Intercity in Stuttgart entgleist

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

218 466-1 @ 10 Oct 2012, 02:03 hat geschrieben: - WRmz-Verbot für Gleis 9 und 10 in Stuttgart Hbf.
Bestand das nicht vorher schon? :unsure:
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Wildwechsel @ 12 Oct 2012, 20:57 hat geschrieben: Bestand das nicht vorher schon? :unsure:
Nein, sonst hätte ja weder der zweite entgleiste IC 2312, noch der Testzug einen WRmz eingereiht gehabt.
Edit: Es gibt ein Verbot, aber das besteht nur für WRmz direkt vor der schiebenden Lok, wie es bei der ersten Engleisung war. Ich meinte aber ein generelles WRmz-Verbot, egal an welcher Stelle in Zug der eingereiht ist.

@ "glemsexpress" und "Bummelbahn": Das ist kein S21/K21 Thema.
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146225
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Beitrag von 146225 »

218 466-1 @ 13 Oct 2012, 04:24 hat geschrieben: Ich meinte aber ein generelles WRmz-Verbot, egal an welcher Stelle in Zug der eingereiht ist.
Sollte es das geben, baden also die Fahrgäste dann die Qualitätsmängel im Stuttgarter Gleisbau (erneut) aus. Sauber!
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

wobei auf dieser Relation ja schon öfter der Speisewagen "gefehlt" hat und ein "Notbetrieb" in einem Abteil eingerichtet wurde - ich fahre ja auf dieser Strecke regelmäßig und da kommt immer wieder mal die Durchsage - "wir führen heute keinen Speisewagen mit".
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

146225 @ 13 Oct 2012, 10:15 hat geschrieben: Sollte es das geben, baden also die Fahrgäste dann die Qualitätsmängel im Stuttgarter Gleisbau (erneut) aus. Sauber!
Das WRmz-Verbot würde sich ja nur für Gleis 8, 9 und 10 in Stuttgart Hbf bezihen. Da gibt es doch bestimmt auch die Möglichkeit die L 30 von anderen Gleisen abfahren zu lassen, auch wenn das u.U. wegen Fahrstraßenausschluss zu Einschränkungen der Flexibilität führt.
Alternativ könnte man die WRmz durch ARkimbz ersetzen. Ist auch nicht optimal, aber woanders würden sich die Fahrgäste über WRmz auch freuen.
Oder man beschränkt die Ausfahrt für Züge über diesen Bereich mit Zs 3 auf 20 km/h.
Das beste wäre aber, wenn man den Abschnitt bei der Weiche 227 generell durch eine andere Gleisführung entschärfen würde.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Zu den beiden Entgleisungen des IC 2312 in Stuttgart (die dritte Entgleisung war ja nur eine Testfahrt, daher nicht aufgeführt) hat das EBA einen Untersuchungsbericht veröffentlicht.
53 Seiten, viel Spaß. ;)
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

N paar schicke Klopferchen sind da ja schon zu finden...

"Die im Zuge der gleisgeometrischen Prüfung vom 11.05.2009 erteilten Auflagen wurden durch die DB Netz AG nicht vorgelegt, diesbezüglich jedoch ausgeführt, dass die Auflagen nicht die Weichen 211, 218, 227 oder 228 sondern die Weichen 78, 79 und 323 betreffen würden. Eine eigene objektive Überprüfung konnte nicht erfolgen. Unabhängig der Fragestel­lung, ob es sich bei der erstellten Ausfahrzugstraße um einen Neubau, Bauzustand, eine wesentliche Änderung/Erneuerung oder einen späteren Umbauzustand handelt, fällt bei der Trassierung auf, dass in diversen Punkten von den Regelwerten/ Soll-Vorgaben abgewichen wurde. Dies trifft insbesondere auf die Punkte

• Gleisbogenradius
• Längsneigung
• Länge von (Zwischen-) Geraden
• Einbau von Kreuzungsweichen (Endneigung 1:7,5, d.h. mit gebogenen Herzstücken) im Hauptgleis mit r 0 < 300 m"

" ... 4.3.3
Instandhaltung
Im Zuge der Untersuchungen wurden Instandhaltungsunterlagen und Nachweise für den Bereich der Ausfahrzugstraße aus Gleis 10 angefordert, auf die auszugsweise im Folgenden einzugehen ist. Anzumerken ist, dass trotz mehrfacher Anforderungen, die zu den
Über­sichtsschrieben zugehörigen Überschreitungsprotokolle nicht eingingen
... "

"Eine Untersuchung war nur an den mit 9-12 bezeichneten Puffern möglich. Nach mehrmaliger Rückfrage bei DB Fernverkehr AG nach dem Stand der Puffertelleruntersuchungen, teilte diese annähernd 8 Monate später mit Schreiben vom 23.04.2013 mit, dass die ins DB Fahrzeuginstandhaltungswerk nach Eberswalde übersandten Puffer dort nicht mehr auffindbar seien. Die vier zur Untersuchung zur Verfügung stehenden Puffer, wurden am noch in Stuttgart stehenden Apmz-Wagen abgebaut und zu der AXTONE GmbH verbracht. Weshalb die vier Puffer entgegen den Festlegungen mit der DB Fernverkehr AG nicht zur Untersuchung nach Eberswalde überführt wurden bleibt ebenfalls fraglich."

"Die seitens DB Fernverkehr AG vorgelegten „Foliencharts“ zu den in Kapitel 4.6.4 ausgeführ­ten analytischen Untersuchungen sind nach konservativer Abschätzung von der Vorgehens­weise grundsätzlich richtig, können aufgrund fehlender Datendichte bspw. hinsichtlich ange­nommener Randbedingungen wie auch der Belastbarkeit bzw. Unsicherheit der Aussagen / ermittelten Werte nicht vollumfänglich nachvollzogen werden. Trotz mehrfacher Nachfragen konnten keine den Präsentationen zugrunde liegenden bzw. begleitenden „Fachgutachten“ übersandt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass bei den Simulationen „ideale Bedingungen“ unterstellt wurden und beispielsweise in Umlauf befindliche Pufferteller der Stärke 20 mm, zu hohe Puffersteifigkeiten wie auch zulässige Oberbauabweichungen nicht oder nicht wirklichkeitsnah in die Betrachtungen eingegangen sind."

Putzig ist auch die letzte Seite mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen:

"1. Überarbeitung und Konkretisierung der Ril 800.0110 und 800.0120 mit dem Ziel, Trassierungen außerhalb von Regelwerten und Sollvorgaben stärker zu reglementieren.

2. Weitergehende Untersuchungen zur generellen Überprüfung der uneingeschränkten Eignung der Pufferbauart an langen Reisezugwagen im Schiebebetrieb unter besonderer Berücksichtigung der auftretenden Verspannkräfte und aller möglichen Randparameter im Netz. Sollte dieser Nachweis nicht zu führen sein, wird empfohlen diese Pufferbauart an langen Reisezugwagen im Schiebebetrieb nicht mehr zum Einsatz zu bringen."

Zu 1: Da ist nicht mal ein Termin gefordert. Das kann irgendwo nicht sein. Die Formulierungen sind wachsweich und undefiniert. Eine "Konkretisierung" und "stärkere Reglementierung". Meine Güte, was heißt denn "stärker reglementieren". Wieviel stärker? Das ist nicht beschrieben. Und warum werden Trassierungen außerhalb von Regelwerten und Sollvorgaben nicht einfach untersagt?!?

Zu 2: Da müssen "weitergehende" Untersuchung nicht definierten Umfanges irgendwann gemacht werden. Kriterien für den Erfolg dieser Untersuchungen sind nicht definiert. Da kann die Bahn AG irgendwas irgendwann machen und irgendwie bewerten.

Also zusammenfassend: Der Bericht erläutert, daß die neue Gleisgeometrie, die im Rahmen des Gleisvorfeldumbaus für S21 errichtet wurde, so sehr an der Grenze konstruiert war, daß bereits Ende 2011 zu beseitigende Mängel im Oberbau vorlagen und Mitte 2012 bereits eine Langsamfahrstelle einzurichten gewesen wäre, was auch nicht geschah. Damit fuhren die Lokführer, OHNE ES ZU WISSEN (!), zu schnell in dem Gleisbereich. Der Bericht führt auch aus, daß es für die neuen Gleisanlagen schon 2009 Auflagen gab, welche der Eisenbahn-Untersuchungsstelle des Bundes (EUB) aber von DB Netz TROTZ MEHRFACHER NACHFRAGE nicht ausgehändigt wurden. Für die Weichen WURDEN FALSCHE PRÜFBLÄTTER VERWENDET, so daß Mängel zuerst nicht auffielen. Puffer waren im ersten entgleisten Zug mehrheitlich mängelbehaftet und bei der zweiten Entgleisung mußte DB Fernverkehr nach Monaten der Unfalluntersuchungsstelle mittteilen, daß die Puffer zur Überprüfung im Werk Elsterwerda NICHT MEHR AUFFINDBAR seien. Da von einem Wagen in Stuttgart die Puffer aus unbekannten Gründen nicht abgeschraubt und verschickt wurden, blieben wenigstens noch vier übrig, die dann extern geprüft wurden. Der EUB wurden zuletzt nur mit Simulationsergebnisse in Form von "Foliencharts" versorgt. Die dahinter liegenden Gutachten bekam sie ebenfalls nicht zu sehen - also eine Bundesbehörde, die im Auftrag des Eigentümers des Netzes arbeitet! Auch im Fazit empfiehlt die EUB nicht nur Klärung bei den Puffern, sondern auch die Anpassung des Regelwerks für Gleistrassierung. Dass diese Gleisanlagen für S21 neu errichtet wurden, steht in dem sehr sachlichen EUB-Bericht ebenso drin wie daß viele Mängel und Nichtkooperation sichtbar wurden.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

Tequila @ 18 Apr 2014, 23:47 hat geschrieben: Und warum werden Trassierungen außerhalb von Regelwerten und Sollvorgaben nicht einfach untersagt?!?
Das würde Trassierungen an Engstellen erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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hmmueller
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Beitrag von hmmueller »

Tequila @ 18 Apr 2014, 23:47 hat geschrieben: ...
Zu 1: Da ist nicht mal ein Termin gefordert. Das kann irgendwo nicht sein. .... Und warum werden Trassierungen außerhalb von Regelwerten und Sollvorgaben nicht einfach untersagt?!?

Zu 2: Da müssen "weitergehende" Untersuchung nicht definierten Umfanges irgendwann gemacht werden. Kriterien für den Erfolg dieser Untersuchungen sind nicht definiert. Da kann die Bahn AG irgendwas irgendwann machen und irgendwie bewerten.
...
Untersuchungsberichte enthalten niemals "Forderungen" oder "Untersagungen". Das ist nicht ihre Aufgabe, und das dürfen sie auch nicht. Sie dürfen auch keine direkte Schuld feststellen. Beides ergibt sich daraus, dass sie sozusagen "einseitig", also ohne "audiatur et altera pars" erstellt werden. Siehe dazu den Abschnitt 2.2, der in allen europäischen Untersuchungsberichten so oder ähnlich steht.

Dass implizit, durch die erhobenen Tatsachen und Schlussfolgerungen, natürlich schon mit dem Telegrafenmast gewunken wird, wer da was getan oder nicht getan hat, ist einerseits nicht zu vermeiden, andererseits auch nicht unbeabsichtigt ...

Harald M.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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