getan.
Auf einer schmalen Mittelinsel muss man auch erst einmal eine "Punktlandung" hinkriegen, das bedeutet, man muss bereits ein schönes Stück vor der Mittelinsel immer langsamer werden, ohne zu scharf zu bremsen, damit es passt. Den Räumzeiten einer Kreuzung kommt das auch nicht gerade zugute. In vielen Fällen dürfte man aber genauso schnell, wenn man nicht bremst, die Kreuzung ganz überquert haben.
In vielen Fällen hat man ja besonders bei schmalen Mittelinseln wieder Radampeln, wobei man nun oft auf den Typ Fahrradampel auf gegenüberliegender Straßenseite verbaut (im Bild ganz links; nur in der Vergrößerung sichtbar):

Ein Klick macht groß
Dieser Typ hat möglicherweise den Vorteil, dass er von Autofahrern besser gesehen wird, aber von Fahrradfahrern eher schlechter. Ebenso dürften sich viele Radfahrer zunächst an der ersten Fußgängerampel orientieren, da diese im Blick ist. Auch sorgen die unterschiedlichen Radampeltypen (wenn man die kombinierten Streuscheiben dazunimmt, sind es drei verschiedene) für Irritationen, da fehlt die Einheit.
Preisfrage noch zum Bild: Darf man hier auf dem Radweg fahrend, als Radfahrer rechts abbiegen? Und welche Ampel muss man beachten?
1) Gar keine, denn die Ampeln sind ja für das Geradeaus-Fahren signalisiert, man muss nur auf den Verkehr achten (Autos von links, die haben Vorfahrt)
2) Die erste Fußgängerampel
3) Die Radampel am Kreuzungsende
4) Man darf hier gar nicht abbiegen, die Radwegsführung ist nur für das Geradeaus-Fahren bestimmt. Man muss den Radweg vor der Kreuzung in angemessenem Abstand verlassen
Edit: Muss natürlich "Abstand" heißen, korrigiert.
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Ich habe mal auf einer der "Radl-Hauptstadt"-Aktionen einen der anwesenden Polizisten gefragt. Seine Aussage war, dass man seiner Meinung nach auf dem Mittelstreifen stehen bleiben muss, aber im Regelfall sei man als Radfahrer ja zu schnell, so dass man bei Umschalten der Ampel es nicht mehr schafft noch auf dem Mittelstreifen anzuhalten. Wirklich weiter hilft die Aussage aber auch nicht, weil was passiert, wenn die Ampel ne halbe Sekunde bevor man auf die Straße fährt rot wird, man es also nicht mehr schafft vor Befahren der ersten Fahrbahn anzuhalten? In dem Fall würde der Bremsweg ja ausreichen, um auf dem Mittelstreifen anzuhalten.
Unterm Strich hatte ich jedenfalls den Eindruck dass der Herr eigentlich keine Ahnung hatte - und das war immerhin einer mit einigen silbernen Sternen...
Unterm Strich hatte ich jedenfalls den Eindruck dass der Herr eigentlich keine Ahnung hatte - und das war immerhin einer mit einigen silbernen Sternen...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ich kann mich daran erinnern, dass mal hier ein Benutzer berichtet hat, dass er ein Bußgeld zahlen musste, weil er nicht auf der Mittelinsel stehen blieb.Boris Merath @ 28 Jul 2012, 15:21 hat geschrieben: Ich habe mal auf einer der "Radl-Hauptstadt"-Aktionen einen der anwesenden Polizisten gefragt. Seine Aussage war, dass man seiner Meinung nach auf dem Mittelstreifen stehen bleiben muss, aber im Regelfall sei man als Radfahrer ja zu schnell, so dass man bei Umschalten der Ampel es nicht mehr schafft noch auf dem Mittelstreifen anzuhalten. Wirklich weiter hilft die Aussage aber auch nicht, weil was passiert, wenn die Ampel ne halbe Sekunde bevor man auf die Straße fährt rot wird, man es also nicht mehr schafft vor Befahren der ersten Fahrbahn anzuhalten? In dem Fall würde der Bremsweg ja ausreichen, um auf dem Mittelstreifen anzuhalten.
Unterm Strich hatte ich jedenfalls den Eindruck dass der Herr eigentlich keine Ahnung hatte - und das war immerhin einer mit einigen silbernen Sternen...
Es spricht alles dafür, dass man anhalten muss, wenn man es noch schafft (und der Wartebereich groß genug ist; man denke an den Fall mit dem Fahrradanhänger*). Es kann aber kontraproduktiv sein, es zu versuchen. Wenn man merkt, man ist doch zu schnell, müsste man wieder in die Pedale treten, um wieder Geschwindigkeit zu gewinnen. Das verlängert die Räumzeiten und kann zu gefährlichen Situationen führen.
Daher wäre mein Wunsch, dass an solchen Stellen wieder Radampeln verbaut werden, meinetwegen der neue Typ am Kreuzungsende, wenn er denn wirklich sicherer ist, was manche behaupten.
* Andererseits, wenn einer mit dem Anhänger nicht anhalten muss, was spricht dann dafür, dass ein Radler ohne Anhänger, der meist ja auch systembedingt schneller fährt, stoppen muss?
-
yeg009a
Eher, wenn die Grünphase, bevor der Radfahrer die Verkehrsinsel erreicht hat, beendet ist.TramPolin @ 28 Jul 2012, 15:03 hat geschrieben:Ein Klick macht groß
Preisfrage noch zum Bild: Darf man hier auf dem Radweg fahrend, als Radfahrer rechts abbiegen? Und welche Ampel muss man beachten?
2) Die erste Fußgängerampel
Ja, soweit das nicht anders vorgeschrieben ist, sonst gilt das obige, wenn die Zeit nicht ausreicht, die Straße vollständig zu überqueren.TramPolin hat geschrieben:3) Die Radampel am Kreuzungsende
(Ich kann mir das Vorstellen, daß keines von den beiden Antworten richtig ist, allerdings bin ich aber so der Meinung).
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Nur zur Info, ich bin hier selbst unsicher, was richtig ist. Es ist keine Preisfrage nach dem Motto "die Antwort ist bekannt".yeg009a @ 28 Jul 2012, 16:46 hat geschrieben: (Ich kann mir das Vorstellen, daß keines von den beiden Antworten richtig ist, allerdings bin ich aber so der Meinung).
Es spricht aber vieles dafür, dass hier die Radampel zu beachten ist, auch wenn man rechts abbiegt, da eine Radampel zu bindend ist, wenn man die Radverkehrsführung benutzt. Ein Abbiegen nach rechts ist durch den Radweg auch leicht baulich vorgegeben (Schlenker nach rechts am Ende), ob das aber eine Rolle spielt, weiß ich nicht.
Die Radampel ist bindend, auch beim Rechts abbiegen. Es ist ja auch eine Haltelinie vorhanden. Allerdings gerät man dann mit den Fußgängern in Konflikt, die in dem Fall Vorrang haben. Kein Spaß für FahrradkuriereTramPolin @ 28 Jul 2012, 18:41 hat geschrieben:Nur zur Info, ich bin hier selbst unsicher, was richtig ist. Es ist keine Preisfrage nach dem Motto "die Antwort ist bekannt".
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Ja, korrekt. Die Vertreter des Bezirksausschuss 16 (Verkehrsausschuss), mit denen ich das alles mal angeschaut habe, würden zwar verwundert den Kopf schütteln, aber eine Radfahrerfurt mit Signalisierung auf der anderen Seite kommt nicht infrage, "weil da doch dann der Verkehr auf dem Mittleren Ring behindert wird". Wer meinte da gleich noch, Radwege dienten der Sicherheit für Radfahrer?TramPolin @ 26 Jul 2012, 21:14 hat geschrieben:Ich sehe zwei Varianten:
1) Radweg rechtzeitig verlassen und auf die Fahrbahn rollen, dort in die Linksabbiegespur einordnen, natürlich bevor die durchgezogene Linie beginnt.
Falsch, geht nicht2) In die Seitenstraße rechts abbiegen und an der Ampel dort einen U-Turn einlegen.
http://goo.gl/maps/5ANV
Es ist einfacher; die StVO sagt in §9: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten."
Das heißt: man muss nicht einmal auf irgendein Ampelsignal warten, wenn die Fahrbahn aus beiden Richtungen frei ist, darf man losradeln. An dieser Stelle geht das leider meist nur während verkehrsschwachen Seiten.
Er schiebt 100%ig nicht und 99%ig fährt er einfach erst auf dem (in diese Richtung nicht freigegebenen) Gehweg und dann auf dem (in diese Richtung nicht freigegebenen) Radweg auf der linken Seite die Ottobrunner Straße weiter.Noch eine dritte Variante, eher eine Notvariante: Rad schieben und so rüber wie der Radfahrer, der es angeblich falsch macht. So lange er schiebt, macht er es m.E. aber richtig.
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Hab mir doch gleich gedacht, dass da noch ein Haken bei dem Rätsel war, so einfach kann es ja nicht sein.mgka @ 28 Jul 2012, 20:22 hat geschrieben: Falsch, geht nicht. Aus der Aribonenstraße darf man nur nach rechts abbiegen:
http://goo.gl/maps/5ANV
Es ist einfacher; die StVO sagt in §9: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten."
Das heißt: man muss nicht einmal auf irgendein Ampelsignal warten, wenn die Fahrbahn aus beiden Richtungen frei ist, darf man losradeln. An dieser Stelle geht das leider meist nur während verkehrsschwachen Seiten.
Er schiebt 100%ig nicht und 99%ig fährt er einfach erst auf dem (in diese Richtung nicht freigegebenen) Gehweg und dann auf dem (in diese Richtung nicht freigegebenen) Radweg auf der linken Seite die Ottobrunner Straße weiter.
Die Regelung "Abbiegen ohne einordnen" kenne ich aber nur als indirektes Abbiegen. Ein solches dürfte aber hier nicht gemeint sein, oder?
Zu Deiner Lösung eine Verständnisfrage: Was heißt, man müsse "nicht einmal auf irgendein Ampelsignal warten"? Solange ich noch auf dem Mittleren Ring bin, muss ich selbstverständlich aber die Ampel an der Kreuzung beachten, nehme ich an?
Da ich ja hinter der Kreuzung abbiege, muss ich also bei Geradeaus-Grün über die Kreuzung fahren. Dürfte ich das auch, wenn nur Links-Abbiegen auf Grün steht? Eigentlich biege ich ja links ab und hätte dann die faktische Sicherheit, dass in diesem Moment von allen Seiten frei ist (o.k. von rechts könnte dann einer aus der Aribonenstraße kommen, der aber nur rechts abbiegen darf, was dann noch kontrollierbar wäre).
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In Wien debattiert man über Nummernschilder für Fahrräder. Wieder mal eine Idee, die das extrem umweltschonende Verkehrsmittel unattraktiver macht.
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37356/1.html
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37356/1.html
Ich hätte nichts dagegen, wenn es eine Versicherungspflicht und Versicherungskennzeichen (als Nachweis der Versicherung) wie bei Mofas gäbe. Geht ganz ohne staatlichen bürokratischen Aufwand. Für E-Bikes (nicht Pedelecs) gibt es das ja schon 
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Nachdem der ADFC beim RP vorgesprochen hat droht der Stadt Wermelskirchen nun im falle der demontage der Schilder die das Radfahren in Gegenrichtung erlauben eine Rückzahlung von Fördergeldern, da der gegenläufige Radverkehr zum Verkehrskonzept der modernisierten Innenstadt gehört.JNK @ 19 Jun 2012, 09:57 hat geschrieben:http://www.wdr.de/studio/wuppertal/nachric...n/index.html#r1In Wermelskirchen ist ein Verkehrsversuch gescheitert. Fahrradfahrer dürfen die als Einbahnstraße ausgewiesene Telegrafenstraße nicht gegen die Fahrtrichtung befahren. Damit endet ein halbjähriges Experiment. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt am Abend (18.06.12) mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Die Autofahrer seien rücksichtslos gewesen, sagte Ratsmitglied Horst Krüger vom Bürgerforum heute dem WDR. Es sei deshalb zu gefährlich, die Regelung dauerhaft einzuführen. Er ist dafür, die Straße zur Fußgängerzone zu machen.
(Link nicht dauerhaft)
Außerdem wäre gemäß §45 der StVO eh Radverkehr entgegen von Einbahnstraßen in Tempo 30 bereichen generell freizugeben.
Quelle: http://www.rga-online.de/rga_101_110099243...t-ein-Muss.html
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__45.html(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
@Glemsexpress: Danke für die Hinweise. Ich bin am Freitag da noch mal gefahren, im Grunde scheint es mir ungefährlich, wenn einige Autofahrer nicht auf der linken Seite halten würden, um mal eben schnell etwas zu besorgen. Es sollte auch genug Platz da sein, um am linken Fahrbahnrand ein Radspur einzurichten.
Was ich gerade interessant fand:
Im Umkehrschluss bedeutet das, man muss mit 25 km/h schnellen Radfahrern auf Radwegen rechnen und wer schneller fährt, gehört auf die Straße. Ob mit oder ohne E-Unterstützung.
Was ich gerade interessant fand:
http://www.zeit.de/auto/2012-08/elektrofah...ad-vorschriftenAls Fahrrad im eigentlichen Sinne gilt nur das Pedelec. Sein Elektromotor hat eine Leistung von maximal 250 Watt und unterstützt den Fahrer, wenn dieser auch selbst Muskelkraft aufwendet. Zudem hilft der Motor lediglich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit. Wer schneller fahren will, muss in die Pedale treten. Mit einem solchen Fahrrad darf man ausgeschilderte Radwege benutzen und auch helmfrei fahren.
Im Umkehrschluss bedeutet das, man muss mit 25 km/h schnellen Radfahrern auf Radwegen rechnen und wer schneller fährt, gehört auf die Straße. Ob mit oder ohne E-Unterstützung.
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Auf den <10% Radwegen die der Norm entsprechen kann man durchaus gefahrlos mit 25km/h fahren. Alles andere DARF eigendlich gar nicht benutzungspflichtig sein.JNK @ 6 Aug 2012, 11:24 hat geschrieben:Im Umkehrschluss bedeutet das, man muss mit 25 km/h schnellen Radfahrern auf Radwegen rechnen und wer schneller fährt, gehört auf die Straße. Ob mit oder ohne E-Unterstützung.
In der Realität streite ich mich seit über 1 Jahr mit der Stadt Bretten über einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg in einer 30er Zone der so ziemlich gegen jede Regel im Bezug auf Radwege verstößt.
Müssten die Leute in der Stadtverwaltung wirklich für den Mist den sie ausschildern haften sähe die ganze Sache wieder anders aus.
Inwiefern streitest Du da überhaupt? In einer 30er Zone darf es keinen benutzungspflichtigen Radweg geben! Das ist in §45 StVO schon seit über zehn Jahren so festgelegt, darüber hat die lokale Straßenverkehrsbehörde nicht zu befinden. Wende Dich umgehend an die Rechtsaufsicht! Das dürfte das Landratsamt Karlsruhe sein (Bretten ist kreisangehörige Gemeinde im LK KA). Ob der Radweg irgendwelchen baulichen Normen entspricht, tut im übrigen überhaupt nichts zur Sache.
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Widerspruch, keineswegs irgendwie legalisieren, entweder macht das ein radfahrer so auch unter inkaufnahme einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder er lässt es.TramPolin @ 15 Apr 2012, 23:43 hat geschrieben:
Was ich mir z.B. wünschen würde, dass man kurze Stücke auch auf dem Fahrradweg der Gegenfahrspur zurücklegen darf, auch auf dem Fußweg, wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist und folglich niemand behindert wird. Natürlich sollte man da nicht rasen. Das ist unter Umständen einfach sicherer, als zweimal die Fahrbahnseite wechseln zu müssen. Es hätten alle was davon.
Die Praxis zeigt daß JEDER Radgeisterfahrer eine deutliche Riskoerhöhung ist. ein Teil der Spinner weicht einem korrekt den Weg nutzenden Fahrer nämlich auf seine Fahrtrichtugn bezogen nach rechts aus, andere nach links, ich hatte schon mehre Zusammenstöße wegen des unkalren Verhaltens. Ein Teil der Doofköpfe schimpfte mich aus weil ich in meinem Fahrtrichtungsbezug nach rechts auswich.
Diesen Konfliktfall gibt es auch in Wohnstraßen wenn KFZ-Deppen verbotenderweise linkseitig eine Parklücke ansteuern und damit direkt auf den korrekt nach rechts ausweichenden Fahrradfahrer zufahren.
Blöder Kommentar war, ich wollte doch links parken, sahen sie das nicht? Anwort, Rechtsfahrgebot, engegengekommenden Wagen wird nach rechts ausgewichen, Fahrschule wiederholen, dringend!
In Düsseldorf gibt es eine Einbahnstraße, die so schmal ist, dass ein Radfahrer und ein Kraftfahrzeug nicht gefahrlos aneinander vorbei fahren können. Trotzdem ist den Radfahrern die Benutzung entgegen der Einbahnstraßenregelung erlaubt.
Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
Quelle: http://auto-presse.de/autonews.php?newsid=137304der TÜV Rheinland folgende Faustregel: Wer den Lkw-Fahrer nicht über den Außenspiegel sehen kann, der wird auch vom Fahrer nicht gesehen. Daher der Rat: Genügend Abstand zum Lkw halten und an Kreuzungen warten, bis er ganz abgebogen ist
Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1347744Um nicht unter die Räder zu geraten, sollten Radler und Passanten nach Möglichkeit ausreichend Sicherheitsabstand einhalten, defensiv fahren und im Zweifel auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten.
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Hier vor meiner Haustür gibt es eine Straße, wo ein Radfahrer nicht an einem Auto vorbeikommt - und trotzdem ist es nicht mal eine Einbahnstraße. Ohne die Rahmenbedingungen zu kennen ist die Diskussion ziemlich müßig.Autobahn @ 7 Aug 2012, 14:26 hat geschrieben: In Düsseldorf gibt es eine Einbahnstraße, die so schmal ist, dass ein Radfahrer und ein Kraftfahrzeug nicht gefahrlos aneinander vorbei fahren können.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Sie dürfen ja auch nicht. Erlaubt wäre nur, stehen zu bleiben und das Rad auf den Bürgersteig zu heben.Autobahn @ 7 Aug 2012, 14:26 hat geschrieben: In Düsseldorf gibt es eine Einbahnstraße, die so schmal ist, dass ein Radfahrer und ein Kraftfahrzeug nicht gefahrlos aneinander vorbei fahren können. Trotzdem ist den Radfahrern die Benutzung entgegen der Einbahnstraßenregelung erlaubt.
Dabei erdreisten sich manche Radfahrer, nicht auf den Gehweg auszuweichen.
In solchen Fällen weiche ich übrigens in der Regel auf den Gehweg aus.
Auf meiner letzten Radtour fuhr ich auf der (schmalen) Landstraße zwischen Wolfratshausen und Sauerlach, die nicht mit einem Radweg begleitet wird. Immer wieder kam es dazu, dass ein Laster hinter mir hertuckerte. Es waren ungelogen mindestens fünf Lastwagen im Abstand von vielleicht jeweils 10 Minuten. Ich bin in allen Fällen fast sofort rechts rangefahren, es war praktisch immer nach wenigen Metern möglich. Einer der Lkw-Fahrer (der letzte an diesem Tag auf dieser Strecke) meinte aber, den Vorgang noch beschleunigen zu müssen. Obwohl ich gerade im Begriff war, rechts eine Stelle zum Anhalten anzusteuern, drückte er auf die Hupe, sodass ich vor Schreck fast vom Rad fiel.
Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme. Es ist richtig, dass der Verkehrsteilnehmer ausweichen sollte, für den dies einfacher möglich ist. Für das Überholen gilt das nicht, es ist mehr meine Freundlichkeit, die dies ermöglicht.
Bei einem Fall, wo der Gegenverkehr nicht aneinander vorbeikommt, sieht das anders aus. Da muss natürlich einer weichen. In Deinem Kommentar ist aber wieder so ein wenig der Beschwerdeton drin, gerade durch die Wortwahl "erdreistet", dass ein Radfahrer da ohnehin nichts zu suchen habe (gesetzlich darf er da fahren), weil der Platz da nicht reiche und dass er den Verkehr keinesfalls mal kurz behindern dürfe. Um kein Missverständnis zu erzeugen, ich bin in dem Fall auch für ein Ausweichen des Radfahrers, wenn es gefahrlos möglich ist.
Ich bitte aber auch um mehr Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer. Man denke an die zugeparkten Radwege. Erst kürzlich hat eine Frau am Seebauer an der Ottobrunner Straße seelenruhig ihren Großeinkauf ins Auto gepackt, das sie auf dem Radweg parkte und zwar so, dass ich nicht mal im Schritttempo oder schiebend dran vorbeikam, da sie den Gehweg auch noch in voller Breite beanspruchte. Ich musste auf die Fahrbahn ausweichen und erst eine Weile warten, bis eine Lücke im Verkehrsfluss dies zuließ. Ich rief der Fahrerin noch zu, dass sie da "gut" stehe, sie reagierte aber nicht.
Es gibt im Verkehr so viel Egoismus und so viele Aggressionen, ich finde das einfach schade, das Meiste müsste nicht sein.
Edit:
Natürlich steht der Selbstschutz im Vordergrund. Nichtsdestotrotz schießt mir beim Lesen dieser Zeilen in den Kopf "der Radfahrer, nur geduldet und nur mit Rechten ausgestattet, auf die er verzichten muss, damit der motorisierte Verkehr gut fließt".Um nicht unter die Räder zu geraten, sollten Radler und Passanten nach Möglichkeit ausreichend Sicherheitsabstand einhalten, defensiv fahren und im Zweifel auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten.
@ TramPolin
Ich musste auf dieser Straße eine Zeit lang täglich zwei mal fahren. Oft kamen mir Radfahrer entgegen, die keine Anstallten machten, mich vorbei zu lassen. Die hätten am liebsten gesehen, das ich rückwärts gefahren wäre, um ihnen Platz zu machen. Darauf bezog sich das "erdreisten".
Ich habe es ja schon mal geschrieben, dass LKW-Fahrer auf Grund der Bauweise keinen "Schulterblick" machen können und dadurch ihre Sicht eingeschränkt ist. Das ist es wirklich besser, auf seine Vorfahrt zu verzichten. Für einen LKW-Fahrer ist so ein Unfall genau so schlimm, wie für einen Lokführer ein Selbstmörder auf den Gleisen.
Ich musste auf dieser Straße eine Zeit lang täglich zwei mal fahren. Oft kamen mir Radfahrer entgegen, die keine Anstallten machten, mich vorbei zu lassen. Die hätten am liebsten gesehen, das ich rückwärts gefahren wäre, um ihnen Platz zu machen. Darauf bezog sich das "erdreisten".
Ich habe es ja schon mal geschrieben, dass LKW-Fahrer auf Grund der Bauweise keinen "Schulterblick" machen können und dadurch ihre Sicht eingeschränkt ist. Das ist es wirklich besser, auf seine Vorfahrt zu verzichten. Für einen LKW-Fahrer ist so ein Unfall genau so schlimm, wie für einen Lokführer ein Selbstmörder auf den Gleisen.
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Ja, und? Du argumentierst vollkommen an TramPolins Argumentation vorbei.Autobahn @ 7 Aug 2012, 15:51 hat geschrieben: Ich habe es ja schon mal geschrieben, dass LKW-Fahrer auf Grund der Bauweise keinen "Schulterblick" machen können und dadurch ihre Sicht eingeschränkt ist. Das ist es wirklich besser, auf seine Vorfahrt zu verzichten. Für einen LKW-Fahrer ist so ein Unfall genau so schlimm, wie für einen Lokführer ein Selbstmörder auf den Gleisen.
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Um das Abbiegen ging es doch gar nicht. In den genannten Beispielen konnten sich die Verkehrsteilnehmer gegenseitig ausreichend wahrnehmen, es ging nur darum, wer in welchen Fällen wie ausweicht bzw. ob er das muss oder es nur gegenseitiger Respekt ist.Autobahn @ 7 Aug 2012, 15:51 hat geschrieben: Ich habe es ja schon mal geschrieben, dass LKW-Fahrer auf Grund der Bauweise keinen "Schulterblick" machen können und dadurch ihre Sicht eingeschränkt ist. Das ist es wirklich besser, auf seine Vorfahrt zu verzichten. Für einen LKW-Fahrer ist so ein Unfall genau so schlimm, wie für einen Lokführer ein Selbstmörder auf den Gleisen.
Wenn man schon auf den Punkt mit den Rechtsabbiege-Unfällen Lkw vs. Radfahrer eingeht: Durch technische Maßnahmen (besonderer Außenspiegel, Kamerasystem, Warnsysteme auf Sensorbasis) könnte ein Teil dieser schrecklichen Unfälle vermieden werden. Man fragt sich, warum da so wenig in dieser Richtung unternommen wird. Auch für die Lkw-Fahrer wäre das eine Hilfe, wobei im Vordergrund aber nicht die Hilfe, sondern Menschenleben stehen.
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Ich weiß. Die Stadt Bretten will das bis jetzt aber offenbar nicht einsehen.mgka @ 7 Aug 2012, 13:26 hat geschrieben:Inwiefern streitest Du da überhaupt? In einer 30er Zone darf es keinen benutzungspflichtigen Radweg geben!
Wundert mich aber nicht bei einer Stadt die es hinbekommt sowas auszuschildern:
http://static.panoramio.com/photos/medium/76701924.jpg
Meine Eingaben wurden nach Angaben der Stadt Bretten bereits 2x mit Vertretern des LRA und der Polizei besprochen. 2 weitere Vertreter des LRA habe ich ebenfalls in Kenntniss gesetzt (mündlich am 14. Mai, später noch per E-Mail). Und noch immer stehen die Schilder.mgka @ 7 Aug 2012, 13:26 hat geschrieben:Wende Dich umgehend an die Rechtsaufsicht! Das dürfte das Landratsamt Karlsruhe sein (Bretten ist kreisangehörige Gemeinde im LK KA).
Und der Landkreis Karlsruhe will sich als fahrradfreundlicher Landkreis zertifizieren lassen... :rolleyes:
@ TramPolin
In den verlinkten Artikelen ging es ausschließlich um nach rechts abbiegende LKW, die entgegenkommenden Radfahrer in einer Einbahnstraße haben damit nichts zu tun.
Ich habe 1973 meinen LKW-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht und bin danach auch häufig LKW gefahren. Ich kann also beurteilen, was ein LKW-Fahrer im Spiegel sieht. Dabei sind die Spiegel immer besser und umfangreicher geworden, um den "toten Winkel" zu minimieren. Auf diese Bild sieht man das Sichtfeld eines LKW-Fahrers. Es gibt sogar eine Nachrüstpflicht für ältere LKW ab Baujahr 2000.
Die von Dir genannten Kameras und Sensoren gibt es bereits, sie sind aber noch nicht Pflicht.
Näheres unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Winkel
Und hier ein Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=ZxC02tp_ewc
In den verlinkten Artikelen ging es ausschließlich um nach rechts abbiegende LKW, die entgegenkommenden Radfahrer in einer Einbahnstraße haben damit nichts zu tun.
Ich habe 1973 meinen LKW-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht und bin danach auch häufig LKW gefahren. Ich kann also beurteilen, was ein LKW-Fahrer im Spiegel sieht. Dabei sind die Spiegel immer besser und umfangreicher geworden, um den "toten Winkel" zu minimieren. Auf diese Bild sieht man das Sichtfeld eines LKW-Fahrers. Es gibt sogar eine Nachrüstpflicht für ältere LKW ab Baujahr 2000.
Die von Dir genannten Kameras und Sensoren gibt es bereits, sie sind aber noch nicht Pflicht.
Näheres unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Winkel
Und hier ein Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=ZxC02tp_ewc
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Martin H.
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Ursprünglich ging es aber um entgegenkommende Radler.Autobahn @ 7 Aug 2012, 19:09 hat geschrieben: In den verlinkten Artikelen ging es ausschließlich um nach rechts abbiegende LKW, die entgegenkommenden Radfahrer in einer Einbahnstraße haben damit nichts zu tun.
Anmerkung zum Film, bei dem LASTkraftwagen, nur ein 7,5-Tonner, wurde der kleinere, aber stärker gekrümmte Spiegel abgedeckt, es ist also nur der "normale" Außenspiegel sowie der zur direkt nach unten "in Betrieb"
Wäre der Dritte noch da, wäre der Tote Winkel in diesem Fall kleiner ausgefallen. Dass es ihn aber noch gibt, keine Frage.
- TramPolin
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Sagen wir mal so, Du hattest Dich über entgegen kommende Radfahrer beschwert (die in bestimmten Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen), dann aber ohne Überleitung und Bezug Zitate und Links zur Problematik abbiegender Lkws im selben Post angefügt, die den Eindruck erweckten, sie würden den Ausgangspunkt vertiefen. In Wahrheit hatten sie damit nichts zu tun.Autobahn @ 7 Aug 2012, 19:09 hat geschrieben: @ TramPolin
In den verlinkten Artikelen ging es ausschließlich um nach rechts abbiegende LKW, die entgegenkommenden Radfahrer in einer Einbahnstraße haben damit nichts zu tun.
@ TramPolin, @ Martin H.
O.K., ich habe da zwei Themen angesprochen, die nichts miteinander zu tun haben. Eigentlich sind es also zwei Beiträge.
Die entgegenkommenden Radfahrer hatte ich schon längst abgehakt. Die Überleitung fehlt, ja. Aber beim Lesen der Links dürfte es aufgefallen sein, das es ein anderes Thema ist.
@ Martin H.
Der direkt nach unten gerichtete Spiegel, der oberhalb der Beifahrertüre angebracht ist, deckt nur einen Bereich von ca. einem Meter neben und 3 Meter in Längsrichtung ab. Er soll in erster Linie dafür sorgen, das Personen, die direkt neben der Türe stehen, erkannt werden. Es gibt auch Spiegel, welche oberhalb der Fahrerkabine angebracht sind, um den Raum unmittelbar vor dem Fahrzeug einzusehen. Der zusätzliche konvexe Spiegel deckt aber auch nicht den Raum ab, wo die Schüler standen, sondern eine erweiterten Bereich rechts hinter dem LKW. Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass der Fahrer einen kleinen Teil der Schüler weiter hinten erkennen könnte, die aber nicht direkt gefährdet sind, nicht aber die Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten. Du musst auch berücksichtigen, das bei einem Rückspiegel der Fahrer einen Bezugspunkt am Fahrzeug braucht, um sich zu orientieren. Am besten ist es, wenn die Fahrzeugaußenseite knapp erkennbar ist, sonst ist ein Rückspiegel unbrauchbar.
In dem Video werden den Schülern natürlich die Gefahren drastisch vermittelt. Und das ist auch gut so. Der zusätzliche Außenspiegel bringt in dem Fall effektiv nichts. Das kann ich aus vielen Jahren Erfahrung am Steuer bestätigen.
O.K., ich habe da zwei Themen angesprochen, die nichts miteinander zu tun haben. Eigentlich sind es also zwei Beiträge.
Die entgegenkommenden Radfahrer hatte ich schon längst abgehakt. Die Überleitung fehlt, ja. Aber beim Lesen der Links dürfte es aufgefallen sein, das es ein anderes Thema ist.
@ Martin H.
Wenn Du Dir den Film genau angesehen hast, wirst Du bemerkt haben, dass neben dem Beispiel der Schulklasse auch noch die Schülerin und ein Sattelzug im Straßenverkehr gezeigt wurden.Anmerkung zum Film, bei dem LASTkraftwagen, nur ein 7,5-Tonner, wurde der kleinere, aber stärker gekrümmte Spiegel abgedeckt, es ist also nur der "normale" Außenspiegel sowie der zur direkt nach unten "in Betrieb"
Wäre der Dritte noch da, wäre der Tote Winkel in diesem Fall kleiner ausgefallen. Dass es ihn aber noch gibt, keine Frage.
Der direkt nach unten gerichtete Spiegel, der oberhalb der Beifahrertüre angebracht ist, deckt nur einen Bereich von ca. einem Meter neben und 3 Meter in Längsrichtung ab. Er soll in erster Linie dafür sorgen, das Personen, die direkt neben der Türe stehen, erkannt werden. Es gibt auch Spiegel, welche oberhalb der Fahrerkabine angebracht sind, um den Raum unmittelbar vor dem Fahrzeug einzusehen. Der zusätzliche konvexe Spiegel deckt aber auch nicht den Raum ab, wo die Schüler standen, sondern eine erweiterten Bereich rechts hinter dem LKW. Im konkreten Fall würde das bedeuten, dass der Fahrer einen kleinen Teil der Schüler weiter hinten erkennen könnte, die aber nicht direkt gefährdet sind, nicht aber die Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten. Du musst auch berücksichtigen, das bei einem Rückspiegel der Fahrer einen Bezugspunkt am Fahrzeug braucht, um sich zu orientieren. Am besten ist es, wenn die Fahrzeugaußenseite knapp erkennbar ist, sonst ist ein Rückspiegel unbrauchbar.
In dem Video werden den Schülern natürlich die Gefahren drastisch vermittelt. Und das ist auch gut so. Der zusätzliche Außenspiegel bringt in dem Fall effektiv nichts. Das kann ich aus vielen Jahren Erfahrung am Steuer bestätigen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Ha ja, da kam ja nur was schon bekannt ist:Autobahn @ 7 Aug 2012, 19:09 hat geschrieben:Und hier ein Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=ZxC02tp_ewc
Rechts neben den LKW ist es gefährlich. Doch der Schluss ist falsch. Nicht dort stehenbleiben wo eventuell die Räder des Anhängers/Aufliegers herumfahren sondern stets VOR oder HINTER den LKW bleiben. Und zwar auf der Fahrbahn.
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Hier haben 2 einen Frontalzusammenstoß auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg zusammengestellt:
http://www.youtube.com/watch?feature=playe...d&v=R1gRiGJ24XY
Und das beste:
Die Polizei will einen der Unfallbteidigten die Schuld in die Schuhe schieben...