Welche Bahncard ist die Richtige?

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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Wer hin fährt, fährt auch wieder zurück. Ich habe mich mal mir dem Problem beschäftigt, welche Bahncard die richtige ist. Dabei habe ich einen durchschnittlichen Fahrpreis von 100 Euro und einen durchschnittlichen Sparpreis von 59 Euro angenommen. Das ist je nach Verbindung durchaus realistisch.

Die Kosten für eine Bahncard muss man selbstverständlich auf die einzelnen Fahrten umrechnen. Die BC 25 kostet 59,00 Euro, die BC 50 kostet 230,00 Euro und die BC 100 kostet (im Abo bei monatlicher Zahlung) 4.428,00 Euro. Das erstaunliche daran ist, das sich die BC 25 auch schon bei einer Hin- und Rückfahrt lohnt.

Statt 200,00 Euro für Hin- und Rückfahrt zahlt man mit der BC 25 bei Ausnutzung des (durchschnittlichen) Sparpreises nur 88,50 Euro plus der 59,00 Euro für die Bahncard. Das macht in der Summe 147,50 Euro und eine Ersparnis von 52,50 Euro. Wenn man zwei mal im Jahr mit dem Fernverkehr fährt, rentiert sich die BC 25 auch bei spontanen Fahrten zum Normalpreis. Dann spart man immerhin noch 41,00 Euro. Dagegen zahlt man bei der BC 50 bei zwei Reisen pro Jahr sogar noch 30,00 Euro drauf.

Wer aber meint, bei jährlich drei Reisen sei er mit der BC 50 besser dran, der irrt gewaltig. Er zahlt immerhin noch 21,00 Euro mehr, als bei der BC 25 für spontane Fahrten und 205,50 Euro mehr bei Ausnutzung des Sparpreises. Bei vier Reisen hat er dann endlich den BC 25 Nutzer überschritten, er spart dann endlich 29,00 Euro mehr ein, als der BC 25 Nutzer, aber nur bei spontanen Fahrten! Gegenüber dem Reisenden, der seine Fahrten planen kann und will, zahlt er 217,00 Euro mehr. Und vier bis zehn Fahrten pro Jahr zu planen, dürfte keine große Herausforderung sein. Und je mehr Fahrten er macht, desto größer wird der Unterschied zu den Kunden, die ihrer Fahrten planen können.

Aber ab wann „rechnet“ sich eine BC 100? Soviel vorab, erst ab der 23. Reise ist der Punkt erreicht, wo man mit der BC 100 keinen Verlust macht. Aber damit liegt sie noch weit abgeschlagen (172,00 Euro) hinter der BC 50 (2.070,00 Euro) und der BC 25 (1.091,00 Euro) in der Ersparnis bei spontanen Buchungen. Sparpreis-Nutzer mit BC 25 können 2.505,50 Euro sparen. Aber wer 23 und mehr Reisen im Jahr unternimmt, hat kaum noch Zeit, frühzeitig zu buchen, weil er fast immer im Zug sitzt ;)

Erst bei 42 (!) Reisen „rentiert“ sich die BC 100 mit sage und schreibe 2,00 Euro Ersparnis gegenüber der BC 50.

Diese Berechnungen basieren auf den oben angenommen Durchschnittswerten. Sie umfassen immer Hin- und Rückfahrt. Abweichende Werte sind je nach Relation möglich.
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DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Eine interessante Auflistung, allerdings ignorierst du einige Faktoren, die durchaus ebenso realistisch sind, wie die von dir angesetzten Preise.

1. Sparpreise enthalten nicht die gleichen Leistungen wie Normalpreise, nicht nur bei den offensichtlichen Aspekten wie der Zugbindung, sondern auch bei den erst auf den 1 1/2. Blick (und wir wissen alle, dass Otto Normaldepp ein Problem beim Lesen hat) ersichtlichen Stornierungsbedingungen. Normalpreis ist (exkl. Reservierungen) bis zum Vortag der Reise kostenfrei stornierbar, Sparpreis kostet 15€. Am oder nach dem Tag der Reise kostet Normalpreis 15€, Sparpreis ist nicht stornierbar (d.h. angenommener Durchschnittsverlust 59€).

2. Du ignorierst (ich unterstelle keine böse Absicht!) Spontanentscheidungen. Gründe dafür gibt es tausende, hier nur ein paar aus meiner eigenen Erfahrung der letzten Jahre: Lebenspartner vom Rad gefallen (nicht unwesentliche Verletzungen), Terminausfall (Wahl: WE daheim bleiben oder Normalpreis um bei der Familie zu sein), Flug gestrichen (Fuck you, Easyjet bzw. Eyjafjallajökull), Schwiegervater hat die Satantenne unfallmäßig verstellt (und Schwiegermutter ist ein Drache), Spontanausflug zu Kumpel, Interkontinentalflug ab Stuttgart 150€ billiger, Rail & Fly nicht verfügbar... um nur eine kleine Auswahl der letzten zwei Jahre zu bieten. Ich habe pro Jahr ca. 2-3 Fälle bei denen ich morgens beim Aufstehen nicht weiß, dass ich abends 500km Bahn fahren werde. Hin und zurück versteht sich, da ich Freitags keinen Sparpreis mehr für Sonntag buchen kann.

3. Auch wenns eine hypothetische Rechnung ist und gewissermaßen auch eine selbsterfüllende Prophezeiung: wenn ich eine Rabbatierungskarte habe, die mir zu jedem Zeitpunkt einen erheblichen Rabatt bringt (und der auch idiotensicher kalkulierbar ist), gibt es die Tendenz auch mehr Bahn zu fahren, soll sich ja auch lohnen. Vielfach ist das ein nicht einzurechnendes Spiel (z.B. hätte JeDi niemals seinen Sommerurlaub im Zug abgesessen, wenn es nicht möglich gewesen wäre das DeutschlandPass-System zu pervertieren). Vielfach aber, lasse ich auch das Auto/Flugzeug/Mitfahrzentrale stehen und nehme die Bahn. Das wäre auch einzurechnen, wenn auch zugegebenermaßen schwierig.

4. BC100, zugegebenermaßen ortsabhängig: aber vorweg: mehtodisch ist es fragwürdig, dass du bei BC25 und BC50 den Jahrespreis annimmst (musst du ja, gibt keine Alternative), bei der BC100 aber den monatlichen Preis, dem gegenüber aber eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten steht (d.h. das erste Jahr zahlst du tatsächlich die 4.428€, danach monatlich kündbar). Korrekt wäre gewesen, auch hier den Jahrespreis von 3.990€ anzunehmen).
Du musst bedenken, dass auch viele Tarifverbände die BC100 in der ein oder anderen Form akzeptieren, so wie bei mir auch die MVG (ja ich weiß, MVG Verkehrsmittel > Ring 4 sind nicht drin, aber was will ich in Garching bei den Nerds?). Für mich sind das Jahreskosten von minimum 800€ die alleine dafür anfallen, dass ich in die Arbeit und die Innenstadt komme und dazu kommen noch etwaige Fahrten außerhalb des Gültigkeitsbereichs einer hypothetischen IsarCard Ring 1-4, unterm Strich sind das leicht 900, eher 1000€. All das ist über die BC100 abgedeckt.


Sparpreise sind eine nette Sache, aber sie sind unterm Strich für Wenigfahrer. Ein Student, der einmal im Monat nach Hause fährt kommt damit sicherlich wunderbar zu Recht.
Wer aber zwei bis drei Mal pro Monat Freitag Nachmittag und Sonntag Abend hin- und herpendelt, der kann das vergessen. Selbst wenn man wirklich eklatant viel vorher bucht (man muss ja etwaige Ausfälle und sei es nur Krankheit einkalkulieren) macht sich das Leben nicht nur schwerer, sondern zahl womöglich drauf. Die BC100 ist eine Karte für extreme Vielfahrer, das stimmt, deswegen sieht man sie auch quasi nie in der Hand von Privatreisenden. Ich habe vor einigen Wochen das mal durchgerechnet (ich hatte die BC100 unter falsch angenommenen beruflichen Voraussetzungen gekauft) und kam zu dem - für micht überrsachendem Ergebnis - dass sich die BC100 im letzten Jahr tatsächlich gelohnt hatte (ich ging ursprünglich, nachdem die ganze Chose sich in Rauch aufgelöst hatte von einem Verlust im Vergleich zur BC50 von einigen hundert Euro aus). Ich habe halt angefangen jeden Blödsinn mit dem Zug zu machen, anstatt mit dem Auto. Und selbst wenns ein paar Euro Miese gewesen wäre, das wäre mir allein die SBB Lounge in Zürich HB wert gewesen, welche ich öfter Aufsuchen musste als mir lieb war (von wegen, in der Schweiz führen die Züge pünktlich - wer das behauptet fährt einfach nicht mit dem Sauhaufen...).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Autobahn @ 8 Sep 2012, 21:58 hat geschrieben: Statt 200,00 Euro für Hin- und Rückfahrt zahlt man mit der BC 25 bei Ausnutzung des (durchschnittlichen) Sparpreises nur 88,50 Euro plus der 59,00 Euro für die Bahncard. Das macht in der Summe 147,50 Euro und eine Ersparnis von 52,50 Euro.
Diese Rechnung ist doch völliger Unsinn, oder habe ich da was übersehen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von DumbShitAward »

Boris Merath @ 9 Sep 2012, 02:03 hat geschrieben: Diese Rechnung ist doch völliger Unsinn, oder habe ich da was übersehen?
Nein, ist korrekt, aber nur wenn man kein Verbraucher"schützer" ist.

Autobahn meint hier, trotz zweifelhafter Kommasetzung klar ersichtlich, dass man entweder 200€ für den Normalpreis bezahlt ODER aber mit Einberechnung einer BC25 bei einem angenommenen Sparpreis von 59€ zuzüglich den Kosten einer BC25 147,50€ bezahlt.

Du implizierst wohl, dass Autobahn bei einem Normalpreis von 100€ einen Gesamtpreis MIT BC25 bei 200€ angelegt hätte, was natürlich inkorrekt wäre. Das er das nicht tut ist aber schon aus dem Kontext ersichtlich.

Oder für diejenigen, die immer mit Textaufgaben Probleme hatten (nein, das soll kein Seitenhieb sein @ Boris):

2 x 100€ - (2 x 59€ x 0,75 + 59€) = 52,50€

Ob diese Ausgangswerte nun repräsentativ sind oder nicht (insbesondere beim Sparpreis), möchte ich nicht bewerten.
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Beitrag von BG »

Irgendwie ists aber doch seltsam Normalpreise ohne Bahncard mit Sparpreisen mit Bahncard zu vergleichen? Also IMHO müsste man entweder Normalpreise mit und ohne Bahncard vergleichen oder Sparpreise mit und ohne Bahncard.
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Beitrag von JeDi »

DumbShitAward @ 9 Sep 2012, 01:24 hat geschrieben:Normalpreis ist (exkl. Reservierungen) bis zum Vortag der Reise kostenfrei stornierbar, Sparpreis kostet 15€.  Am oder nach dem Tag der Reise kostet Normalpreis 15€, Sparpreis ist nicht stornierbar (d.h. angenommener Durchschnittsverlust 59€).
Bei Vorweisen einer passenden Ermäßigungskarte ist der Normalpreis sogar bis 7 Tage nach dem 1. Geltungstag stornierbar.
DumbShitAward @ 9 Sep 2012, 01:24 hat geschrieben:Vielfach ist das ein nicht einzurechnendes Spiel (z.B. hätte JeDi niemals seinen Sommerurlaub im Zug abgesessen, wenn es nicht möglich gewesen wäre das DeutschlandPass-System zu pervertieren).  Vielfach aber, lasse ich auch das Auto/Flugzeug/Mitfahrzentrale stehen und nehme die Bahn.  Das wäre auch einzurechnen, wenn auch zugegebenermaßen schwierig.
Wieso eigentlich pervertieren? Die Fahrkarte ist tatsächlich so kalkuliert, dass man exzessiv Bahn fährt - wie beim Interrail ja auch.

Den Flatrateeffekt kann man aber ja quasi überall beobachten. Mit der Telefonflatrate geht man nicht mehr zum Nachbarn rüber, um kurz was abzusprechen, sondern ruft an. Mit dem ÖPNV-Jahresticket fährt man 2 Stationen mit dem Bus (wenn er eh grad kommt), anstelle zu Fuß zu gehen - würde man als Barzahler nie machen. Und so weiter und so fort...
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Beitrag von Didy »

Autobahn @ 8 Sep 2012, 21:58 hat geschrieben:Statt 200,00 Euro für Hin- und Rückfahrt zahlt man mit der BC 25 bei Ausnutzung des (durchschnittlichen) Sparpreises nur 88,50 Euro plus der 59,00 Euro für die Bahncard. Das macht in der Summe 147,50 Euro und eine Ersparnis von 52,50 Euro.
Der Vergleich passt nicht. Wenn, dann musst du schon vor und nach dem BahnCard-Rabatt die selbe Fahrkarte als Vergleichsbasis nehmen.

Also entweder Normalpreis 200€ vergleichen mit 200€-25%+59€=209€.
Oder Sparpreis 118€ vergleichen mit 118€-25%+59€=147,5€.

Nur um das mal rein von der Logik her klarzustellen. Ohne jetzt darauf einzugehen, ob die Ticketpreise realistisch sind, da hab ich jetzt keine Ahnung.
JeDi @ 9 Sep 2012, 13:50 hat geschrieben:Bei Vorweisen einer passenden Ermäßigungskarte ist der Normalpreis sogar bis 7 Tage nach dem 1. Geltungstag stornierbar.
Was wäre dafür eine passende Ermäßigungskarte?

Ich weiß bislang nur, dass man übers BahnCorporate-Portal gekaufte Tickets noch im Nachhinein (ich dachte aber 2 Wochen) kostenfrei stornieren kann.
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Beitrag von DumbShitAward »

Naja Autobahn will ja gerade darauf hinaus, Sparpreise mit Normalpreisen zu vergleichen und er vertritt ja die Meinung, man käme mit Sparpreisen günstiger weg, von daher ist es sogar gegen seinem Interesse den Normalpreis besser darzustellen, was er bei einmalig angenommener Fahrt ja nicht täte wenn er BC25 in die NP Kalkulation einfließen ließe.

Natürlich ist es schwer NP und SP zu vergleichen, da nicht die selben Leistungen erbracht werden, das aber wiederrum nicht notwendigerweise auch immer auffällt.

Es wäre sicherlich sinnig NP-25% mit SP-25% zu vergleichen, aber da würde er dann sich der Kritik der "Schlechtrechnung" aussetzen. Er nimmt, und auch wenn ich seine Methodik nicht teile, in diesem einfachen Beispiel die jeweils günstigere Variante an und das ist durchaus sinnvol - es kommt eben darauf an wie man die zusätzlichen Leistungen des NP geldwert beziffert.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Solch komplizierte Rechnungen dürften aber auch nur Freaks anstellen :ph34r:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ DumShitAward

Das für Dich die BC 100 die erste Wahl ist, betätigen sowohl meine Berechnungen als auch die von Dir angeführte Nutzung. Du machst eben wesentlich mehr als die 42 Reisen im Jahr. Ob diese beruflicher oder privater Natur sind, spielt dabei keine Rolle.

Ich habe weder beruflich noch privat ein solches Reisebedürfnis, deshalb kann ich für mich die BC 100 getrost ausschließen. Wenn ich im Jahr drei mal mit dem Fernverkehr fahre, ist das schon viel. Selbst da kann ich beim Normalpreis (z. B. Spontangründe) mit der BC 25 sparen und habe volle Flexibilität. Natürlich weiß ich, das ich bei Sparpreisen eine Zugbindung habe, die habe ich aber auch, wenn ich reserviere, was ich grundsätzlich mache. Bei Spontanfahrten muss ich mich aber auch eine gewisse Zeit vorher festlegen (also nicht fünf Minuten vor Abfahrt), wenn ich nicht Gefahr laufen will, keinen Sitzplatz mehr zu bekommen. Bei Sparpreisen und BC 25 spare ich noch mehr gegenüber dem Normalpreis. Ich nehme also die Zugbindung bewusst in Kauf, sie ist für mich kein Mangel.

Ich weiß auch, das die Stornogebühren 15,00 Euro betragen, aber ich will ja nicht stornieren. Also für mich auch wieder kein Mangel. Sollte der Termin aus irgendwelchen Gründen platzen, zahle ich eben die 15,00 Euro oder, wenn das nicht mehr möglich ist, mache ich eben eine Lustfahrt :D

Ich weiß auch, das in einigen Regionen Deutschlands die BC 100 auch in den Verkehrsverbünden gilt, das habe ich aber bewusst nicht eingerechnet. Auch wenn es für Dich Relevanz hat, ist es nicht die Regel.

Ich habe für die BC 100 bewusst den monatlichen Preis im Abo genommen, weil er für die meisten Menschen, die privat zahlen, realistischer ist. Firmen zahlen natürlich die volle Jahresgebühr auf einmal. Aber die 438,00 Euro Unterschied machen den Kohl auch nicht fett. Genau genommen ist das ein Rabatt für die Jahreszahlung, wie z.B. bei einer Versicherung.

Mit der Berechnungen wollte ich eigentlich nur wissen, ob sich für mich die BC 25 überhaupt lohnt oder ob ich mit der BC 50 besser dran gewesen wäre (BC 100 hatte ich sofort ausgeschlossen). Daher habe ich beide Varianten (Normalpreis und Sparpreis) mit BC 25 gegenüber gestellt.
Wenn man zwei mal im Jahr mit dem Fernverkehr fährt, rentiert sich die BC 25 auch bei spontanen Fahrten zum Normalpreis. Dann spart man immerhin noch 41,00 Euro. Dagegen zahlt man bei der BC 50 bei zwei Reisen pro Jahr sogar noch 30,00 Euro drauf.
Ich habe eine „VRR-Card 100“ ;), damit komme ich beruflich und privat vollkommen aus. :P
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Beitrag von 146225 »

Autobahn @ 9 Sep 2012, 21:56 hat geschrieben: Ich weiß auch, das in einigen Regionen Deutschlands die BC 100 auch in den Verkehrsverbünden gilt, das habe ich aber bewusst nicht eingerechnet. Auch wenn es für Dich Relevanz hat, ist es nicht die Regel.
Sie gilt in allen "City-Ticket" Bereichen - wenn ich das noch richtig im Kopf habe, sind es derzeit deren 119, flächendeckend über Deutschlands größere und große Städte verteilt. Das nenne ich schon einen nicht unerheblichen Zusatznutzen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Beitrag von JeDi »

146225 @ 9 Sep 2012, 22:03 hat geschrieben: Sie gilt in allen "City-Ticket" Bereichen - wenn ich das noch richtig im Kopf habe, sind es derzeit deren 119, flächendeckend über Deutschlands größere und große Städte verteilt. Das nenne ich schon einen nicht unerheblichen Zusatznutzen.
Derzeit sinds 120 Städte - der jüngste Neuzugang ist Lörrach (seit April). Dazu gilt die "Black Mamba" übrigens bei (fast) allen Bahnbusgesellschaften und in einigen weiteren Busverkehren.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ 146225
@ JeDi

Das City-Ticket gilt am Zielort, wenn diese mehr als 100 Kilometer entfernt ist, nicht aber am Ausgangsort. Ich habe für diesen Monat eine Reise nach Berlin bei der DB gebucht, mit City-Ticket. Die Anfahrt zum Hbf muss ich aber selber löhnen (macht nichts, ich habe ein VRR-Ticket). In Berlin kann ich von Hbf zum Hotel den ÖPNV ohne weitere Kosten nutzen. Weitere Fahrten muss/müsste ich aber separat zahlen. Das kann allerdings kaum kontrolliert werden. Blöd würde es nur, wenn mein ICE um 16:21 Uhr in Berlin Hbf gelandet ist und ich um 01:00 Uhr (des Folgetages und ohne Gepäck, da dies bereits im Hotel ist) vom Hackschen Markt in Richtung Hbf unterwegs bin und ein "fieser" Kontoletti merkt das. Andererseits habe ich auf der Rückfahrt ein City-Ticket für Düsseldorf, das mir aber nichts bringt, da ich ein VRR-Ticket habe, in Berlin muss ich aber die Anfahrt zum Hbf bezahlen.

Analog gilt das auch für die Nutzung des kommunalen ÖPNV für BC 100-Inhaber. Da dies für den Kontrolleur aber noch schwerer festzustellen ist, belässt man es dabei, das die BC 100 als Legitimation ausreicht. Ein "fieser" Kontrolleur wird nach dem Wohnort fragen, und wenn der nicht mindestens 100 Kilometer entfernt ist, gibt es eine FN ;)

Ich kann mich - unabhängig davon, das ich nicht ein so großes Reisebedürfnis habe und eine BC 100 daher Schwachsinn wäre - mit einer BC 100 nicht ungehindert im VRR-Raum bewegen. Es gibt im VRR-Raum jede Menge Städte und Orte, die keinen Fernverkehrshalt haben und in denen das City-Ticket nicht gilt. Da betrachte ich als einen eklatanten Nachteil dergestalt, das ein BC 100-Inhaber genau aufpassen muss, wo seine Bahncard im ÖPNV gilt :lol:

Sie gilt sicher auch bis zum Hauptbahnhof von Krefeld oder Mönchengladbach, die nur von RE angefahren werden, aber nicht im kommunalen Nahverkehr mit Bus und Tram.
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Beitrag von Mark8031 »

Autobahn @ 9 Sep 2012, 22:13 hat geschrieben: Das City-Ticket gilt am Zielort, wenn diese mehr als 100 Kilometer entfernt ist, nicht aber am Ausgangsort. [...] In Berlin kann ich von Hbf zum Hotel den ÖPNV ohne weitere Kosten nutzen. [...] Andererseits habe ich auf der Rückfahrt ein City-Ticket für Düsseldorf, das mir aber nichts bringt, da ich ein VRR-Ticket habe, in Berlin muss ich aber die Anfahrt zum Hbf bezahlen.
Wenn Du eine Hin- und Rückfahrkarte Ddorf - Berlin+City hast, dann gilt das City-Ticket auch für die Rückfahrt in Berlin zum Hbf, nicht jedoch in Düsseldorf. So wie Du das beschrieben hast, scheinst Du zwei Einzelfahrten gebucht zu haben.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Smirne76 @ 9 Sep 2012, 23:18 hat geschrieben:Wenn Du eine Hin- und Rückfahrkarte Ddorf - Berlin+City hast, dann gilt das City-Ticket auch für die Rückfahrt in Berlin zum Hbf, nicht jedoch in Düsseldorf. So wie Du das beschrieben hast, scheinst Du zwei Einzelfahrten gebucht zu haben.
Richtig, ich habe zwei Einzelfahrten gebucht. In Berlin habe ich durch ein Veranstaltungsticket ohnehin frei Fahrt mit dem ÖPNV ;), aber erst am Folgetag nach Ankunft und bis zum Abreisetag.
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Beitrag von 218217-8 »

Autobahn @ 9 Sep 2012, 23:13 hat geschrieben:Analog gilt das auch für die Nutzung des kommunalen ÖPNV für BC 100-Inhaber. Da dies für den Kontrolleur aber noch schwerer festzustellen ist, belässt man es dabei, das die BC 100 als Legitimation ausreicht. Ein "fieser" Kontrolleur wird nach dem Wohnort fragen, und wenn der nicht mindestens 100 Kilometer entfernt ist, gibt es eine FN ;)
Ist das wirklich so? Kann das bitte mal ein Inhaber der BC 100 hier im Forum aus dem Kleingedruckten bestätigen?
Also in der Praxis behaupten die BC 100-Inhaber eigentlich immer erstmal, dass ihnen gesagt wurde, dass die Karte überall gilt. Wenn man ihnen dann sagt, dass das hier aber definitiv nicht so ist, dann ist das mindeste, dass sie rumbruddeln, meist aber werden sie sogar unverschämt. Ich habe immer das Gefühl, dass die gereizte Reaktion aus Arroganz kommt (nach dem Motto, ich habe soviel bezahlt, dann fahre ich gefälligst auch überall kostenlos, egal was der blöde Busfahrer da behauptet; der Spitzname "Black Mamba", den ich hier für die BC 100 zum ersten mal gelesen habe, gefällt mir in dem Zusammenhang besonders gut; danke JeDi). Auf der anderen Seite sind sich viele Busfahrer da selbst unsicher und lassen wohl im Zweifel mitfahren. Und wenn dann bei der fünften Fahrt der Fahrer dieses Busses plötzlich sagt, dass das nicht geht, und einem sowas öfters mal passiert, kann das den BC 100-Inhaber natürlich auf Dauer schon verärgern.
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Beitrag von Jogi »

Autobahn @ 9 Sep 2012, 23:13 hat geschrieben:Analog gilt das [die Mindestentfernung] auch für die Nutzung des kommunalen ÖPNV für BC 100-Inhaber. Da dies für den Kontrolleur aber noch schwerer festzustellen ist, belässt man es dabei, das die BC 100 als Legitimation ausreicht. Ein "fieser" Kontrolleur wird nach dem Wohnort fragen, und wenn der nicht mindestens 100 Kilometer entfernt ist, gibt es eine FN ;)
Quark. Die Mindestentfernung spielt bei der Cityoption der BC100 keine Rolle. In den "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards heißt es zur BahnCard 100 (§ 3.1.3 ["Geltungsumfang {City-Ticket}"])
Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 - Citybahnhöfe - jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme,
Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. [...]
Es gibt also bei der BC100 keine besonderen Tarif-"Hürden", um die Cityoption nutzen zu können.

Aber dein letzter Satz strotzt ja geradezu vor nicht vorhandemem Halbwissen... Wie soll man diesen - mit Verlaub - Stuss interpretieren außer unter dem Motto Hauptsache Revier markiert...? :-(
Autobahn @ 9 Sep 2012, 23:13 hat geschrieben:Ich kann mich - unabhängig davon, das ich nicht ein so großes Reisebedürfnis habe und eine BC 100 daher Schwachsinn wäre - mit einer BC 100 nicht ungehindert im VRR-Raum bewegen. Es gibt im VRR-Raum jede Menge Städte und Orte, die keinen Fernverkehrshalt haben und in denen das City-Ticket nicht gilt. Da betrachte ich als einen eklatanten Nachteil dergestalt, das ein BC 100-Inhaber genau aufpassen muss, wo seine Bahncard im ÖPNV gilt  :lol:
Teil-Quark. Es gibt genug Städte, die das City-Ticketangebot anerkennen, aber keinen FV-Anschluss haben (Lörrach, Esslingen, Bottrop, Detmold, ...). Dieser ist also nicht Voraussetzung, so wie du es implizierst. Voraussetzung ist die Nutzung eines FV-Zuges.
Der Nachteil - sicher richtig, doch da verkennst du das Wesen des City-Tickets: Es soll kein Ersatz für eine VRR-Netzkarte sein, sondern eben "eine durchgehende Nutzung von Fern- und Nahverkehr mit nur einem Fahrausweis ermöglichen", wobei "Nahverkehr" sich hier auf den städtischen ÖPNV erstreckt, zu dem natürlich auch RV-Züge gehören können (aber nicht müssen). An das Klientel, die von Neustadt-Fuhlenbrock Post ins 30 Kilometer entfernte Hinterstuhlingen zur Haltestellte Dritte Linde wollen, an die richtet sich das Angebot der BC100 schlicht nicht.

A propos VRR: Was steht denn da im "VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb", das über die City-Ticket-Seite von bahn.de erreichbar ist:
Für Inhaber der BahnCard100 gilt das City-Ticket in allen CityTicket-Städten als „Netzkarte“ im ÖPNV.
</span>
Autobahn @ 9 Sep 2012, 23:13 hat geschrieben:Sie gilt sicher auch bis zum Hauptbahnhof von Krefeld oder Mönchengladbach, die nur von RE angefahren werden, aber nicht im kommunalen Nahverkehr mit Bus und Tram.

Wieder Quark. Um nochmal das VRR-Handbuch zu bemühen:
Am gewählten Reisetag gilt das City-Ticket am Zielbahnhof für die Weiterfahrt mit allen
Bussen, U-, Stadt- und Straßenbahnen in der Stadt des Zielbahnhofes.

Genau DAS ist das Wesen des City-Tickets: Weiterfahrt im städtischen ÖPNV, ohne Tarifrumgewurschtel.

Auch wenn's spät ist: Von vier Ausführungen sind drei fehlerbehaftet. Muss das sein? Ich meine, das ist jetzt kein wohlgehütetes Staatsgeheimnis, wo das CT wie gilt. Ein kurzer Besuch auf www.bahn.de/city-ticket hätte da schon genügt, um zwei von drei Fehler zu vermeiden. Einer davon wird sogar auf der Startseite in einem eigenen Absatz erläutert.
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Beitrag von 146225 »

@218 217: Ohne selbst eine BC100 zu besitzen (noch bin ich nur latent gefährdet) interpretiere ich das aus dem gesammelten Tarif-Erfahrungsschatz so: Innerhalb der City-Ticket-Bereiche ist das entgegen aller anderen Fahrscheine mit der BC100 eine absolute Freifahrt, weil es ja nicht zu kontrollieren ist, ob der Inhaber gerade vom Bahnhof kommt / dorthin fährt. Sprich, ich könnte z.B. in Heilbronn mit der Linie 31 von Horkheim nach Neckargartach fahren und dem Bahnhof nicht einmal nahe kommen, aber die BC100 wäre gültig. Da gibt es keine Diskussion.

Etwas anders sieht das Spiel außerhalb der diversen City-Ticket-Bereiche aus: Gehen wir einmal von Deinem Arbeitgeber aus - da wäre es folgendermaßen: Wenn Du auf eigener Linie, also als Stadtbus in Neckarsulm unterwegs bist, brauchst Du sie nur insoweit anzuerkennen, als daß der BahnCard-Rabatt laut HNV-Tarif auf den Einzelfahrschein auch bei Vorlage der BC100 zu gewähren ist. Das gleiche gilt, wenn Du als Subleistung für den OVR unterwegs bist - rabattierter Einzelfahrschein ja, Freifahrt nein. Erst wenn Du als Subleistung für den Regiobus Stuttgart [DB] unterwegs bist, mußt Du aus "Konzerngründen" dem BC100-Inhaber in absoluter Negation aller Verbundtarife die "Freifahrt" gewähren, das ist auch nicht (oder nur theoretisch) mit ein-/ausbrechenden Verkehren zu beschränken. Wenn ich mit Dir auf BC100 von Neckarsulm nach Erlenbach wollte: Weißt Du, ob ich wirklich nur aus Heilbronn komme, oder vielleicht doch gerade aus Stralsund komme?

Ist auf beiden Seiten etwas schwierig - einerseits gerade in Baden-Württemberg, wo im Schnitt alle 20 km andere Verbundregeln gelten, wie soll da ein ÖPNV-Beschäftigter alle "Spielregeln" immer zu 100% im Kopf haben? Andererseits würde es mich als BC100-Inhaber auch nerven, jemandem laufend die Gültigkeit erklären zu müssen...
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Beitrag von DumbShitAward »

Erklären musst bei BC100 tatsächlich können.
Ich musste in München auch schon drei Mal Einspruch gegen eine FN erheben (alle sofort zurückgenommen am Kundencenter), es schien aber bei den Kontrolleuren in allen drei Fällen grundsätzliche Verständnisprobleme zu geben ("BC gilt hier in gar keinem Fall!").

Das mit den 100km-Wohnort-entfernt halte ich mal für ein Gerücht (oder einen Täuschungsversuch/Versehen/Inkompetenz des Kontrolleurs); die Beweisführung selbst WENN BC100 Nutzer 1:1 dem Wortlaut des Citytickets unterlägen ist in 98% der Fällen unmöglich und in 1,5% nicht wasserdicht . Ich bekomme das Cityticket ja auch in der Stadt meines Wohnorts bei Ankunft und selbst bei Fahrten in Richtung des FV Bahnhof kann es sein, dass ich gestern von B-Stadt nach Heimatstadt kam und jetzt eben wieder nach B-Stadt fahre, absolut nicht unüblich bei WE-Pendlern. So hätte ich für alle Fahrten vom/zum Bahnhof ein Cityticket.

Das ist auch gerade der Grund weshalb die BC100 grundsätzlich immer und überall im Raum des Citytickets gilt, unabhängig vom Fernverkehr. Es wäre wohl mehr Arbeit und teurer alle Widersprüche gegen die FN zu bearbeiten als es einfach gleich ganz zu erlauben.

Fallstricke gibt es aber dennoch: in München hat man ja die ulkige Situation, dass die BC100 bei der MVG nur im Innenraum gilt (Gültigkeit des Citytickets), bei der S-Bahn München aber im Gesamtnetz (weil DB Regio, da ist es Banane ob Verbund oder nicht). Von einigen Bussen abgesehen betrifft das aber nur die U6 am Ende des Nordasts.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von rautatie »

DumbShitAward @ 10 Sep 2012, 11:12 hat geschrieben:Erklären musst bei BC100 tatsächlich können.
Ich musste in München auch schon drei Mal Einspruch gegen eine FN erheben (alle sofort zurückgenommen am Kundencenter), es schien aber bei den Kontrolleuren in allen drei Fällen grundsätzliche Verständnisprobleme zu geben ("BC gilt hier in gar keinem Fall!").
Unglaublich...

Dabei hatte ich vor einiger Zeit mal extra deswegen eine Anfrage an den MVV-Kundenservice gerichtet, und folgende kurze Antwort erhalten:

"ja, das ist - zusätzlich zur Nutzung des gesamten Netzes der DB - für den Innenraum (Tarifringe 01 bis 04) im MVV richtig."

Und man schickte mir diesen Link mit, auf dem die Gültigkeit der verschiedenen BahnCard-Varianten dargestellt wird:

http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-prei...cket/index.html
Wo ist das Problem?
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Beitrag von DumbShitAward »

rautatie @ 10 Sep 2012, 11:25 hat geschrieben: Unglaublich...

Dabei hatte ich vor einiger Zeit mal extra deswegen eine Anfrage an den MVV-Kundenservice gerichtet, und folgende kurze Antwort erhalten:

"ja, das ist - zusätzlich zur Nutzung des gesamten Netzes der DB - für den Innenraum (Tarifringe 01 bis 04) im MVV richtig."

Und man schickte mir diesen Link mit, auf dem die Gültigkeit der verschiedenen BahnCard-Varianten dargestellt wird:

http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-prei...cket/index.html
Lustig, irgendwie muss man sich die Informationen wieder zusammenstückeln, hier wird die Gültigkeit in der S-Bahn auch außerhalb des Innenraums nicht (explizit) erwähnt.

Alle drei Fälle wo mir eine FN ausgestellt wurden, waren allerdings zufälligerweise in der U-Bahn - in der S-Bahn haben die Zubs bisher immer nur im Vorbeigehen genickt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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Beitrag von Lazarus »

DumbShitAward @ 10 Sep 2012, 11:12 hat geschrieben:
Fallstricke gibt es aber dennoch: in München hat man ja die ulkige Situation, dass die BC100 bei der MVG nur im Innenraum gilt (Gültigkeit des Citytickets), bei der S-Bahn München aber im Gesamtnetz (weil DB Regio, da ist es Banane ob Verbund oder nicht). Von einigen Bussen abgesehen betrifft das aber nur die U6 am Ende des Nordasts.
Denke, das dürfte schlicht daran liegen, das die DB net mehr für die City-Option bezahlt. Übrigens gilt soweit ich weiss für die BOB das Gleiche. Im Gegensatz zu den MVV-Fahrkarten gilt die Bahncard hier nur bis Siemenswerke/Solln.
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Beitrag von rautatie »

DumbShitAward @ 10 Sep 2012, 11:38 hat geschrieben: Alle drei Fälle wo mir eine FN ausgestellt wurden, waren allerdings zufälligerweise in der U-Bahn - in der S-Bahn haben die Zubs bisher immer nur im Vorbeigehen genickt.
Auf jeden Fall ist das doch eigentlich nicht tragbar, wenn man nach jeder Fahrscheinkontrolle zur Fahrpreisnacherhebung latschen muss. Und was ist mit Leuten, die nur zu Besuch sind? Die haben ja vielleicht gar keine Zeit, um dort vorstellig zu werden...
Wo ist das Problem?
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Beitrag von Bayernlover »

rautatie @ 10 Sep 2012, 12:14 hat geschrieben: Auf jeden Fall ist das doch eigentlich nicht tragbar, wenn man nach jeder Fahrscheinkontrolle zur Fahrpreisnacherhebung latschen muss. Und was ist mit Leuten, die nur zu Besuch sind? Die haben ja vielleicht gar keine Zeit, um dort vorstellig zu werden...
Wenn man genug "Eier" hat, kann man's auch aussitzen. Kommt dann irgendwann der Mahnbescheid, kann man immer noch widersprechen, und dann gehts eben vor Gericht ;)

Ich denke aber, dass man beim MVV schon vorm Mahnbescheid auf die Idee kommt, dass man da grad Blödsinn verzapft.
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Beitrag von Lazarus »

Bayernlover @ 10 Sep 2012, 12:16 hat geschrieben: Wenn man genug "Eier" hat, kann man's auch aussitzen. Kommt dann irgendwann der Mahnbescheid, kann man immer noch widersprechen, und dann gehts eben vor Gericht ;)
Muss net zwangsläufig so sein. Das geht normal erst vor Gericht, wenn derjenige, der den Mahnbescheid beantragt hat, einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellt.
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Beitrag von Bayernlover »

Lazarus @ 10 Sep 2012, 12:27 hat geschrieben: Muss net zwangsläufig so sein. Das geht normal erst vor Gericht, wenn derjenige, der den Mahnbescheid beantragt hat, einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellt.
Normalerweise führt der Widerspruch automatisch zu einem Verfahren.

Ist aber auch unwichtig, man selbst muss also nicht unbedingt aktiv an der Niederschlagung der FN teilhaben.
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Beitrag von Jogi »

DumbShitAward @ 10 Sep 2012, 11:12 hat geschrieben:Das mit den 100km-Wohnort-entfernt halte ich mal für ein Gerücht (oder einen Täuschungsversuch/Versehen/Inkompetenz des Kontrolleurs); die Beweisführung selbst WENN BC100 Nutzer 1:1 dem Wortlaut des Citytickets unterlägen ist in 98% der Fällen unmöglich und in 1,5% nicht wasserdicht . Ich bekomme das Cityticket ja auch in der Stadt meines Wohnorts bei Ankunft [...]
"Gerücht" ist gut :D Das ist schlicht und ergreifend falsch. Für die Cityoption der BC100 gilt keine Mindestentfernung. Ob man mit ihr vom Münchner Odeonsplatz zum Marienplatz in München oder zum Marienplatz in Mülheim/Ruhr fährt, ist egal. Beides ist legal möglich. Und wie gesagt, das wird auf der Startseite der bahn.de-City-Ticket-Seite klar gesagt.

Und die Behauptung der Einwurf bezüglich einer FPN auf Basis des Wohnortes ist - nochmals sorry - einfach nur "naiv".
Lazarus @ 10 Sep 2012, 12:09 hat geschrieben:Übrigens gilt soweit ich weiss für die BOB das Gleiche. Im Gegensatz zu den MVV-Fahrkarten gilt die Bahncard hier nur bis Siemenswerke/Solln.
Bei Fragen, ob die BC100 von einem Privat-EVU anerkannt wird, lohnt im Allgemeinen ein Blick auf die entsprechende Homepage. Dort findet sich (meistens) eine Auflistung, welche Tickets anerkannt werden.
Konkret zur BOB: Sie erkennt alle BahnCards an; davon die 25er und 50er selbsterklärend nur im viel bemühten Wechselverkehr DB/NE.
rautatie @ 10 Sep 2012, 12:14 hat geschrieben:Auf jeden Fall ist das doch eigentlich nicht tragbar, wenn man nach jeder Fahrscheinkontrolle zur Fahrpreisnacherhebung latschen muss. Und was ist mit Leuten, die nur zu Besuch sind? Die haben ja vielleicht gar keine Zeit, um dort vorstellig zu werden...
Doof ist das keine Frage. Aber wozu gibt es Telefon und E-Mail? Kopie oder Foto der BC100 einschicken, Vorgangsnummer der FPN dazu - das dürfte ausreichen. Da muss man auch nicht das schwere Geschütz auffahren :o
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Beitrag von rautatie »

Jogi @ 10 Sep 2012, 12:35 hat geschrieben:Doof ist das keine Frage. Aber wozu gibt es Telefon und E-Mail? Kopie oder Foto der BC100 einschicken, Vorgangsnummer der FPN dazu - das dürfte ausreichen. Da muss man auch nicht das schwere Geschütz auffahren :o
Ok, das heißt, wenn man in München gewohnheitsmäßig mit einer BC100 unterwegs ist, dann sollte man vielleicht schon mal entsprechende Kopien auf Vorrat machen...

Gibts denn Erfahrungswerte, wie häufig eine BC100 beanstandet wird? Ist das meistens der Fall, oder waren die geschilderten Erlebnisse bedauerliche Einzelfälle?
Wo ist das Problem?
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Beitrag von Jogi »

rautatie @ 10 Sep 2012, 12:40 hat geschrieben:Ok, das heißt, wenn man in München gewohnheitsmäßig mit einer BC100 unterwegs ist, dann sollte man vielleicht schon mal entsprechende Kopien auf Vorrat machen...
Häh? Es sind ohne Zweifel ärgerliche Fälle, die nicht passieren sollten - aber da muss man jetzt nicht so eine Polemik an den Tag legen und sich auf Vorrat aufregen. Zumindest nicht, bevor deine Frage beantwortet ist.

Es wurde gefragt, was man als Nicht-Münchner in so einem Fall machen kann. Darauf habe ich geantwortet. Der dort lebende braucht folglich keine Kopien, der geht bei Gelegenheit in ein Kundencenter, legt den FPN-Wisch vor und dann is' gut. Genau so funktioniert's (zumindest in Stuttgart) auch, wenn man seine Monatskarte vergisst...
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Beitrag von DumbShitAward »

rautatie @ 10 Sep 2012, 12:40 hat geschrieben: Ok, das heißt, wenn man in München gewohnheitsmäßig mit einer BC100 unterwegs ist, dann sollte man vielleicht schon mal entsprechende Kopien auf Vorrat machen...

Gibts denn Erfahrungswerte, wie häufig eine BC100 beanstandet wird? Ist das meistens der Fall, oder waren die geschilderten Erlebnisse bedauerliche Einzelfälle?
Zumindes aus meiner subjektiven Wahrenehmung sind das Einzelfälle (ca. 12 Kontrollen im letzten Jahr, 9 ohne jegliche Beanstandung), ich habe sogar das Gefühl, dass das zwei Mal die gleiche Person war (die Lätschen war recht prägnant, aber ich bin mir nicht sicher - vertrete nach wie vor die Theorie, dass es bei der MVG genau vier Modelle von Kontrolleuren gibt, die je nach Bedarf geklont werden ;) ).
Es scheint auch Personen bei der MVG zu geben, die sich voll und ganz über die Regelung bewusst sind, einmal sagte ein Kontrolleur auf der U6 Nord zu mir "Ah, der Passierschein A38 - aber nur bis Fröttmaning, gell? ;)"

In Zeiten von Smartphones könnte aber alleine die oben genannte Website das ganze Problem schon aus der Welt schaffen.
Kritischer wirds, wenn sich jemand bei der S-Bahn auf die Hinterbeine stellt, da muss man schon in den Beförderungsbedingungen graben und, um das mal vorsichtig auszudrücken, ich habe den Eindruck, dass Teile des Personals am Hauptbahnhof grundsätzlich "allergisch" auf Einsprüche (egal wie begründet) reagieren, MVG Poccistr. hört einem zumindest erst mal zu bevor sie einen Niedermachen ;)
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