Ladenschluss

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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Die bayerische FDP kritisiert nun den neuen Vollzugshinweis, dass außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Tankstellen nur noch an Autofahrer und Mitfahrer verkaufen dürfen. Die CSU verteidigt die Regelung. Das Münchner KVR wird und will kontrollieren, es hat offenbar keine andere Wahl.

Eine Schanklizenz könnte für die Tankstellen eine Lösung sein, aber diese ist offenbar gar nicht so leicht zu bekommen.

Hier eine kleine Presseschau:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...f0224a44d8.html
http://www.donaukurier.de/nachrichten/baye...t155371,2649883
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern...id21698861.html

Was mich ärgert, ist, dass man das nun tatsächlich durchziehen will. Wenn man einen Fehler macht, kann man korrigieren. Aber jetzt heißt es offenbar für die CSU mit dem Kopf durch die Wand.

Die FDP könnte sich mit einem nächtlichen und sonntäglichen generellen Alkoholverkaufsverbot arrangieren, würde im Gegenzug aber darauf bestehen, dass die Läden an Werktagen länger öffnen dürfen (Minimum: ein Dienstleistungsabend bis 22 Uhr). Die CSU will das aber nicht. Wenn sie wirklich meint, die Überallverfügbarkeit von Alkohol reduzieren zu müssen, warum geht sie dann auf das Angebot nicht ein?

Es ist vielleicht die letzte Chance. Laut der letzten Umfragen hat die CSU 46 % bis 47 % und könnte damit wohl wieder die Alleinregierung in Bayern stellen. Dann fehlt aber ein liberales Korrektiv, das derzeit überraschend schwach, aber zumindest im Ansatz da ist.
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Beitrag von Electrification »

TramPolin @ 1 Sep 2012, 14:39 hat geschrieben: Es ist vielleicht die letzte Chance. Laut der letzten Umfragen hat die CSU 46 % bis 47 % und könnte damit wohl wieder die Alleinregierung in Bayern stellen. Dann fehlt aber ein liberales Korrektiv, das derzeit überraschend schwach, aber zumindest im Ansatz da ist.
Wieso gibt es immer noch so viele dumme Bürger in Bayern? Das ist ja fast vergleichbar mit den Hohlköpfen in den USA die die Republikaner wählen.

Mir wäre am liebsten eine Ampel in Bayern, aber das ist ja leider eher unwahrscheinlich. Die halbbraune Bauernpartei und FPÖ-Kopierer braucht auch keiner im Landtag (die kommunalen Vertreter sollten sich vom Landesverband distanzieren).

Das wichtigste ist aber: Die CSU muss abgelöst werden, wegen ihrer gesamten 50er-Jahre Traumwelt und den ganzen Verfilzungen. Nur hier kann einer wie Strauß als Heiliger verehrt werden, obwohl er das nicht war, bei weitem nicht.


Zu den Tankstellen: Irgendwo habe ich einen Kommentar gelesen dass man am besten aus Protest an mehreren Tagen abends alle Tankstellen schließt. Das wäre doch eine geniale Protestaktion, da sollten dann alle Tankstellen mitmachen. Ich denke nur sowas würde den Druck auf die scheinheiligen, provinziellen Miefpolitiker, der Heim- und Herdfraktion erhöhen und was bringen.
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Beitrag von TramPolin »

Die Republikaner in den USA sind noch weit konservativer als die CSU, die lehnen ja sogar zum Teil die gesetzliche Krankenversicherung und Abtreibung selbst im Falle einer Vergewaltigung ab.

Ehrlich gesagt ich habe angesichts der neuen Umfragen kaum noch Hoffnung, dass die CSU abgewählt wird. Und eigentlich will keine Partei außer der FDP und der Piratenpartei und vielleicht der nicht ernst zu nehmenden Bayernpartei ein liberales Ladenöffnungsgesetz ab, selbst an der lächerlichen Tankstellenlösung wollen offenbar die meisten festhalten. Ich bin auch von der Haderthauer enttäuscht, obschon ich von ihr nichts erwarte habe, aber mit so was habe ich dann doch nicht gerechnet.

Die Leute werden sich schnell an die Tankstellenregelung gewöhnen, im Wahlkampf wird das wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen. Ein paar Tankstellen werden zusätzlich pleite gehen, aber wen juckt es?
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Eine Abwahl ist nur möglich, wenn die sogenannte CSU noch ein paar Prozent verliert und SPD, Grüne, FW und PIRATEN eine Koalition (oder, wenn man die Piraten nicht in der Regierung haben will, eine SPD/GRÜNE/FW-Minderheitsregierung unter Tolerierung der Piraten) bilden würden. Immer vorausgesetzt, die FDP fliegt raus.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Glaubt mal gar nicht, dass die anderen Parteien (außer der FDP) sich ernsthaft an ein liberales Ladenschlussgesetz in Bayern trauen. Dazu müsste die FDP in Bayern allein regieren :lol:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Sep 2012, 20:25 hat geschrieben: Glaubt mal gar nicht, dass die anderen Parteien (außer der FDP) sich ernsthaft an ein liberales Ladenschlussgesetz in Bayern trauen. Dazu müsste die FDP in Bayern allein regieren :lol:
Das heißt, es wird nie eine Änderung geben, allenfalls hin zu noch strengeren Regeln (wie eben jetzt durch den Vollzugshinweis geschehen). <_<

Was mich ein wenig wundert, ist, dass man den Bierverkauf einschränkt. Vor kurzem hieß es noch (von Seiten diverser CSU-Leute), dass man im Land des Biers das nicht wolle, sondern nur Hochprozentiges reglementieren wolle. Derzeit mag es Sachzwänge geben, die nur die Einschränkung aller Waren zulässt oder gar keiner, aber ich vermisse, dass einer in der CSU aufsteht und "Freibier!" ruft oder so ähnlich. :lol:
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Sep 2012, 20:54 hat geschrieben:Was mich ein wenig wundert, ist, dass man den Bierverkauf einschränkt. Vor kurzem hieß es noch (von Seiten diverser CSU-Leute), dass man im Land des Biers das nicht wolle, sondern nur Hochprozentiges reglementieren wolle. Derzeit mag es Sachzwänge geben, die nur die Einschränkung aller Waren zulässt oder gar keiner, aber ich vermisse, dass einer in der CSU aufsteht und "Freibier!" ruft oder so ähnlich. :lol:
Keine Partei, außer der FDP, ist in Bayern ernsthaft interessiert, am Ladenschluss etwas zu ändern. Aber sie stehen auf verlorenem Posten. Im Prinzip sind sich die anderen Parteien sogar einig, am besten Ladenschluss um 18:30 Uhr und am Samstag um 14:00 Uhr. Die SPD wäre sofort dafür (Stichwort Arbeitnehmerschutz), aber auch die CSU wäre dem nicht abgeneigt. Die Linken sowieso. Die freien Wähler? Aus der Ferne schätze ich sie auch so ein, dass sie einen restriktiven Ladenschluss befürworten. Piraten? Ist denen egal, sie kaufen online ein :lol: Aber Bundesrecht bricht Landesrecht, und daher kann Bayern nicht auf 18:30 Uhr zurückgreifen.

Es geht doch nicht um das Bier, es geht um das Prinzip. Sollen sich die Deppen eben vor 20 Uhr eindecken. Getreu nach Gorbi: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Ladenschlussgesetz" :lol:

Achtung: Wer einen Anflug von Ironie entdeckt, liegt völlig richtig!

Anmerkung: Das ist keine Wahlempfehlung für die Liberalen!!!!
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Sep 2012, 21:52 hat geschrieben: Aber Bundesrecht bricht Landesrecht, und daher kann Bayern nicht auf 18:30 Uhr zurückgreifen.
Das kann man so nicht stehen lassen, da es derzeit keine Landesgesetzgebung für diesen Punkt in Bayern gilt, es gilt altes Bundesrecht. Eine Rückkehr auf 18:30 bzw. 14:00 für Samstage wäre über ein eigenes Landesgesetz sehr wohl möglich.

Ich weiß aus dem Umfeld einiger Politiker, dass es einige in der CSU gibt, die am liebsten wieder 18:30/14:00 hätten. Du sagst ja Ähnliches.

Übrigens ist die Bayernpartei zwar nur eine Lachnummer, aber auch sie will liberale Öffnungszeiten. Und zwar ernsthaft. Gezahlt werden muss aber dann mit dem Gulden :lol:, da Bayern ja dann raus ist aus der Bundesrepublik und wahrscheinlich auch aus dem Euro. So was kann man nicht ernst nehmen, auch hat die Bayernpartei einige Dilettanten in durchaus höheren Positionen. So unscharf darf ich ja "beleidigen", solange ich keine Namen nenne.
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Beitrag von trucknology »

ich komme auch gerade aus Österreich (ländlich), da machen die meisten Läden spätestens um 19.00 Uhr zu. Auch bei uns auf dem Land bezweifle ich, dass sich die Stunde bis 20.00 Uhr wirklich lohnt. <_<
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Beitrag von TramPolin »

trucknology @ 1 Sep 2012, 22:16 hat geschrieben: ich komme auch gerade aus Österreich (ländlich), da machen die meisten Läden spätestens um 19.00 Uhr zu. Auch bei uns auf dem Land bezweifle ich, dass sich die Stunde bis 20.00 Uhr wirklich lohnt. <_<
In den deutschen Städten außerhalb Bayerns, selbst in eher kleineren Städten, gehört die Zeitspanne von 19-22 Uhr oft zu den umsatzstärksten. Es ist aber doch keiner gezwungen zu öffnen, aber man sollte auch niemand grundsätzlich verbieten, an Werktagen nach 18:30 zu öffnen. Wenn sich die Zeit nach 19:00 in bestimmten ländlichen Regionen nicht lohnt, nutzt man sie halt nicht, und gut is'. :)

Übrigens, mal losgelöst von trucknologys Beitrag: Mit dem Argument, dass es sich lohnen müsste, müsste man den Tankstellen ja wieder erlauben, an Fußgänger und Radfahrer auch außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zu verkaufen, da es sich ja offenbar lohnt, sonst wäre das Gejammere seitens der Tankstellenpächter nicht so groß. Man kann über vieles reden, aber dass da ein Verkäufer nachts oder sonntags dasitzt, der arbeiten muss (oder will), und einen Teil seiner Energie in die Kundenabwehr stecken muss, das will mir nicht in den Sinn.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Sep 2012, 22:04 hat geschrieben:Das kann man so nicht stehen lassen, da es derzeit keine Landesgesetzgebung für diesen Punkt in Bayern gilt, es gilt altes Bundesrecht. Eine Rückkehr auf 18:30 bzw. 14:00 für Samstage wäre über ein eigenes Landesgesetz sehr wohl möglich.
Das ist so nicht richtig. Ein Landesgesetz kann nicht strengere Regelungen als ein Bundesgesetz festlegen.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Sep 2012, 22:34 hat geschrieben: Das ist so nicht richtig. Ein Landesgesetz kann nicht strengere Regelungen als ein Bundesgesetz festlegen.
Autobahn, Du irrst. Der Ladenschluss ist nach der Föderalismusreform reine Ländersache, da gibt es kein Bundesrecht mehr. Auch in NRW dachte man anfangs in linken SPD-Kreisen darüber nach, den Ladenschluss werktags auf 19:00 zurückzunehmen, das wurde damals als rechtlich zulässig bewertet. Die Pläne wurden aber verworfen.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Sep 2012, 22:39 hat geschrieben:Autobahn, Du irrst. Der Ladenschluss ist nach der Föderalismusreform reine Ländersache, da gibt es kein Bundesrecht mehr.
Irgenwie ist da eine Lücke im Gesetz. In Bayern gilt das alte Bundesrecht, weil kein eigenes Gesetz zum Ladenschluss vorliegt, Föderalismus hin oder her. Andererseits, wenn in Bayern das alte Bundesrecht nicht gelten soll, aber kein eigenes Ladenschlussgesetz beschlossen wurde, dürfen Ladeninhaber 24 Stunden und 7 Tage geöffnet haben :lol:
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Sep 2012, 23:45 hat geschrieben: Irgenwie ist da eine Lücke im Gesetz. In Bayern gilt das alte Bundesrecht, weil kein eigenes Gesetz zum Ladenschluss vorliegt, Föderalismus hin oder her. Andererseits, wenn in Bayern das alte Bundesrecht nicht gelten soll, aber kein eigenes Ladenschlussgesetz beschlossen wurde, dürfen Ladeninhaber 24 Stunden und  7 Tage geöffnet haben  :lol:
Da ist keine Lücke im Gesetz. Für den Fall, dass kein eigenes Landesgesetz existiert, gilt Bundesrecht, so einfach ist das.

Du meinst es wahrscheinlich spaßig mit dem 24/7, aber dieses ist schon mal deswegen Quatsch, weil im Grundgesetz der Schutz des Sonntages festgeschrieben ist (Art. 140). Dieser Schutz kann auch durch Landesgesetzgebung nicht verändert oder aufgehoben werden. Infrage käme dann allenfalls 24x6, aber auch nur, wenn kein Bundesrecht gelten würde, was ja erwiesenermaßen nicht stimmt.
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Beitrag von TramPolin »

Zeil: Lockerungen beim Ladenschluss!

FDP-Zeil fordert nun die CSU zum Handeln auf, Bayern brauche ein eigenes Ladenöffnungsgesetz. Im Zusammenhang mit den Tankstellen spricht er sogar von einem "besonders krassen Fall von Kontrollsucht".

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtscha...aid_811525.html

Tut sich jetzt vielleicht doch noch was?
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Beitrag von Iarn »

Glaube nicht:
da die CSU glaubt, der nächsten Regierung anzuhören und die FDP nicht, wird er das Problem einfach aussitzen.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Beitrag von spock5407 »

Nachdem Zeil vmtl. eh rausfliegt bzw. vmtl. nicht für eine Koalition benötigt wird, könnte er's doch nochmal drauf ankommen lassen: Entweder Ladenöffnung oder er lässt die Koalition platzen. Der Unterschied für die FDP wäre nur marginal (siehe erster Satz), aber man wäre zumindest nochmal wichtig gewesen.
Besser mit nem Paukenschlag sich nochmal zeigen und Stellung beziehen als bedeutungs- und klanglos untergehen. So würde _ich_ es machen, wenn ich meine Schäfchen im Trockenen hätte.
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Beitrag von TramPolin »

spock5407 @ 2 Sep 2012, 22:52 hat geschrieben: Nachdem Zeil vmtl. eh rausfliegt bzw. vmtl. nicht für eine Koalition benötigt wird, könnte er's doch nochmal drauf ankommen lassen: Entweder Ladenöffnung oder er lässt die Koaltion platzen. Der Unterschied für die FDP wäre nur marginal (siehe erster Satz), aber man wäre zumindest nochmal wichtig gewesen.
Besser mit nem Paukenschlag sich nochmal zeigen und Stellung beziehen als bedeutungs- und klanglos untergehen. So würde _ich_ es machen, wenn ich meine Schäfchen im Trockenen hätte.
Gute Idee! Wenn sich die FDP mit der Drohung durchsetzt, hat sie vielleicht noch mal Chancen, auf über 5 % zu kommen. Sonst kaum.

Aber haben die Liberalen so viel Mut?
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Beitrag von spock5407 »

Ich fürchte: nein. Dazu klebt man viel zu sehr an seinem Sessel. Aber was nutzt sich in den Sessel klammern, wenn der ne Treibladung drunter hat.

Aber wer nicht wagt, der auch nicht gewinnt. Is fast wie beim Poker: wer nur ständig callt und reinlimpt sowie folded, wird selten nen Pott gewinnen aber ständig viel Chips/Geld verlieren und von den anderen segiert bis man pleite is. Und wenn der Stack zu klein wird, dann ist ein "all in" nix mehr wert. Ähnlich gehts der FDP.
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Beitrag von TramPolin »

spock5407 @ 2 Sep 2012, 23:02 hat geschrieben: Ich fürchte: nein. Dazu klebt man viel zu sehr an seinem Sessel. Aber was nutzt sich in den Sessel klammern, wenn der ne Treibladung drunter hat.

Aber wer nicht wagt, der auch nicht gewinnt. Is fast wie beim Poker: wer nur ständig callt und reinlimpt sowie folded, wird selten nen Pott gewinnen aber ständig viel Chips/Geld verlieren und von den anderen segiert bis man pleite is. Und wenn der Stack zu klein wird, dann ist ein "all in" nix mehr wert. Ähnlich gehts der FDP.
Nehmen wir den Fall, die FDP legt es drauf an, droht mit Koalitionsbruch, die CSU bleibt hart und die Koalition zerbricht in tausend Scherben. Dann gäbe es vorzeitig Neuwahlen. Die FDP würde wohl nicht mehr die 5 % schaffen. Zwar würden es ihr einige Wähler hoch anrechnen, dass sie gekämpft hat, aber es würde ja nichts bringen, da selbst in einer neuen CSU/FDP-Regierung (warum sollten die Streithähne denn neu koalieren?) die FDP sich ja wieder nicht durchsetzen könnte.

Aber man kann beim Pokern auch gewinnen. Möglicher Kompromiss: Läden werktags von 6 bis 22 Uhr öffnen lassen, Alkohol generell raus aus allen Tankstellen, im Einzelhandel den Alkohol nur noch bis 19 Uhr erlauben. Für die CSU wäre es kein Gesichtsverlust, da sie ja beim Alkohol dann einen Erfolg aufzuweisen hätte.
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Beitrag von TramPolin »

Die Nämbercher Rathaus-CSU verteidigt das neue nächtliche und sonntägliche Tankstellenverkaufsverbot an Fußgänger und Radfahrer und fordert gar den Einsatz von Alkohol-Sheriffs zur Überwachung

http://www.abendzeitung-nuernberg.de/Nachr...kohol-Sheriffs/
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Beitrag von Lazarus »

TramPolin @ 3 Sep 2012, 10:36 hat geschrieben: Die Nämbercher Rathaus-CSU verteidigt das neue nächtliche und sonntägliche Tankstellenverkaufsverbot an Fußgänger und Radfahrer und fordert gar den Einsatz von Alkohol-Sheriffs zur Überwachung

http://www.abendzeitung-nuernberg.de/Nachr...kohol-Sheriffs/
Die Forderung gabs in München auch, aber Blume-Beyerle hat das strikt abgelehnt.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 3 Sep 2012, 10:46 hat geschrieben: Die Forderung gabs in München auch, aber Blume-Beyerle hat das strikt abgelehnt.
Dennoch wird das KVR kontrollieren, es muss. Man wird nur offenbar kein Personal aufstocken, man kommt aber gesetzlich um Kontrollen nicht herum. Zumindest muss man Hinweisen nachgehen, dass Tankstellen sich nicht an das Verkaufsverbot halten. Denkbar: Ein Pächter (oder "besorgter" Bürger) meldet einen Konkurrenten, der weiterverkauft.

In einem anderen Artikel habe ich eine Art Verschwörungstheorie gelesen. Es soll nicht um den Jugendschutz gehen, sondern der Einzelhandelsverband dahinterstecken. Der Einzelhandel hat viele Kunden an die Tankstellen verloren.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Also so abwegig halte ich diese Verschwörungstheorie noch net mal. Das würde ja auch sogar Sinn ergeben, weil man so Druck aufbauen kann auf die Regierung.
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 3 Sep 2012, 11:12 hat geschrieben: Also so abwegig halte ich diese Verschwörungstheorie noch net mal. Das würde ja auch sogar Sinn ergeben, weil man so Druck aufbauen kann auf die Regierung.
Es gibt aber keine Hinweise oder Beweise dafür. Ich glaube eher noch an die Jugendschutzthese. Allerdings kann ein 16-Jähriger (!) an der Tankstelle nachts und sonntags Bier kaufen, wenn er mit dem Moped vorfährt. Ein 40-jähriger (!) Radfahrer bekommt wegen dieses "Jugendschutzes" weder Bier noch Cola.

In bestimmten Fällen wird Jugendlichen also mehr zugestanden als Erwachsenen. Sinn?
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Beitrag von rautatie »

Gegen die Jugendschutzthese spricht meiner Meinung nach auch, dass es ja nicht nur um Alkohol geht. Soweit ich es verstanden habe dürfen die Tankstellen ja auch keine Cola, kein Mineralwasser oder Tiefkühlpizza an Nicht-Autofahrer verkaufen. Auch das ist nicht wirklich sinnig, denn was sollte beispielsweise ein Autofahrer mit einer Tiefkühlpizza anfangen, wenn er wie gefordert auf großer Fahrt ist und nicht mit einer baldigen Ankunft in seiner Wohnung zu rechnen ist?
Wo ist das Problem?
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Beitrag von TramPolin »

rautatie @ 3 Sep 2012, 13:22 hat geschrieben: Gegen die Jugendschutzthese spricht meiner Meinung nach auch, dass es ja nicht nur um Alkohol geht. Soweit ich es verstanden habe dürfen die Tankstellen ja auch keine Cola, kein Mineralwasser oder Tiefkühlpizza an Nicht-Autofahrer verkaufen. Auch das ist nicht wirklich sinnig, denn was sollte beispielsweise ein Autofahrer mit einer Tiefkühlpizza anfangen, wenn er wie gefordert auf großer Fahrt ist und nicht mit einer baldigen Ankunft in seiner Wohnung zu rechnen ist?
Es ging nicht anders, man hat hier konkret ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt, das definiert wer Reisender ist. So konnte man die Fußgänger, Radfahrer und Anwohner einfach aussperren - mit einem Vollzugshinweis.

Für andere Regelungen hätte man ein eigenes Ladenöffnungsgesetz gebraucht, aber genau dieses will man ja nicht, da dann die FDP generell flexiblere Öffnungszeiten fordern würde.

Ich halte es aber für wahrscheinlich, dass eine CSU-Alleinregierung ab nächstem Herbst ein eigenes Ladenschlussgesetz angehen wird. Da kann man dann den Alkoholverkauf gezielt einschränken. Auch die vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr wird man dann wohl streichen oder auf 1 oder 2 reduzieren. In München wird das aber keine Auswirkung haben, da diese dort fast nie genutzt werden.
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Beitrag von DumbShitAward »

TramPolin @ 2 Sep 2012, 23:12 hat geschrieben: Aber man kann beim Pokern auch gewinnen. Möglicher Kompromiss: Läden werktags von 6 bis 22 Uhr öffnen lassen, Alkohol generell raus aus allen Tankstellen, im Einzelhandel den Alkohol nur noch bis 19 Uhr erlauben. Für die CSU wäre es kein Gesichtsverlust, da sie ja beim Alkohol dann einen Erfolg aufzuweisen hätte.
Da bekommst du aber evtl. ein grundsätzliches Problem.

Wie willst du argumentativ (und auf Basis der Verfassung) argumentieren, dass gerade Tankstellen grundsätzlich keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, auch innerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten? Schon die baden-württembergische Regelung des Alkoholverbots außerhalb der etwas realistischeren Ladenschlusszeiten dieses Landes bereiten mir verfassungsrechtlich schon erhebliche Bauchschmerzen, ein Totalverbot halte ich für schlichtweg einen Verstoß gegen die freie Berufswahl, es wäre imho einfach Willkür ein bestimmtes ansonsten frei verkäufliches Produkt einem bestimmten Geschäftstypus zu versagen. Ein derartiger Stunt ist ja selbst den Schweden mit ihren durch das Alkoholmonopol gestützten Systembolagets gründlich um die Ohren geflogen, als man plötzlich feststellte, dass der freie Warenverkehr der EU ja weiterhin Gültigkeit hatte. Man muss sich das mal vorstellen: die "Systemet" haben als de jure einzig "legale" Geschäfte zum Verkauf von Alkoholika jenseits von leicht vergorener Brause einen geradezu lächerlichen Marktanteil von 30% (gut, da sind auch die in Schweden recht beliebten Schwarzbrände/Brauer eingerechnet)...
TramPolin @ 3 Sep 2012, 11:38 hat geschrieben:Es gibt aber keine Hinweise oder Beweise dafür. Ich glaube eher noch an die Jugendschutzthese. Allerdings kann ein 16-Jähriger (!) an der Tankstelle nachts und sonntags Bier kaufen, wenn er mit dem Moped vorfährt. Ein 40-jähriger (!) Radfahrer bekommt wegen dieses "Jugendschutzes" weder Bier noch Cola.

In bestimmten Fällen wird Jugendlichen also mehr zugestanden als Erwachsenen. Sinn?
Und genau hier haben wir wieder mal das alte Problem, dass anscheinend in die verknöcherten Gehirne unserer verängstigten konsverativen Dampfplauderer nicht hineinwill. Jugendschutz hierzulande ist nur in seiner ganz basalen Form eine Gesetzgebung, die Jugendliche vor schädlichem Verhalten schützen soll. Obs das in jedem Fall so braucht oder nicht, sei einmal dahingestellt, Werte und Normen (außer wenns nach der CSU geht) verändern sich und dementsprechend müssen die Gesetze auch immer mal wieder angepasst werden, das aber nur am Rande.

In seiner derzeitigen aufgeblähten und inflationär als Universalbegründung* herangezogenen Form, ist der Jugendschutz aber vielmehr (und in Einzelfällen ausschließlich) der peinliche Versuch durch ebendiese Hintertür Verhaltensweisen, Produkte, usw. de facto vom Markt zu drängen.
Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen (etwas komplexer und ausführlicher, zeigt aber in meinen Augen sehr gut, wie wenig Jugendschutz und wie viel "ICH mag das nicht, also solls keiner dürfen" in dieser Farce steckt):

Es kann sein, dass ich das an anderer Stelle schonmal angebracht habe, in so fern bitte ich um Nachsicht, ich werde mich da nur auf den gesetzlichen Aspekt beziehen, Inhalte stelle ich hier bewusst nicht zur Debatte.

Deutschland hat als quasi einziges EU-Land (+ EFTA) ein eigenes Einstufungssystem für Videospiele, die sogenannte Unterhaltungsoftware Selbstkontrolle (USK - lustig, dass das Akronym das gleiche ist wie das einer bayerischen Polizeiabteilung, der öfter mal mangelnde Verfassungstreue und eigenwilliges Rechtsempfinden nachgesagt wird, ums mal GANZ vorsichtig auszudrücken). Dieser Laden hat quasi von staatswegen die Aufgabe (von wegen "Selbstkontrolle"... - fast so pervers wie die "Freiwillige" Selbstkontrolle der FSK, welche auch alles andere als freiwillig ist) Videospiele aller Art ob ihrer Tauglichkeit für gewisse Altersgruppen (0, 6, 12, 16, 18) zu überprüfen. Im Allgemeinen klappt das ansatzweise, aus pädagogischer Sicht sind die Kriterien völliger Bockmist, den "Anspruch" erhebt man allerdings auch nicht. Gut, auch die deutlich besser funktionierende PEGI (Pan European Game Information - der eigentliche EU "Industriestandard" zur Zertifizierung) verzettelt sich ab und an mal, allerdings erhebt diese auch nicht den Anspruch sakrosankt zu sein.

Hässlich wirds i.d.R. erst im "höheren" Altersbereich, also "ab 16" oder "ab 18". Die USK ist grundsätzlich dafür bekannt die wahrscheinlich schärfsten Einstufungen in der ganzen westlichen Welt auszusprechen (und das entgegen weitläufigen Glaubens nicht nur hinsichtlich der Gewaltdarstellung). Es wäre ja durchaus verständlich, wenn man nur argumentieren würde, gewisse Spiele gehörten nicht in die Hände von Jugendlichen oder Kindern (und solche Spiele gibt es, das ist völlig unstrittig - über die jeweilige Abstufung bzw. Einstufung kann man freilich vorzüglich diskutieren), diese dann mit "ab 18" bewertet und ausschließlich an Erwachsene verkauft. So handhaben das zumindest alle anderen wesentlichen "Ratingagenturen".

Aber doch nicht die Bundesrepublik Deutschland! "Nein, nein... so einen "Schmutz" (Ulbricht, ick hör dir trapsen...) wollen wir GAR NICHT. Auch nicht für Erwachsene! Sauerrei ist das! Sofort verbieten! Ach geht nicht? Warum? Wie?! Grundgesetz??? Ach nee, nicht schon wieder... blödes Ding, das macht unsere Kultur und Demokratie noch kaputt!!!".

Also hat man sich etwas ganz kluges ausgedacht: die USK kann nicht nur sagen, "ist nichts für Jugendliche" (und hier endet der Jugendschutz per Definition), sondern sie kann noch eine (zwei) Stufen weitergehen und behaupten, das jeweilige Medium sei "jugendgefährdend" oder "schwer jugendgefährdend" und JEGLICHE Einstufung verweigern. An und für sich ist das noch kein Problem, interessiert doch keinen Menschen was ein Haufen Leute aus einem Komittee in dem so ziemlich alles enthalten ist (außer Leute, die sich mit Videospielen auskennen, natürlich). Man kann ja auch hierzulande Spiele und Filme kaufen, die keine deutsche Zertifizierung tragen (z.B. Importe aus den USA, Japan oder England, soll nämlich Gerüchten zur Folge Leute geben, die von Synchronisation wenig halten). Zwar sind die ausnahmslos nur an Erwachsene abzugeben, bei inhaltsgleichen Titeln bereits in Deutschland zertifizierter Medien gibts aber i.d.R. keinen großen Aufwasch (mir ist nur ein Fall bekannt in dem der Zoll in einem massiven Anfall geistiger Umnachtung aus Jugendschutzgründen einen Stapel Disney-Filme kassierte, im Endeffekt aber aufgrund der allgemeinen Volksbelustigung doch herausgab).

Das Problem hierbei heißt allerdings "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" - für viele Film- und Spielefans eine Einrichtung die sich ungefähr auf dem Level des Reichsicherheithauptamts bewegt. Dieser Laden kann bei als "jugendgefährdenden" bzw. muss bei als "schwer jugendgefährdenden" eingreifen und die sog. "Indizierung" beschließen (ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das schon ein Automatismus ist oder ob die tatsächlich noch was zu sagen haben, gehe von letzterem aus). Diese Filme landen dann auf einer Liste (welche freilich NICHT öffentlich ist - selbst die BPjM hat erkannt, dass das ja quasi DIE Werbung für die Spiele wäre) und dürfen von nun an nur noch an Volljährige verkauft werden - so weit so gut, das wäre ja im Prinzip das gleiche wie "USK ab 18".
Und hier kommen unsere Misanthropen ins Spiel: die Indizierung zieht ein sogenanntes "Bewerbungsverbot" nach sich. Das heißt jetzt nicht nur, dass man dafür keine Plakate, TV Spots, Kinowerbungen, Anzeigen in Zeitschriften, usw. schalten darf, sondern, dass bereits das Ausstellen des Spiels im Laden, selbst wenn es in einer undurchsichtigen Umverpackung wäre (wie es z.B. in vorauseilendem Gehorsam MediaMarkt oder Saturn bei nicht indizierten "ab 18" Spielen tun), unzulässig ist. Mehr noch, eine Rezension oder ein Test einer Fachzeitschrift zu einem bereits indizierten Spiel ist rechtlich auf GANZ dünnem Eis - grundsätzlich nicht verboten, aber wenn irgendjemand eine "Werbung" da reinkonstruiert, gibts mächtig Probleme. Die Rechtsprechung hat das ganze ein klein wenig entschärft, vor einigen Jahren wurde in Fachzeitschriften noch von "Indiziert III" anstatt "Quake III" gesprochen (n.b. das Spiel wurde ob seiner Technologie gerne als Messsystem für Hardware benutzt), weil man Angst hatte, alleine die Nennung könne Probleme verursachen (was sie aber nicht tut @ Boris). Hier noch von Jugendschutz zu sprechen ist geradezu aberwitzig.

Kurzum: verkaufen an Volljährige ja, aber nur wenn das Ding im Giftschrank aufbewahrt wird und das auf Nachfrage nur nach erfolgreicher Altersprüfung (bzw. wenn der Zutritt zu den Räumlichkeiten Minderjährigen nicht schon grundsätzlich untersagt ist). Wie "gut" das im Internet funktioniert kann sich ja jeder vorstellen (ohne das sauteure und langwierige PostIdent Verfahren geht nichts). Dementsprechend gibt es viele Geschäfte (insbesondere die Elektronikdiscounter), die solche Spiele gar nicht erst ins Inventar aufnehmen, diejenigen, die das tun lassen sich das gerne vergolden. Damit ist der Teufelskreis aber noch nicht geschlossen: aufgrund dieser Handhabung werden viele Spiele bereits von den Publishern gar nicht mehr in Deutschland angeboten, es wäre ökonomisch nicht mehr sinnvoll. Oder aber man packt die bekannte "Schere im Kopf" aus und kastriert das Spiel bis zur Unverständlichkeit (und online meist damit auch Unspielbarkeit mit dem Rest der Welt - deutsche Version vs. Originalversion sind oft genug inkompatibel), bekommt gerade noch die Zertifizierung der USK (womit eine Indizierung rechtlich unmöglich ist**). Wer die nicht defekte Version haben möchte, muss sich an die einschlägigen Fachgeschäfte wenden, die bei Importversionen i.d.R. einen weiteren Aufpreis aufschlagen. 70€ für ein Spiel sind da keine Seltenheit, Straßenpreis im Ausland liegt da meist um 45€.

Oft trifft man nun auf Äußerungen: "Ach, interessiert mich nicht, ich bestell das eh in Österreich bzw. UK". Stimmt, ist praktisch. Gerade in England kosten die Originalversionen nach wenigen Wochen keine 30€ mehr, viele Händler haben sich gar auf den europäischen Markt spezialisiert und verlangen nicht mal mehr Versandkosten.
Alles gut? Mitnichten. Das ganze funktioniert nur deshalb, weil der Zoll in bester "Feldwebel-Schulz-Manier" (Ich hör nichts, ich seh nichts und ich wills gar nicht erst wissen) eine recht praxisnahe (interne) Linie fährt: Pakete innerhalb der EU werden ohnehin nur stichprobenartig kontrolliert und sollte sich darin mal ein indiziertes Spiel befinden ist das "schlimmste" was der Zoll (anhand der internen Anweisung) tut, den Empfänger zu benachrichtigen, der dann vor Ort nach Alterskontrolle das Spiel unkompliziert ausgehändigt bekommt. Hintergrund: der postalische Import indizierter Spiele nur dann erlaubt, wenn sichergestellt wird, dass diese nicht Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden (vgl § 15 JuSchG ***). Bis auf weiteres ist das aber nur dann "sichergestellt", wenn das Paket per "Einschreiben eigenhändig" versendet wurde und zuvor das Alter per PostIdent festgestellt wurde (und spätestens PostIdent ist international unmöglich).

De facto ist es also so, dass der private Import nur durch die Faulheit Praxisorientiertheit des Zolls möglich ist und das kann sich jederzeit ändern, braucht nur ein wildgewordener Familienpolitiker dem Zoll auf die Finger hauen (gottseidank ist das Thema SO komplex, dass es kaum einer wirklich kapiert - von den gefährlichen Politikern schon gar nicht).

Das ganze geht allerdings noch in die Verlängerung: es gibt ja noch eine weitere Stufe der de facto Zensur, wobei hier weitaus weniger Schindluder getrieben wird bzw. werden kann. Es handelt sich um die sog. "Beschlagnahmung" (meist geht ohnehin eine Indizierung voraus, ist aber nicht zwingend). Bei Verstößen gegen §§ 131 (vulgo: Gewaltverherrlichung), 184a, b und c (Gewalt-, Kinder- bzw. Jugendpornographie) sowie 86a StGB (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - nur bei Spielen, denn aufgrund unverständlicher Auslegung werden diese, anders als Spielfilme, nicht als "Kunst" betrachtet, was eine legale Verwendung i.S. § 86 Abs. 3 darstellen würde, deshalb ist z.B. Inglorious Basterds, vor Hakenkreuzen nur so strotzend, völlig legal, Spiele wie z.B. Wolfenstein (neu) aufgrund eines einzigen übersehenen Hakenkreuzes aber beschlagnahmt).

Die Beschlagnahmung kann aber glücklicherweise nur von einem Gericht veranlasst werden (und birgt die bekannten juristischen Einspruchsmöglichkeiten, hier greift der allgemeine Rechtstaat gegen die Willkür ein) und insbesondere eine Beschlagnahmung nach § 131 StGB erfordert schon ein wirklich hohes Maß an übelster Gewalt als Selbstzweck (d.h. keine Satire, erzieherische Aspekte oder ähnliches), was regelmäßig dazu führt, dass Beschlagnahmungen nach § 131 absoluten Seltenheitswert haben (mir sind genau drei Fälle in 25 Jahren bekannt, es werden allerdings etwas mehr sein).

Zwar ist auch hier entgegen anderslautender Behauptungen nicht nur der Besitz nicht strafbar, der Import zum ausschließlichen Privatgebrauch ist es ebenso nicht - allerdings kann man mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn der Zoll das Ding abfängt und der Staatsanwalt das Telefonieren nicht beherrscht (hier gilt die Unschuldsvermutung wohl irgendwie nicht...).


Um den Kreis nach diesem langatmigen Exkurs zu schließen: man kann hier gut sehen, dass es überhaupt nicht um Jugendschutz geht, denn da wäre eine Kennzeichnung "ab 18" absolut ausreichend, wer wirklich 100000%ig sicher gehen will könnte vielleicht noch verlangen, dass entsprechende Werbung den Vorschriften zu entsprechen hätte (lies: ungefährlich sein muss). Selbst, nur um den Extremisten entgegen zu kommen, ein Verbot von Werbung wäre noch zu akzeptieren, selbst wenn dies zu einer Umverpackung im Laden führen müsste, aber so weit zu gehen und bereits das Anpreisen im Laden zu verbieten schützt KEINEN EINZIGEN Jugendlichen in irgendeiner Form auch nur ein µ besser. Es macht aber den Handel mit diesen Produkten selbst für die, die völlig unstrittig diese Medien erwerben dürfen faktisch unmöglich und/oder führt von erheblichen Kostensteigerungen bishin zum Ausweichen auf Grauzonen (Import) oder gar in die Illegalität (Schwarzkopie).

Wie auch beim (Alkohol)Verkauf an Tankstellen, versuchen Einige etwas, was SIE nicht mögen durch die Hintertür unter Missbrauch des Jugendschutzrechts für ALLE zu verbieten. Da ist es doch wenig verwunderlich, dass viele Leute dem Jugendschutzgesetz nicht mehr Wert als dem Papier auf dem es gedruckt ist zuschreiben, geschweige denn sich daran halten.

Für mich ist der dahintersteckende Gedanke der "Leitkultur", der ja nichts anderes als der dilettantische Versuch des Kulturimperialismus ist, nur der grelle Ausdruck der Angst einiger ewig Gestriger.


* Der schleswig-holsteinische CDU-Politker Axel Bernstein verstieg sich unlängst in ein Argumentationsloch, in dem er implizierte, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken wäre ja schon mit dem Jugendschutz widersinnig (hier gehts zum kompletten geistigen Querschläger des Herrn Bernsteins...)
** Die Sozialministerien der Länder haben allerdings ein Vetorecht gegen die Einstufung der USK, das eine erneute Prüfung bedingen kann. Letztmalig wurde das - natürlich - vom bayerischen Sozialministerium im Falle des Spiels "Dead Space 2" (im übrigen äußerst langweilig, selbst in der unkastrierten Version, Anm. d. A.) genutzt, als man selbst die zensierte Version des Spiels nicht zulassen wollte. Hier rannte Frau Haderthauer (wohl weniger aufgrund realistischer Sichtweisen sondern grundsätzlicher Kritikunfähigkeit seitens der USK) aber unter schallendem Gelächter der Community ungespitzt gegen die sprichwörtliche Mauer.
*** Hier ist ein kleiner rechtlicher Kniff anzuwenden: Abs. 1 Nr. 5 besagt zwar "[Jugendgefährdende Trägermedien dürfen nicht] im Wege des Versandhandels eingeführt werden". Seit 2003 handelt es sich aber nicht mehr um "Versandhandel", wenn durch technische und logistische Mittel sichergestellt wird, dass es sich ausschließlich um Volljährige handelt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von TramPolin »

DumbShitAward @ 3 Sep 2012, 14:05 hat geschrieben:Da bekommst du aber evtl. ein grundsätzliches Problem.

Wie willst du argumentativ (und auf Basis der Verfassung) argumentieren, dass gerade Tankstellen grundsätzlich keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, auch innerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten?  Schon die baden-württembergische Regelung des Alkoholverbots außerhalb der etwas realistischeren Ladenschlusszeiten dieses Landes bereiten mir verfassungsrechtlich schon erhebliche Bauchschmerzen, ein Totalverbot halte ich für schlichtweg einen Verstoß gegen die freie Berufswahl, es wäre imho einfach Willkür ein bestimmtes ansonsten frei verkäufliches Produkt einem bestimmten Geschäftstypus zu versagen.  Ein derartiger Stunt ist ja selbst den Schweden mit ihren durch das Alkoholmonopol gestützten Systembolagets gründlich um die Ohren geflogen, als man plötzlich feststellte, dass der freie Warenverkehr der EU ja weiterhin Gültigkeit hatte.  Man muss sich das mal vorstellen:  die "Systemet" haben als de jure einzig "legale" Geschäfte zum Verkauf von Alkoholika jenseits von leicht vergorener Brause einen geradezu lächerlichen Marktanteil von 30% (gut, da sind auch die in Schweden recht beliebten Schwarzbrände/Brauer eingerechnet)...
Um nicht missverstanden zu werden, ich bin tendenziell eher dagegen. Die Frage ist aber, ob Alkohol wirklich Reisebedarf ist. Um den Gleichheitsgrundsatz herzustellen, könnte man natürlich auch für die Tankstellen die gleichen Zeiten festschreiben, wie sie für den Einzelhandel dann in einem neuen Gesetz gelten würden, also 6 bis 19 Uhr oder bis 20 Uhr oder wie auch immer. Das sollte verfassungskonform sein, in Baden-Württemberg ist ja eine Klage gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot gescheitert.
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Beitrag von DumbShitAward »

TramPolin @ 3 Sep 2012, 14:16 hat geschrieben: Um nicht missverstanden zu werden, ich bin tendenziell eher dagegen. Die Frage ist aber, ob Alkohol wirklich Reisebedarf ist. Um den Gleichheitsgrundsatz herzustellen, könnte man natürlich auch für die Tankstellen die gleichen Zeiten festschreiben, wie sie für den Einzelhandel dann in einem neuen Gesetz gelten würden, also 6 bis 19 Uhr oder bis 20 Uhr oder wie auch immer. Das sollte verfassungskonform sein, in Baden-Württemberg ist ja eine Klage gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot gescheitert.
Habe schon verstanden, wie du das meintest.

Mir ist durchaus bekannt, dass das Alkoholverkaufsverbot außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten in Baden-Württemberg zumindest für verfassungskonform (oder besser: die Klage wurde abgewiesen) erklärt wurde, dennoch finde ich das nicht unbedingt blitzsauber. Wie ist es eigentlich mit Tankstellen mit Gaststättenkonzession? Ausschenken dürfen die ja sicherlich (sonst wäre das ja de facto eine Sperrstunde um 22h) noch, oder?


Es ist aber in meinen Augen eigentlich nicht möglich, den Alkoholverkauf innerhalb der Ladenschlusszeiten den Tankstellen zu untersagen, ob das nun Reisebedarf ist oder nicht (ich seh das ja auch durchaus kritisch) sei mal dahingestellt. Die könnten während der Öffnungszeiten ja auch Handtaschen und Fernseher verkaufen, wenn sie das wollten...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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