Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben:Wegen der fehlenden Zuständigkeit der Bundespolizei, oder wegen fehlender Voraussetzungen? Weil generell darf die Bundespolizei im Rahmen des Nacheilens (oder wie das genau heißt) ja durchaus auch jemand außerhalb des Bahngeländes verfolgen. Also konkret: Hätte die Landespolizei gedurft?
Hier gings um die Zuständigkeit. In wie weit das mit Nacheilen, Amtshilfe, etc. geht, da bin ich überfragt. Die Landespolizei jedenfalls darf das unter den üblichen (oft zu weit ausgelegten) Kriterien, d.h. wenn Tatverdacht besteht. Bloßes Rennen langt da ja wohl wie gesagt nicht.
Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben:
Die spannendste Frage ist aber, ob das Nichtvorzeigen eines gültigen Fahrscheins im Zug eine Festnahme nach Jedermannsrecht begründet. Voraussetzung ist ja, dass jemand auf frischer Tat beobachtet wurde - die Kontrolleure können aber ja nicht wissen, ob eine Tat vorliegt (bewusstes Schwarzfahren) oder nur ein zivilrechtlicher Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen (Fahrkarte vergessen), oder aber der Fahrgast nur keine Lust hat seinen Fahrschein vorzuzeigen.
Rechtlich kann ich es dir nicht ohne längere Nachforschung begründen, ich schätze aber, dass das sehrwohl gehen müsste, denn ein Nichtvorzeigen begründet ja einen Anfangsverdacht bzw. es könnte subjektiv als gerade ausgeführte Straftat betrachtet werden (lies: wer hat schon nen Fahrschein und zeigt ihn dann nicht vor).
Edit: okay, das ist deutlich komplizierter als ich dachte: das Nichtvorzeigen ist explizit NICHT strafbar, die Jedermannfestnahme setzt abervoraus, dass die Straftat auch tatsächlich begangen wurde. So könnte man diese Geschichte eigentlich nur über den Erlaubnistatbestandsirrtum lösen.
Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben:
Allerdings fällt mir grade eine Konstruktion ein, wie man das ggf. begründen könnte:
Nichtvorzeigen des Fahrscheins führt zur Vertragsstrafe von 40 Euro, sofern diese nicht entrichtet wird, ist die Flucht damit eine Leistungserschleichung, und damit ist das Festhalten gerechtfertigt. Aber wäre das eine in der Praxis mögliche Konstruktion? Was dafür sprechen würde ist die Praxis, dass bei sofortiger Entrichtung von 40 Euro keine Personalien erfasst werden.
Weiß nicht, den Gesetzgeber interessiert ja letztlich nur, ob du einen gültigen Fahrschein hattest oder nicht, alles andere, auch etwaig auf der fehlerhaften Vermutung aufbauend, wäre ja Zivilrecht.
Betrug könnte man allenfalls mal konstruieren...